Hallo Leute,
bin 42 Jahre und seit 20 Monaten in Trennung, wo ich gegangen bin ! Meine Ex zeigt will mir die Kinder prinzipiell nicht zeigen und tut es auch nicht. Sie steckt die Kinder in Loyalitätskonflikt wo sich die Kinder zwischen Papa und Mama entscheiden sollen. Junge ist 15 die Tochter 9.
Hatte sehr sporadischen Umgang mit meinen Kindern. Keine Regelung war möglich und auch keine Kommunikation.
Hatte im Sept.2013 Verhandlung wegen Umgang wo ich Recht bekam und der Umgang beschlossen wurde. Die Kinder sind vor der Verhandlung befragt worden ob Sie den KV sehen wollen was beide bejahten.Dann sind die genauen Tage bis zum Jahresende festgelegt worden wann ich meine Kinder sehen soll und zähneknirschend von der KM hingenommen worden.
So dann beim ersten Umgang haben plötzlich meine Kinder auf einmal keine Lust mich zu sehen. Der Junge sagt er will nicht und die kleine schließt sich dem an. Es wird psychischer druck ausgeübt und ich muss dem Zusehen.
Jetzt habe ich seid dem ende Sept 2013 meine Kinder nicht gesehen noch gehört. Handy, Face, Tel alles gesperrt und keine Möglichkeit irgend welche Info zu bekommen. Ich Schreibe Briefe über den Postweg und hoffe das wenigstens das ankommt. Polizei hält sich da ganz raus und Jugendamt hat gemeint Zitat" Ich wäre nicht der einzige und solle ruhe geben"
Jetzt kommt es zu einer neuen Verhandlung wo ich hoffe das sich was bewegt, aber die Mühlen mahlen so langsam das die Kinder sich dran gewöhnen und dann wirklich nicht mehr wollen.
Mein Frage ist:
Praktische Werkzeuge und Tipps wie ich meine Kinder sehen kann ohne das die KM eine Anzeige in den Raum setzt wegen Belästigung ihrer Person( gleicher Haushalt wie die Kinder ) ?
Gibt es Praktische Erfahrungen von Vätern die sowas erlebt haben und wie sie weiter gekommen sind wegen Umgang ? ( Ich meine wirklich sehen )
Aufenthaltsbestimmungsrecht hat da jemand Erfahrungen ?
Wie kann man das Urteil vom Richter so praktisch Umsetzten/durchsetzen ohne das die Kinder noch mehr Schaden nehmen ?
Bitte um Hilfe, bin echt Ratlos !
Moin Vaterlos und Foris,
ich kenne diese Situation nur zu gut...Umgangstitel über das Gericht erkämpft, Umgangspläne gefertigt, KV zähneknirschend angekommen...
also genauso abgelaufen wie bei dir, nur mit umgekehrten Vorzeichen.
Ich habe es noch im Kopfkino vor mir: Bin losgefahren, meine Kinder zum Umgang abzuholen, habe geklingelt, Kind1 macht auf und sagt, es wolle nicht , Kind2 schliesst sich sofort an.
Und im Hintergrund eine Next, die hämisch sagte: "Wenn die Kinder nicht wollen, kann ich sie auch nicht zwingen"..KV war ja meist nicht zu Hause, er hielt sich vor solchen Konfrontationen fern. Eben keine cojones inne Büx.
Ja, auch das Jugendamt sagte, ich solle Ruhe geben, wenn die Kinder nicht wollen, dann können man/frau auch nichts tun, also die übliche Leier...
Um mit diesen Situationen fertig zu werden, habe ich eine Familienberatungsstelle aufgesucht, die mir folgende Tipps gabe:
Wenn die Kinder zum Umgang nicht mitwollen, ihnen mitteilen: "Schade, dass ihr nicht mitkommt. Dann ein anderes Mal, ich hole euch bald wieder ab"
Ich weiss nicht, wie oft ich diesen Satz gesagt hatte...
Zwischen den Umgängen an jedes Kind eine Karte, in einem Umschlag eingetütet, geschrieben mit lieben Worten, und was ich in der Zwischenzeit mache (Arbeiten, mit den Tieren spielen, zu Verwandten gehen, also Banalitäten ).... wohlwissend, dass diese Karten vielleicht meine Kinder niemals erreichen werden.
Viel viel später habe ich erfahren, dass meine Kinder diese Karten fast alle aufgehoben haben, gut versteckt irgendwo im Schrank, weil der KV öfters androhte, dieses "Gewisch" zu entsorgen..
Ich jedenfalls hatte keine weitere Umgangsklage angestrebt, dazu hatte ich seinerzeit die Kraft nicht. Die Familientherapie hat mir immer Mut gemacht, so dass ich auch mit Absagen zum Umgang besser fertig wurde. Und heute weiss ich, dass meine Kinder fast alle Karten gelesen haben.
Ich wünsche dir von Herzen viel Kraft und Durchhaltevermögen gegen solche Umgangsboykotteuse!
LG
LM
Hi vaterlos,
Wenn es jetzt eine erneute Verhandlung wegen Umgang gibt, dann soll dein Anwalt unbedingt darauf achten, dass Zwangsgeld für eine Umgangsverweigerung festgelegt wird.
Denn es ist ganz deutlich und klar festgelegt, dass beide Eltern den Umgang zu fördern haben - und manche KindsbesitzerInnen sehen das leider erst dann ein, wenn es Konsequenzen für die Geldbörse hat.
Wenn das Argument kommt, dass die Kinder den Umgang nicht wollen, dann ist vielleicht die Gegenfrage angebracht, ob sie dann auch nicht in die Schule gehen müssen, wenn sie das nicht wollen.
Wenn man den Kindern hier freie Wahl läßt, ob sie den Umgang durchführen wollen oder nicht, dann lädt man ihnen auch die Verantwortung dafür auf. Und die können sie nicht tragen.
Beide Eltern haben Sorge dafür zu tragen, dass die Kinder den Kontakt zum jeweils anderen ET behalten. Kinder brauchen BEIDE Eltern.
All das sollte die KM im Idealfall vom Richter hören und es sollte mit einer kräftigen Zwangsgeldandrohung untermauert werden.
Denn momentan hat die KM ja überhaupt nichts zu befürchten, sie kann folgenlos das tun, was sie will.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Hallo Loewenmama,
Danke für deine lieben Worte. Ich habe mir das auch vorgenommen die Kinder mit der Post immer wieder zu erreichen. Das mit dem Lesen ist glaub ich das einzige was ich Zurzeit den Kinder mitgeben kann. Vielleicht prägt das die Kinder ein bisschen und ich hole immer wieder den Vater in ihre Gedanken. Denke das da wenigstens Info rüber kommt. Ich werde mich bei der Familien Nothilfe melden und mal sehen was die sagen.
Vielen Dank
Hallo vj
Danke für die praktischen Tipp. Das mit dem Zwangsgeld für eine Umgangsverweigerung ist eine gute Idee. Weis nicht ob das Rechtlich verankert ist im Gesetzt. Aber ich werde es sicher anbringen lassen von meiner Rechtsanwältin.
Ich habe mit dem Richter mal Telefoniert und er meinte er wird ein Gutachten erstellen lassen um sich ein besseres Bild zu machen und er fragte ob wir eine Ordnungswidrigkeit Strafe beantragt hätten ? Wir haben jetzt eine Ordnungswidrigkeit Strafe von 5000 € beantragt. Laut dem Beschluss über den Umgang vom September kann es bis zu 25 000 Euro gehen.
Nur die Zeit ist halt ein Faktor die die Kinder zermürbt. Je mehr ich mich bemühe die Kinder zu sehen desto mehr habe ich das Gefühl das ich den Kindern schade. Denn alles kriegen die Kinder mit und AB !!!
Mein Sohn rief mich an und meinte wieso ich sie wieder vor dem Kader zerre. Allein die Tatsache das sie einem 15 jährigen diese lasst auf ersetzt und er mir gegenüber sich durchsetzten soll zeigt doch wie Manipulativ sie die Kinder benutzt für ihre eigenen zwecke und die Kinder gar nicht Kind sein können. Die Kindsmutter sitzt es auf ihren 5 Buchstaben aus, denn die Zeit arbeitet für Sie. Dass man da nur zu sieht verstehe ich nicht !
Das ist psychische Gewalt im spiel die hier ohne Konsequenzen hingenommen wird. Wenn ein Kind blaue flecken auf weist werden sofort schritte eingeleitet, was ja auch gut ist. Wo bleibt die Gewalt bestraft die im Kopf stattfindet. Die Psychische Gewalt bleibt Jahre im Kopf hängen und da wird nichts unternommen. Da ist noch viel aufzuholen finde ich.
Vielen Dank !
Moin VL,
einen 15-Jährigen mit juristischen Mitteln zum Umgang zwingen zu wollen ist ziemlicher Blödsinn. Auch in "ganz normalen" Familien haben Kids dieses Alters ihren eigenen Kopf - und am Wochenende 1.000 bessere Dinge zu tun als bei ihren Eltern abzuhängen.
Bei einer gerichtlichen Klärung würde niemand wissen wollen, ob es irgendeine Form von Beeinflussung gab; deshalb ist sie tatsächlich keine besonders gute Idee. Und selbst, wenn ein Gericht entscheiden würde, dass er zum Umgang zu erscheinen hat: Wie sollte das praktisch aussehen? In Handschellen mit der Polizei gebracht und an die Heizung gekettet? Und danach zwei Tage lang bockiges Schweigen, bis er wieder nach hause darf?
Einem 15-Jährigen kannst Du Deinen Willen nicht mehr aufzwingen. Du tust ihm (und Dir selbst!) einen ungleich grösseren Gefallen, wenn Du ihn ernst und für voll nimmst, seine Wünsche respektierst und ihm das auch so mitteilst. Und wenn Deine Ex Dich schon zum Spasspapa degradiert: Nimm diese Rolle an, schlag Deinen Kids spannendes und lustiges Wochenendprogramm vor und geniesse die gemeinsame Zeit. Funktioniert nicht sofort, aber wird erfahrungsgemäss nicht lange dauern. Und dann überlässt Du Deiner Ex erst einmal den Alltag, die Hausaufgaben, die pubertären Bockigkeiten, die schlechten Schulnoten und die unaufgeräumten Zimmer und gibst am Wochenende einfach den coolen Dad, der keine nervenden Erwachsenenfragen stellt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi vaterlos,
Hatte irgendwie überlesen, dass der Junge schon so groß ist.
Martin hat da wohl recht - vor allem, wenn der Junge jetzt direkt dagegen "Beschwerde" einlegt, dass das alles wieder vor Gericht geht.
Das solltest Du ernst nehmen.
Kann schon verstehen, dass es einem 15jährigen gewaltig auf die Nerven geht, wenn er vor Gericht erscheinen muss und zum Umgang "gezwungen" werden soll.
Vielleicht solltest Du tatsächlich überdenken, die Klage zurückzuziehen und mit deinem Sohn reden, dass Du einfach nur versucht hast, ihn und seine Schwester regelmäßig zu sehen und daher keine andere Möglichkeit mehr gesehen hast, als vor Gericht zu gehen.
Vielleicht zeigt ihm das, dass Du ihn ernst nimmst und er beginnt, umzudenken.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Servus vaterlos!
Falls Du das von vj vorgeschlagenen Gespräch führen solltest, wäre es m.E. nicht schlecht, wenn Du ihm erklärst, dass Du seine Wünsche/Bedürfnisse (als pubertierender und sich für andere Dinge interessierende Junge) nicht erkannt hast ... was sich aber durchaus ändern könnte, wenn Du an seinem Leben als väterlicher Freund teilhaben darfst.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Leute,
ich werde meinen Sohn nicht sehen können wenn er nicht will, das weis ich. Der muss selber kommen wenn er will. Egal was ich unternehme wird es zu meinem Nachteil ausgelegt.
Aber bei der kleinen will ich nicht aufgeben die ist 10 Jahre. Die hat doch ein Recht auf ein Vater. Es tut mir selber weh das ich diese schritte unternehmen muss. Aber mit normaler Kommunikation hat es nichts zu tun das man da weiter kommen könnte.
Das von was wir reden ist " Der Vater muss es so hinnehmen und die Finger still halten in Sachen Umgang, da sich die Kinder selbst entscheiden sollen ( Also die Verantwortung dem Kind auferlegen ) ob oder ob nicht " Nur bis wohin geht das.........das Elternteil das die Kinder in der Obhut hat wird alles steuern ! Und das mit persönlichen und Egoistischen gründen. Das wohl der Kinder steht da im Hintergrund.
Das bin ich nicht, bei meinem Sohn 15 sage ich nichts aber auch bei der Tochter 10 ?
Wenn ich die Tochter bekommen sollte, dann werde ich die Zeit so gestalten das sie viel zum erzählen hat, im Positiven Sinn. Kann sein das dadurch die neugier vom großen geweckt wird.
Vielen dank an alle
Grüsse
Vaterlos
Hi Vaterlos,
Ich verstehe Dich und ja - es ist total schwer, sowas hinzunehmen.
Dass Du um die Kleine kämpfen willst, ist auch verständlich.
Aber die Gefahr ist der "Beschützerinstinkt" des Großen.
Er sieht, dass Du seiner Mutter und seiner kleinen Schwester Streß machst und das wird er nicht sehr positiv aufnehmen.
Jungs in dem Alter übernehmen wenn sie mit Mutter und Schwester zusammenleben oft die Rolle des Beschützers.
Und da ist er dann zweifach "gegen dich": einmal, weil Du die Familie "im Stich gelassen hast" und dann, weil Du den beiden vermeindlich schwachen Frauen Streß machst und er sie beschützen will.
Denk auch an dieses Risiko, wenn Du den gerichtlichen Weg gehst.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Hi vaterlos,
Du hast ein Umgangsbeschluss erstritten und die Mutter hält sich nicht daran. Erstes Mittel der Wahl ist hier mit einem Ordnungsgeldantrag zu reagieren.
Bei fortdauerndem Boykott kann auch eine Umgangspflegschaft eingerichtet werden. Ordnungsmittel hast Du wohl schon beantragt, wie ist hier der aktuelle Stand?
Hatte im Sept.2013 Verhandlung wegen Umgang wo ich Recht bekam und der Umgang beschlossen wurde.
Kannst Du hier mehr Details geben? Beschluss oder Vergleich? Sind Ordnungsmittel aufgenommen worden? Wie wurde der Umgang geregelt? Ging es um beide Kinder
oder nur um die 10jährige Tochter?
Wie die meisten hier schreiben halte ich einen Fünfzehnjährigen für zu alt, um ihn mit Hilfe von Gerichtsurteilen zum Umgang zu zwingen. Bei Deiner Tochter würde ich hingegen auf
jeden Fall den gerichtlichen Weg konsequent verfolgen, eine andere Möglichkeit - außer aufgeben - hast Du nicht, wenn die Mutter den Umgang boykottiert.
Du solltest Dich aber darauf gefasst machen, dass es ein steiniger Weg wird. Wegen der Anwürfe der Kinder mach Dir keine Sorgen, die kommen von der Mutter. Und die Befragungen
durch Richter, Verfahrensbeistand oder JA sind für die Kinder eher harmlos. Die stellen freundliche Fragen, um zu sehen, wo die Kinder stehen. Schlimmer sind die Manipulationsversuche der
Mutter, das liegt aber nicht in Deinem Einflussbereich und musst Du Dir auch nicht vorwerfen.
Ein entsorgter Vater ist ein ungleich größerer Schaden für die Kinder.
LG,
Mux
Hallo Mux,
danke für deine Anteilnahme.
Es handelt sich hierbei um ein Beschluss für beide Kinder wo klar festgelegt wurde an welchem Datum beide Kinder hätten kommen sollen und um welche Uhrzeit wieder zurück gehen sollten. Ordnungsmittel sind aufgenommen worden die im Beschluss ( bis zu 25000 € ).
Ich habe jetzt mal 5000 € Ordnungsmittel beantragt !
Die Verhandlung ist morgen ! Mich hat gerade die Jugendamt Frau angerufen und mir mitgeteilt das sie ihren Standpunkt klar stellen wird und meinte das das warten ( auf ein Wunder ) der einzige Weg sei !
Das kann doch gar nicht angehen das wir Väter nur zur Zeugung gut genug sind und dann entsorgt werden wie eine Einwegflasche !
Leute drückt mir die Daumen !
Grüße
Vaterlos
Moin,
Ich habe jetzt mal 5000 € Ordnungsmittel beantragt !
Machst Du das alleine oder bist Du anwaltlich vertreten?
Wie hat die Mutter auf den Ordnungsgeldantrag reagiert? Hat sie eine Stellungnahme abgegben oder anders reagiert?
Ich drück Dir die Daumen!
LG,
Mux
Hallo Mux,
nein ich habe eine Anwaltliche Vertretung. !
Hallo Vj
Das mit dem Beschützer Instinkt weis ich schon, aber welche Wahl habe ich sonst ? Alles so zu lassen und dem allem den Rücken zuzuwenden und dann mit der Hoffnung leben das ich meine Kinder irgendwann mal sehe !
Das Risiko auf null zu mindern geht nicht und eine Wahl wo kein Risiko da ist gibt es nicht laut meines wissens.
Wenn ich alles los lasse und mich nur um mein Leben kümmere, bekomme ich bestimmt zu hören das ich mich nicht um sie bemüht habe und Sie ja Kinder gewesen seien.
Wenn ich was unternehme muss ich jeden weg gehen denke ich , Gericht, Briefe, Geburtstaggeschenke und auch Vereine. Das beste ist ja, ich habe meine Tochter beim Fußball besucht an einem Spiel das sie hatte. Wo sich ja jedes Kind freut wenn ein Elternteil zusehen kann. Kam nach einer Woche ein Brief von ihrer Anwältin das ich meine Tochter überfallen hätte und das sein lassen solle. Das war nach dem Beschluss !
Ich verstehe echt die Welt nicht mehr, was für eine Rechtsprechung hier stattfindet. Geschieht alles im wohle des Kindes ?
Grüße
Vaterlos
Moin,
ich habe den Eindruck, dass Du stellenweise zu ängstlich reagierst:
Kam nach einer Woche ein Brief von ihrer Anwältin das ich meine Tochter überfallen hätte und das sein lassen solle. Das war nach dem Beschluss !
Ich verstehe echt die Welt nicht mehr, was für eine Rechtsprechung hier stattfindet. Geschieht alles im wohle des Kindes ?
warum glaubst Du, dass eine Anwältin Dir Weisungen erteilen dürfte, was Du tun darfst und was nicht - und warum soll das "Rechtsprechung" sein? "Rechtsprechung" gibt es nur vor Gericht. Aber Deine Ex scheint schon zu wissen, auf welche Knöpfe sie drücken muss, um Dich zu verunsichern. Notfalls eben per Anwaltsbrief.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Leute,
ich hätte nie gedacht das sowas möglich ist. Vor dem Gesetz heißt es alle sind gleich, aber das ist bei weitem nicht so. Wir leben in Europa und schaffen es nicht mal eine Regelung zu finden. Als Vater wird man entmündigt und entsorgt. Man wird auf das primitivste reduziert.
Väter die eine Egonummer durchziehen und sich nicht drum kümmern sind bei weitem besser dran als Väter die sich ehrlich bemühen wollen. Das bemühen wird als eine Belästigung und als eindringen in die Privatsphäre gesehen.
Die Egonummer wird als Anreiz gesehen das die Mutterseite aktiv wird und der Vater muss zum Schluss nur zustimmen.
In meinem Fall muss ich meinen 15 jährigem Jungen gehen lassen. Habe zwar ein Sorge/Umgangsrecht das aber nicht durchgesetzt werden kann, da der Sohn schlicht weg sich für die Mama entschieden hat. Das hier, ein 15 Jähriger Junge sich entscheiden muss ob er Vater oder Mutter sehen will und die Option das er beides haben kann wird garnicht mehr erwägt. Die Beeinflussung der Mutter im fortgeschrittenem Stadion wird hingenommen und setzt sogar die Rechtsprechung außer kraft. Jeder im Raum wusste was hier stattfindet aber keiner konnte was unternehmen. Richter,Jugendamt und der Rechtsbeistand der Kinder alle Liesen den Kopf hängen Bildlich Sinne gesprochen natürlich.
Leider habe ich mein Kind verloren und muss mit der Hoffnung leben das er irgendwann mich wieder sehen will oder auch garnicht.
Bei meiner Tochter 10 Jahre ging es auch schon in die gleiche Richtung. Da haben wir ein Gutachten eingefordert um die genaueren Hintergründe zu eruieren weshalb sie den KV nicht sehen wolle. Nur das wird auch wieder drei Monate dauern. Wenn ich mir das so in anderen Ländern anhöre dann muss ich echt sagen " Armes Deutschland "
Die Kinder sind dem tun der Mutter ausgesetzt und werden es erst verstehen wenn vieles zu spät ist.
Leute immer noch offen für hilfreiche Vorschläge und Ideen !
Grüße
Vaterlos
Zu deinem Großen:
Unser 15jähriger sagt uns bereits seit 1-2 Jahren, wann er zu uns kommt.
Das heißt, es gibt zwar Regelungen wie hälftige Ferien o.ä. aber wenn er zu uns sagt: "Ich bin zwar Weihnachten da, aber Silvester bin ich schon wieder weg" dann pochen wir nicht darauf, dass er bis zum 04.01. bleiben muss, weil ja so die Regelung ist.
Vielleicht ist das auch etwas, was du für deinen Sohn etwas verinnerlichen mußt.
Denn er kann das selbe tun.
Das er dich gar nicht sehen mag und es dann auch nicht tut, ist zwar nicht sein Recht.
Aber die Vorredner haben es auch schon geschrieben: Mit einem mürrischen Pubi ein WE zu verbringen, dass der nicht möchte, kann echt die Hölle sein!
Du kannst nur darauf hoffen, dass er das Spiel deiner Exe schnell durchschaut. Unsrer hat das auch getan, bereits so mit 10 Jahren etwa. Und dann gibt es Dinge, die er jetzt noch nicht blickt.
Es dauert seine Zeit, und du hast nicht viele Möglichkeiten, ihn zu dir zu bekommen. Aber vielleicht kannst du einfach so mal etwas mit ihm unternehmen - spontan Fußi gucken gehen, oder irgendwas wobei man sich nicht an einem Tisch gegenüber sitzt und gezwungen ist Gespräche zu führen.
Die 10jährige solltest du aber problemlos zu dir bekommen. Beurteilungen hin oder her - sie kann nicht viel dagegen tun, zu dir zu kommen.
Egal, was in dem Gutachten herauskommt - Umgang sollte bis dahin stattfinden!
Bekommt dein Anwalt das nicht hin?
Da muß doch was gehen?
Hallo
Meine Tochter hat auch seitdem sie 10 Jahre alt ist den Umgang und den ganzen kontakt zu mir Verweigert und bis heute wird sie auch nicht gezwunden weder vom Gericht geschweige den von der KM. Kann sein das dein Gericht anders Urteilt, aber grosse hoffnung würde ich mir an deiner stelle nicht machen.
Hallo Furbie,
ganz ehrlich es ist meine letzte Hoffnung. Das Verstehen und die Kinder loszulassen ist für mich sowieso keine Option die in meine Leben passt. Ich muss diese Pille schlucken und die Kinder ziehen lassen wenn es nicht klappt.
Ist die Rechtsprechung immer noch soweit im Steinzeitalter das die Psychische Gewalt nicht geahndet und gesehen wird ?
Ist das der Verlust eines Elternteils so leicht hinzunehmen für Kinder das da das Gericht die Augen zu schließt ?
Ich weiß nicht ob das Gutachten was bringt außer leid und die Psychische Belastung aller beteiligten nur der Verlust eines Elternteils für immer ist meiner Meinung nach ein grösser Verlust.
Wie seht ihr das ?
Moin VL,
Ist die Rechtsprechung immer noch soweit im Steinzeitalter das die Psychische Gewalt nicht geahndet und gesehen wird ?
das ist eine Definitionsfrage: Du möchtest von einem Gericht eine Entscheidung über etwas haben, bei dem dieses gar nicht dabei war. Worin besteht die psychische Gewalt denn? In der Beeinflussung der Kids durch Deine Ex oder in dem Zwang, den Du selbst auf die Kids auszuüben versuchst? Wie soll ein Gericht über den Unterschied entscheiden und die "Wahrheit" herausfinden? Und was ist diese "Wahrheit"?
Ist das der Verlust eines Elternteils so leicht hinzunehmen für Kinder das da das Gericht die Augen zu schließt ?
siehe oben - die Justiz hat nun einmal nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, hier etwas durchzusetzen. Leider beantwortest Du die Dir gestellten Fragen nicht: Wie sollte eine Umgangsregelung gegen den Willen insbesondere eines bereits 15-jährigen "Kindes" aussehen, das diesen Umgang ablehnt? Zwangsweise Vorführung in Handschellen? Und selbst wenn: Das wäre dann weniger Gewalt?
Wie seht ihr das ?
wie bereits geschrieben: Mach attraktive Angebote für die Umgangszeit. Und wenn diese "pädagogisch nicht so wertvoll" sind, ist das eben so. Gerichte und Druck werden Dein Problem nicht lösen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille007,
Klar ist es eine Art von Zwang die hier ausgesprochen werden soll. Aber ist dies nicht bei jeder Gerichtsentscheidung ? Dieser Zwang geht nicht den Kindern sondern der KM. Das es hier um Kinder geht macht ja alles so schwierig. Ich will nicht das der Umgang an meinen Kinder erzwungen wird sondern das der zwang an die KM geht. Ist die Schule zwang, wieso verursacht dieser zwang keine Spätfolgen, weil es von den Elternteilen gefördert oder unterstützt wird. Ich finde das das verhalten der Km in den Hintergrund fällt und das Kindeswohl fokussiert wird. Was ja gut ist, wenn die Kinder in den richtigen Händen sind. Da muss man den Hebel ansetzen denke ich und nicht an den Kindern.
Der Umgang eines 15 jährigen könnte so aussehen das der Mutter auferlegt wird dies zu fördern z.B. : Das sie mitgeht weil es hier um den Ehelichen und leiblich Vater geht und weil es zum wohl des Jungen/Kinder stattfindet. Das kann z.B. beim Jugendamt stattfinden, unter Aufsicht um dem Jugendlichen/ Kindern den Druck zu nehmen sich zwischen Vater und Mutter zu entscheiden müssen. Weil da muss die KM mitspielen zum Wohl der Kindes und zuhause kann sie sich nicht mehr rausreden. Ich habe vorgeschlagen bei der Familien Nothilfe ein Termin zubekommen für ein vierer Gespräch mit einem Familientherapeut, da war sie auf garkeinem Fall bereit. Und der Richter sagte nichts dazu. Kein Elternteil kann erst das eine behaupten und dann das andere und somit durchkommen. Und wenn es nicht will sollte man sich die fragen stellen ob man das Sorgerecht nicht anzweifelt.
Die Kinder sind immer die verliere und keiner hat eigentlich Recht, das ist/war mir schon immer klar. Ich bin eher ein Humaner Typ aber wenn die andere mit Kanonen auf Spatzen schießt soll ich als Vater zusehen.
Mir bleibt momentan e nichts anders übrig als zu warten und die Kids mit der Post zu erreichen. Wenn ich sie mal haben sollte für paar Momente dann die Zeit sinnvoll nutzen. Ich fühle mich als entsorgt, nur meine Zeit wird kommen und bis dahin werde ich weiter suchen.
Lieben Dank an alle Ratschläge, bitte weiter so bin offen für jeden Kommentare/Vorschlag.
Grüße
Vaterlos
Ein Jugendlicher denke ich braucht auch eine Stabilität im Leben, das kann man ihm nur geben wenn er will. das wiederum geht nur wenn er eine Mutter und Vater hat im Idealfall.
Es gibt immer ein Weg, aber in dem Fall wird es auf Zeit gespielt und den Kindern entgeht die Möglichkeit eine Vaterkind Bindung leben zu dürfen.