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Termine,Betreuter Umgang

 
 sg46
(@sg46)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Aus Aktuellen Anlass noch eine Frage oder besser gesagt neues Problem.

Bisher bin ich Wochentags zum Umgang von meinem Boss freigestellt wurden das heist ich konnte 2 Stunden einmal inder Woche eher Feierabend machen,die mit Urlaub oder mit Überstunden von mir abgegolten werden,dies ist nun nicht mehr möglich da der Betriebs ablauf  und auch das Betriebsklima dadurch erheblich gestört ist.

Meine Frage ist,
wo nach muß sich derKinderschutzbund bei der vergabe der termine richten,nach der Mutter oder dem Vater,ich bin ganztags beschäftigt die Mutter 2-4 Stunden die Woche.
Da ich eine woche von 9-18 (Mo-Fr )und(Sa-9-13),die andere Woche von 8-16.30(mo-Do) (fr-15.00)und(Sa-frei).
die Mutter war damals wie heute nicht bereit die Umgangszeiten nach meinen Arbeitszeiten einzurichten(wäre ja auch zu einfach ),naja nun geht es einfach nicht mehr.
Wie muß der Kinderschutzbund entscheiden nach meinen Arbeitzeiten,oder nach den Bedürfnisen der Mutter?

Mfg sg46

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2007 01:21
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo SG46!

Erstmal ein paar Fragen:

- Du redest hier von BU (betreuter Umgang), richtig?

Für BU gibt es nur ein sehr enges Korsett und ohne triftigste Gründe darf Dich überhaupt niemand zum BU verdonnern.
- Gibt es einen Gerichtsbeschluss, der Dich zum BU verurteilt hat?

Es klingt als würdest Du schon eine geraume Zeit zum BU gehen. Auch das ist nicht haltbar, denn üblich sind 10 Termine alle 14 Tage.
- Seit wann gehst Du zum BU und wie oft warst Du schon dort?

wo nach muß sich derKinderschutzbund bei der vergabe der termine richten

Nach den dort noch vorhandenen freien Terminen und nach den Möglichkeiten beider Eltern.

die Mutter war damals wie heute nicht bereit die Umgangszeiten nach meinen Arbeitszeiten einzurichten(wäre ja auch zu einfach ),naja nun geht es einfach nicht mehr.

Dann wird es Zeit der Mutter ihre Grenzen aufzuzeigen, denn Du (und das Kind) hast Recht auf regelmässigen freien Umgang. Wenn die Exe das nicht einsieht, dann wird Dir hier ein Gericht weiterhelfen.

Ab zum Anwalt und Antrag auf Umgangsregelung raushauen. Aber schleunigst!!

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2007 01:36
 sg46
(@sg46)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, hab ich vergesen siehe meinen Beitrag Betreuter Umgang.

sg46

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2007 01:57
 sg46
(@sg46)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
zum Bu geh ich seit 11/2006,es gibt Keinen Beschluss da ich das feriwillig mache aber es gibt einen Vergleich.
Termin beim Anwalt steht werde Antrag auf Umgangsregelung bei Gericht stellen,derBU wird wohl weiter laufen da der neue Antrag nichts mit dem Vergleich zutun hat somit nicht aufgehoben ist, so meine Info.Was aber steht im vordergrund bei der Termin findung zum BU ,meine Arbeitszeiten, oder dieBedürfnise der Mutter??

sg46

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2007 03:28
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Was aber steht im vordergrund bei der Termin findung zum BU ,meine Arbeitszeiten, oder dieBedürfnise der Mutter??

Im Vordergrund steht ein Klumpatsch aus allem. Die versuchen alles unter einen Hut zu bringen - Deine Zeiten, Exes Möglichkeiten und natürlich ihre eigenen freien Termine. Dann wird das genommen, was mit allen zu vereinbaren ist.

Aber ich erinnere mich an Deinen anderen Tread - ich würde überhaupt keine BU-Termine mehr abmachen sondern auf freie Umgänge bestehen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2007 10:54