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Termine am Umgangswochenende..ich dreh durch

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(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Merrow,
was ihr wollt, ist keie 50/50 Betreuung, sondern ein Minimum an Umgang. Wie solche sachen von hochoffizieller Seite gesehen werden (Bundesministerium) siehst du hier: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/publikationsliste,did=28772.html .

Mit entsprechenden Forderungen (vgl S36ff) kannst Du getrost beim Jugendamt/Gericht aufschlagen. Beim Jugendamt / bei Gericht gibt es dann noch ggf. haarsträubende Anschuldigungen von der Mutter (Bei mir: Ich lasse ein 1,5 Jahre altes Kind Pferd reiten, hole es mit dem Mopped ab, kann keine Windeln wechseln...). Das ist nicht anormal, interessiert aber auch nicht sehr.

Ihr geht dann aber raus mit einer schriftlichen Vereinbarung bzw. bei Gericht mit einem Umgangstitel (der Meiner Meinung nach im Orginal mit der weiter unten beschriebenen Tabelle ins Handschuhfach gehört).

Und natürlich solltet ihr euch notieren, wann welche Umgänge stattgefunden haben, wann nicht und warum.

Der Grund ist ganz einfach. Wenn es bei euch z.B. um Unterhalt geht, und kein Firmenwagen existiert, so könnt ihr eine Einbeziehung der Kosten für den Umgang geltend machen. Ich habe nur wenige km mehr als ihr und bei mir hat es das Amtsgericht nicht genommen, allerdings das OLG. Auch könnt ihr damit Diskussionen versachlichen.
Das Ding sollte dann aber faktengesteuert sein: Wie war Vereinbarung? Wann abgeholt wann gebracht? Bei Ausfall, welchen Grund wurde euch gegeben? Welcher Alternativtermin?

Da kann ich euch übrigens noch einen Tip geben. Ich habe ein Leckerchen in die Vereinbarung eingebaut, das Gold wert ist: Wenn ein Termin ausfällt, würdet ihr das Kind bei einem 2-Wochen-Rhythmus ja 4 Wochen nicht sehen. Und Krankheiten können ja mal vorkommen. Daher macht es Sinn, dass bei Ausfall das Besuchswochenende automatisch auf das nächste Wochenende geschoben wird. Das war sehr hilfreich, weil es auf der Seite der Mutter nicht mehr so einfach ist, langanhaltende Ausfälle zu produieren, ohne unglaubwürdig zu werden. (Eigentlich zählt dann nur Krankheit als Ausfallgrund! Den Kinderarzt solltet ihr übrigens auch kennen. Der darf dem Vater, bei GSR, nämlich auch Auskunft geben, ihr könnt euch also bei einer langanhaltenden Krankheit gerne an ihn wenden. Ich war legerer mit der Mutter, allerding haben wir mittlerweile die praktikabele Regelung, dass sie in Absprache verschieben darf, halt nur abwechselnd nach hinten und nach vorne mit hinreichend Vorlauf!)

Macht euch also nicht in die Hose, wenn ihr normalen Umgang fordert. Das wird klappen, denke ich.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 10:45
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für Deinen Erfahrungsbericht 🙂 Ich glaube damit hast Du uns sehr weitergeholfen!! Genau das wollte ich wissen.

:dankeschoen:

Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2006 11:07
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