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Sorgerecht

 
 RUDY
(@rudy)
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Moin,

meine hoffentlich bald( neues Topic in Kürze) von mir geschiedene Frau hat beschlossen, in zwei Wochen ohne die Kinder ( 3 + 5 ) in den Urlaub zu fahren. Ohne mit mir Rücksprache zu nehmen hat sie mir dann mitgeteilt, dass die Kinder in der Zeit bei Ihren Eltern leben und mich gebeten in der Woche auf mein Besuchsrecht zu verzichten. Wir haben GSR, wobei die Kinder bei Ihr leben.
Ist es nur moralisch richtig, dass in einem solcher Falle der Vater der Erste wäre,den man fragen müßte und würde ob die Kinder während Ihres Urlaubes bei ihm bleiben können, oder gibt es da eine rechtliche Handhabe. Ich habe nach den letzten Stunts meiner Frau nun auch ein wenig Lust, Ihr zu zeigen, dass Grosszügigkeit von meiner Seite keine Dummheit ist.

Dank im voraus...

Rudy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2004 17:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Rudy,

ganz ehrlich, ist 'ne Gratwanderung. Deine Ex kann nicht unbedingt wissen, dass du dir mal so eben kruzfristig Urlaub nehmen kannst. Da würde ich nicht so den ganz großen bösen Willen vermuten.

Von dir zu verlangen, auf dein Umgangsrecht zu verzichten ist schon ein Hammer. Die Großeltern müssen ja irgendwie in der Nähe wohnen, sonst wäre Schule/KiGa für die Kinder nicht möglich. Also kannst du die Kinder auch wie gewohnt sehen.

Mach ein kurzes Schreiben an die Ex. Wiederhole ihren Vorschlag und mache ihr deutlich, dass du dein Umgangsrecht sehr wohl wahrnehmen wirst.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2004 20:09
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep

. Deine Ex kann nicht unbedingt wissen, dass du dir mal so eben kruzfristig Urlaub nehmen kannst.

ich finde trotzdem, dass Ex zumindest zuerst Rudy fragen könnte, ob er die Kids nehmen kann, bevor sie entscheidet dass diese zu Oma und Opa gehen.
Mit dem UmgangsWE stimme ich Dir zu, der Aufenthalt bei den Großeltern darf nicht automatisch zum Umgangsverbot gesehen werden... Oma und Opa haben sicherlich mehr Möglichkeiten, mit den Kids umzugehen, als das dem Vater zugesprochen wird... 🙁

Viele liebe Grüße,
Jenny

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2004 10:51
 RUDY
(@rudy)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

dank an Euch....Schreiben geht heute raus...

Rudy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2004 12:01