Sommerferien Konfli...
 
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Sommerferien Konflikt

 
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

Frage an Euch und wie ihr es regeln würdet. 

Kind 1 13 Jahre hat die letzten drei Wochen Ferien bei mir (im Beschluss festgelegt)

Kinder 2 und drei (4J/5J) sollen zu mir die ersten drei Wochen da die Kika da geschlossen hat und Mutter die letzten drei Wochen Urlaub nehmen muss (Betriebsferien). 
 
Sie verlangt jetzt das ich die ersten drei Wochen die zwei nehme und die andere andersherum. 

ich kann aber keine 6 Wochen nehmen geschweige reicht dann der Urlaub nicht für die ganzen anderen Ferien. 

wie würdet ihr es handhaben? Wie würde ein Gericht entscheiden?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2022 08:40
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Akoser,

Wie habt ihr das bei 3 Kindern in der Vergangenheit geregelt?

Ich für meinen Teil, würde es so handhaben, dass ich alle drei Kids nehme in den letzten drei Wochen der Sommerferien, da du wohl auch nur 3 Wochen Sommerferien hast. Die KM verlangt nun von Dir, dass du ihr die jüngeren Kids in den ersten drei Wochen abnimmst. Wie soll das funktionieren?

Sie bekommt für alle drei Kids Unterhalt von Dir (oder?) und muß sich daher in erster Linie um die Betreuunug und Versorgung der Kinder kümmern. Bei Umgang fällt das dann natürlich in deine Verantwortung. Alles andere ist guter Wille von Dir. So sehe ich es.

Wenn du nun doch insgesamt die sechs Wochen Sommerferien nehmen solltest, dann hast du ein Problem mit den anderen Ferien, da dann nix mehr über ist bzgl. Umgangswochen.

Würde vorschlagen all drei in den letzten drei Wochen zu nehmen wegen der Betriebsferien und gut ist. Was sie dann daraus macht muß sie sehen, da du ihr hier (wie ich finde) schon entgegenkommst.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht hier zu deinen Ungunsten entscheiden würde.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2022 09:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das ist eine typische Situation, wo sich zeigt wie schwierig es sein kann, wenn sich Eltern nicht einigen können und dann ein Beschluß vorliegt.

Vermutlich sind nicht alle 3 Kinder bei einer KM, was den Beschluß nur für 1 Kind erklärt. Ansonsten wäre es das einfachste alle 3 Kinder in der ersten Hälfte zu nehmen.

Damit ist aber klar, dass das alles eigentlich nicht machbar ist. Du könntest die jüngeren Kinder vielleicht eine Woche betreuen und für den Rest muss die KM eine Lösung finden (Oma, Opa, Freunde?) Vielleicht kannst Du noch einen Tag zusätzlich durch Überstundenabbau frei machen. Aber andere Möglichkeiten sehe ich nicht.

Ein Gericht würde sagen, dass der Beschluß bindend ist und ansonsten die KM der Betreuungselternteil ist. Du nimmst ja den Umgang gemäß Deinen Möglichkeiten wahr.

VG Susi

 

 

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Geschrieben : 12.10.2022 11:03
(@lena_neu)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt zwei Mütter ?

Kind 1 ist zum Glück schon 13 - damit kann man sie im Alltag sich alleine überlassen und in den schönen sonnigen Abendstunden mit dem Kind im Schwimmbad chillen - vor 12 Uhr stehen die eh nicht auf

Kind 2 & 3 (KM 2) warum sollst du drei Wochen Schließzeiten alleine abdecken? Wie wäre es mit 50/50 - dann hättet du die Kinder 1,5 Woche in der ersten Ferienhäfte und ggfls. nochmal in der zweiten, falls du mit Kind 1,2,3 in den Urlaub fahren möchtest.

Positiv sehen kann man das dies frühzeitig und verbindlich abgesprochen werden kann - ist ja noch ne Weile hin.

Anscheinend sind es auch keine zwei Bundesländer mit unterschiedlichen Ferienzeiten.

Hast du eine Next die auch zur Bespassung einspringen kann ? Großeltern? Möchte K1 vielleicht eine Jugendreise machen?

Grundsätzlich kann ich dich verstehen, aber das Problem haben alle Eltern (Mütter, Väter, Paare) die Kinder haben

- bei 3 wird es komplizierter.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2022 12:33
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

 

Kind 1 13 Jahre mit Beschluss wohnt in Hessen

Die anderen beiden wohnen in RPL so sind die Sommerferien gleich. 

Die beiden kleinen ihre Mutter ist in einer Kika Erzieherin und die haben drei Wochen geschlossen wo sie die Kinder nimmt. Die Kika der Kinder hat die anderen drei Wochen geschlossen wo ich die Kinder nehmen soll. 

Wenn Mutter 1 es mitmacht wird es im nächsten Jahr wohl klappen. Dann muss man mal sehen. 

ansonsten sind die Kinder 5 Wochen Ferien im Jahr bei mir. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2022 09:52
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Akoser,

um auf deine Frage einzugehen, wie Gerichte entscheiden würden, möchte ich mit dir enige Gedankenspiele machen.

Also, du stellst einen Antrag bei Gericht, der den Umgang der zwei Kleineren mit dir regeln soll. Dazu beantragst du als Orientierung fürs Gericht die gleichen Ferienzeiten wie für den Großen. Du könntest argumentieren, dass

- die Geschwisterbindung wichtig ist,

- du gerne mit allen Kindern in den Urlaub möchtest,

- deine Urlaubstage nunmal nicht sechs Wochen abdecken können.

Das Gericht könnte nun sagen: die Mutter hat auch ein Anrecht auf Urlaub mit ihren Kindern, den sie zwangsweise durch Betriebsferien nehmen muss. Ebenso wie du kann sie auch keine 6 Wochen am Stück nehmen. Der Jugendliche ist alterstechnisch soweit von den anderen entfernt, somit auch die Interessen, dass ein gemeinsamer Urlaub eher hindernd für euch sein könnte.

In dieser Konstellation dürftest du eher das Nachsehen haben.

Welche Optionen bleiben?

Mehr als die drei Wochen Urlaub wird die Mutter vom Arbeitgeber wahrscheinlich nicht bekommen. Würde mich zumindest wundern.

Solange der Große überhaupt noch mit dir abhängen will, könnte man einen Kompromiss eingehen. Du nimmst die Kleinen, die dich aufgrund des Alters eher brauchen als der Große, und der Große kommt die letzten drei Wochen zu dir, weiß aber, dass du eben nicht den ganzen Tag da bist. Sobald du von de Arbeit kommst, unternehmt ihr etwas. Mag nicht bei allen funktionieren, aber vielleicht bei euch, wenn du es ihm erklärst. Dabei gehe ich davon aus, dass du selbstredend angefragt hast, ob der Große nicht auch die ersten drei Wochen zu dir kommen kann. Ja, auch Beschlüsse können nach Absprache abgeändert werden.

Anderenfalls entfallen die drei Wochen mit dem Großen und ihr haltet lediglich den Turnus der Wochenendumgänge ein. Nächstes Jahr sollte es ja dann mal klappen.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2022 22:55