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Sohn (3) wollte nicht mit zum Umgang und weinte

 
(@simon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Mein Sohn (3) wollte am gestrigen Umgang nicht mitgehen und weinte,obwohl bei meinen Sohn noch nie vorkam  das er weinte.Bisher hat sich mein Sohn immer gefreut auf den wöchentlichen  Umgang.Seid anfang Dezember konnte ich festellen das mein Sohn öfters mit meinen Nachnamen ansprach,obwohl mein Sohn immer Papa sagte.Gelegentlich hab ich schon öfters gehört von der Kindsmutter ,das sie zu meinen Sohn einredet mit meinen Nachnamen anzusprechen.Von der Kindsmutter kam nur Vorwürfe es sei irgendetwas vorgefallen beim letzten Umgang,das mein Sohn so reagiert.Ich vermute das mein Sohn von der Kindsmutter negativ beeinflußt wird. Also war es so,konnte ich meinen Sohn nicht zu mir nehmen und nach eine halbe wieder fahren mußte,ohne Umgang zu haben.Hab noch die Kindsmutter angeboten,das sie Umgang dabei ist,weil mein Sohn es wollte,hat aber die Kindsmutter abgelehnt.Hab jetzt vor am Montag Jugendamt zu gehen und das genauso zu Schildern wie es war und  ein Vermittlungsgespräch zu bitten.Wie soll ich mich beim Jugendamt verhalten? Beim Jugendamt haben von der Kindsmutter keine gut Meinung,weil in der Vergangenheit schon mehrmals Probleme gab.

Bin jeden Rat dankbar,weil ich zur Zeit nicht weiter weiss

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2011 16:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Simon

Das Kinder mit 3 Jahren mal weinen wenn sie etwas nicht wollen kommt vor.
Du solltest dem Kleinen gut zureden und ihm Freude auf irgendein besonderes Ereignis machen, wie z.B. wir gehen gleich ins Spieleparadies oder ins Schwimmbad oder ähnliches.
Nicht das es unbedingt immer besondere Attraktionen sein müssen, aber in solchen fällen hilft ein wenig Locken.

Wie dein Sohn dazu kommt dich mit Nachnahmen anzusprechen ist mir schleierhaft und so wie ich das lese geht das schon länger als die letzte Verweigerung und hat vorrangig nichts mit der Umgangsverweigerung zu tun.
Du solltest deinen Sohn vermitteln, das du vernünftig angesprochen werden möchtest, mit 3 Jahren ist das noch möglich.Hat sich die Namensgebung erst gefestigt wird es schwierig es wieder zu ändern.

Wie soll ich mich beim Jugendamt verhalten? Beim Jugendamt haben von der Kindsmutter keine gut Meinung,weil in der Vergangenheit schon mehrmals Probleme gab.

Klar und deutlich deine ''Sorge''anbringen ohne die KM schlecht zu machen.
Dränge auf Veränderung aber so, das du Mutti in keinem schlechtem Licht dastehen lässt.Dir ist dein Sohn und der Umgang wichtig und nichts anderes.

Hab noch die Kindsmutter angeboten,das sie Umgang dabei ist,weil mein Sohn es wollte,

Das solltest du beim JA auch nicht erwähnen, du willst Umgang mit deinem Sohn wie es vorher auch schon war.

Ruhig und sachlich bleiben und nicht schlecht über KM sprechen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2011 17:08
(@perkins)
Schon was gesagt Registriert

Mein Sohn (3) wollte am gestrigen Umgang nicht mitgehen und weinte, obwohl bei meinen Sohn noch nie vorkam  das er weinte.

Das kommt schon mal vor (passiert auch gerne beim Abgeben des Kindes im Kindergarten und ähnlichen Situationen). Wie lange hat es denn gedauert, bis er sich wieder beruhigt hat?

Seid anfang Dezember konnte ich festellen das mein Sohn öfters mit meinen Nachnamen ansprach, obwohl mein Sohn immer Papa sagte. Gelegentlich hab ich schon öfters gehört von der Kindsmutter ,das sie zu meinen Sohn einredet mit meinen Nachnamen anzusprechen.

Das ist ein gefährliches Signal: Hat die KM einen Neuen? Dann versucht sie, diesen als "sozialen" Vater aufzubauen.

Von der Kindsmutter kam nur Vorwürfe es sei irgendetwas vorgefallen beim letzten Umgang,das mein Sohn so reagiert.

Laß Dich mit der KM bloß nicht auf eine Diskussion darüber ein! Das bringt nichts!

Ich vermute das mein Sohn von der Kindsmutter negativ beeinflußt wird.

Richtig!

Also war es so,konnte ich meinen Sohn nicht zu mir nehmen und nach eine halbe wieder fahren mußte,ohne Umgang zu haben.

Wieso das? Nur, weil er ein bißchen geheult hat? Unter den Arm nehmen und mitnehmen.  😉

Hab noch die Kindsmutter angeboten,das sie Umgang dabei ist,

Unfug!

Im ernst: Manche Kinder vertragen die "Paketübergabe" nicht ("Da hast Du sie/ihn").

In einem solchen Fall wäre es gut, dem Kind die Zeit zu geben, daß er sich an den anderen Elternteil etwas gewöhnen kann. Dies kann man z.B. dadurch erreichen, daß bei der Übergabe zuerst gemeinsam ein Kaffee getrunken und ein bißchen allgemeiner Smalltalk geredet wird, so daß das Kind von einem zum anderen wechseln kann.

Guter Ort für so etwas ist auch ein neutraler Boden wie ein Cafe oder ähnliches (eine laute Kneipe eher nicht).

Hab jetzt vor am Montag Jugendamt zu gehen und das genauso zu Schildern wie es war und  ein Vermittlungsgespräch zu bitten.Wie soll ich mich beim Jugendamt verhalten? Beim Jugendamt haben von der Kindsmutter keine gut Meinung,weil in der Vergangenheit schon mehrmals Probleme gab.

Bist Du sicher, daß das JA auf Deiner Seite ist?

Erwarte nichts von dem JA: Meine Erfahrung mit JAs ist äußerst negativ! Entweder helfen sie einseitig der KM oder sie behaupten, dem Vater nicht helfen zu können.

Perkins

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 11:46
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Simon,

das gleiche Spiel hat mein Freund letztes WE durch.
Man könnte meinen die KM´s sprechen sich untereinander ab.

Mein Freund hat sich auch beim JA gemeldet, bis jetzt kam noch keine Reaktion. Ich würde bei denen auch lieber etwas langsamer machen. Man weiß nie, wie die einen das Wort im Munde rundrehen.

Versuch den Kleinen dafür nächstes WE zu bekommen. Vielleicht habt ihr ein Anruftag in der Woche, wo du mit deinem Kind reden kannst. Bei meinem Freund ist es ein "Gute-Nacht-Anruf". Vielleicht kannst du der KM da sagen, da das ja letztes WE nicht so geklappt hat, dann tauschen wir doch einfach das WE und ich hole ihn das kommende WE.
Dann wirst du ja auch merken, wie sie reagiert.

Mein Freund ist jetzt zum Anwalt gegangen. Aber das ist auch schon ne längere Geschichte. Du kannst auch mal beim Familiengericht deine Bedenken äußern und wenn es in Zukunft immer wieder vor kommt, einen Gerichtstermin (§165 FamFG - ich glaube der war das) einberaumen zu einem Vermittlungsverfahren. 

Die Ex meines Freundes hat ihn auch gleich an den Kopf geschmissen, dass er bestimmt was gemacht hat und deshalb der Kleine ne mit will.

Wer weiß was sie deinem Kleinen versprochen hat, wenn er das WE bei ihr bleibt.

Ich wünsch dir alles Gute.

Liebe Grüße 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2011 13:24