Hi @ all,
ich habe hier früher schon öfter mal mitgeredet bzw. eigene Beiträge gepostet und war jetzt leider länger nur ein "stiller Leser", habe jetzt aber eine konkrete Frage bzw. brauche ganz schnell eure Hilfe:
Momentan habe ich Klage bzgl. der Regelung des Umgangs mit meinem fast 3,5 Jahre alten Sohn eingereicht und stehe mitten in dem ganzen Anwaltsgequatsche, welche diese leider mit sich bringt. Diesbezüglich werde ich später ganz sicher noch genaueres posten, brauche aber jetzt ganz konkret folgende Hilfestellung:
Wer kann mir einen Link senden, in dem ich fundierte Aussagen bzw. Stellungnahmen - am besten von Kinderpsychologen oder Sozialwissenschaftlern - in Bezug auf die Umgangsregelung mit dem Vater finde?
Das uralte Schema "alle 14 Tage muss reichen" kann ja wohl nicht mehr aktuell sein und ich suche nach Artikeln etc., welche nicht die Sicht der Gerichte, sondern die der Kinder widerspiegeln.
Kann mir einer von euch helfen?
THX,
K.
Hallo,
google mal nach "Wera Fischer" mit W
und nach Kodjoe (Vornamen weiß ich nicht)
und nach "Wieviel Vater braucht das/ein Kind"
und nach "Verband Anwalt des Kindes"
Da solltest du einiges finden können.
Gruß
Haddock
Hallo,
bei mir ist es ähnlich gelagert. Ich habe ebenfalls einen 3,5 jährigen Sohn. Dieser wird mir im Augenblick beliebig entzogen. Bezüglich des Umgangs habe ich mir schon diverse Aufsätze durchgelesen. Diese klingen ja auch zum Teil sehr positiv. Leider habe ich aber beim durchforsten des Forums das Gefühl, das unsere Rechtsprechung da so ihre eigenen Ansichten hat.
Kennt jemand von euch den Fälle bzw. Urteile in denen auch pro Vater entschieden wurde bzw. der Umgang nicht rigoros auf jedes 2. Wochenende fetgelegt wurde. Ich weis, jeder Fall ist individuell, aber vielleicht gibt es doch ab und an parallelen.
Grüße
Fabs
Zynisch, aber wahr: es gibt nur eine Parallelität: Umgang alle 2 Wochen.
Ich musste 2x vor Gericht, um dieses Minimum dann auch zu erhalten. Und wie mir scheint, steht ein 3. Mal bevor. Lösungen darüber hinaus haben meist mit Geld zu tun oder sind illegal.
Gruß,
Michael
Hi und danke...
für eure Antworten. Nach der Lektüre von zig Büchern werde ich jetzt mal im Netz schauen, ob ich was passendes finde.
Es geht mir gerade einiges im Kopf herum, unter anderem die Frage, ob das Kontinuitätsprinzip nur für Mütter oder aber auch für Väter gilt (ich weiß, es sollte für die Kinder gelten, aber das ist wieder mal eine andere Story)???
Kurz zum Hintergrund:
In 2006 hat meine Ex so ziemlich jedes Wochenende genutzt, um einen neuen Partner zu finden. Das ist auch durchaus O.K., besonders deshalb, weil mein Kleiner genau aus diesem Grund bis Oktober 2006 jedes Wochenende bei mir war und wir zwei wunderschöne Uralube miteinander ohne jeden Widerspruch verbringen konnten.
Letztendlich hatte ihre Suche Erfolg und sie sieht die ganze Situation nun wieder so, dass sich mein Kleiner doch an den Wochenenden an den den "neuen Papa" (so ein Schwachsinn!) gewöhnen soll.
Ab diesem Datum galt für Sie also wieder die freiwillige - von mir angestossene - Umgangsvereinbarung, die mir und little L. nur jedes ungerade Wochende im Monat sichert. Ich weiß, daß das schon fast viel ist, aber nachdem wir so viel Zeit miteinander verbracht haben, ist es sowohl für little L. als auch für mich zu wenig.
In dem bevorstehenden Prozeß möchte ich mich gerne auf genau dieses Kontinuitätsprinzip berufen, denn mein kleiner hat sich - ebenso wie ich - an genau diese Regelung gewöhnt.
Hat jemand von euch Erfahrungen in Bezug auf die Anwendung genau dieses Prinzips auch bei Vätern gesammelt? Wenn ja, welche? Und kann es denn sein, daß eine dritte Person von außen derart viel Einfluß nehmen darf, daß sich eingeschliffene Rituale auf einmal in Luft auflösen?
Für jede Antwort und jeden Tip bin ich wirklich dankbar.
Jetzt freue ich mich erstmal auf morgen, denn ab dann gehört das Wochenende nur mir und little L. THX GOD!
K.
Moin,
wenn's übel läuft, wird der Richter ein Gutachten beauftragen. >Hier< ein Fall, den ich begleitet habe und der dir Hoffnung machen sollte.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi
Zu Wera und dem Bericht, "Wieviel Vater braucht einKind", kann nur eins sagen.
Ich habe das meiner Ex zukommen lassen. Weiss nicht ob sie es gelesen hat und wenn, hat es sie nicht davon abgehalten mir den einen Tag in jeder Woche, per Anwaltlichen Schreiben zu verwären.
Noch nicht mal das Jugendamt konnte mir da weiterhelfen.
Die sagten nur, "Wenn ihre Ex nicht will, dann will sie nicht".
Hört sich jetzt alles negativ an.
Aber das ist jetzt ein Jahr her, der Junge ist heuute 4,5 Jahre alt und fordert seien Papa ein.
Meine Ex hat mir berichtet das es da ab und an Schwierigkeiten gibt.
Sie hat es nicht ausgesprchen, aber irgendwie denke ich, meine Ex wünschte sich den wöchentlichen Umgangstag zurück.
Wenn der Kleine Terz macht, kann das ja auch nicht so prickelnd für die neue Beziehung, in der sie lebt, sein.
Kurz gesagt, wer sich kümmert, in dem Rahmen die zur Verfügung stehen, leistet das was möglich ist.
Alles andere bringt die Zeit und wird von dem Kind eigensändig gestalltet.
Mi viel Glück, könnte es vieleicht so weit kommen, dass meine Ex wieder in meine Nähe zieht (nicht mehr 75 km entfernt) und ein Umgang flexibler gestalltet werden kann.
Ganz interessanter Spruch.
Niemand hat mich gefragt, ob ich leben will.
Also soll mir auch keiner erzählen, wie ich leben soll.
Ein Kind ist kein Gefangener und niemandem sein Besicz, also sollten die Wünsche und Bedürfnisse, nach dem anderen Elternteil bestmöglich gedeckt sein.
Gruss aus Kölle
Lion
Liebe gibt es nur im Kino!
Moin,
wenn's übel läuft, wird der Richter ein Gutachten beauftragen. >Hier< ein Fall, den ich begleitet habe und der dir Hoffnung machen sollte.
DeepThought
Hi Deep,
das macht er und ich denke, dass ein Gutachten - vor dem ich ganz sicher keine Angst haben muss - mehr als sinnvoll wäre. Bzgl. der Hoffnung weisst Du ja, dass sie es ist, die uns alles ertragen lässt.
Eine andere Sache noch (ich hätte wohl doch besser ein Topic geschrieben, aber das wäre so lang geworden...):
Als meine Ex mir unveblümt den Umgang auf Minimalniveau zurückgeschraubt hat, gab es ein leider sehr heftiges Streitgespräch zwischen uns. Little L. hat alles mitbekommen und ich verfluche diesen Tag seitdem mehr als jeden anderen. Er hat uns zwar "nur" gehört, aber es hat ihm in der Seele weh getan und ich schäme mich dafür, daß ich nicht wie immer einfach gegangen bin und auf die Provokationen meiner Ex reagierte.
Ich habe in diesem Gespräch meine Standpunkt verteidigt und ihr mitgeteilt, daß ich nun Umgangsklage beim FG einreichen werde. Sie hat mir daraufhin - wie immer - mit Kindesentzug gedroht und mich am nächsten Tag wegen Beleidigung und Bedrohung angezeigt. Kurz darauf rief sie beim JA an und teilte mit, daß sie zu eienr Mediation bereit wäre. Von der Anzeige und den angeblichen Vorfällen hat sie nichts erwähnt. Sowohl ich, als auch das Ja, die Caritas und diverse Menschen, die uns beide kennen, haben versucht meine Ex dahingehend zu beraten, daß sie doch genau dieser Mediation zustimmen sollte. Fast 2 Jahre ohne Erfolg. Und jetzt diese Einsicht???
Bzgl. der Anzeige habe ich nach Rücksprache mit meinem RA von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und gestern Post von Ihrem RA bekommen, der mit mitteilte, dass die Anzeige nicht nur auf Bedrohung lautet, sondern konkret beinhaltet, dass ich meiner Ex den unmittelbaren Tod versprochen haben soll, wenn sie sich nicht auf meine Forderung bzgl. des Umgangs einlassen sollte. Daß ich nie irgendetwas in dieser Richtung gesagt habe, ist wohl klar.
Kann diese Anzeige in der Verhandlung eine Rolle spielen oder wird eine so einseitige und leicht durchschaubare Aktion gegen mich getrennt von dem gewertet, um das es eigentlich geht?
"Rosenkrieg" war für mich immer nur ein Film, jetzt ist er doch sehr real geworden....
K.