Hallo,
ich habe ein riesen Problem. Vor einigen Monaten gab es grosse Schwirigkeiten mit der Ex und das Umgangsrecht meiner Tochter. Daraufhin bin ich mehrmals zum Jugenamt gegangen bis endlich mal vom Jugenamt aus ein Termin zustande kam wo wir uns beide beim Jugendamt getroffen haben (Anwalt wurde von mir auch davor schon eingeschaltet). Wir regelten das Umgangsrecht das dann vom Jugenamt aufgenommen wurde und per Brief verschickt worden ist wie es geregelt wurde...
Es ging trotzdem oft nicht gut und dann mal wieder. Zum jetzigen Zeitpunkt läuft es überhaupt nichtmehr gut und als ich ihr klar machen wollte das die gewissen Tage die wir vor dem Jugenamt ausgemacht haben auch bitte einzuhalten sind damit ich sie sehen/holen kann kommen immer nur patzige antworten zurück was ich mir doch erlauben würde und so geschichten oder wenn es nicht nach ihrer Nase läuft und ich nicht so springe wie sie will...
Daraufhin war ich heute wieder beim Jugendamt aber anstatt das sie helfen haben sie sich eher quer gestellt und nicht hilfsbereit gezeigt, so nach dem Motto das es denen eigentlich egal ist...
Was kann ich denn jetzt noch tun damit dies was vor ca. einem halben Jahr ausgemacht worden ist auch eingehalten wird und nicht wann es ihr passt!?
Was hab ich mit dem Anwalt für Chancen vor gericht und kann mir das Umgangsrecht was schon ausgemacht ist wieder genommen werden?
Hallo Amorphis,
erstmal Willkommen bei VS.de.
Eine Frage vorweg...
1. Wart ihr Verheiratet? und 2. besteht GSR (gemeinsames Sorgerecht).
Eines Vorweg zum JA. Das Jugendamt ist eine Einrichtungen, die die Interessen Eures Kindes vertritt. D.h. das Jugendamt wird weder für dich, noch für die KM Partei ergreifen.
Das Jugendamt kann also folglich auch nur zwischen Dir und der KM versuchen zu "vermitteln". Wenn die Versuche mit dem JA scheitern, bleibt Dir nichts anderes übrig als eine Umgangsklage bei Gericht.
Dann wird das Umgangsrecht, wie bei mir und anderen, gerichtlich festgelegt.
Kopf hoch!
Gruss
Thomas
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi Amorphis
Alle Vereinbarungen, welche mit der KM selbst oder beim JA getroffen wurden, sind ohne Konsequenz. - ist halt so.
Was hab ich mit dem Anwalt für Chancen vor gericht und kann mir das Umgangsrecht was schon ausgemacht ist wieder genommen werden?
Prinzipiell: Wenn schon Vermittlung zw. Dir und KM und auch die Vermittlung über das JA gescheitert sind so bleibt Dir nur noch der Weg zum Gericht. Das sollte Dir klar sein. Deine Chancen da sind in aller Regel nicht schlecht, problematisch ist eher die Umsetzung.
Also gebe mal bitte an wie schon von Agent_Zero angegeben: Hast Du GSR und sage bitte auch, wie alt das Kind ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
ich schliesse mich voll und ganz Oldie an.
Einen Tipp noch. Mache Dir Gedächtnisprotokolle und halte Dir so viel wie möglich schriftlich fest. Es wird Dir später sicher helfen.
So läufst Du nicht Gefahr, wichtige Dinge zu vergessen und hast sie auf Abruf bereit.
Ich musste "leider" auch vor Gericht um den Umgang Streiten. Aber der Erfolg ist jetzt endlich sichtbar.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo,
danke für die Antworten...
Also um eure Fragen zu beantworten...
Nein, wir waren nicht verheiratet und Nein sie hat das alleinige Sorgerecht (leider)...
Ja war jetzt auch beim Anwalt mit dem schriftlichen was wir beim Jugendamt ausgemacht haben und er leitet jetzt alles in die Wege. Jetzt liegt es also in seiner Hand was passiert...
Das mit den Gedächtnisprotokollen ist ein guter Tipp danke,werde ich in Zunkunft machen 😉
Gruss
Amorphis
