Hallo,
kurz zu meiner Person. Ich bin 33 Jahre, habe eine 4 jährige uneheliche Tochter (kein Sorgerecht), bin glücklich verheiratet seit zwei Jahrem und habe aus dieser Ehe eine 15 Monate alte Tochter.
Zu meiner 4 jährigen Tochter hatte ich bis vor ca. 14 Wochen keinen Kontakt, die KM hat es bis dahin verhindert mit allen Mitteln, obwohl es ein Gerichtsurteil gab, dass mir zusprach meine Tochter jeden Sonntag für eine Stunde unbegleitet zu sehen. Dieses Urteil wurde erlassen als meine Tochter ca. ein Jahr alt war. Ebenfalls stand in diesem Urteil das es anfangs drei begleitete Kontakte durch die KM geben sollte und dann sollte der Umgang ohne sie stattfinden. Leider hat sie einen solchen unbegleiteten Kontakt nie zugelassen.
Problem war, dass ich nach ca. 8 Kontakten in den Auslandseinsatz musste. Dannach hat sie keinen Kontakt mehr zugelassen, sie hat mir ebenfalls mehrmals gedroht, dass ich die Kleine nie alleine sehen werde und sie den Umgang ganz boykottiert, ebenfalls hat sie geplante Umgangtermine mit fadenscheinigen Ausreden kurz vorher platzen lassen (das sind nur einige ihrer Kapriolen, aber alles hier aufzuzählen würde den Rahmen sprengen). Nach vielen erfolglosen Schreiben an die KM und ans JA habe ich aufgrund des Wiederstands der KM Mitte 2011 beschlossen die Sache dann Ruhen lassen bis meine Tochter drei ist. Ich erhoffte mir mit diesem Alter eine bessere Chance auf längeren unbegleiteten Kontakt ohne die nervende KM zu haben, da sie zu dieser Zeit auch schon den KiGa besuchen sollte.Dass das vielleicht nach Ansicht einiger nicht ganz der richtige Weg war, soll nicht Gegenstand meiner Threads sein.
Also habe ich Anfang 2012 die KM mehrmals angeschrieben und um eine Wiederaufnahme der Kontakte gebeten, ebenfalls habe ich um ein moderiertes Vorgespräch gebeten damit wir uns beide optimal auf die Umgangskontakte vorbereiten können. Sie mich über meine Tochter informieren könne etc. Denn leider hat sie trotz regelmässiger Nachfragen nach dem Befinden meiner Tochter nie reagiert und mir keine Informationen zukommen lassen.
Dieser Schriftverkehr zog sich dann bis Ende 2012 hin. Nebenbei habe ich alle möglichen Stellen, wie JA und Familienberatungsstelle (FamBeSt) miteinbezogen. Dabei habe ich viele ihrer dort getroffenen Aussagen entkräften können. Schliesslich hat sich die KM dann Anfang 2013 entschlossen, dass ein moderiertes Gespräch stattfinden kann, da sie sich nicht mehr weiter rausreden konnte. schließlich ist es ja zum Wohl des Kindes.
Dieses Gespräch haben wir bei der FamBeSt geführt, dort habe ich dann ihrem Wunsch entsprochen die ersten Kontakte von ihr begleiten zu lassen. Dies ist ja auch nur logisch, da ich die Kleine ewig nicht gesehen hatte. Ebenfalls habe ich mich auf den Wunsch der KM eingelassen mit einer von ihr vorgeschlagenen Psychologin zu sprechen. Denn bis zu diesem moderierten Gespräch behauptete sie, dass das KInd in psychologischer Behandlung sei und nur durch den psychologen begleite Umgänge möglich wären. Beim Gespräch musste sie dann aber zugeben, dass sie sich lediglich dort Erziehungstipps holt und sich das Kind bester psychischer Gesundheit erfreut, also waren dei vom psychologen begleiteten Umgänge vom Tisch.
Da ich zu dieser Zeit schon ahnte, dass aufgrund der Vorgeschichte zwischen der KM und mir (Lügen, erlogenen Einstweilige Verfügungen, tausend Gerichtsverfahren zum MU, Drohungen etc. <-- dass das alles von ihrer Seite kam brauche ich hoffenlich nicht weiter erläutern) ein Umgang nicht so leicht wird, wie sie es bei der FamBeSt versprach, liess ich mich auf dieses Gespräch bei der Psychologin ein, um zu erfahren was bei einem etwaigen Gerichtverfahren für Geschichten auf mich zukommen.
Im Anschluss an das moderierte Gespräch wollte die KM noch mit mir und meiner Frau (diese war mit mir zum Gespäch gefahren und wartete draußen). Beim Gespäch erzählte die KM dann herzzerreissende Geschichten und gab sich kooperativ. Dabei erwähnte sie auch nebenbei, dass die Sachbearbeiterin vom JA eine Freundin von ihr sei.
Überraschenderweise ergab sich bei der Psychologin, dass meine Tochter ein normal entwickeltes 4 jähriges Mädchen ist und die KM sich bei ihr Rat holte, weil sie ihren letzen Freund als Ersatzvater installierte und diesen auch als Papa benennen ließ. Leider hat dieser wohl dann doch das wahre Gesicht der KM erkannt und sie verlassen. Das war aber natürlich ein Schock für die Kleine. Ich habe mit der Psychologin einen Weg zur schonenden Anbahnung eines Umgangs besprochen. Kurz erläutert: ca. 3 Kontakte mit Begleitung der KM, ca. 3 Kontakte in der Stadt der KM (z.B. auf dem Spielplatz vor ihrer Wohnung etc.), dannach ca. 3 Kontakte bei mir zuhause, diese sollten ebenfalls durch die KM begleitet werden, damit die Kleine sich an die neuer Umgebund gewöhnen könne und dann unbegleitete Kontakte bei mir. Erst nur nachmittags, dann den ganzen Samstag bis hin zur Ausweitung über Nacht. Der Übergang zur nächten Stufe sollte natürlich vom Befinden meiner Tochter abhängig gemacht werden. Ebenfalls wies mich die Psychlogin eindringlich darauf hin, dass es auf keinen Fall zum abreisen der Kontakte kommen darf, da meine Tochter sonst das selbe wie beim Freund der KM durchleben muss.
Die KM konnte sich natürlich auf diesen Vorschlag nicht einlassen, da sie nicht soweit planen könne. Mehrmals habe ich versucht sie davon zu überzeugen dass es im Sinne unserer Tochter ist eine feste Regelung zu finden, aber sie konnte nicht soweit planen.
Ca. vier Wochen später konnte der erste Kontakt dann stattfinden, die Regelung war jeden zweiten Samstag von 14:30 bis 18:30 oder länger.
Der Kontakt verlief anfangs schleppend, aber zum Ende hin taute die Kleine auf und ließ sich auf mich ein. Der erste Kontakt dauerte 4,0 Std.
Der zweite Kontakt verlief sehr gut und die Kleine spielte ausgelassen mit mir. Der zweite Kontakt dauerte 4,5 Std.
Der dritte Kontakt verleif ebenfalls gut und die Kleine fasste vertrauen zu mir. Der dritte Kontakt dauerte 4,5 Std.
Nun sollte ja bald eine Änderung stattfinden und die KM anfangen sich zurückzuziehen. Das wurde vor dem vierten Kontakt auch telefonisch so besprochen. Ebenfalls besprach ich mit meiner Tochter vor den Umgängen die Orte telefonisch (wetterabhängig).
Der vierte Kontakt verlief anfangs gut, meine Tochter stieg zu mir ins Auto ohne KM, die KM war davon natürlich nicht begeistert und versuchte sogar die Kleine davon zu überzeugen nicht alleine bei mir mitzufahren. Meine Tochter liess sich aber nicht beirren und fuhr trotzdem mit mir mit. Die KM fuhr dann mit ihrem eingenen Auto zum vereinbarten Ort. Soweit so gut. Ich ging dann mit meiner Tochte in den Indoorspielplatz und spielte ausgelassen mit ihr. Bis die KM dann etwas verspätet ankam und mich beschimpfte und mir das Kind entriss. Sie ging mit ihr auf die Toilette und danach war die Kleine sichtlich reservierter. Aber spielte nach kurzer Zeit wieder ausgelassen mit mir. Die KM stand daneben und verbreitete schlechte Laune, dies beeinträchtigte dann auch meine Tochter. Die KM rief dann eine Freundin an und diese nahm ohne Vorwarnung das Kind mit. Ich verhielt mich ruhig vor der Kleinen und sprach anschliessend mit der KM. Diese beschimpfte mich und sagte ich hätte es nicht verdient die Kleine zu sehen, ebenfalls drohte sie mir, wenn ich ihr keine MU zahle (seit 1 Jahr laufendes Verfahren mit überzogenen Foderungen der Mutter, denn sie verdient nicht viel weniger als vor dem Kind), dann sehe ich die Kleine nie wieder. Ich habe sie dann vor lauter Fassungslosigkeit gebeten, doch nochmal den Grund zu wiederholen warum sie das Treffen abbricht und sie hat in meine Handykamera gesagt, dass sie das Treffen abbricht, weil sie eine ander Mutter getroffen hat. Das vierte Treffen dauerte ca. 45 Minuten.
Am Montag der darauffolgenden Woche nahm ich direkt Verbindung zur Mitarbeiterin der FamBeSt auf, erzähte ihr die Geschichte und bat um Vermittlung. Diese riet mit einen Antrag auf Umgang bei Gericht einzureichen. Natürlich war sich die KM keiner Schuld bewusst. Ebenfalls schickte ich den Vorfall der zuständigen JA Mitarbeiterin. Diese war natürlich wenig hilfreich mit ihren Ratschlägen, solche Vorfälle einfach totzuschweigen.
Ich reichte also einen Antrag auf Umgang ein und begründete diesen damit, dass sie KM sich auf keine feste Regelung einliesse. Ebenfalls schickte ich ein Gedächtnisprotokoll des letzen Umgangs mit. Dies zuständige Rechtspflegerin nahm den Antrag entgegen und sprach direkt mit dem Richter , ob dies als Eilantrag gelte. Der Richter meinte, da die KM ja derzeit noch Umgang zulässt, ist es kein Eilantrag. Wird aber schnellstmöglich entschieden.
Der fünfte Umgang verlief gut, die KM liess es sich jedoch nicht nehmen meiner Tochter Parolen einzubläuen, wie das meine Tochter mir nichts erzählen dürfe und ich nicht Familie sei. Aber meine Tochter spielte nach kurzer Auftauzeit wie immer ausgelassen mit mir. Der fünfte Umgang dauerte ca. 2 Std, da der KM vier Tage vorher eingefallen ist, dass ihre Mutter am Umgangstag Geburtstag hat. Leider war ich derzeit dienstlich auf einem Lehrgang im Ausland. Ich sagte der KM natürlivh dass ich nur Samstag kann, da ich Freitag spät abends ankomme und Sonntag vormittag wieder fahren müsse. Also wurde der Umgang auf Samstag vormittag verschoben. Ich informierte im Vorfeld auch die Mitarbeiterin der FamBeSt und diese hatte natürlich Verständnis für die Mutter.
Der sechste Umgang wurde wieder auf Samstag vormittag verschoben, da die KM kurzfristig und ohne Absprache an diesem Tag einer Einladung zu einem Kindergeburtstag zugesagt hatte. Als ich sie darauf hinwies, dass sich für diese Zeiten nichts zu planen hat, sagte sie mir, dass meine Tochter darauf keine Rücksicht nehmen müsse. Ich erklärte ihr, dass ich mich derzeit im Hochwassereinsatz befinde und extra für diesen Tag zurückgeführt werde und dann wieder in den Hochwassereinsatz müsse. Also der Samstag für mich ein Muss ist. Sie schrieb mir, dass es unsere Tochter nicht interessiere und dass ich für sie sowieso nur eine Pflichtveranstaltung wäre. Also der Kindergeburtstag wichtiger ist als Umgang mit dem Vater. Also konnte ich sie zumindest dazu bewegen den Umgang auf Samstag vormittag zu verschieben, damit ich meine Tochter überhaupt sehen konnte. Der Umgang verlief wieder Gut und wir spielten auf einem Spielplatz in Beisein der KM, aber meine Tochter interessierte sich nicht für sie. Der Umgang dauerte ca. 2,0 Std.
Für den siebten Umgang vereinbarten wir, dass dieser unbegeitet stattfinden sollte. Dem stimmte die KM zu und ich erklärte dies auch meiner Tochter, diese stimmte ebenfalls zu. Ca. drei Tage vor dem Umgangstermin, schrieb mir dei KM dass sie mit mir telefonieren wolle. Ich stimmte zu und wir vereinbarten für den nächsten Abend ein Gespräch. Ich hatte eine leise Ahnung um welchers Thema er sich handeln konnte. Das Gespräch verschob die KM aber auf den nächsten Abend. Aber dazu kam es nicht, da sie an diesem Tag meinen Antrag auf Umgang erhielt. Sie schrieb mir dann per Sms, dass sie sich nicht mehr in der Lage fühle den nächten Umgangstermin zu begleiten, da es zu Diskussionen kommen würde. Sie schicke deshalb ihre Mutter als Begleitung für den Umgang. Ich versuchte sie davon zu überzeugen, dass die letze Vereinbarung unbegleiteter Umgang war und nicht mit ihrer Mutter. Sie liess sich auf kein Gespräch ein und dann teilte ich ihr mit dass ich dann diesen Umgang nutzen werde um meiner Tochter den Rest ihrer Familie vorzustellen. Auf weitere Gespräche liess dei KM sich dann nicht mehr ein. Am nächsten Tag fuhr ich mit meiner Frau und meiner kleinen Tochter in zwei getrennten Autos zum Umgangsort. Für den Fall dass die KM unbegleiteten Umgang zulässt wollte ich diesen erstmal alleine mit meiner Tochter verbringen. Ich wartete dann auf meine Tochter alleine und meine Frau ging mit unserer Tochter alleine spazieren. Dann erschien die KM mit meiner Tochter und ihrer Mutter und ihrem Vater, alle waren gekommen um sie bei einem Musikauftritt der Musikschule zusehen. Dieser sollte 20 Minuten gehen und im Anschluss daran sollte ich Zeit mit meiner Tochter verbringen können. Meine Tochter war bei der Begrüßung so eingeschüchtert, dass sie kaum hallo zu mir sagen konnte. Sofort zog die KM sie hinter die Bühne. Den ganzen Auftritt über schaute meine Tochter mich nicht an und nur zu ihrer Mutter und Oma. Im Anschluss daran schlug ich vor aufgrund der schlechten und wechselhaften Wetters einen Indoorspielplatz aufzusuchen. Dies schmetterte die Oma aber sofort ab und sagte dass meine Tochter das nicht wolle. Diese sagte nichts dazu. Also blieben wir im Park und suchten dort einen Spielplatz auf. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung wie lange der Umgangskotakt 'dauern dürfe'. Die KM und der Opa verliessen uns dann und meine Tochter taute auf. Wir spielten dann auf den Spielplatz unter der Aufsicht der Oma. Ich informierte meine Frau, dass sie zu den Spielplatz kommen solle. Als sie in einer anderen Ecke der Spielplatzes ankam, informierte ich meine Tochter darüber dass meine Frau und ihre Schwester anwesend sind. Meine Tochter sah sie und meine Frau winkte freundlich. Ich fragte meine Tochter ob sie rübergehen wolle und hallo sagen wolle. Sie sagte jetzt nicht und sagte dass meine Frau und ihre Schwester aber gerne auf dem Spielplatz spielen dürfen. Damit gab ich mich zufrieden, denn ich wollte einfach nicht mehr dass meiner Frau und kleine Tochter für sie weiter die große Unbekannte war und die KM ihr damit weiter Angst vor fremden Leuten einreden konnte. Meine Tochter hatte im Vorfeld schonmal Bedenken geäußert zu uns nach Hause zu müssen, da ihre Mutter das nicht wolle. Nun hatte sie sie mal gesehen und spielte weiter mit mir auf einem Klettergerüst. Sie fing an zu sagen, dass meine Frau in ihrem bunten Pulli lustig aussah und bezeichnete ihre Halbschwester als Schwester-Schwester. Ich sagte ihr dann, wann immer sie Lust habe könne sie rüber gehen und sie kennenlernen. Wäre sie an diesem Tag nicht rüber gegangen, wäre das für mich auch in Ordung gewesen. Hauptsache man konnte ihr damit nicht weiter grundlos Angst einreden. Nun entdeckte die Oma jedoch nach ca. 10 Minuten meine Frau und sprang sofort von ihrer Bank auf und ging zum Klettergerüst. Sie rief ihre Enkelin runter und wollte diese hochnehmen, diese wollte erst nicht. Die Oma riss sie dann hoch und ging ohne Erklärung mit ihr davon. Auf dem Weg zum Auto traffen wir beide dann ungewollt wieder, doch meine Tochter wollte sich nicht mehr von mir verabschieden und war vollkommen eingeschüchtert, zum Abschied winkte sie jedoch heimlich. Der Umgang dauerte inkl. 20 Minuten Gesangsvorführung 50 Minuten. Dann wurde mir ohne Erklärung meine Tochter entrissen.
Am Tag darauf, sendete ich den Vorfall an das zuständige Gericht und bat um eilige Entscheidung und Regelung ders Umgangs, da mir die KM per Sms mitteilte dass bis zur Entscheidung vom Gericht kein weiterer Umgang zum Wohle unserer Tochter stattfinden wird. Ich wies ebenfalls darauf hin, dass die Psychologin von einem solchen abreisen des Umgangs gewarnt hat. Zudem teilte mir die KM in einem Satz mit, dass es unserer Tochter schon die ganze Zeit schlecht gehe nach den Umgängen.
Überrascht von dieser Neuigkeit, setzte ich mich mit JA und FamBeSt in Verbindung. Die Mitarbeiterin der FamBeSt sagte zu mir, dass die KM nie äusserte dass es meiner Tochter wegen den Kontakten schlecht gehe. Sie sagte sogar, dass diese überraschend gut verliefen.
Meine Nachfrage beim JA wurde gestern, nach ca. 1 Woche beantwortet und schildern die selbe Geschichte wie sie die KM auch in der Sms geschrieben hat.
--> Meine Frage dazu: Welche Möglichkeiten habe ich mich über die Informationspolitik der JA Mitarbeiterin zu beschweren? In ihrem Schreiben stand drin, dass vor einigen Wochen ihr die KM das erzählt hätte. Beim Gespräch zwischen FamBeSt und JA hat die Sachbearbeiterin dies jedoch nicht geäußert und er jetzt kommt sie damit raus.
Ebenfalls habe ich jetzt das Schreiben des RA der Gegenseite zu meinem Antrag erhalten. Voll mit Lügen. Zum einen steht drin ich hätte die KM bedroht beim vierten Umgang und sie hätte aus Angst beim siebsten Umgang ihre Mutter geschickt.
--> Meine Frage dazu: Kann ich das aufgenommene Video als Beweis anführen?
Zum anderen fordert die Gegenseite, die Umgangskotakte erstmal ruhen zu lassen. Aufgrund des Zustands meiner Tochter. Ich habe zwischenzeitlich ebenfalls wieder Kontakt zu der Psychologin aufgenommen, die KM nimmt dort trotz des scheinbar sehr schlechten Zustands keine Hilfe in Anspruch. Ebenfalls informiert die KM mich nicht ob sie mit dem Kind deshalb zum Arzt geht.
--> Meine Frage dazu: Kann der Richter aufgrund der bissherigen Umgangskotakte und den blossen Aussagen der KM entscheiden, dass kein Umgang
mehr stattfinden darf?
--> Die KM hat mir mehrere Fotos und Videos geschickt, dort sieht man mich und meine Tochter ausgelassen spielen. Kann ich so etwas anführen in
meiner Stellungnahme?
-->Benötige ich die Zustimmung der KM, wenn ich meiner Tochter ihrer Familie vorstellen möchte?
Die Gegenseite schreib noch " Ich rege an, dem Kind einen Verfahrensbeistand beizuordnen und schlage Frau Rain XY vor."
--> Was genau macht ein Verfahrensbeistand?
--> Kann ich mich gegen diesen Vorschlag wehren und selbst jemanden vorschlagen?
--> Muss ein Verfahrensbeistand immer ein RA sein oder kann es auch z.B. die Psychologin sein?
Danke schon mal für die Antworten und es tut mir leid dass es so lang geworden ist, aber es ist alles ein bisschen kompliziert.
Moin.
--> Meine Frage dazu: Welche Möglichkeiten habe ich mich über die Informationspolitik der JA Mitarbeiterin zu beschweren?
Keine.
Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, die dann direkt im Altpapier landet.
--> Meine Frage dazu: Kann ich das aufgenommene Video als Beweis anführen?
Kaum.
Du kannst es anbieten.
Das alleine dürfte schon eine gewisse Wirkung erzielen aber anschauen wird es sich niemand.
--> Meine Frage dazu: Kann der Richter aufgrund der bissherigen Umgangskotakte und den blossen Aussagen der KM entscheiden, dass kein Umgang
mehr stattfinden darf?
Ja.
--> Die KM hat mir mehrere Fotos und Videos geschickt, dort sieht man mich und meine Tochter ausgelassen spielen. Kann ich so etwas anführen in
meiner Stellungnahme?
Ja.
-->Benötige ich die Zustimmung der KM, wenn ich meiner Tochter ihrer Familie vorstellen möchte?
Nein.
Die Gegenseite schreib noch " Ich rege an, dem Kind einen Verfahrensbeistand beizuordnen und schlage Frau Rain XY vor."
--> Was genau macht ein Verfahrensbeistand?
--> Kann ich mich gegen diesen Vorschlag wehren und selbst jemanden vorschlagen?
--> Muss ein Verfahrensbeistand immer ein RA sein oder kann es auch z.B. die Psychologin sein?
Ein Verfahrensbeistand gilt als Anwalt des Kindes.
Oft ist es aber eine weitere Hiwi der Mutter, die den Fall weiter verschleppt und dir Beine zwischen die Knüppel wirft.
Und ja, du solltest ablehnen, dass der Vorschlag der Mutter akzeptiert wird, da diese vermutlich parteiisch ist.
Nein, muss nicht.
Das liegt aber in der Entscheidung des Gerichts.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die schnelle Antwort.
Sollte ich ein kinderpsychologisches Gutachten fordern? Oder entscheidet das Gericht wann es eines benötigt?
Nein, auf keinen Fall.
Das ist auch nur wieder jemand, der das Verfahren verkompliziert, verzögert, verteuert und den Richter verunsichert.
Dein Interesse ist einfach, kurz und schnell:
Du willst Umgang. Jetzt.
Die anderen wollen langwierig, kompliziert und teuer.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kann ich die Ablehnung ihres Vorschlags für einen Verfahrensbeistand tatsächlich mit Befangenheit des Beistands begründen?
Würde ich auf jeden Fall versuchen.
Allerdings nicht wegen Befangenheit, sondern wegen Parteinähe oder so ähnlich.
Ob das was nützt weiß man aber sowieso nie.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kann ich sonst noch etwas tun, etwas das mir hilft die Situation vielleicht zu meinen Gunsten zu entscheiden?
Wie Beppo schon richtiger Weise schrieb, verkompliziert, verteuert und vor allem verlagsamt ein Verfahrensbeistand die Dauer des Verfahrens. Ist ein Verfahrensbeistand bestellt, bekommst du den eigentlich nicht mehr aus dem Verfahren raus, auch nicht für die nächste Instanz.
Gutachter oder Beistande, die von der anderen Partei vorgeschlagen werden, sind generell abzulehnen, da hier immer der Verdacht der Parteinähe besteht.
Ich würde dem Gericht schreiben, dass die Bestellung eines Verfahrensbeistandes aus deiner Sicht und auch aus Kindeswohlsicht derzeit nicht erforderlich ist, entsprechend den Antrag stellen, dass dem Antrag der Gegenseite auf Bestellung eines Verfahrensbeistandes nicht stattzugeben ist, hilfsweise die Bestellung der RAin xxx als Verfahrensbeistand wegen des Verdachts der Parteinähe abzulehnen ist.
Ein Kind, das 4 Jahre alt ist, kann auch von einem Richter angehört werden und das ist nichts Schlimmes für das Kind, weil der nette Onkel vom Gericht sich mit dem Kind auch nur etwas unterhält.
Nach FamFG sind Verfahren in Kindschaftssachen mit größtmöglicher Beschleunigung zu führen, dem würde auch mit einer Anhörung des Kindes Rechnung getragen werden.
Die bisherigen Umgänge sind aus deiner Sicht und auch aus Sicht des Kindes positiv verlaufen, das kannst du auch mit den Bildern belegen, die du (in Kopie) beilegen kannst. Einer Ausweitung des Umganges steht aus Kindeswohlsicht nichts entgegen, vielmehr würde es dem Kindeswohl entsprechen und diesem dienen.
Beantrage folgende Punkte:
1. Dem Antragsteller wird ein Umgangsrecht mit ..., geboren am ..., in folgendem Umfang gewährt:... hier trägst du dann deine Vorstellungen ein, auch gestaffelt mit der gewünschten Ausweitung...
2. Der KM wird aufgegeben, dem Antragsteller das Kind zu den vorstehenden Umgangszeiten zu überlassen.
3. Sollten der Antragsteller oder das Kind einen Umgangstermin aus Krankheitsgründen oder beruflichen Gründen nicht wahrnehmen können, haben die KM den Antragsteller bzw. umgekehrt der Antragsteller die KM einander hiervon unverzüglich, gegebenenfalls durch telefonische Nachricht, zu unterrichten. Dieser Umgang ist dann eine Woche später nachzuholen.
4. Dem Antrag der Gegenseite auf Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist nicht stattzugeben, hilfsweise ist die Bestellung der RAin xxx als Verfahrensbeistand wegen des Verdachts der Parteinähe abzulehnen.
5. Die KM wird gemäß § 89 II FamFG belehrt.
6. Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller und KM zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Viel Glück wünscht
papa2011
Moin Moin.
Ich denke die Diskussion um den Verfahrensbeistand ist müssig, da der in Deinem Fall vermutlich ohnehin bestellt wird.
Der kostet auch nicht die Welt.
Da er vom Gericht bestellt wird, weiss ich nicht ob das klug ist, wenn jede Partei einen eigenen VB vorschlägt (ich weiss auch nicht ob das überhaupt geht).
Was genau hast Du denn in Deiner Umgangsklage beantragt?
Sorry, vielleicht habe ich das überlesen. Aber es wäre hilfreich, wenn Du bei so einer langen Geschicht Überschriften machst. Ist dann leserlicher.
LG
BP
Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist nicht immer erforderlich, wird jedoch gern von den Richtern in Anspruch genommen...
Danke für dir Antworten.
Ich habe bei dem ersten Antag auf Umgang genau die Punkte eingefordert die Papa2011 aufgeschrieben hat. Ich habe es anhand des hier erhältlichen Formulars gemacht. Alles sauber mit dem Kindswohl begründet und Abschriften über Sms und Gedächtnisprotokoll des damals vierten und letzten Kontakts beigelegt. Das war genau am 22.05. Da hat man mir eine schnelle Entscheidung in Aussicht gestellt.
Am 23.06. war der vorerst letzte Umgang und am 27.06. habe ich beim Gericht den Antrag auf eine eilige Entscheidung nachgereicht. Ebenfalls mit Gedächtnisprotokoll und Abschriften der Sms.
Am 28.06. bekam ich den SS der Gegenseite. Und obwohl das nicht mein erster Brief von diesem KM Anwalt ist hat mich die Forderung danach die Kontakte ruhen zu lassen, mit der Begründung als Kindswohlfördernd, tief getroffen. Wir hatten zwar vermutet das so etwas kommen könnte, aber ich dachte KM besteht eher auf weitere begleitete Kontakte.
@BP
Sorry, ja Du hast recht ich hätte es besser strukturieren sollen. Ist auch unglaublich lang geworden, aber es ist so schwer alles vorgefallene kurz rüber zu bringen. Habe eh schon so vieles weggelassen. Gelobe mich zu bessern. 🙂
Kopf hoch.
Auf eine sehr verquere Art ist das für Dich nur nützlich, denn wenn die KM einen Umgangsausschluss fordert, muss sie das mehr als gut begründen können.
Desto weitreichender sie aber begründen muss, desto größer deine Chancen, dass sie sich dabei verstrickt und deutlich wird, dass es ihr eben nicht um das Wohl des Kindes geht, sondern um ihr eigenes.
Natürlich sind solche Vorwürfe und Anträge immer erschütternd - aber desto wilder die Forderungen und Begründungen werden, desto größer deine Chancen, dass Dritten auffällt, dass es hier ganz und gar nicht um das Kind geht.
Gruß
Hampelchen
Also Dein Antrag bei Gericht ist jetzt gut 5 Wochen her. Da solltest Du in Kürze einen Termin bekommen.
Bedenke aber, dass jetzt die Sommerferien beginnen. Auch wenn Gerichte in den Ferien arbeiten, kann einer der Beteiligten (Rechtsanwälte, Verfahrensbeistand, JA-Mitarbeiterin etc..) zu dem bald angesetzten Termin schon mal Urlaub haben und um Verschiebung bitten. Es kann sich also alles ohnehin verzögern.
Vermutlich wirst Du bald Post bekommen, dass xy zum VB bestellt wurde und der dann erst mal Gespräche mit KM, Tochter und Dir führt.
Ich denke, dass die Gegenseite den RA xy vorgeschlagen hat, zeigt, dass sie mit einem VB rechnen und dann gerne ihren Wunschkandidaten installieren möchten. Den würde ich dann aus o.g. Gründen ablehnen. Also wenn Du einen guten Psychologen kennst, den Du gerne als VB hättest, ja dann schlag ihn vor. Ob sich das Gericht dran hält, wage ich zu bezweifeln. Die haben ja ihre eigenen Kandidaten. Auf jeden Fall ist ein Gegenvorschlag besser als die Ablehnung. Ein VB muss nicht generell schlecht sein. Ist wie beim Jugendamt. Es gibt Engagierte und es gibt Mütterlastige. Aber ein Unsicherheitsfaktor sind sie auf jeden Fall.
So wie ich das sehe, hast Du bisher alles richtig gemacht. Die schrittweise Ausweitung des Umgangs ist sinnvoll und zeigt Dich als verantwortungvollen Menschen.
Begleiteten Umgang mit der KM hast Du gehabt. Jetzt geht es darum, die KM loszuwerden. Also wäre der nächste Schritt, bei den nächsten (sagen wir mal 3) Umgängen die Tochter für x Stunden zu Dir zu holen (ohne Übernachtung). Und danach sollte der Umgang mit Übernachtung stattfinden.
Ziel muss sein, schnell auf den Standardumgang (alle 14 Tage Fr-So) zu kommen. Zwar raten hier einige, sofort auf Übernachtungen zu bestehen, aber Du zeigst so dem Richter, das Du kompromissbereit bist (und machst ihm eine Entscheidung leichter). Auch nimmst Du der KM schrittweise ihre Verlustängste.
Evtl. sprichst Du in der Verhandlung auch eine Ferienregelung an, z.B. ab Herbstferien für 1 Woche (für die Sommerferien ist eh zu spät). Da Deine Tochter aber noch nicht zur Schule geht, bist Du eh noch nicht an die Ferien gebunden. Aber auch hier sollte das zukünftige Ziel feststehen: Halbe Schulferien ohne KM!!!
Wie Beppo schon schrieb, solltest DU Dich NICHT beim JA über die Mitarbeiterin beschweren. Das ist nur kontraporduktiv. Sie wird jetzt Verfahrensbeteiligte und wird in Kürze einen Bericht ans Gericht schreiben, wie sie das Ganze sieht. Also mach sie Dir nicht zum Feind. Du wirst Dich in dem Verfahren schon genug über andere Dinge ärgern.
Auch sind Videobeweise zu unterlassen. Alles, was Du unternimmst, die KM schlecht zu machen, geht nach hinten los. Rede also nicht schlecht über sie. Zudem klingen Videobeweise nach einem "Kontrollfuzzi, der die KM nur schikanieren will".
An die Lügen ihres RA musst Du Dich gewöhnen. Das gehört zu deren Job. Auch wenns einen trifft.
Das beste Mittel dagegen ist, die KM mit ihren Lügen während der Gerichtsverhandlung auflaufen zu lassen. Je mehr sie lügt, desto grössere Konterchancen hast Du. Ist wie beim Fussball.
Und Richter mögen es nicht, wenn sie merken, dass sie belogen werden.
Hast Du einen RA für Famrecht?
LG, BP
Diese leise Hoffnung habe ich auch, aber nach allen anderen Verfahren ist man natürlich auf dem Boden der Tatsachen angekommen. Da weiss man das viele Leute die Wahrheit nunmal nicht interessiert.
Ich werde auf jedenfall die Bilder und das wichtigste Video beilegen, denn nur davon zu schreiben interessiert ja meist niemanden und anschauen wird es sich auch niemand. Also lege ich es gleich bei und hoffe dass der Ruchter es sich vielleicht anschaut.
RA FamRecht habe ich, diese ist gerade im Urlaub. Aber ich möchte es ohne probieren, zumal es ja auf dieser Ebene beim Umgang wohl wenig Unterschied macht. Sie hat mich aber schon dazu beraten und sagte, sobald ich mir unsiher bin, kann ich sie sowieso jederzeit zum Verfahren hinzu ziehen.
Meinst Du nicht, dass es vielleicht etwas bringt wenn ich das Video beilege? Dann kann der Richter es sich anschauen. Denn die lachende KM vermittelt nicht gerade den Eindruck das sie gerade massiv von mir bedroht wurde. Ich denke sonst schaut es sich sowieso niemand an und im Verfahren interessiert es eh niemanden.
Ich dachte ich schreibe zum VB vielleicht etwas in der Art:
Eine Hinzuziehung eines Vb erscheint mir derzeit als nicht notwendig, da die KM bis jetzt immer hervorragend die Interessen des Kindes vertreten hat. Sollte das Gericht jedoch einen VB als notwendig erachten, so wird gebeten als VB die Psycholgin Xy zu bestellen, da diese mit dem Kind vertraut ist und die Gefühlswelt des Kindes kennt.
Mein Plan dazu ist: die KM hat anfangs diese Psychologin vorgeschlagen und als ich dann mit dieser geredet hat stellte sich heraus, dass diese sehr auf meiner Seite ist. Seitdem hat die KM diese auch nie wieder angeführt und sich bei ihr bis jetzt auch keine Beratung mehr geholt. Da sie sich aber vorher von ihr schon beraten ließ muss sie erstmal erklären warum sie sie nicht will. So bekommt die vielleicht nicht die RA und ich hättr ggf jemanden der objektiv an die Sache rangeht.
Moin AS,
bei Deiner doch recht hobbymässigen Vorstellung von Familienrecht ist der Plan, ohne Anwalt an ein solches Verfahren zu gehen, sehr blauäugig. Würdest Du Dir auch den Blinddarm selbst rausnehmen, um Geld für einen Arzt zu sparen mit der Begründung, es gäbe ja Bücher und Videos, die zeigen, wie man das macht...
Ein Anwalt würde Dir sehr schnell ausreden, ein Video zum "Beweis" für irgendwas heranzuziehen, mit dessen Weitergabe Deine Ex nicht einverstanden ist. Ob und warum die KM darauf "lacht" kann man sowieso sehr unterschiedlich deuten.
Du hattest zu Deiner Tochter jetzt jahrelang überhaupt keinen Kontakt - und Du hast nicht beliebig viele Freischüsse, ihn zu installieren. Wenn das jetzt schon am Anwaltshonorar scheitert, ist es vielleicht gar nicht besonders ernst gemeint...
Familienrecht ist nicht Barbara Salesch. Mit einer laienhaften Vorstellung von Gerechtigkeit (bzw. der Annahme, die Gerechtigkeit gäbe es dort) kann man mehr zerdeppern als gutmachen. Und wenn die Gegenseite anwaltlich gut aufgestellt ist, gibt's für Dich keinen Welpenschutz, sondern Ohrfeigen. Es ist nun einmal Unsinn, mit einem Messer zu einer Schiesserei zu gehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich denke da gibt es verschiedene Sichtweisen. Das kann man partout so nicht sagen. Da spielen viele Faktoren rein. So zählt dazu auch der Familienrichter, der z. B langes unsinnige Anwaltsgeplapper nicht mag und schon bei einem anderen Verfahren gesagt hat, als sich die Anwälte beide verspäteten, es wäre ihm sowieso ohne Anwälte lieber. Deshalb der Entschluss von meiner RAin und mir in diese Richtung. Und ich denke bis jetzt habe ich dadurch nichts kaputt gemacht und meine Anwältin hätte auch nichts besser machen können.
Und ich denke nicht, dass es Dir obliegt an meiner Ernsthaftigkeit zu zweifeln.
Aber danke für Deine Sichtweise.
Manno Mann Alles Schwierig!
Du machst Deinem Namen alle Ehre.
Bei so einer KM willst Du tatsächlich ohne RA in den Krieg ziehen?
Wenn sie mit Lügen kommt, kannst Du sie auch ohne Videobeweis auseinander nehmen.
Zum Beispiel das hier:
Ebenfalls habe ich jetzt das Schreiben des RA der Gegenseite zu meinem Antrag erhalten. Voll mit Lügen. Zum einen steht drin ich hätte die KM bedroht beim vierten Umgang und sie hätte aus Angst beim siebsten Umgang ihre Mutter geschickt.
Warum kommt die Omma erst beim 7. Umgang, wenn Du sie schon beim 4. Umgang angeblich bedroht hast? Und warum gibts keine Anzeige von ihr?
Dazu brauchst Du keinen Videobeweis. Vergiss das ganz schnell.
Also: Morgen früh rufst Du Deine Rechtsanwältin an! Es geht doch um den Umgang mit Deiner Tochter. Ich verstehe nicht, wieso hier einige User ein paar Euronen sparen wollen, bei anderen Dingen wie z.B. Urlaub aber nicht so knauserig sind.
Gruss, BP
Es geht nicht ums sparen. Ich denke das ich so bessere Chancen bei diesem Richter habe. Ich habe die letzten Jahre wie ihr alle mehrere zehntausende in RA und Gerichtskosten gesteckt, da dort ein Anwalt unabdingbar war.
Und ich habe jetzt verstanden dass ich das Video nicht weitergeben soll. Danke für den Rat. Deshalb habe ich hier Hilfe gesucht, um mich vor emotionalen Schnellschüssen zu bewahren.
Meine RAin ist bis zum 15.07 im Urlaub. Also entweder warte ich ,was gegen meinem Antrag auf schnelle Entscheidung spricht, dies habe ich mit dem Rat der Psychologin begründet dass der Kontakt auf keinen Fall abreisen darf. Der nächste Kontakt ist am 13.07. planmässig. Oder ich suche mir einen neuen guten Anwalt, alle hier im Forum wissen wie schwierig das teilweise ist.
Moin AS,
Und ich denke nicht, dass es Dir obliegt an meiner Ernsthaftigkeit zu zweifeln.
Aber danke für Deine Sichtweise.
meine Sichtweise spielt nicht die geringste Rolle; ich bin ja kein Verfahrensbeteiligter. Ich versuche nur, Dir zu vermitteln: Wenn Deine Ex anwaltlich gut aufgestellt ist, während Du mutterseelenallein vor Gericht auftauchst, gibt es für Dich keine Gummipunkte wegen " der Arme weiss es ja nicht besser". Dinge, die Du aus Unwissen nicht oder falsch vorträgst, gelten dann einfach als nicht existent.
Dir muss einfach klar sein, dass es bei einem Scheitern keinen zweiten Schuss gibt nach dem Motto "ok, ohne Anwalt ist das jetzt in die Hose gegangen; dann starte ich jetzt eben einen neuen Versuch mit Anwalt."
Wir geben hier nur Erfahrungswerte weiter; die Entscheidungen triffst Du selbst - und die Folgen trägst Du selbst. Auch die unangenehmen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.