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Schritt zur Klage gehen oder nicht?

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(@malawi)
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Hi Susi,
dies ist jetzt aber ein vom Gericht anberaumert Termin mit dem JA.
Den Part den du beschreibst habe ich schon durch im vergangenen Jahr. Wie du schreibst, ohne erfolg. 
Ich habe jetzt ein Schreiben von diesem Herrn von der Diakonischen (Vertretung fürs JA) erhalten das er zwecks Stellungnahme fürs Gericht für die Umgangsklage ein Gespräch mit mir führen muss.


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Themenstarter Geschrieben : 16.02.2016 13:34
(@malawi)
Schon was gesagt Registriert

Mal wieder news. Termin zur Stellungnahme wurde abgesagt seitens JA/Diakonie. Ex weigert sich mit dem JA zu sprechen und nimmt keine Stellung. Herr vom JA war über meine Ex total aufgebracht. Ex hat sich telefonisch wieder über mich aufgeregt und niemand hat ihr was zu bestimmen. Er Meinte ich brauche an sich keine Stellung mehr nehmen, er kennt mich ja nun bereits. Haben jetzt aber nächste Woche nochmal einen Telefontermin damit ich einfach nochmal die Story der letzten Wochen erzähle. Am meisten hat dem Herrn vom JA aufgeregt das Ex nicht mal selbst mit ihm kommuniziert sondern sie lässt andere/dritte anrufen.

Auch hat der Anwalt der Ex um Fristverlängerung bei Gericht gebeten bis Mitte März, das hat das Gericht abgelehnt mit Hinweis aus Beschleunigungsgebot. Bin gespannt wann Termin bei Gericht ist.


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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2016 16:59
(@malawiline)
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Hallo zusammen,
ich bin die Partnerin von Malawi... ich wollt euch mal kurz auf den Stand der Dinge bringen und habe ein paar Fragen zum weiteren Vorgehen...
Zunächst erstmal:. Malawi & ich haben damals die Beiträge hier zusammen verfasst 🙂 Ich versuche ihn in der Situation mit dem Umgang so gut es geht zu unterstützen und manchmal ggf. noch bei der Stange zu halten. Er war schon so oft davor aufzugeben wegen der ganzen Barrieren im Weg...

Nun kurz zum Stand von Damals...
Es kam tatsächlich noch zu 2 Elterngesprächen mit Malawi + Exfrau + Diakonie. Aber erst auf Anweisung vom Gericht. Diese Gespräche waren sogar sehr dienlich und es wurde dann auch bei den Gespräch und am Ende im Gerichtsbeschluss geurteilt das die Tochter alle 2 Wochen übers WE mit ÜN von Fr-So und hälftige Ferien bei Malawi verbringen darf. Das JA und der Richter haben der Ex mündlich auch mal ein wenig ans Bein gepieselt, wegen ihren Alüren. Soweit so gut.
Bis Anfang 2017 lief alles ganz ok, bis auf die üblichen Zickereien per E-Mail aber so an sich lief der Umgang gut alle 2 Wochen und auch in den Ferien. 
Bis der neue Partner der Ex ins Leben trat... Der neue Partner Zog zur Ex, Ex hörte auf zu arbeiten, jetzt übrigens beide H4, Kind wurde aus der OGS genommen. Alles erstmal für malawi kein Problem. Sollen sie machen.

Das war Januar dann gab es plötzlich keine Reaktionen mehr auf die übliche Umgangsanfrage. Es wurde sonst immer unsererseits alle 2 Wochen mittwochs eine kurze Mail geschrieben das Freitag ja regulär Umgang ist, bitte um Bestätigung und info wo die Tochter abgeholt werden soll. Keine Reaktion. 3 Wochen lang nicht. Nachdem dann per Mail mit JA gedroht wurde kam eine Patzige mail zurück mit Drohnung von Anwalt und Polizei das man sich nicht einmischen soll in ihr Leben. Umgang fand dann plötzlich wieder statt, aber seit dem gibt es kaum mehr Kontakt mehr zur Mutter. Malawi fährt jetzt einfach hin zum angekündigten Umgang und tochter steht vor der Tür.

Es gibt 0 Möglichkeiten irgendwas abzustimmen. Der letzte Kontakt dann tatsächlich vor 2 Wochen mit der Mutter aber nur weil sie wollte das malawi sich mit tochter zusammen setzt und Mathe lernt. Die Kleine hat arge Probleme in der Schule kam dann raus und verheimlicht schlechte noten und steht da eher auf dem absteigenem Ast und außerdem soll man doch dies und jene schulausstattung besorgen fürs kind. Danach wieder 0 Reaktion. Wäre ja schön wenn man sich mal zusammensetzt und schaut wg. der Schulischen Leistung und ggf. Unterstützung von nachhilfe oder ähnliches aber dies ist leider nicht möglich, da kein Kontakt möglich ist.

Wegen Ferienumgang gab es letzten Jahr keine Probleme, Mutter war ja berufstätig und brauchte Malawi als Betreuungsunterstützung. Das sieht jetzt ganz anders aus. Ende letzten Jahres musste malawi beim AG den Urlaub für komplett 2017 einreichen. Der Mutter wurden im Dezember 2016 alle Ferien Urlaube mitgeteilt und um Prüfung und Bestätigung gebeten. Ohne Reaktion. Die Urlaub wurden auch ohne Bestätigung dann so eingericht da der AG eine Frist gesetzt hatte bis Ende 2016. Nun haben wir Urlaub für die Osterferien gebucht wie im Dez. mitgeteilt für die 2. Ferienwoche. Da kam jetzt die Absage der Mutter. Tochter gehört über Ostern zur Mutter, sie kann erst 1 Tag nach unserem Plandatum zu uns. Tja da ist der Urlaub aber fix gebucht und kann nicht storniert werden. Sie schiebt malawi die schuld in die Schuhe er kann das ja nicht ohne sie einfach festlegen und hat pech.

Noch nebenbei in letzter Zeit ist Töchterchen sehr deprimiert jedes mal beim Umgangsende und war am weinen das sie Papa öfters sehen will. Dies wurde beim letzten kontakt mit der Mutter mitgeteilt und dann kam sie am nächsten WE direkt wieder. Nun wäre dieses WE eigentlich wieder regulär umgang aber dieser wurde nun abgesagt mit der Info die kleine war ja 2 WE nacheinander da, das reicht.

Jetzt zu meinen/unseren Fragen:
Welche Schritte kann man hier jetzt überhaupt noch tun?
Ferien Technisch haben wir alles vorab angekündigt schon weit im Voraus, nun wir das alles sabotiert. Kann man da was machen? Es fühlt sich so ungerecht an.

Ich kann malawi schon sehr verstehen das dieser nie enden wollende Kampf jedes 2. Wochenende an einem was kaputt macht, doch noch sehe ich das sich das Kämpfen für die Tochter lohnt, deshalb frage ich halt nach Schritten die man ggf. noch tun kann. Vorallem wird das immer unfair gespielt. Per mail gibt sie einem immer Vollgas und in Realität spricht die Ex gar nicht oder wenn dann nur wenn sie was will.

Nebenbei noch bemerkt gibt es nächstes Jahr wohl erneut einen Umzug von Tochter wg. Schulwechsel, von dem Malawi übrigens offiziell nix weiß von Ex Seite. Die Tochter erwähnte nur nebenbei wo sie wohl zur. 5 Klasse hinwechselt.

Ich hoffe ich konnte mir hier ein bisschen Frust von der seele schreiben und hoffe vielleicht auf Tipps oder einfach nur Beistand :).
Gruß Malawi & Malawiline


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2017 12:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Malawi´s!
Ich würde auf jeden Fall die nächsten Ferien- und Terminabstimmungen schriftlich mit der Bitte um Rückantwort in den nächsten zwei Wochen ab Einwurf verfassen. Dazu der Hinweis, dass Ihr von Zustimmung ausgeht, wenn nach Verstreichen der Frist keine Antwort erfolgt; ihr könnt auch gerne dazu schreiben, dass Ihr Euch Rückerstattungen im Fall von Stornierungen infolge zu spät mitgeteilter Absagen vorbehaltet.
Ich weiss, dass dies möglicherweise "nur" Säbelrasseln ist, aber vielleicht bewirkt dies aufgrund der diversen oben geschilderten "Einlenkungen" der KM doch etwas...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2017 13:36
(@malawiline)
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Servus Malawi´s!
Ich würde auf jeden Fall die nächsten Ferien- und Terminabstimmungen schriftlich mit der Bitte um Rückantwort in den nächsten zwei Wochen ab Einwurf verfassen. Dazu der Hinweis, dass Ihr von Zustimmung ausgeht, wenn nach Verstreichen der Frist keine Antwort erfolgt; ihr könnt auch gerne dazu schreiben, dass Ihr Euch Rückerstattungen im Fall von Stornierungen infolge zu spät mitgeteilter Absagen vorbehaltet.
Ich weiss, dass dies möglicherweise "nur" Säbelrasseln ist, aber vielleicht bewirkt dies aufgrund der diversen oben geschilderten "Einlenkungen" der KM doch etwas...

Grüßung
Marco

Hi Marco, danke für deinen Hinweis. Wie würden man denn vorgehen wenn man Storniert? wie die Kosten eintreiben? oder dies quasi nur als "Hinweis" und der Hoffnung sie reagiert dann?
Leider reagiert sie auf so "drohungen" meist mit Eskalationsmails und Drohung mit Anwalt.

Wir haben das letzten Dezember übrigens auch so gemacht. Im November gemailt das  Urlaub geplant werden muss für 2017... keine Reaktion... Urlaub vorgeschlagen.. keine Reaktion... nochmal erinnert mit Frist.. keine Reaktion... der wurde dann beim AG eingereicht und sie informiert. Halt nur ohne eine Konsequenz zu nennen.


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Geschrieben : 31.03.2017 14:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich würde zunächst einen Brief schreiben und darin sagen, dass der Umgang bisher gut funktioniert hat und die Hilfe in schulischen Dingen ja auch gern angenommen wird. Weiterhin, dass das auch so bleiben soll und deshalb einen zweiwöchigen Umgang und die Ferien mit Daten anmahnen.

Offensichtlich kommt der Sinneswandel mit Next, vorher war es zwar nicht toll, aber machbar. Jetzt wird es kompliziert. Ich weiss nicht ob es hilft, wenn sich alle Erwachsenen einmal treffen und versuchen einen vernünftigen Umgang untereinander und mit der Tochter auszuhandeln.

Irgendwelches Säberrasseln mit Regress und dergleichen läuft bei H4 einfach ins Leere. Hier ist Währung Zeit und die hat man mit H4 und kostenlose Vertretung durch einen Anwalt auch.

Bringen Eure Versuche auf absehbare Zeit nichts, dann bleibt nur der Gang zum Gericht zum zumindest etwas Druck aufbauen zu können, zu lange solltet ihr damit auch nicht warten, damit sich die Situation nicht verfestigt.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2017 14:29
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ich würde es wieder vor Gericht versuchen : die Umgangsdaten genau fixieren lassen (Wechsel der Hohen Feiertage, Ferien etc. ...) und auch um mehr Umgang einzuklagen.

Hat der Kindsvater Kontakt zur Schule ? Ich würde mich dort nach den Leistungen der Tochter erkundigen und mich einbringen. Auch was die neue Schule anbelangt. Sieht es so aus, dass die Herausnahme aus der OGS  sich negativ auf die Noten des Kindes auswirkt ?

Falls Ihr nicht sofort das Gericht einschalten wollt, versucht es über das Jugendamt. In der Vergangenheit scheint ja die Drohkulisse gewirkt zu haben ? Schreibt einen Brief, dass Ihr das Jugendamt um Vermittlung bittet, da die Kommunikation leider nicht mehr funktioniert. Und sprecht beim Jugendamt jetzt schon vor.

Unterstützt das Kind, wo es nur geht. Es braucht seinen Vater gerade jetzt noch vielmehr als vorher. Der Vater soll das Kind im Fokus haben, das Verhalten der KM  ignorieren soweit es geht.

VG,
Tsubame


AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2017 15:48
(@malawiline)
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Guten Morgen,
danke für eure Zahlreichen Antworten.
Kontakt zur Schule bestand bisher ja, 1x jährlich zum Lehrergespräch. Aber durch div. Lehrer Wechsel gab es dort nie ausreichende Informationen und lt. letzter Aussage der Mutter besteht das Mathe Problem wohl seitdem der letzte neue Lehrer da ist.

Die Situation hat sich am WE zugespitzt. Es wurde nochmal versucht wg. Osterferien zu kommunizieren. Leider nur per Mail möglich, gibt ja keine andere Kontaktmöglichkeit.
Daraufhin wieder die Absage das unsere Plandaten egal sind, es gelten nun ihre. Daraufhin haben wir bereits auf die Sommerferien hingewiesen, welche auch schon seit Dez. 2016 festgelegt sind.
Urlaub ist beim AG ja seitdem eingereicht und genehmigt und auch nicht mehr verschiebbar! Daraufhin kam ihrerseits die Info das wir die Kleine nur die ersten 3 anstatt die letzten 3 Wochen haben können. Also genau der Gegensatz zu unserem Vorschlag/Vereinbarung. Sie hat dann mitgeteilt das sie Ende August Nachwuchs erwartet und die Tochter da zu Hause sein soll. Wir habe nochmal mitgeteilt das eine Verschiebung bei uns nicht möglich ist, da der Urlaub ja bereits fix mit dem AG und damals auch mit Ihr abgestimmt war. Leider mit der Reaktion, das man die Tochter dann halt gar nicht sieht.

Also hat sich das Thema wohl erledigt dann mit Ferien dieses Jahr. Und wir gehen jetzt schon davon aus das sobald ihr Nachwuchs da ist wird der Kontakt so gut wie abbrechen. Oder es passiert das entgegengesetzte, die Kleine wird uns zugeschoben, was wir natürlich gerne annehmen würden. Aber das kann man ja nie wissen.

Mittlerweile sind Malawi & ich an einem Punkt angekommen andem man wirklich resigniert. Als Option bleibt nur noch vor Gericht zu ziehen und diese Entscheidung trift Malawi alleine. Nach dem ganzen Kampf der bisher war hat er glaub ich keinen Kopf mehr sich erneut durch div. Sitzungen zu kämpfen.
Ich bin da eher so gestellt, jetzt erst recht, aber dies ist seine alleinige Entscheidung. Es ist natürlich auch mit Kosten und Nerven verbunden. Frau Ex kann sich da ja entspannt zurücklehnen, bekommt Anwalt gestellt und als Bald 2 Fach Mutter, was soll da noch passieren oder? Und am Ende hat man einen Beschluss und es passiert erneut nix.
Der JA/Diakonie Mitarbeiter hat damals schon gesagt nach den Eltern Gesprächen.... wir sehen uns wieder. Und noch der Hinweis das seiner Erfahrung nach ähnliche Frauen wie die Ex sich auch nicht an die jeweiligen Bestimmungen gehalten haben. Und in seinem 30 Jahren im Amt hat er es erst 1x erlebt das eine Strafgeld verhängt wurde gegen eine Mutter, wg. Umgangsentzug.


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Geschrieben : 03.04.2017 11:11
(@malawiline)
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Hi zusammen,
wollte mal ein Update reinwerfen.
Es kam wie fast erwartet.  Wir hörten vorerst nix von KM. Bis dann 1 Tag for eigentlichen Ferien Umgang, da hieß es plötzlich per Mail "in 1 Std kannst du das Kind abholen".
Leider wurde diese Mail von uns zu spät gesehen sodass wir nicht pünktlich da waren. Und was für ein Zufall, niemand mehr zu Hause. Wir haben knapp 30 Min. Anreisezeit zur Tochter.

Wir sind dann wieder heim und haben erstmal nix weiter gemacht. Abends kam dann die Mail "wenns mir nicht zu spät ist kannst du sie vll heute noch haben".
Wir haben dann festgelegt das wir am Folgetag zu 12 Uhr vorbei kommen und Kind abholen, wenn niemand da ist, ist das dann halt so.
Und siehe da. Kind stand pünktlich 12 Uhr vor der Tür.

Malawis Tochter erzählte dann das sie wohl ihre Mutter die ganze Woche anbetteln musste das sie den Ferienumgang nun machen darf über Ostern. Nur so kam es scheinbar zum Sinneswandel der Mutter.
Eine persönliche Abgabe nach den Ferien hat wieder nicht stattgefunden. Zu Hause war niemand bei der Mutter also musste das Kind bei Verwandten abgegeben werden. Also wieder keine Rücksprache mit der KM möglich.

Tochter hat in der Woche mehrfach deutlich gemacht das sie unter der Trennung vom Vater leidet. Sie wollte keine Sekunde von seiner Seite weichen. Es fiel täglich der Satz "Papa ich will dich öfters sehen", "am liebsten würde ich bei dir wohnen", "ich will nicht zurück zu Mama". Die Nachwehen der Trennung/Scheidung scheinen jetzt rauszubrechen. Wir haben auch in den Ferien ein wenig mit ihr für die Schule geübt, und mussten erneut feststellen das es dort massiv probleme gibt.
Gestern wurde dann für die kommende Woche ein Termin mit der Schule vereinbart.
Diese fragten jetzt erneut ob denn wirklich gemeinsamen Sorgerecht besteht, da haben sie wohl zweifel dran. Wie kann Malawi das nachweisen?
In den Scheidungsunterlagen steht nur das zum Sorgerecht nichts beschlossen wurde. Bei der Geburt waren sie verheiratet.
Ein Schreiben auch dem vermerkt ist das beide Elternteile Sorgeberechtigt sind liegt uns nicht vor. Sollte man hier Eventuell Geburtsurkunde und Scheidungsbeschluss bei der Schule hinterlegen?

Tocher wollte übrigens entgegen der eigentlichen Vereinbarung am kommenden Wochenende erneut zu uns kommen und wollte ihre Mutter erneut überreden. Wir überlassen ihr das und haben sie bzgl. der Umgangsvereinbarung informiert.

Umgangssachen/Kontakt zur Mutter machen wir jetzt auch nicht mehr per Mail, diese Adresse wurde deaktiviert. Haben der KM mitgeteilt das alles nurnoch persönlich / telefonisch stattfinden soll.  Mal schauen. Während der Ferien hat sich KM gar nicht bei Tochter gemeldet.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2017 15:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ein Schreiben auch dem vermerkt ist das beide Elternteile Sorgeberechtigt sind liegt uns nicht vor. Sollte man hier Eventuell Geburtsurkunde und Scheidungsbeschluss bei der Schule hinterlegen?

Solch ein Schreiben gibt es nicht, daher ist Dein Vorschlag der vernünftigste, sofern weiterhin Zweifel bestehen.
Andersrum könnte Malawi auch der Schule sagen, dass -solange der Schulleitung nicht Gegenteiliges vorliegt- die Schule von gemeinsamer elterlicher Sorge ausgehen kann/muss.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 25.04.2017 15:58




(@benfica)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malawiline,

mit der Schule ist es immer das Gleiche. War der Kindsvater bei der Anmeldung in der Schule nicht anwesend? Wenn nein, hätte sie Kindsmutter nachweisen müssen, dass Sie das alleinige Sorgerecht hat. Schulen benötigen die Unterschriften beider Elternteile, es sei den ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht. Das interessiert die Schulen jedoch oftmals nicht. Sie kommen ihrer Pflicht oftmals nicht nach, einen Nachweis eines Elternteils zu verlangen, wenn es dort nicht dem Kind allein erscheint. Ich würde die Schule mal darauf ansprechen.

Gruß

Benfica


AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2017 16:04
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malawine,

Der Vater sollte der Schule höflich Dampf machen: Eltern waren verheiratet ; ergo GSR . Bei der Scheidung keine Änderung. Die Dokumente vorlegen und sich in den Schulalltag einbringen soweit es geht (regelmässige Gespräche mit den Lehrern führen).

Das zehnjährige Kind kämpft seit einiger Zeit alleine für mehr Betreuung durch den Vater. Respekt. Ich frage mich, ob in nicht allzuferner Zukunft ein Gespräch beim Jugendamt, in dem die Tochter ihren Standpunkt darlegen kann - falls die Sachbearbeiter kompetent sind - dem Kind nicht helfen könnte mehr Zeit beim Vater zu verbringen. Als Vorstufe gewissermassen zu einer Gerichtsverhandlung, in dem der Aufenthalt der Tochter anders geregelt werden könnte.

Auf jeden Fall sollte die Last, welche auf den Schultern des Kindes liegt, nicht zu gross werden (Trennung, Scheidung, neuer Mann, neue Frau, neue Geschwister ...). Manchen Kindern hilft es, ihnen eine Perspektive zu geben. Z. Bsp. ab 14 Jahren kann du (mit)entscheiden, wo du leben willst. Oder falls Mama und Papa sich nicht einigen können, müsste ein Richter für sie entscheiden. Was meinst du dazu ?

VG,
Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2017 17:25
(@malawiline)
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Danke für eure zahlreichen Antworten.
Also das Kind hat ja bereits 1 Schulwechsel mitgemacht. Alles ohne Involvierung des Vaters. Malawi hat das mit der fehlenden Unterschrift schon vor 2 Jahren angesprochen in der 2. Schule. Diese meinte das bei einem Schulwechsel im Schuljahr im gleiches Gemeindekreis nur 1 Unterschrift reicht.

Die Mutter tritt in der Schule als "Alleinerziehende" auf. Auch jegliche Abholungen im Hort wurden unterbunden bzw die Hört MA geimpft "der Vater bekommt das Kind nicht".

Da dort Schulwechsel gut für die Tochter war (weniger Fahrzeit, Freunde dort bereits vorhanden) war das dann aber auch für den Vater ok. Tochter ist jetzt übrigens 9. nächstes Jahr steht ja ein Schulwechsel an. Laut Aussage der Mutter wird hier erneut umgezogen und die Schule gewechselt. Wir wissen das aber nur vom Kind. Was tun um hier mehr involviert zu werden? wenn die Mutter nicht erreichbar ist?

Ok er wird dann die Geburtsurkunde und Scheidungsbeschluss mitnehmen. Das sollte Beweis genug sein.

Die kleine weiß bereits sehr gut über ihre Rechte Bescheid. Sie weiß das sogar mit der Entscheidung wenn sie 14 ist. Die kleine ist im Googlen schon ein Weltmeister.

Um mit Papa Kontakt zu halten oder so in der Art. Schaut sie sich sogar seine selbst gemachten youtube Videos an über Naturkunde. Das ist so ihre Verbindung zum Vater wenn sie daheim ist sagt sie.

Wie soll man mit dem JA und Tochter ein Gespräch führen wenn man das Kind nur am WE und nicht in der Woche hat? Ich fürchte man wir nur wieder zu einem "Elterngespräch" eingeladen und das hat die Mutter bisher immer abgesagt. Nur unter richterlichen Zwang ging das.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2017 19:03
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Der Vater sollte sich in der Schule freundlich und höflich gerade machen und sich einbringen. Letzteres macht er ja schon ausserschulisch und betreut seine Tochter beim Lernen. Ich würde klar stellen, dass die Mutter nicht alleinerziehend ist. Für eine Abmeldung an der jetzigen Schule braucht sie auch seine Unterschrift. Bei einem Gespräch mit den Lehrern kann er auch fragen : "Was halten Sie von der neuen Schule ? Sind Sie der Meinung, dass X sich dort wohlfühlen wird ?" Dann kommt im Gespräch auch der Name der Schule heraus.

Er sollte klarstellen, dass er auch alle Einladungen, Informationen etc. über mail regelmässig erhalten will. KM darf nicht alleine entscheiden. Auch nicht beim Hort. Er könnte sich auch dort vorstellen. Wenn es sein muss mit den Dokumenten in der Hand. Kein Wort über die Kindsmutter. Aber auch hier ein freundliches, aber bestimmtes Auftreten. Ein besorgter Vater.

Ihr habt das Kind auch in den Ferien ? Dann könnte der Vater zu diesem Zeitpunkt einen Termin beim Jugendamt ausmachen. Ohne Kindsmutter aber mit Kind, natürlich nur wenn es einverstanden ist. Der Termin sollte so gestaltet werden, dass das Kind seine Anliegen vorbringen kann.

VG,
Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2017 21:48
(@malawiline)
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Guten Morgen.
Bezüglich der Einladungen und Informationen der Schule das wurde alles damals mit der 1. Klassenlehrerin abgestimmt, aber leider ist da nie was gekommen. Immer wurde zugesagt er erhält sämtliche Einladungen. Aber durch 3x Lehrerwechsel innerhalb eines Jahres ist das wohl untergangen fürchten wir. Aber das wird er definitiv erneut anmerken.

Beim Hort wurde sich im übrigen auch vorgestellt. Aber KM scheint da so Druck gemacht zu haben. Kind durfte wenn dann nur mit schriftlicher Genehmigung der KM aus dem Hort rausgeholt werden. KV hat sich dort vorgestellt, dies hat aber nichts am verhalten der Hort MA geändert. Aber das hat sich ja sowieso erledigt da sie ja nicht mehr dort hin geht. Sondern sich, so sagt sie, zu Hause alleine um ihre Hausaufgaben kümmert (oder zu uns kommt und die dann bei uns machen muss).

In wieweit manche Aussagen der Tochter stimmen oder eben nicht, wissen wir natürlich nicht. Bei 1-2 Aussagen kam bereits schon mal eine Info der Mutter das diese Aussagen nicht korrekt sind (sie darf dies und jenes zu hause nicht und ist traurig....) Aber wir können unser Bild von Ihrem zuHause ja nur anhand ihrer Aussagen bilden.

Ja wir hatten das Kind seit dem Gerichtsbeschluss immer die Hälfte der Ferien. Aber immer war bis 1 Tag vor Umgangsstart nicht klar ob dies überhaupt stattfindet oder es wurde bereits seitens der Mutter abgesagt (wie jetzt Ostern oder kommend die Sommerferien). Wir werden das mal für die Sommerferien einplanen je nachdem wie sich das alles noch entwickelt, das ein Gespräch beim JA geführt wird. Danke für eure Infos und Tips.


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Geschrieben : 26.04.2017 09:30
(@ratloser40)
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Hallo,

bei nachfolgender Aussage gewinne ich ein bisschen den Eindruck, dass es der KM gelingt euch "an der Nase rumzuführen"... sie macht euch zu Bittstellern, das gibt ihr Genugtuung, weil sie spürt, dass ihr euch ärgert.

Ja wir hatten das Kind seit dem Gerichtsbeschluss immer die Hälfte der Ferien. Aber immer war bis 1 Tag vor Umgangsstart nicht klar ob dies überhaupt stattfindet oder es wurde bereits seitens der Mutter abgesagt (wie jetzt Ostern oder kommend die Sommerferien). Wir werden das mal für die Sommerferien einplanen je nachdem wie sich das alles noch entwickelt, das ein Gespräch beim JA geführt wird. Danke für eure Infos und Tips.

Es gibt einen Umgangsbeschluss, daran wird sich gehalten. Änderungen grundsätzlich nur in beiderseitigem Einvernehmen. Das Kind ist nicht Eigentum der KM (auch wenn sie dies vielleicht glaubt). Nicht jeden Umgang noch mehrfach hinterfragen, wenn kein Ort und genaue Zeit im Beschluss festgelegt wurde, dann muss nur dies abgestimmt werden. Dann muss man sich natürlich auch an die Zeiten halten, egal ob KM darauf reagiert oder nicht. Abstimmungen nur schriftlich, Termine am besten immer schriftlich bestätigen. Ein krankes Kind nicht als Grund nehmen um Umgang ausfallen zu lassen, auch wenn es die eigenen Pläne stört wenn das Kind krank ist, das gehört aus meiner Sicht dazu.

Wenn KM sich weigert euch über eine Mailadresse weitere Kontaktmöglichkeiten einzuräumen, dann dort aktiv drauf reagieren, so dass es für KM unbequem wird. z.B.: Grundsätzlich KV-Karte, und andere Dinge fordern, die man im Notfall kurzfristig brauchen könnte, ebenso sämtliche für den Umgang benötigte Kleidung, alles was der BET leisten muss auch fordern, so wird ganz schnell bei KM die Erkenntnis reifen, dass es auch in ihrem Interesse ist, euch entgegenzukommen.

Ist KM zu einem vereinbarten Umgangstermin nicht da, dies dokumentieren, am besten Jugendamt, das mag vielleicht unverhältnismäßig, aber nur wenn dokumentiert ist, dass KM keine Verlässlichkeit bietet was den Umgang angeht, kommt es ggf. irgendwann auch dazu, dass auch ein Gericht dies anerkennt und entsprechende Schritte einleitet.
Die Unterlagen von der Schule auch aktiv fordern. Dabei ggf. immer wieder mal zum Ausdruck bringen, dass euch der Mehraufwand für die Schule wirklich leid tut, aber KM euch keine andere Wahl lässt. Irgendwann kommt der Moment, wo sich das auszahlen könnte.

Viele Grüße
Ratloser40


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 10:19
(@malawiline)
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Hi Ratloser40,
an sich stimmt das in der Theorie das man dies alles fordern kann.
Aber was willst du machen wenn keine Kontaktmöglichkeit besteht zur KM?
Es läuft genau so ab:
Krankenkassenkarte wird NIE mitgegeben. Wurde bisher nur 1x von uns nachträglich abgeholt da Kind während des Umgangs erkrankte.
Es ist 0 Kontaktmöglichkeit zur Mutter da. Weder schriftlich (Mail / Brief > hier kommt keine Antwort), weder telefonisch (Handynummer wurde gewechselt, ist uns nicht mehr bekannt), noch persönlich (Kind steht bei Abholung ohne KM einfach vor der Tür, und Abgabe erfolgt an der Haustür (neuer Partner ist an der Tür und sagt KM ist nicht anwesend) oder bei der nahen Verwandtschaft.
Auch auf Forderung das Kind nur noch persönlich an KM übergeben wird, wird nicht reagiert. Und dann ist man im Zugzwang und muss abgeben da Kind ja auch zu Schule muss am Folgetag und Schulsachen sind bei KM. Man kann sie ja nicht einfach wieder mitnehmen.

Du hast natürlich recht, der Vater ist zum Bittsteller geworden.
Wir schauen mal was sich bzgl. der Schulischen Leistungen ergibt und werden dann in Kontakt mit dem JA treten.
Die Mutter macht es natürlich "schlau". Sie sagt alle möglichen Dinge ab und kurzfristig wieder zu, wie z.B. die Ferien. Es entsteht hier bei uns natürlich chaos und ärger aber die gerichtlich festgelegten Umgänge finden dann ja statt meistens. Man kann ja quasi nur mangelnde Kommunikation vorwerfen.
Wir schauen auch mal ob es nun zu einem früheren Umgang dieses WE kommt oder ob Kind wie per Brief kommuniziert nächste Woche Fr. zum Umgang wieder vor der Tür steht.

Das Thema Kleidung beim Umgang ist übrigens auch schon abgehakt. Nachdem Kind zum Umgangsstart damals nur zu wenig oder nicht witterungs passende Kleidung dabei hatte, haben wir uns einen eigenen Vorrat an Kinderkleidung angelegt. Hier ist leider kein Verlass.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 11:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mit den gerichtlich festgelegten Umgängen; immer wenn diese abgesagt werden auf den gerichtlichen festgelegten Umgang verweisen und mitteilen, dass man am xx.xx.xxxx um xx.xx Uhr das Kind abholen wird mit entsprechender Wechselkleidung, Krankenkassenkarte (da diese ja bereits einmal geholt werden musste). Hinweis, dass falls die Krankenkassenkarte nicht mitgegeben werden sollte, die KM verpflichtet ist, diese bei einem Notfall persönlich beizubringen und dazu eine aktuelle Handynummer notwendig ist. Ansonsten würde bei einem Notfall mit dem Kind in die Rettungsstelle gefahren werden und die KM müsse dafür Sorge tragen, dass die Krankenkassenkarte dort nachgereicht wird, da ansonsten inzwischen Privatrechnungen an den Versicherten (hier die KM) geschrieben werden würde.

Übergabe von KM muss nicht erfolgen, reicht auch jemand anders, würde ich nicht groß thematisieren.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 11:49
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