Hallo,
habe heute eine Mail meiner Anwältin bekommen. Der Anwalt meiner Ex hat bei ihr angerufen und mitgeteilt das meine EX mit unserem Sohn zu ihrem neuen Freund (5 Monate zusammen). Nach Kiel 590km ziehen will.
Sie wohnt hier in einer Trum Eigentumswohnung ihrer Eltern Tür an Tür. Unser Sohn geht seit er 3 Jahren hier vor Ort in den Kindergarten. Erst letzt Woche hatte sie einen Termin beim Jugendamt gemacht um den Umgang auf alle drei Wochen zum Wohl des Kindes zu ändern. ( jetzt weiß ich warum).
Ich hatte seit unserer Trennung vor drei Jahren meinen Sohn alle 14 Tage und im Schnitt vier Wochen im Jahr am Stück.
Mit der der Mail kam das Angebot von EX Anwalt den Unterhalt an Sie von 1080,- € auf 750,- zu reduzieren.
Wie in einem anderen Beitrag von mir ist der Unterhalt und das Scheidungsurteil noch garnicht fix da wir noch zum OLG ziehen da Berechnungsfehler darin sind.
Bin jetzt erstmal durch den Wind. Selbst ihre Eltern wussten davon nicht unser Sohn hat seine Oma und Opa als sehr Wichtige Bezugsperson und war jeden Tag dort.
Moin Akoser,
Der Anwalt meiner Ex hat bei ihr angerufen und mitgeteilt das meine EX mit unserem Sohn zu ihrem neuen Freund (5 Monate zusammen). Nach Kiel 590km ziehen will.
Du kannst einen Umzug im Regelfall nicht verhindern. Du kannst zwar theoretisch auch juristisch dagegen vorgehen (wenn ihr GSR habt), wer aber in diesem Spiel Fakten schafft, gewinnt meist. Mit 590 KM liegt Deine Exe übrigens aus der Forenerfahrung im "Idealbereich" der Umzugsentfernung, um den Umgang massiv zu erschweren. Sehr oft sehen wir hier Kindsbesitzerinnen, die meist um die 500-800 km für die "große Liebe" ganz selbstverständlich umziehen.
Die Taktik dahinter ist klar: Durch die enormen Umgangs- und Zeitkosten soll der Umgang bei Dir zum Erliegen gebracht werden. Ansonsten ist an zwei - drei Umgangsterminen das Kind auf einmal "transportunfähig krank" oder die Mutter-Kind-Kur steht gerade an und schon fährst Du 1000 km und mehr für nichts.
Welche Gegenstrategien haben sich bewährt?
- Punkt 1: Du teilst der KM lächelnd mit, dass Du im neuen Jahr ebenfalls den Umzug nach Kiel planst. Schau Dir einfach mal die Reaktion darauf an...
- Punkt 2: Du fragst die KM ganz freundlich (oder Deine Anwältin), wie sie denn die Entfernung zur Aufrechterhaltung des Umgangs kompensieren möchte. Den derjenige Elternteil, der die Entfernung schafft, muss dies auch ausgleichen. Das kann durch Geld oder Fahrleistungen erfolgen. Dinge, die vielen Exen und ihrem Traum von der "heilen Familie" natürlich nicht schmecken.
- Punkt 3: Dir ist bewußt, dass sich Deine Exe durch das Zusammenleben mit einem neuen Partner über kurz oder lang um ihren Unterhalt bringt? Spätestens nach 2 Jahren Zusammenleben ist eine Verwirkung bzw. Reduktion des Unterhalts möglich. Also genaue Zeiten festhalten und dann mit der Anwältin auch diese Punkte besprechen.
P.S. Gegen die Umgangsreduktion gehst Du hoffentlich vor? Das JA hat nichts in diesem Zusammenhang zu entscheiden, das kann nur das FamGericht. Wenn das JA auf diesen mütterfreundlichen "Schwachsinn" a la "das Kind muss zur Ruhe kommen" abfährt, sollte Deine Anwältin gleich mal den nächsten Schriftsatz an das Gericht stellen. Gruß Ingo
Moin Akoser,
Dein Schock ist durchaus verständlich ... ein gutes Timing für solche Nachrichten gibt es nicht.
Dennoch sei erwähnt, dass man versuchen sollte, auch aus schlechten Nachrichten das Positive zu ziehen ...
... sie hätte auch auf einen Zeitpunkt nach OLG-Entscheidung zum Unterhalt warten können.
Mit der der Mail kam das Angebot von EX Anwalt den Unterhalt an Sie von 1080,- auf 750,- zu reduzieren.
Nunmehr lautet das freundliche Gegenangebot:
NULL nachehelicher Unterhalt ...
... bei einer so schwerwiegenden Entscheidung, einen Neuanfang mit Partner in 590 km Entfernung zu wagen, darf man - auch vor Ablauf von zwei Jahren - mal eine verfestigte Beziehung als Unterhaltsverwirkungsgrund ins Feld führen.
Gruß
United