Ich dachte, dass ich das Problem alleine lösen kann, aber ich brauche doch eure Hilfe ....
Also Hallo erstmal.
Die Kindesmutter hat sich geweigert den Reisepass der 11Jährigen für die gebuchte Reise meiner Eltern in den Sommerferien herauszugeben. Die Begründung war universell, sie hat Angst diesen nicht wiederzubekommen. Diese Bedenken wurden erst beim Beginn des Ferienumgangs geäußert, obwohl die Reise beim gerichtlich bestellten Umgangsbetreuer beantragt und genehmig worden war. Letztendlich konnte meine Mutter den Reisepass persönlich abholen, da nur sie vertrauenswürdig zu sein scheint. Alle anderen Forderungen der KM wurden ebenfalls erfüllt. Die Rückgabe erfolgte dann nach der Ferienumgangszeit durch mich persönlich.
Ich bat dann die KM um eine Regelung für den Reisepass und machte entsprechende Vorschläge. Diese wurden durch Nichtbeachtung ignoriert.
Ich habe dann beim Familiengericht eine neutrale Aufbewahrung beim Umgangsbetreuer oder beim Jugendamt beantragt oder eine andere Regelung.
Heute kam die Ladung zum Termin mit der Bemerkung: Der Antrag habe keine Aussicht auf Erfolg, da es für eine Regelung keine rechtliche Grundlage gibt. Ich kann den Antrag innerhalb von 2 Wochen zurücknehmen.
Das Risiko eine Reise zu buchen und dann wegen fehlendem Reisepass meiner Tochter nicht antreten zu können, werde ich nicht eingehen.
Was also jetzt tun?
Ich investiere das Geld für den Antrag, dann habe ich es schriftlich und kann meiner Tochter später erklären, warum wir nicht mehr in Österreich Skifahren oder an die nahe holländische Küste fahren können. Vielleicht läßt sich die Kindesmutter auch auf eine freiwillige Regelung ein. Ich mag jetzt einfach noch nicht aufgeben und verstehe nicht, warum hier eine Blockadehaltung der Kindesmutter unterstützt wird.
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Viele Grüße
Bruno
Servus Bruno!
Dein Vorhaben bei Gericht wird deswegen Scheitern, weil es eben keine rechtliche Grundlage gibt, worauf sich das Gericht bei der Urteilsfindung "Stützen" kann.
Wenn es einen gerichtlichen Umgangsbeschluss gibt, kannst Du bestenfalls versuchen, die Kosten für ausgefallenen Urlaub im Rahmen einer Schadensersatzklage wieder reinzuholen ... den Schaden an der Kinderseele muss KM flicken.
Meine Meinung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ja, aber Beides möchte ich nicht. Schaden verursachen und dann auch noch klagen.
Traurig
--
Viele Grüße
Bruno
Schaden verursachen und dann auch noch klagen.
???
Wenn KM den Pass nicht rausrückt, verursacht sie den Schaden, nicht Du. Dann ist doch zumindest finanzieller Schadensersatz berechtigt, oder?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Sie rückt ihn ja raus, wenn ich ihre tausend Forderungen erfülle und auf Knien angekrochen komme. Sie will dann zum Beispiel die Buchung sehen und genau wissen, wo wir wann sind und und und
Irgendetwas berechtigt sie dann doch den Pass nicht herauszugeben und auf das Risiko und all den Stress habe ich keine Lust mehr.
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Viele Grüße
Bruno
Moin,
wie Marco82 bereits schrieb: Es gibt für diesen Antrag keine rechtliche Grundlage! Daher hat das Gericht garkeine andere Möglichkeit etwas anderes zu schreiben.
Es ist so, dass der Reisepass mit dem Urlaub zu übergeben ist. Tut die KM dies nicht, dann ist sie für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Das ist die Reihenfolge die auch vor Gericht gilt.
Als reine Vorsorge einen Antrag zu stellen, geht einfach nicht.
Dur wirst weiterhin die Schritte gehen müssen und nicht bei irgendwelchen Stellen wilde Anträge stellen (nicht bös gemeint).
Plane den Urlaub rechtzeitig, teile es der KM nachweislich mit und verlange dann die Übergabe des Reisepasses zu einer rechtzeitigen Zeit. Wenn sie dann diesen nicht übergibt, stellst Du einen Antrag auf Erstattung des entstandenen Schadens. Punkt!
Ich weiß, dass es müheseelig ist und auch nervig, aber eine andere Vorgehensweise gibt es nicht.
Also zieh den Antrag zurück. Es wird nichts geregelt werden und kostet nur zusätzliches Geld.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Sie rückt ihn ja raus, wenn ich ihre tausend Forderungen erfülle und auf Knien angekrochen komme. Sie will dann zum Beispiel die Buchung sehen und genau wissen, wo wir wann sind und und und
Geh auf die Forderungen nicht ein.
Sag ihr von wann bis wann und wohin. Zweizeiler ...
Wenn sie dann weitere Forderungen stellt, ignoriere diese einfach. Den Hüttenzauber macht sie genau einmal, bis zu dem Punkt, wenn sie kostenpflichtig daran erinnert wird, dass sie das gerade nicht kann.
Wenn Du Dich an der langen Leine durch die Arena ziehen lässt, dann macht sie das natürlich. Wenn Du es nciht mehr machst, dann wird sie es sein lassen...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Sind die rechtliche Grundlagen beim Personalausweis identisch oder gibt es da andere Regelungen?
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Viele Grüße
Bruno
Ohne es mit Gewissheit zu sagen ... ich würde aus dem Bauch heraus sagen, dass es identisch ist.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Da bleibt mir dann jetzt nur es auszuprobieren. Dort buchen, wo man gut stornieren kann und dann die Reise ans Ende der Ferien legen. Zu Beginn muss ich ja den Reisepass bekommen ...
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Viele Grüße
Bruno
Hallo Bruno,
mal abgesehen vom unnötigen Theater was deine Ex hier treibt :knockout:, sollte aber auch klar sein, dass für eine Reise innerhalb der EU überhaupt keine Ausweisdokument für deine Tochter benötigt wird (solange es keine Flugreise ist). 😉
Ich gehe einmal davon aus, dass du eine Gebutsurkunde hast, wo du als Vater drauf stehst. Damit sind dann alle Fragen bei einer Kontrolle erledigt. Wenn sie alleine mit den Großeltern weg fährt kannst du ja eine Vollmacht schreiben.
[...]
Ich investiere das Geld für den Antrag, dann habe ich es schriftlich und kann meiner Tochter später erklären, warum wir nicht mehr in Österreich Skifahren oder an die nahe holländische Küste fahren können.
[...]
Grüße aus dem Schwarzwald
PvF
Eine Geburtsurkunde habe ich nicht. Werde ich dann beim Einwohnermeldeamt beantragen. Das ist doch vorerst eine gute Lösung. Wenn sie etwas älter ist, dann kann sie selbst den Reisepass bei der KM einfordern.
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Viele Grüße
Bruno
Um nach Österreich, Holland oder überhaupt weitgehend in der EU rumzufahren braucht man keinen Pass. nicht mal die Schweiz kontrolliert irgendwas.
Mein Rat: Wenn Du ihn das nächtse Mal hast, fertigst Du beglaubigte Kopien an, das sollte für die normalen Urlaubsgeschichten reichen. Fliegen und Kreuzfahrten falen damit zwar weg, aber hey, es bleibt noch einiges zu sehen.
Es gibt immer eine Lösung. Man darf sich nur nicht am Nasenring durch die Arena führen lassen.
Hallo zusammen,
Um nach Österreich, Holland oder überhaupt weitgehend in der EU rumzufahren braucht man keinen Pass. (...)
Nur zur Klarstellung: Zwar keinen Reisepass, aber einen eigenen Personalausweis braucht ein minderjähriges Kind dann schon, und dies bereits ab Geburt. Bis vor wenigen Jahren gab es noch die Möglichkeit, die Kinder im Reisepass der Eltern eintragen zu lassen, aber diese Regelung wurde inzwischen von unserer "bürgerfreundlichen" EU kassiert.
Heißt also: Sogar wenn das Kind neben dem Reisepass auch noch einen Personalausweis hat, dieser aber ebenfalls bei Muddi ist, gibt's hier trotzdem Ärger - entweder mit der Mutter des Kindes, die den Perso mutmaßlich genau so ungern herausrücken wird wie den Pass, oder aber im Zielland, falls man dort doch mal in eine Kontrolle gerät und keine Papiere fürs Kind dabei hat.
Es mag sein, dass das alles in der Praxis nicht überall so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird; aber formaljuristisch ist die Lage jedenfalls ziemlich eindeutig. Hier mal Holland als Beispiel:
Travel documents for minors – Netherlands
Other than their own valid travel document (passport or ID card), no particular extra official authorisation is required for minors of any EU country to enter or leave the Netherlands. However the Dutch Marechaussee (border police) can check if children travelling with a parent with a different last name are in fact related to that person. To avoid problems, it is advisable to carry a consent form.
Also: Reisepass ("passport") oder Personalausweis ("ID card") erforderlich, und ggf. ist ein zusätzlicher Nachweis hilfreich ("consent form"), falls das Kind einen anderen Nachnamen trägt als man selbst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Also wenn man in Österreich einen Personalausweis oder Pass verlangt, muss man schon einiges anstellen.
Nebenbei, wieso kann man der 11jährigen nicht sagen "Pass mal auf, wenn Du für den urlaub packst, darfst Du nicht vergessen: Warme Bergsachen, Turnschuhe, dein Schmusetier und den Reisepass" Dann kann sich die Mama was überlegen, wieso sie ihn ihrer Tochter nicht gibt.
Grundsätzlich stimme ich den anderen zu, weil ich genau dasselbe habe. Schikane Schikane Schikane solange man mitmacht. Meine macht das teilweise heute noch.
Das ging bis zu einem mal, als es wieder Drama gab. Eine halbe Stunde lang am Auto stehen, jedes Kleidungsstück einzeln einräumen, hundert Diskussionen bis man mal nicht mehr mit Engelszungen redet. Dann sofort "Nein Du bist aggressiv, ich gebe ihn Dir nicht" Ich hab dann gesagt "Ok. Dann pass Du heute auf ihn auf, dann bleibt er halt hier zuhause. Kleiner Mann, Du darfst heute leider nicht mit dem Papa wegfahren" Danach war fix Ruhe im Karton.
Ich habe in Österreich und der Schweiz noch nie einen Auweis für eins meiner Kinder gebraucht. Genauso wenig wie in Deutschland halt.
Das Witzige ist aber, seit ich nicht mehr drauf bestehe, bekomme ich ihn freiwillig. Es macht nämlich keinen Spaß, jemanden zu schikanieren, der sich nicht schikanieren lässt
Ich habe in Österreich und der Schweiz noch nie einen Auweis für eins meiner Kinder gebraucht. Genauso wenig wie in Deutschland halt.
Dann hast Du Glück gehabt, dass Du dies nicht kontrolliert wurde. Ich wurde zwar auch nicht kontrolliert, aber auf die Spitze treiben würde ich das nicht.
Das Witzige ist aber, seit ich nicht mehr drauf bestehe, bekomme ich ihn freiwillig. Es macht nämlich keinen Spaß, jemanden zu schikanieren, der sich nicht schikanieren lässt
Das ist meist der Dreh und Angelpunkt aller Auseinandersetzungen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich habe festgestellt, dass der Kinderreisepass im Juni 2018 ausläuft. 😉
Daraufhin habe ich noch einmal den Versuch unternommen eine Regelung zu finden. KM gibt Machtinstrument aber nicht aus der Hand!
Ich hatte auch vorgeschlagen den Pass neutral bei Nachbarn oder Freunden zu hinterlegen (kurzzeitig ein paar Wochen vor dem Urlaub) oder sogar eine Kaution zu hinterlegen. Ergebnis: NICHTS ;(
Jetzt will ich noch ein letztes Mal schreiben und das Ablaufdatum erwähnen.
Ich biete an einen Personalausweis zu beantragen, den ich behalte werde und die KM kann dann den Reisepass behalten.
Für den Antrag beim EWO benötige ich aber die Unterschrift der KM und die Zusicherung, dass sie den Perso nicht abholen wird.
Meine Entscheidung zum neuen Reisepass 2018 wird dann identisch zu ihrer Entscheidung sein, denn dann benötigt sie meine Zustimmung.
Wie ich denke, ist das eine gute Lösung. Knackpunkt bleibt: Wie stelle ich sicher, dass die Perso nicht von der KM abgeholt wird.
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Viele Grüße
Bruno
@Bruno
Dein letzter Post zeigt, dass Du es auch weiterhin auf Konfrontation anlegst, obwohl Dir was Anderes geraten wurde. Viel Spaß dabei.
Dann hast Du Glück gehabt, dass Du dies nicht kontrolliert wurde. Ich wurde zwar auch nicht kontrolliert, aber auf die Spitze treiben würde ich das nicht.
Das ist meist der Dreh und Angelpunkt aller Auseinandersetzungen.
Du gehst wahrscheinlich auch nicht über rote Ampeln. Ich schon. Kein Mensch kommt auf die Idee, die Personalien eines Kindes zu kontrollieren. Und wenn, gibt es eine Ermahnung, schlimmstenfalls einen Strafzettel.
Hallo,
eine neutrale Aufbewahrung ist Quatsch. Ihr könnt euch ja ein Bankschließfach dafür mieten. Ein Umgangsbetreuer ist dafür nicht zuständig und hat auch keine Pflicht irgendetwas zu verwahren.
Die Idee mit dem Perso ist doch nicht so schlecht. Zumindest muss dann die KM den Pass nicht herausgeben.
Wobei ich denke, dass der Hauptgrund ist, dass sie Dich ärgern will und außerdem Angst hat, dass Du mit dem Kind verwschwinden könntest bzw. das der Pass tatsächlich abhanden kommt.
Es ist grober Unfug davon zu reden, dass der Umgangsbetreuer irgendetwas genehmigt. Dazu ist er nicht berechtigt. Er soll dafür sorgen, dass ein vernünftiger Umgang stattfindet, nicht mehr und natürlich auch nicht weniger.
Prinzipiell kannst Du natürlich nicht verhindern, dass die KM den Perso abholt. Andererseit ist eine Diskussion darüber im Vorfeld auch keine gute Idee. Am sinnvollsten ist es, wenn Du den Antrag für den Perso an Sich nimmst und damit dann zur Abholung erscheinst. Garantien gibt es keine. Im Zweifelsfall müsstest Du halt die Herausgabe des Perso fordern und ggf. gerichtlich betreiben.
VG Susi