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Reise- und Unterhaltskosten für im Ausland lebendes Kind

 
(@spasspapa)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Forum-Leser!
Habe einen Streit mit meiner Ex-Frau bezüglich der Reisekosten für unsere 10-jährige Tochter. Sie ist wieder verheiratet und lebte mit Ihrem Mann und unserem Kind von 2003-2006 in Asien und seit 2006 bis heute in der Türkei. Jeweils mit meiner Einwilligung. Während der Zeit in Asien kam mein Kind 1 x jährlich nach Deutschland und ich besuchte es ca. 2 x jährlich und verbrachte einen dreiwöchigen Urlaub mit ihr. Seit 2006 sehen wir uns öfter: sie kommt 2-3 x jährlich und ich besuche sie 2-3 x jährlich. Der Grund für die jeweils auf 3-Jahre angesetzten Auslandsaufenthalte ist die Berufstätigkeit ihres Mannes, der als Manager in einem internationalen Konzern tätig ist. Ich zahle Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Zusätzlich fordert meine Ex-Frau nun, dass ich die Reisekosten für unsere Tochter nach Deutschland übernehme - zur Begründung hat sie eine entsprechende Stellungnahme ihres Rechtsanwalts (dessen Begründung bezieht sich auf eine Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Mutter das Kind - Wohnorte München/Hamburg - nur zum Bahnhof/Flughafen bringen bzw. abholen muss). Zudem möchte sie frühere Flüge unserer Tochter pauschal nachträglich bezahlt haben und fordert mich auf, innerhalb von 7 Tagen einen entsprechenden Betrag auf ihr Konto zu zahlen. Dieses Geld möchte sie für die Neu-Einrichtung des Kinderzimmers sowie für Reitstunden verwenden.
Meine Auffassung ist, dass ich durch den Umzug meiner Tochter ins Ausland selber höhere Kosten wegen meiner Reisen habe, die ja  innerhalb Deutschlands in der Form nicht anfallen würden, und sie mit Ihrem Mann ja finanziell sehr von den Auslandsengagements profitieren. Daneben habe ich hohe emotionale Aufwendungen, weil ich meine Tochter früher nur 2-3 x jährlich bzw. jetzt auch nur ca. 6 x jährlich sehe. Sie müsste doch dafür sorgen - auch durch Übernahme der Flugkosten - das meine Tochter mich besuchen kann! Wie sieht das Forum die Sachlage?
Dank + Gruß vom 'Spasspapa'

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2007 14:11
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und Willkommen!

Ehrlich gesagt, ich habe Dein Post mehrmals durchgelesen und verstehe den Sinn nicht ganz. Zuerst schreibst Du, dass Du dem weiten Wegzug Deiner Tochter zugestimmt hast. So eine Zustimmung gibt man (PAPA!!!!!) nicht mal so. Am Ende schreibst Du, dass Dich das emotional belastet - ist halt nicht so, dass man mal kurz ein Paket weggeschickt hat mit wertvollen Sachen drin.
Meine Meinung ist: Ihr beide habt eine Tochter in die Welt gesetzt - also habt ihr beide ne Menge Verantwortung, die nicht nur darin besteht, wo bekomme ich den besten Job! Und jetzt soll auch noch ein Gericht dafür herhalten, dass ihr nicht fähig wart, eine einvernehmliche Lösung für ALLE zu finden.
Ich lernte immer, zuerst denken, dann handeln - sorry, Du fragtest nach Meinungen - das ist EINE. Deine Exe hat übrigens genausowenig Verantwortung. Habe den Eindruck, ein Kind, das seinen Papa verloren hat - seine Mutter - ich fühle mich echt ....
Wenn ihr alle nen Funken für Eure Tochter übrighabt, setzt Euch alle zusammen und redet miteinander und lasst die Vergangenheit und Emotionen mal außen vor.
Wie gesagt, es war Deine Zustimmung und somit alles vorhersehbar (höhere Kosten des Umgangs, emotionaler Aspekt, ecetera, ecetera)

Grüße *nichtaufgeber*

Zusatz: Etwas sauer: "Ich habe hohe emotionale Aufwendungen". Bin echt gespannt wie Du die im Einkommenssteuerbescheid absetzt!

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2007 14:43
(@spasspapa)
Schon was gesagt Registriert

Habe noch einen kurzen Nachtrag: Durch den Wohnsitz im Ausland erhält meine Ex-Gattin natürlich kein Kindergeld mehr. Aus diesem Grund möchte sie nun einen entsprechend höheren Unterhalt  - gerne auch rückwirkend - für unsere Tochter. Meine Auffassung ist, dass sie und Ihr Mann den Wohnsitz im Ausland - der wie gesagt finanzielle Vorteile bringt - und damit den Verlust des Kindergeldes selbst zu vertretem haben und lehen die Erhöung des Kindesunterhalts ab. Wie ist hier Eure Meinung?
Gruß, Spasspapa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2007 14:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Antwort, nichtaufgeber, hat mit der Frage-/Problemstellung rein weg gar nix zu tun. Über die Motive zu sinnieren ist wenig erbaulich und einer Lösung nicht zuträglich

*schnipp*

Grds. sind die Umgangskosten vom Umgangselternteil zu tragen. Allerdings ist deine Ex eine Weltenbummlerin und damit euer Kind für dich in weiter Ferne. Die Distanz trägt somit schuldhaft die Ex. Jetzt könnte jemand meinen, du hast ja zugestimmt und somit müsstest du zahlen. Dem ist nicht so, da unterschiedliche rechtliche Aspekte berührt sind.

Wenn man mal ganz böse denkt, müsste man gar den KU in Frage stellen, da der Mann der Ex sicherlich entsprechend verdient und deine Ex damit u.U. über ein Einkommen verfügt, das drei Mal höher sein könnte als deines. Auf jeden Fall ist dein Einkommen um die dir entstehenden Umgangskosten zu bereinigen. Ob's dann beim bisherigen KU bleibt, kann ich natürlich vermuten.

Aus diesen Gründen ist für mich kein Rechtsanspruch gegeben.

Bzgl. deiner Einkommensteuer-Erklärung lies dir bitte >dieses< Urteil durch.

Deephought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2007 14:53
(@riviera)

Hallo Spasspapa,

ich denke, da wir demnächst in ähnlicher Situation sind, kann ich dir mal was dazu sagen.

Vorab noch eine Frage: gibt es eure Vereinbarung in schriftlicher Form? Müsste ja eigentlich, denn das Kind ohne mitnehmen ist eigentlich nicht möglich.

Doch nun mal folgendes:
Kindergeld ist eine steuerrechtliche Angelegenheit. In De so geregelt, dass die Eltern wie bekannt eine monatliche Zahlung erhalten. Das gibt es nicht in jedem Land bzw teils auf andere Art und Weise.
Deshalb nach meiner Ansicht: wenn die Ex De verlässt, hier keine Steuern zahlt, dann ist der Anspruch erloschen. Das ist ne Staatengeschichte und hat mit KU gar nichts zu tun. Hat se Pech, sag ich mal.

(Wird mir ebenso ergehen, da ich ins Ausland gehe mit Tochter, bekomme ich kein Kindergeld mehr, fertig, kann der Vater nichts für-basta!)

Wenn die schriftliche Vereinbarung besagen sollte, dass ihr das mit den Umgangskosten so regeln wollt/ so geregelt habt, dann ist mir schleierhaft, was die Ex will.
Sie schafft die Entfernungen und hat damit für die Umgangskosten aufzukommen, wobei man hier trennen sollte: kommt das Kind zu dir, dann übernimmt sie die Kosten, fliegst du zum Kind, übernimmst du die Kosten. Fertig.
Rückwirkend Kosten geltend zu machen, finde ich eine Frechheit.

(Bei uns so schriftlich vereinbart: da ich weg ziehe, habe ich die Umgangskosten zu tragen. Klartext: Kind fliegt 2 mal pro Jahr nach De und ich zahle den Flug sowie die Begleitung, solange das notwendig ist. Vom Flughafen holt der Vater seine Tochter ab und fertig.)

Laufender KU:
Als Zweitfrau muss ich zwar auch mehr oder weniger für den KU für die Kinder meines Mannes mitaufkommen, aber mir wäre eine freiwillige Basis lieber. Insofern ist es völlig wurst ob der Mann deiner Ex gut verdient oder nicht. Dein Kind ist dein Kind und nicht seines.
KU ist deshalb meiner Ansicht weiterhin zu zahlen.

Streiten kann man über die Höhe bzw die Verwendung, wobei letztlich jeder ET, der KU bekommt, wohl kaum monatlich darüber Zeugnis ablegen will, was mit dem KU passiert. Moralisch gesehen, naja, dazu sag ich mal nichts.

(Bei uns so geregelt, ab Zeitpunkt Wohnort neues Land: 12x 180,- €, eigentlich 300,- €. Meine Begründung: das Kind kommt in der meiner Meinung nach teuersten Zeit im Jahr nach De, nämlich den Sommerferien. Der Vater hat zwar übers Jahr gerechnet weniger Kosten, die sich dann aber aufgrund des längeren Zeitraumes ballen und dank sofortiger Spritpreiserhöhungen und solcher Späße dann doch nicht günstiger fährt, eher teurer-mann will ja auch in Urlaub fahren.)

Auch hier, ob der Neue und deine Ex von der Arbeit profitieren kann dir egal sein, er wird wohl kaum dafür aufm Sofa sitzen. Und wenn die Ex von der Kohle des Neues gut lebt dann ist das so, geht dich nichts an und hat mit deinem Kind nichts zu tun.

Ich persönlich sage mal, erstmal auf die ehemalige Vereinbarung berufen und auch mal nach der neuen Situation blicken. Sind die Kosten verändert? Ist das Kind in einer anderen Alterstufe?
Versuche mit der Ex eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung zu suchen.

Und was deine emotionale Seite betrifft...tja, eure Beziehung muss nicht schlechter sein, als beim 14 tägigen UmgangsWE und sicher zeigt sich auch erst nach einer gewissen Zeit wie gut oder schlecht man mit der Entfernung des Kindes klarkommt, nur so hart sich das anhört (ist auch nicht so gemeint, mir fällt es nur schwer es zu beschreiben), es ist deine Aufgabe zu lernen damit umzugehen.
Auch wenn ich meine, dass die Mutter hier mit in der Verantwortung steht, so bleibt dir letztlich nichts. Ich glaube, mit deiner Zustimmung hast du ihr einen Freibrief gegeben und den nutzt sie.

Gruß riviera

@nichtaufgeber
Von dir hab ich aber auch schon bessere Antworten gelesen-was los mit dir?

Lieben Gruß, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2007 15:33
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe noch einen kurzen Nachtrag: Durch den Wohnsitz im Ausland erhält meine Ex-Gattin natürlich kein Kindergeld mehr. Aus diesem Grund möchte sie nun einen entsprechend höheren Unterhalt  - gerne auch rückwirkend - für unsere Tochter.

Ich denke, da hat sie recht, aber ein genauer Blick in das Einkommensteuergesetz könnte sich lohnen:

§32 EStG, Absatz 6:

"1. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 1.824 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1.080 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen.

2. Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht.

3. Die Beträge nach Satz 2 stehen dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn ...  der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist ..."

Ich lese das doch richtig, dass Du, wenn Deine Frau nicht in Deutschland steuerpflichtig ist, Du den vollen Kinderfreibetrag , also 2*(1824+1080) = 5808 Euro steuerlich geltend machen kannst, und das gleicht die 77 Euro, die Du beim KU drauflegen musst, mehr als aus. Ich würde mich mal beim Finanzamt und/oder bei einem Steuerberater erkundigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2007 15:42
(@spasspapa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen!
Erst mal vielen Dank das Ihr – Nichtaufgeber, DeepThought, Riviera & papasorglos – Euch mit meiner Angelegenheit so offen und direkt beschäftigt habt. Jeder hat natürlich seine eigenen Wahrnehmungen. Erklären möchte ich kurz für Dich, Nichtaufgeber, dass meine Ex und ich seinerzeit (vor 8 Jahren) – eben wegen des Kindes – einvernehmlich auseinander gegangen sind und seither ein fast freundschaftliches Verhältnis pflegen. Natürlich lieben wir unsere Tochter, die bspw. gerade ihre dreimonatigen Sommerferien bei mir (auch wieder verheiratet und eine neue Tochter) verbringt, und haben es hoffentlich bisher geschafft, sie – soweit das unter den Umständen, das Papa und Mama nicht mehr als Gesamtpaket zu kriegen sind, möglich ist - ‚normal’ aufzuziehen. Du hast natürlich recht, dass das nicht ohne Emotionen ging und geht. Ich persönlich habe im Zweifel immer frei nach Brecht und seiner bekannten Kreidekreis-Parabel gehandelt und versucht einigermaßen objektiv nach dem Besten meiner Tochter und nicht nach meinen – vorhandenen – Emotionen zu entscheiden. Da meine Ex vor 5 Jahren wieder geheiratet hatte und unserer Tochter ein Familienleben bieten konnte, habe ich sie um unserer Tochter willen positiv unterstützt. Ich glaube zum Beispiel auch, dass meine Ex inzwischen eifersüchtig ist und wohl auch Angst davor hat, dass unsere Tochter mal bei mir – mit ihrer kleinen Schwester - leben will. Ebenfalls recht hast Du damit, dass es bei dem angesprochenen Streit um ein finanzielles Problem geht: Ich will nicht mehr Unterhalt zahlen und ich will nicht vergangene und zukünftige Reisekosten meiner Tochter übernehmen. Das Problem ist nur, meine Frau hat sich von einem Anwalt beraten lassen und ist genau entgegen gesetzter Meinung. Wenn ich mich also ihren Forderungen verweigere, wird die Sache ‚ihren Gang’ nehmen. Ich versuche also im Vorfeld meine Gedanken mit Eurer Hilfe zu ordnen und wollte von Euch hören, ob ich richtig liege bzw. von dem einen oder anderen guten Ratschlag, wie von DeepThought erhalten, profitieren. Riviera fragt, ob es eine schriftliche Vereinbarung gibt. Nein, wir haben alles – bspw. meine Zustimmung für die Auslandsaufenthalte - mündlich besprochen. Eine Regelung zu den Umgangskosten haben wir nicht getroffen. Es war eigentlich klar – jedenfalls bisher für mich – das meine Ex für die Reisekosten unserer Tochter aufkommt (einmal pro Jahr zahlt sowieso die Firma vom Next). Auch bin ich der Meinung, dass meine Ex den Wegfall des Kindergeldes selbst in Kauf zu nehmen hat – ich habe übrigens bisher den halben Kinderfreibetrag (glaube ich …) für die Steuer angesetzt, weil ich bis vor kurzem nicht wusste, dass meine Ex kein Kindergeld mehr bekommt. Danke für den Tipp, papasorglos.
Schlussendlich geht es also um zwei Fragen: akzeptiere ich die höhere Unterhaltsforderung (plus 130 EUR/Monat)oder kann ich auch eigene Kosten, die durch die Auslandsaufenthalte bei mir entsehen sogar gegenrechnen und zahle ich die Reisekosten meiner Tochter? Welche Chancen/Argumente habe ich damit im möglicherweise anstehenden Rechtsstreit?
Allen eine geruhsame Nacht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2007 00:33
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich habe übrigens bisher den halben Kinderfreibetrag (glaube ich …) für die Steuer angesetzt, weil ich bis vor kurzem nicht wusste, dass meine Ex kein Kindergeld mehr bekommt. Danke für den Tipp, papasorglos.

Das Finanzamt verrechnet pauschal den Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld, sodass da immer nur noch paar Euro übrigbleiben. Das Problem ist, dass sie es auch dann verrechnen, wenn's garnicht gezahlt wurde.

Du musst also möglicherweise selbst Kindergeld beantragen.

Schlussendlich geht es also um zwei Fragen: akzeptiere ich die höhere Unterhaltsforderung (plus 130 EUR/Monat)

Ich würde den Tabellenunterhalt zahlen ohne die Kindergeldverrechnung, also 77 Euro mehr. Wie kommt sie auf die 130?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2007 15:20
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Etwas verwirrt bin - einmal dachte ich - KG bekommt derjenige, bei dem sich das Kind aufhält - zieht hier nicht, da KM nicht steuerpflichtig im Ausland ist.
Zum anderen, warum soll KV 77.- Euro mehr bezahlen? Es ist doch hier eher noch so, dass KM und LG zusammen mehr als 3 - mal soviel verdienen könnten als KV und damit gar nix mehr fällig wäre. Darauf würde ich die KM doch erstmal freundlich hinweisen
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2007 15:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo nichtaufgeber,

es zählt aber noicht das Einkommen des Ehemannes der Mutter. Denn der hat keinerlei Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber. Die haben nur Mutter und Vater des Kindes.

In Ausnahmefällen kann der KU-Anspruch gegenüber dem Vater durch einen Anspruch gegenüber der Mutter ersetzt werden. Wenn diese erheblich (mindestens 3x soviel) wie der unterhaltspflichtige Vater verdient. Hier dürfte die Mutter einen Taschengeldanspruch gegenüber dem Ehemann haben, aber ob der in dieser Höhe wäre...???

Mit solchen Äußerungen wäre ich also sehr vorsichtig.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2007 15:39