Regelung des Umgang...
 
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Regelung des Umgangs - wie verhalten?

 
(@seddto)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mein Sohn ist jetzt etwa 18 Monate alt. Die Trennung von der KM ist nun etwa 3 Monate her. Seitdem war ich noch 2 Monate in Elternzeit, hatte da (aber vorher auch) also sehr engen täglichen Kontakt mit dem Kleinen. Nach der Trennung hatten wir zunächst ein Wechselmodell vereinbart. Donnerstag und Freitag sollte er jede Woche bei der KM verbringen, Montag und Dienstag sollte er bei mir verbringen (und übernachten). Die Wochenenden und den Mittwoch haben wir im 14-tägigen Wechsel aufgeteilt.

Dieses Modell haben wir nach dem Ende meiner Elternzeit jetzt seit circa 4 Wochen ausprobiert und es funktionierte gut. Vor etwa 2 Wochen kam die KM und möchte plötzlich nun (mit wechselnden Begründungen) das der Kleine nur noch alle 14 Tage das Wochenende (von Samstag auf Sonntag) und einen Nachmittag ohne Übernachtung pro Woche bei mir verbringt. Weil ich damit nicht einverstanden war hatten wir letzte Woche den ersten Gesprächstermin beim Jugendamt und konnten uns dabei auf keine neue Umgangsregelung einigen, da die KM nicht einen Zentimeter von ihrer Forderung abgewichen ist. Ich gehe davon aus, das auch der zweite Termin in dieser Woche keine Einigung bringt, da die KM schon signalisiert hat das es bei ihrer Forderung bleibt. Ich werde also wohl zum Familiengericht gehen müssen, auch wenn mir bewusst ist das dabei genau die Forderung der KM heraus kommen könnte. Allerdings habe ich dann auch etwas verbindliches und schriftliches, dass von ihr nicht schon in der nächsten Woche wieder in Frage gestellt werden kann.

Im Rahmen des Termins beim JA sagte mir die KM allerdings auch, sie möchte das der Kleine in der Woche ab sofort nicht mehr bei mir übernachtet bis der Umgang geklärt ist. Ich finde das nicht in Ordnung, denn ich denke das bisherige Wechselmodell müsste doch so lange weiter gelten bis wir uns entweder gemeinsam auf ein neues Modell geeinigt haben oder bis das Familiengericht den Umgang geregelt hat. Ich möchte auf jedenfall nicht das die KM ihre Forderung auf diese Weise durch die Hintertür durchsetzt. Kann die KM einseitig bis zur Klärung des Umgangs einfach eine neue Regelung durchsetzen?
Morgen wäre mein nächster Tag mit dem Kleinen - eigentlich würde er bei mir übernachten. Die KM hat mir jetzt aber schon gesagt, ich sollte den Kleinen aber abends zurück bringen. Ich möchte den Kleinen aber wie nach dem vereinbarten Wechselmodell morgen bei mir übernachten lassen und habe ihr das auch so gesagt.

Ich bin mir nur unsicher ob es bei einem Verfahren vor dem Familiengericht deswegen später Probleme geben könnte. Ich sehe da schon Vorwürfe der Art kommen, ich hätte ihr das Kind vorenthalten u.ä.
Hat jemand Ideen wie man sich in dem Fall am Besten verhält? Ich finde ich bin hier im Recht, denn das alte Modell muss doch wohl so lange weiter gelten bis man sich gemeinsam auf etwas neues geeinigt hat und es kann nicht sein, das die KM einseitig etwas neues beschliesst und das dann durchsetzen will.

Ein paar Tipps wären prima 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2014 17:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

eine Frage vorab, wie ist das Sorgerecht geregelt?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 18:01
(@seddto)
Schon was gesagt Registriert

Also wir sind noch verheiratet, also gemeinsames Sorgerecht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2014 18:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seddto,

Also wir sind noch verheiratet, also gemeinsames Sorgerecht

in diesem Fall seid Ihr juristisch absolut gleichberechtigt; keiner von Euch kann bezüglich Eures gemeinsamen Kindes dem anderen irgendwas vorschreiben, verbieten oder allein entscheiden. Du selbst musst abschätzen, was passiert, wenn Du Euren Sohn morgen abend nicht zurückbringst. Passieren wird Dir deswegen juristisch nichts; auch die Polizei wird nicht auftauchen.

Ich persönlich würde es riskieren und der Ex morgen abend (wenn Sohnemann längst bei Dir ist) freundlich, aber deutlich mitteilen, dass Sohnemann wie in der Vergangenheit bei Dir übernachtet und dass es darüber überhaupt keine Diskussion gibt. Das Echo musst Du eben aushalten. Und von Dir aus ankündigen, dass Du den Umgang umgehend per Einstweiliger Anordnung vom lokalen Familiengericht regeln lässt, wenn sie Eure bisherige Vereinbarung eigenmächtig torpediert. Und ja: Man muss das dann im Zweifelsfall auch durchziehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 18:32
(@seddto)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort! Kann das denn bei einem späteren Verfahren vor dem Familiengericht für mich von Nachteil sein, wenn der Umgang geregelt werden soll?
Sie verdreht nämlich gerne mal die Tatsachen völlig ins Gegenteil und ich hab dabei so ein bisschen Sorge das sie es dann so hinstellt als hätte ich ihr das Kind vorenthalten und sollte deshalb lieber möglichst wenig Umgang mit dem Sohnemann haben...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2014 20:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seddto,

Kann das denn bei einem späteren Verfahren vor dem Familiengericht für mich von Nachteil sein, wenn der Umgang geregelt werden soll?

um Dir diese Sorge zu nehmen: Vor Familiengrichten werden keine Wettbewerbe ausgetragen, wer nun der bessere Elternteil ist oder gegen seine(n) Ex mehr und besser Dreck schmeissen kann. Es ist NICHT nachteilig, eine bestehende und seit einiger Zeit praktizierte Umgangsregelung - bei Euch ein Wechselmodell - so weiterzuführen wie sie von Euch beiden (!) beschlossen wurde. Es kann schon sein, dass irgendwer Deiner DEF geflüstert hat, dass sie ihre Position (nicht zuletzt finanziell) verbessern solle, indem sie Euer Kind in Besitz nimmt und sich als Super-Mom aufführt, aber das muss Dich nicht interessieren.

Sie verdreht nämlich gerne mal die Tatsachen völlig ins Gegenteil und ich hab dabei so ein bisschen Sorge das sie es dann so hinstellt als hätte ich ihr das Kind vorenthalten und sollte deshalb lieber möglichst wenig Umgang mit dem Sohnemann haben...

Ihr seid beide vollkommen gleichberechtigt. Du enthältst ihr auch nicht Euer Kind vor, wenn Du Eure Umgangsregelung weiterführst; sie weiss, wo Sohnemann ist und dass er bei Dir in guten Händen ist - aus die Maus.

Wenn Du jetzt nachgibst, darfst Du Dich nicht wundern, wenn bei einer irgendwann anstehenden gerichtlichen Regelung nicht der heutige Zustand beurteilt wird, sondern der dann geltende; sinngemäss beispielsweise: "Muddi betreut das Kind fast rund um die Uhr; Papa darf es sich gelegentlich mal kurz ausleihen."

Niemand hier kennt Deine Ex; es wäre gut, wenn sie Dich bislang nicht als softes Weichei wahrgenommen hat. Aber selbst wenn: Mach Dich jetzt gerade und lass keinen Zweifel daran, eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu scheuen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 21:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anders als im richtigen Leben ist es im Familienrecht fast immer ein großer Nachteil, wenn man frühzeitig Boden preis gibt.
"Um des lieben Friedens willen."

Derjenige, der als erster Fakten schafft, kann diese in der Regel auch durchsetzen.

Wenn du 50% haben willst, musst du 100% fordern.
Dann kommen als Kompromiss vielleicht 50% raus.

Wenn du gleich mit 50% als Verhandlungsbasis anfängst, bekommst du vermutlich nur 25%.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2014 22:19
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Seddto,

Es kann schon sein, dass irgendwer Deiner DEF geflüstert hat, dass sie ihre Position (nicht zuletzt finanziell) verbessern solle

... war auch mein Gedanke (nur Vermutung: neben Kindesunterhaltsaspekten, würde hier plötzlich auch eine Arbeitszeitreduzierung auf KMs Seite möglich).

Du hast eine deutlich bessere Ausgangsposition als so manch anderer ... verspiele diese nicht leichtfertig.

Habt Ihr Euch die Elternzeit geteilt ? In welchem Umfang ?

Wie sind denn ihre "wechselnden" Begründungen ?
Was sagt der JA-Vermittler dazu ?
Hast Du das Gefühl dort neutral beraten zu werden ?

... und so es tatsächlich finanzielle Gründe haben sollte, überlege Dir, inwieweit Du Dir ein WM erkaufen könntest.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2014 11:35
(@seddto)
Schon was gesagt Registriert

So ich habe den Kleinen gestern abend nicht nach Hause gebracht, das Echo war moderat. Heute hatten wir einen erneuten Termin beim Jugendamt - ohne echt Einigung bis jetzt. Ich habe gesagt das für mich die alte Regelung weiter gilt so lange bis es eine Einigung oder einen Beschluss des Familiengerichts gibt. Da heute wieder mein Tag mit Übernachtung wäre habe ich angekündigt den Kleinen ebensfalls erst morgen früh zurück zubringen. Die KM sagte sie erwarte, dass der Kleine heute abend bei ihr ist. DER JA-Vermittler war aus meiner Sicht nicht sehr väterfreundlich und sagte, ich dürfte den Kleinen nicht einfach bei mir behalten, wenn die Mutter die alte Regelung nicht mehr wolle. Ansonsten könnte die Mutter im schlimmsten Falle die Polizei anrufen (auch bei gemeinsamen Sorgerecht) und die würde dann unter Absprache mit dem JA entscheiden wohin das Kind kommt. Weiss jemand ob das so richtig ist? Mache mir gerade etwas Sorgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2014 18:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

DER JA-Vermittler war aus meiner Sicht nicht sehr väterfreundlich und sagte, ich dürfte den Kleinen nicht einfach bei mir behalten, wenn die Mutter die alte Regelung nicht mehr wolle. Ansonsten könnte die Mutter im schlimmsten Falle die Polizei anrufen (auch bei gemeinsamen Sorgerecht) und die würde dann unter Absprache mit dem JA entscheiden wohin das Kind kommt. Weiss jemand ob das so richtig ist?

das ist Unsinn. Die Polizei wird nicht kommen - und wenn sie doch vorbeischaut, erklärst Du ruhig, was Sache ist; dann gehen die wieder. Mit dem JA spricht die Polizei eh nix ab; das hat da nämlich längst Feierabend.

Deine Ex würde sich mit einer solchen Aktion für die anstehende gerichtliche Regelung ein ziemliches Ei legen. Wichtig ist allerdings, dass Du jetzt auch wirklich standhaft bleibst; wenn Du ängstlich vor Deiner Ex kuschst und Euer Kind dorthin bringst, wo sie es gerade hinbefiehlt, darfst Du Dich nicht wundern, wenn der dadurch geschaffene Zustand ("Muddi bestimmt und seddto gehorcht") ganz schnell Euer neuer Umgangsstandard ist. Gummipunkte kriegst Du dafür vor Gericht nicht; das legt man dann eher aus als "der Vater wollte das selbst so".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2014 19:21




(@annapl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Seddto,

ich würde auf keinen Fall auf die Wünsche der KM eingehen solange der Kleine mit eurem bisherigen Modell gut klar kommt. Was jetzt nicht heissen soll, dass der Vorschlag der KM als DER RICHTIGE gilt, für den Fall, dass der Kleine plötzlich nicht mehr mit der bisherigen Regelung klar kommt.

Abgesehen von dem, was die anderen schon gesagt haben (mehr / alleiniger Kindesunterhalt zB) solltest du dir auch bewusst sein, dass alles was du jetzt freiwillig an Zeit mit deinem Kind "aufgibst" dir später einfach nur von der Anwältin / des Anwalts der KM als Desinteresse, Zeitmangel, etc vorgeworfen werden wird.

Im dümmsten Fall rückt dann ein neuer Typ von "weit-weit-weg" in ihr Leben oder ein "toller Job woanders" und du guckst ganz schnell in die Röhre wenns ums alleinige ABR wegen Umzug geht, weil SIE ja die Hauptbetreuungs - und wie sollte es anders sein, Hauptbezugsperson war/ist.

Lass dir die Zeit mit deinem Kind nicht nehmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2014 20:35
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Es ist doch immer wieder faszinierend, für was dieses "Pack" beim JA sich hält.

Richtig ist, dass der Notdienst des JA in der Lage ist, bei einer konkreten Kindeswohlgefährdung, zum Beispiel bei körperlicher Gewalt oder Trunkenheit, ein Kind vorläufig in Gewahrsam zu nehmen. Eine richterliche Entscheidung wird dann im Nachhinein angeschoben.

Aber Umgangs.- und Sorgerechtsstreitigkeiten sind eine reine zivielrechtssache und die Polizei darf von gesetzes wegen in solchen Fällen nicht tätig werden.
Das die bei dir auftauchen, kann nur dann passieren, wenn sie massiv angelogen werden und sie eine Straftat befürchten und/oder annehmen müssen. Sollte das passieren, erklärst du ihnen kurz an der Tür (Nein, du mußt sie NICHT rein lassen), dass es sich um Unstimmigkeiten bei der Auslegung des Umgangsrechtes handelt und dann ziehen die wieder ab.
Es steht dir natürlich frei, den Herrschaften einen Kaffee anzubieten.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2014 23:51
(@sebgerol)
Zeigt sich öfters Registriert

Es ist NICHT nachteilig, eine bestehende und seit einiger Zeit praktizierte Umgangsregelung - bei Euch ein Wechselmodell - so weiterzuführen wie sie von Euch beiden (!) beschlossen wurde.

Kleine Zwischenfrage bzw. Denkanstoß. Ist das ganze hinreichend Dokumentiert. Denn wenn am Ende nur Wort gegen Wort steht, dann hilft dir das wenig, dass es mal vereinbart war.

BVB 09 - Echte Liebe!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2014 14:48
(@SpecialD)

Hi!

Hat sich hier eigentlich noch was getan?
Wie siehts aktuell aus?

Aus Erfahrung kann ich nur sagen, lieferst du das Kind bei der Mutter wieder ab, behält sie es einfach.
Ohne Gerichtsurteil kannst du erst einmal auch nichts dagegen tun.

Hat meine mit mir auch gemacht. Am Ende kam es dann zu ihrer gewünschten 2-Wochen-Regelung.
Vorher hatte ich ihn jeden Tag gesehen.

Auch das mit dem Unterhalt ist so eine Sache.
Lebt das Kind mehr als 50% bei ihr, musst du zahlen.

LG

Daniel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2014 19:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aus Erfahrung kann ich nur sagen, lieferst du das Kind bei der Mutter wieder ab, behält sie es einfach.
Ohne Gerichtsurteil kannst du erst einmal auch nichts dagegen tun.

was denkst Du denn, was man tun müsste? Das Kind selbst einbehalten? Was wäre dann besser?

Hat meine mit mir auch gemacht. Am Ende kam es dann zu ihrer gewünschten 2-Wochen-Regelung.
Vorher hatte ich ihn jeden Tag gesehen.

nun ja, es liegt in der Natur der Sache, dass ein Kind auch nach der Trennung seiner Eltern einen Lebensmittelpunkt haben muss. Es ist aber schlechterdings nicht möglich und auch nicht kindeswohldienlich, dass ein Elternteil zur "Wahrung seiner Rechte" anschliessend täglich in der Wohnung des anderen auftaucht; ebensowenig, dass das Kind täglich zwischen beiden Eltern hin- und hergereicht wird. Bewährt haben sich Wechselmodelle, bei denen das Kind im - beispielsweise wöchentlichen Wechsel - von beiden Eltern betreut wird. Das ist aber freiwillig und nicht einklagbar und setzt erfahrungsgemäss eine halbwegs brauchbare Kommunikation zwischen den Eltern, nicht sehr weit auseinanderliegende Wohnorte und genügend Zeit bei beiden voraus. Es geht dabei nicht um die Rechte der Eltern, sondern um das Beste für's Kind.

Auch das mit dem Unterhalt ist so eine Sache.
Lebt das Kind mehr als 50% bei ihr, musst du zahlen.

auch das stimmt so nicht; der Unterhalt bemisst sich nach dem Einkommensgefälle der Eltern. Ggf. muss ein Elternteil auch bei einer 50:50%-Betreuung den grössten Teil oder gar den vollen Kindesunterhalt leisten, wenn er entsprechend mehr verdient.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2014 20:56
(@sebgerol)
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was denkst Du denn, was man tun müsste? Das Kind selbst einbehalten? Was wäre dann besser?

Den Refelx kenne ich all zu gut. Aber das ist am Ende ja dann auch das Falsche. In jederlei Hinsicht. Für das eigene Kind, vor dem Gesetz, moralisch vor sich selbst und vor Freunden. Irgendwie kann man an der Stelle der gearscht und kann irgendwie nie zu 100% das Richtig machen.

BVB 09 - Echte Liebe!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2014 19:14