Recht verwirkt auf ...
 
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Recht verwirkt auf Umgangsrecht??

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(@chrismicha)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen und schönen guten Tag!

Ich weiß mir nun keinen anderen Rat mehr und habe ehrlich gesagt auch niemanden mit dem ich reden könnte.
Auch möchte ich gern einen fachlichen Rat, den jemand aus meinem Bekanntenkreis sicherlich nicht geben könnte.

Zur Sache:
Meine Partnerin hat sich vor einigen Wochen von mir getrennt, dies an sich stellt nicht das grösste Problem dar.
Natürlich bin ich verletzt und auch traurig, doch es ist nicht meine erste Trennung und ich werde es wohl überwinden.
Ich befinde mich in einer Zwickmühle wegen unserer gemeinsamen Tochter.
Meine Expartnerin möchte das ich mich aus ihrem Leben heraus halte und völlig verschwinde, auch aus dem Leben unserer Tochter.
Das Problem ergibt sich, da ich rein rechtlich nicht der Vater bin.
Unsere Tochter ist ein sogenanntes Kuckuckskind.
Die Beziehung zu meiner Ex begann als Affäre.
Sie war derzeit noch verheiratet, hatte bereits Kinder.
Sie wollte damals geheim halten das ich der Vater bin, um das Kind nicht schlechter zu stellen gegenüber seiner Geschwister.
Meine Ex wollte nicht das es raus kommt um die Beziehungen der Kinder untereinander nicht zu gefährden.

Auch später als sie sich dann trennte, wurde das Geheimnis bewahrt.
Nennt mich naiv, aber was tut man nicht in der Hoffnung das Allesgut wird.

Eine wirkliche Beziehung gingen wir dann nicht ein, es war wohl mehr die Fortführung der heimlichen Affäre.
Ich war für die Kinder dann der "Onkel", auch für meine eigene Tochter.
Ich ließ mich darauf ein, da ich immer nur auf das Wohl der Kinder bedacht war, nicht wollte das sie leiden.
Ich konnte meine Tochter ja sehen wann immer ich wollte, also konnte ich mich damit arrangieren.
Selbstverständlich hat es immer an mir genagt, glücklich war ich mit dieser Situation nie.

Wohl weil ich immer ein Ziel vor Augen hatte, dachte ich es wird sich alles zum guten wenden.
Immer wieder war geplant unsere Beziehung öffentlich zu machen, auch wollten wir heiraten,
doch daraus ist nie etwas geworden.
Meine Ex war nie bereit den entscheidenden Schritt zu machen, hatte doch immer wieder Zweifel.

Nun ist unsere Beziehung also vollends gescheitert und sie verlangt das ich verschwinde,
jeglichen Kontakt vermeide, selbst zu meiner Tochter.

Ich komme mit dieser Situation nicht klar, denn ich will natürlich meine Tochter nicht aufgeben,
für die ich ja eigentlich ohnehin noch nie der Vater sein durfte.

Meine Bedenken sind nun aber, habe ich das Recht nun herzugehen und einen Antrag auf Umgangsrecht zu stellen?
Die Rechte unehelicher Väter sind ja inzwischen derart gestärkt worden.
Ich möchte auch heute noch nicht das es einem der Kinder schlecht ergeht.
Auch habe ich keine Ahnung was es meiner Tochter vielleicht antun würde,
wenn sie die Wahrheit erfährt. (Sie ist übrigens inzwischen 6 Jahre)
Wie ist so eine Situation für eine sechsjährige zu bewerten?

Aber auf der anderen Seite, was wenn sie es erst viel später durch einen dummen Zufall oder schlimmeres herausfindet?
Und habe ich nun mein Recht verwirkt ihr Vater sein zu dürfen weil ich so lange still gehalten und geschwiegen habe?
Ich weiß wirklich nicht was ich tun soll.

Entweder ich gehe diesen Schritt und zeige das ich da bin, das ich ihr Vater sein möchte und sie immer zu mir kommen kann...denn zwingen will ich sie natürlich nicht!
Oder aber ich halte weiterhin den Mund und muß fortan damit klarkommen das ich eine Tochter habe, die ich aber nie sehen darf.

Was meint ihr dazu?
Ich bin wirklich am verzweifeln.
Ich liebe diesen kleinen Menschen doch so sehr
Und ich weiß auch sie hat mich sehr lieb, schon als "Onkel"
Doch vielleicht würde die Wahrheit dies ebenso völlig verändern?!

Ich hoffe auf ein paar mutmachende Worte  ;(
MfG Chris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2015 10:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

deine einzige Chance wäre, dass du rechtlicher Vater des Kindes wirst.

Allerdings sit für dich die Frist rum, da gerichtliche Schritte einzuleiten. btw. wie sicher bist du denn, dass du wirklich der biologische Vater bist. Hast du das durch einen von dir überwachten Test feststellen lassen?

Weiss denn der Scheinvater von seinem Glück? Wenn nicht, dann könntest du dich mit im zusammensetzen, ihn aufklären uns bitten seine Vaterschaft anzufechten. Allerdings wäre das dann natürlich damit verbunden, dass du später als rechtlicher Vater anerkannt wirst und zukünftig neben dem Umgangsrecht auch die Pflicht zum Unterhalt hast und der Scheinvater seine bisher geleisteten Unterhaltsbeträge von dir zurückfordern kann.

Und ja, dass kann ich mir jetzt nicht verkneifen. Du hast es 6 Jahre lange geduldet und mitgemacht, dass ein anderer deine Pflichten und Rechte übernommen hat. Du hättest schon nach der Geburt dafür sorgen können, dass der rechtliche Status dem biologischen angepasst wird. War es fair einen anderen zahlen zu lassen? Ungefähr so fair, wie deine Ex, die dich das Kind nun nicht sehen lassen will.

Grundsätzlich gibt es auch ein Umgangsrecht für Bezugspersonen (Stiefväter, Tanten...), aber dazu muss eine enge Beziehung bestehen und der Umgang dem Wohl des Kindes dienen. Das dürfte in deinem Fall wohl schwer nachzuweisen sein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 10:47
(@chrismicha)
Schon was gesagt Registriert

Hi Tina,
erstaml danke für die schnelle Antwort, das war ja mal fix

Also klar, den Vorwurf muß ich mir natürlich gefallen lassen und mache ich mir rückblickend auch selbst.
Jedoch ging dieses "Geheimnis" ja nicht von mir aus, ich hätte liebend gern jederzeit die Karen auf den Tisch gelegt.
Ob der Scheinvater weiß das die Kleine nicht von ihm ist kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen, doch ich bin mir sehr sicher das er es weiß,
es zumindest ahnt, sich aber nicht traut zu fragen...denn das wäre ihm zu lästig sich damit auseinander zu setzen.
Klingt seltsam, ist aber so ein komischer Kautz.
Zu meiner Person gibt es auch keinen Test, aber ich gehe einfach mal davon aus, spricht eigentlich alles dafür.
Ich weiß früher war es so, das der gesetzlich geltende Vater erst seine Vaterschaft hätte anfechten müssen,
damit ich dann meine Vaterschaft hätte einklagen können.
Doch ist es nicht seit etwas über einem Jahr so, das für das Umgangsrecht nicht zwingend die gesetzliche Vaterschaft bestehen muß?
Ich will ja  nicht erstreiten das ich mit erziehen darf, denn ich weiß meine Ex ist eine tolle Mutter...nur wohl keine so tolle Partnerin  :puzz:
Es geht mir nicht darum mich um die Vaterpflichten drücken zu wollen, oder darum Unterhalt zu zahlen, ggf auch nach zu zahlen.
Würde ich alles sehr gerne tun! Habe die Frau sowieso immer kräftig unterstützt.
Im Übrigen zahlt der Scheinvater keinen Unterhalt mangels genügend Einkommen.
Ich möchte doch einfach nur weiterhin Kontakt zu meiner Tochter haben dürfen

Übrigend nochmal ein Nachtrag...zwei der weiteren Kinder meiner Ex sind ebenfalls nicht von diesem Vater!
Und das weiß er definitiv nicht! Im ganzen gibt es btw sechs Kinder

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2015 11:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich hätte liebend gern jederzeit die Karen auf den Tisch gelegt.

  :rofl2:

Wer möchte das nicht? 🙂

Aber im Ernst, ich sehe auch wenig Chancen für dich.

Das hier

Die Rechte unehelicher Väter sind ja inzwischen derart gestärkt worden.

existiert in der Realität nicht.
Damit Richter ihre Entscheidungen ändern, müssten sie auch ihre eigene Meinung ändern und dagegen sind Richter besonders resistent.

Ich sehe auch nur den Weg zum Vater.
Evtl. wenn möglich, den Weg, es eurer Tochter zu erklären.

Den gerichtlichen Weg halte ich auch für aussichtslos.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 11:44
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Übrigend nochmal ein Nachtrag...zwei der weiteren Kinder meiner Ex sind ebenfalls nicht von diesem Vater!
Und das weiß er definitiv nicht! Im ganzen gibt es btw sechs Kinder

Was für ein Durcheinander, mir tun die Kinder leid. Wußtest Du eigentlich von den anderen Kuckuckskindern, bevor Du Dich mit der lieben Mutter eingelassen hast,
oder sind die nach Dir entstanden?

Du kannst jetzt Folgendes versuchen (in Abhängigkeit, wie sicher Du bist, der Vater zu sein!)

1. Tacheles mit der Mutter reden: Am besten zunächst versuchen, Vaterschaft, dann Umgang zu klären. Also sie fragen, ob sie einem freiwilliger Vaterschaftstest zustimmt.
Wenn sie hier ablehnt, bist Du erstmal am Ende. Du kannst dann noch versuchen, trotzdem den Umgang zu klären. Und ihr gleichzeitig erklären, dass Du das falsche Spiel um
Deine Tochter nicht mehr mitmachst. Aber nach Deinen Beschreibungen wird das wohl nicht viel bringen.

2. Mit dem Scheinvater reden. Er kann die Vaterschaft anfechten, wenn Du ihm erklärst, dass Du als Vater in Frage kommst. Ist er dazu nicht bereit, oder hat den Mumm nicht,
kannst Du selbst akitv werden:

3. Du eröffnest selbst ein Umgangsverfahren. Du hast Kontakt zu Deiner Tochter gehabt. Nach dem neuen Gesetz aus 2013 können selbst biologische Väter, ein Verfahren eröffnen, die
keinen Kontakt hatten. Im Laufe des Verfahrens kann dann Deine Vaterschaft geklärt werden. Nach FamFG (§ 163a FamFG-E) müssen unter bestimmten Voraussetzungen Untersuchungen
zur Klärung der Vorfrage nach der biologischen Abstammung geduldet werden. Das soll verhindern, dass die Mutter des Kindes den Anspruch des biologischen Vaters vereiteln kann, indem
sie die erforderliche Untersuchung verweigert. Das Gesetz ist zum 13.7.2013 in Kraft getreten.

Hier solltest Du aber einen versierten Familienrechtler beauftragen. Denn wie so oft klafft zwischen den verabschiedeten Gestzen und der dann erfolgten Rechtsprechung eine nicht unerhebliche
(Gerechtigkeits)lücke und die Materie ist kompliziert und neu. 

Was bei einem solchen Verfahren rauskommt, kann man nicht voraussagen. Vielleicht auch nur das Recht, über Deine Tochter informiert zu werden. Trotzdem hast Du dann für Klarheit gesorgt und
Deine Tochter davor bewahrt, mit einer Lebenslüge aufzuwachsen. Das würde ich als die dringlichste Aufgabe ansehen (natürlich neben einer gelebten Vaterschaft). Vielleicht kommt Deine liebe Ex
auch zur Einsicht, wenn sie vor Gericht sich erklären lassen muss, welchen Stellenwert der Gesetzgeber dem Recht auf Wissen um die genetische Abstammung eingeräumt hat.

Diese ganzen Leiden und Versteckspiel wäre gar nicht erst möglich, würde mit der Geburt eines Kindes ein DNA-Test verpflichtend. Und einige Leute müssten sich früher ihren Lügen stellen.
Mein Beileid geht auch an den mehrfach betrogenen Kuckuckskindmehrfachvater.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 12:27
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

"Doch ist es nicht seit etwas über einem Jahr so, das für das Umgangsrecht nicht zwingend die gesetzliche Vaterschaft bestehen muß?"

Nun, das ist im Prinzip schon so, aber dir fehlt da jegliche Begründung.
Ein "Ich bin die Exaffaire der KM" reicht da nicht. Auch deine Einlassung du seiest ja der biologische Vater nutzt dir nichts. Das Kind hat einen rechtlichen KV, und DU hast keinerlei Möglichkeit das anzufechten.

Der Einwand mit dem Unterhalt ist nicht unbeachtlich. Hast du die mindestens 16000€ die du dem KV schlagartig schuldest?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 12:49
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht kommt Deine liebe Ex auch zur Einsicht, wenn sie vor Gericht sich erklären lassen muss, welchen Stellenwert der Gesetzgeber dem Recht auf Wissen um die genetische Abstammung eingeräumt hat.

Das Thema ist ja momentan wieder recht aktuell bzgl. der Kinder, die von "Spendern" gezeugt wurden:
http://www.tagesschau.de/inland/bgh-107.html

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 12:59
(@chrismicha)
Schon was gesagt Registriert

Also...
die anderen (Kuckucks)Kinder gab es schon vorher, meine ist die jüngste, doch wusste ich seinerzeit noch nicht das sie wohl einen anderen Vater haben.
Die liebe Ex wird ganz sicher nicht einlenken, da sie wohl Angst hat ihre Familie bricht auseinander  :exclam:

Reden mit dem "Vater" wird auch nichts bringen, denn so wie ich ihn einschätze ist auch er froh wenn ich auf nimmerwiedersehen verschwinde, was ich ja sogar irgendwie versetehen kann, aus seiner Sicht.

Wenn ich mir nun die letzten Berichte und vielleicht auch Gesetzestexte/änderungen so anschaue,
dann bekomme ich doch den Eindruck das der leibliche Vater, in dem Fall ich, sowie auch das Kind ein "Menschenrecht" hat welches dazu führen soll das Vater und Kind sich kennen dürfen, mal plump formuliert.
Es ist ja nun auch nicht so das ich die kleine zwingen will mich als ihren Vater zu sehen, oder mich gegen dan anderen zu tauschen.
Doch sie sollte eben selbst die Wahl haben, wenngleich sie dafür jetzt vielleicht auch noch etwas zu jung ist.
Diese Wahl, sowie die Wahrheit wird ihr aber doch vorenthalten, wenn ich einfach alles so laufen lasse wie die liebe Frau Mama es gern hätte?!

Die Frage bleibt ja auch, wenn nun alles nichts bringt, ich von mir aus dann einen Antrag oder eine Klage auf Umgangsrecht anstrenge,
kommt das dann überhaupt bei dem Kind an, oder wird das vielleicht bereits im Keim erstickt, wenn ich nicht plausibel erklären kann (aus Sicht des Gerichts oder wessen auch immer) das ich ein ernsthaftes Interesse an meinem Kind habe.
Ich war ja in den ersten sechs Lebensjahren immer da und das nicht nur für meine Kleine, genauso für ihre Schwestern.
Wenn es nach mir ginge, würde ich für diese ebenso ein Umgangsrecht haben wollen, doch da fehlt mir ja nun wirklich jegliche Handhabe.

Schliesslich stellt sich die Frage, habe ich nun "das Recht" Kontakt zu meiner Tochter zu haben, dann sollte mir das doch auch zugesprochen werden können,
oder sind die neuen Gesetze dann nichts weiter als heisse Luft und es hat sich faktisch eigentlich doch nichts geändert.

Die Unterhaltsfrage stelle ich mal hinten an, das ist für mich nicht das wesentliche Problem...trotzdem danke für den Hinweis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2015 13:19
(@mimamause)

@gardo,

aber bei dem Samenspenderartikel geht es um die gezeugten Kinder, die das Recht darauf haben, ihre Herkunft zu erfahren und nicht um Väter, die seit 6 Jahren wissen, dass sie welchen sind und nun plötzlich die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten wollen.

Schliesslich stellt sich die Frage, habe ich nun "das Recht" Kontakt zu meiner Tochter zu haben, dann sollte mir das doch auch zugesprochen werden können,
oder sind die neuen Gesetze dann nichts weiter als heisse Luft und es hat sich faktisch eigentlich doch nichts geändert.

Du bist nicht der Vater, es ist rechtlich nicht deine Tochter, also hast du dieses Recht nicht. Die Vaterschaft kannst du nicht anfechten, weil die Frist abgelaufen ist. Aus die Maus - Endstation.

Ich seh da keine Chance, erst, wenn dsa Kind Knentnis erlangt und seine Wurzeln kennenlernen will.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 13:29
 Mux
(@mux)
Registriert

Auch deine Einlassung du seiest ja der biologische Vater nutzt dir nichts. Das Kind hat einen rechtlichen KV, und DU hast keinerlei Möglichkeit das anzufechten.

Das ist so nicht richtig. Nach dem "Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" ist es seit Juli 2013 selbst für biologische Väter, die
keinen Kontakt haben (und das hat ja der TO) möglich ein Umgangsrecht zu beantragen nach der Maßgabe des ernsthaften Willens und unter Berücksichtigung
des Kinderswohls. In dem Umgangsverfahren kann es dann zur Klärung der Vaterschaft kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 13:36




 Mux
(@mux)
Registriert

Du bist nicht der Vater, es ist rechtlich nicht deine Tochter, also hast du dieses Recht nicht. Die Vaterschaft kannst du nicht anfechten, weil die Frist abgelaufen ist. Aus die Maus - Endstation.

Er ist der vermutlich biologische Vater, damit hat er die rechtliche Möglichkeit, ein Umgangsverfahren einzuleiten.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 13:40
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

aber bei dem Samenspenderartikel geht es um die gezeugten Kinder, die das Recht darauf haben, ihre Herkunft zu erfahren und nicht um Väter, die seit 6 Jahren wissen, dass sie welchen sind und nun plötzlich die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten wollen.

Richtig. Ich wollte ja auch nur beim

Recht auf Wissen um die genetische Abstammung

einhaken.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 13:41
(@chrismicha)
Schon was gesagt Registriert

Du bist nicht der Vater, es ist rechtlich nicht deine Tochter, also hast du dieses Recht nicht. Die Vaterschaft kannst du nicht anfechten, weil die Frist abgelaufen ist. Aus die Maus - Endstation.
mmm

Ich bin nicht der rechtliche Vater, wohl leider wahr.
Und ich weiß wie bereits erwähnt das nur der rechtliche Vater seine Vaterschaft anfechten kann...ich will doch garnicht anfechten!
Ich möchte ein Umgangsrecht, möchte doch nur die Möglichkeit in die Wege leiten, das meine Tochte wählen kann, selbst entscheiden kann ob sie Kontakt zu mir wünscht.
Die Mutter möchte keine Beziehung und auch keinen Kontakt mehr mit mir, schön und gut.
Doch wie kann sie diese Entscheidung für die Kleine treffen??

Und ich lese hier dauernd wieder etwas von einer Frist...was für eine Frist soll das denn sein?
Und wo steht das es eine Frist gibt?

Ich habe vor ein paar Tagen einen Bericht gelesen, woraus hervorging, das es sogar möglich ist das Umgangsrecht zu erwirken,
sogar ohne dann sogar etwa Unterhalt zahlen zu müssen?!
In dem Bericht wurde gesagt, es wäre somit ja keine Einmischung in Erziehungsfragen, sondern quasi nur ein Besuchsrecht ohne weiter Verpflichtungen.
Für mich eigentlich nicht ganz nachvollziehbar.

An dieser Stelle sei nochmal gesagt, ich wäre sofort bereit zu zahlen!!!
Übrigens geht jeden Monat ein gewisser Betrag auf ein Sparkonto, welches bei ihrer Geburt angelegt wurde!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2015 13:57
 Mux
(@mux)
Registriert

Und ich lese hier dauernd wieder etwas von einer Frist...was für eine Frist soll das denn sein?
Und wo steht das es eine Frist gibt?

Das betrifft nur die Anfechtung der Vaterschaft und ist für Dich nicht relevant.

Ich habe vor ein paar Tagen einen Bericht gelesen, woraus hervorging, das es sogar möglich ist das Umgangsrecht zu erwirken,
sogar ohne dann sogar etwa Unterhalt zahlen zu müssen?!

Solange Du nicht rechtlicher Vater wirst, entsteht auch keine Unterhaltspflicht.

Wie ist denn der Stand zur Zeit? Deine Ex ist vom ihrem Ehemann getrennt? Läuft da eine Scheidung?
Hat der Ex-Ehemann Umgang mit allen Kindern?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 14:05
(@chrismicha)
Schon was gesagt Registriert

Übrigens ist es ja auch nicht so das ich JETZT PLÖTZLICH Vater sein will.
Wäre es nach mir gegangen, dann wäre die Wahrheit schon viel eher ans Licht gekommen.
Hätte ich jedoch schon früher den Versuch unternommen, dann wären noch mehr in die Brüche gegangen.

Die Mutter wollte den Mantel des Schweigens darüber legen und liegen lassen
Und da sie ja immer die Hand am längeren Hebel hatte, was hätte ich tun sollen??

Natürlich ist das ganze nicht toll, das weiß ich durchaus.
Doch das wichtigste war mir immer meine Tochter sehen zu können
Und ja, solange es gut ging war auch alles okay...mir selbst klar das es dumm war

Aber das war seinerzeit die beste Möglichkeit ohne dabei wen zu verletzen
Leicht gefallen ist mir dies nie!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2015 14:05
(@chrismicha)
Schon was gesagt Registriert

Der vermeintliche Vater hat Umgang mit allen Kindern ja.
Und die zwei sind seit etwas über einem Jahr geschieden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2015 14:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja,

es gibt ein Umgangsrecht für enge Bezugspersonen, außer Vater und Mutter.

Geregelt hier

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

Das wäre der für dich wichtig[e Absatz.

Allerdings sehe ich auch da keinen Ansatzpunkt, da du nicht mit deiner Ex und dem Kind zusammengelebt hast und wohl deiner Darstellung nach eben auch nur der "Besuchsonkel" warst. Du müsstest nachweisen, dass der Umgang für das Kind wichtig und notwendig ist und das du eben in der Vergangenheit Verantwortung für dieses Kind übernommen hast. Beides dürfte in deiner Situation schwierig zu beweisen sein.

Das andere wäre hier

(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,

1.
    ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und

Aber hier ist das Problem, dass du eben derzeit überhaupt nicht als biologischer Vater bekannt bist. Und solange das nicht durch Test festgestellt bist und das nachweisen kannst, kannst du dich auf diesen § nicht beziehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 14:11
(@mimamause)

nunja,

nun die Verantwortung für die Situation der KM zuzuschieben geht irgendwie auch nicht finde ich

Wäre es nach mir gegangen, dann wäre die Wahrheit schon viel eher ans Licht gekommen.

Du bist ja nun auch schon groß und hast die Situation zu 50% mitgetragen.

Ich rechne immer noch nicht mit dem Erfolg einer Klage aber Versuch macht kluch

Gruss

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 14:11
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Chris,

Ich habe vor ein paar Tagen einen Bericht gelesen, woraus hervorging, das es sogar möglich ist das Umgangsrecht zu erwirken,
sogar ohne dann sogar etwa Unterhalt zahlen zu müssen?!

Lies Dir nochmal die Beiträge von Mux durch (hatte ich so auch nicht mehr auf dem Schirm).

Zur Beantragung von Umgang ist auch der biologische Vater berechtigt (§1686a BGB)

§ 1686a Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters.
(1) Solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, hat der leibliche Vater, der ernsthaftes Interesse an dem Kind gezeigt hat,
1.  ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient, und [...]

In diesem Zusammenhang kann eine gerichtliche Klärung der Abstammung durchgeführt werden (damit wirst Du nicht Rechtlicher Vater).

Allerdings ist dieses an die Bedingung geknüpft, daß ein Umgang dem Kindeswohl dienen muß.

Das ist ne hohe Hürde (und obliegt dem tatrichterlichen Ermessen).

Dennoch ist das der richtige Weg.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 14:15
(@chrismicha)
Schon was gesagt Registriert

Verantwortung übernommen habe ich für alle Kinder, mal abgesehen von der Großen die schon aus dem Haus ist.
Beweisen ließe sich das wohl in der Tat schwer.

Und ich habe nicht die Absicht nur der Mutter die Verantwortung zu zu schieben.
Nur ist bzw war es ja so, das es "ihre Familie" ist um die es ging.
Sprich ihre anderen Kinder hätten die Wahrheit erfahren, ihre Eltern, ihr mittlerweile geschiedener Mann...
Ich habe immer in dem Bewusstsein gehandelt, oder eben auch nicht gehanddelt, das es mir nicht zusteht die Sache mit den anderen Kuckuckskindern aufzudecken.
Wenn dann dürfte ich nur über meine Tochter sprechen. Doch welche Steine hätte das wohl ins Rollen gebracht??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2015 14:18




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