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Re: Umgang mit 7 Monate altem Sohn

 
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe ein ähnliches Problem mit dem Umgang meines Sohnes, der ist allerdings erst 7 Monate. Mein Anwalt hat jetzt Klage auf Umgangsrecht eingereicht. Es gibt ein sogenanntes "Cochemer Mdell" nach dem schon viele Familiengerichte verhandeln. Hier geht es überhaupt nicht um Für und Wieder der Eltern, sondern einzig und allein darum, was für das Kind am Besten ist. Außerdem geht dieses Verfahren ganz schnell. Es werden keine Anträge eingereicht, kein Bericht vom JA abgewartet sondern nur das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vati und die Pflicht des Vaters auf Umgang mit dem Kind berücksichtigt. Meine Ex wird aus allen Wolken fallen wenn das Schreiben vom Gericht kommt. Was soll deinem Kind für Schaden entstehen, wenn es ein paar Stunden bei dir zu Hause verbringt? Für die Zukunft kann das doch nur gut sein wenn sich dein Kind schon an die Umgebung gewöhnt, denn irgendwann habt ihr Anspruch auf zwei komplette gemeinsame Wochenenden im Monat. Ich habe mit vielen Vätern in ähnlichen Situationen gesprochen, die Richter kennen in den meisten Fällen die Spielchen der Mütter ganz genau. Es läuft auch gerade eine Reform des Verfahrens in Familienangelegenheiten. Ab dem Sommer diesen Jahres muß deine Ex jedesmal ein Ordnungsgeld bezahlen, wenn sie sich nicht an die Anweisungen des Gerichtes hält.

Ich würde auf jeden Fall zum Familiengericht gehen. Wenn du willst, werde ich dich über den weiteren Verlauf meiner Klage informieren.

Gruß Willi     


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2009 16:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willy,

ich habe Deinen Beitrag mal in einen eigenen Thread verschoben; es gilt als unhöflich, mit dem eigenen Anliegen den Thread eines anderen Users zu zerfleddern.

Ansonsten: Bitte keine Falschinformationen. Das "Cochemer Modell" ist hier seit Jahren bekannt; es wird jedoch nur an einigen wenigen (und nicht etwa "vielen") deutschen Familiengerichten praktiziert. Vor allem: Man kann seine Anwendung nicht einfach "beantragen". Deine Ex wird also kaum Anlass haben, "aus allen Wolken zu fallen", wenn sie nicht gerade im Einzugsbereich eines der wenigen progressiven deutschen Familiengerichte lebt. An allen anderen gilt der bekannte deutsche Familienrechtswahnsinn, und bei dem gibt es vor allem eines nicht: Schnelligkeit.

Es läuft auch gerade eine Reform des Verfahrens in Familienangelegenheiten. Ab dem Sommer diesen Jahres muß deine Ex jedesmal ein Ordnungsgeld bezahlen, wenn sie sich nicht an die Anweisungen des Gerichtes hält.

Auch das ist wahlweise Zukunftsmusik oder pures Wunschdenken, aber keine deutsche Realität.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2009 16:28
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo Martin! Sorry, ich bin neu hier. Über das Cochemer Modell habe ich mich wirklich ausführlich informiert und wenn mein Fachanwalt für Familienrecht beim zuständigen Familiengericht den Antrag stellt, nach dem Modell zu verhandeln wird er einen Grund dafür haben. Das neue Gesetz über Familiengerichtliche Verfahren tritt am 1. September diesen Jahres vollständig in Kraft und das ist ja wohl nicht mehr so lange. Die Justizministerin Marion Walsmann war vor einigen Tagen erst bei uns im Amtsgericht und hat sich über den Stand der Umsetzung des Gesetzes informiert. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2009 16:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Willy,

ich will Dich sicher nicht desillusionieren, aber vielleicht liest Du beispielsweise mal diese BROSCHÜRE. Dort steht auf Seite 4 (Stand: Ende Oktober 2008, also noch nicht mal ein halbes Jahr alt):

»Wenn sich Eltern trennen, muss auch von Seiten der Justiz alles unternommen werden, den Kindern den größtmöglichsten Schutz zu gewähren«, so Justizministerin Marion Walsmann, die für die Anwendung des sog. Cochemer Modell in Scheidungsverfahren wirbt. Der Bedarf an einer gütlichen Streitbeilegung im Interesse der Kinder sei auch im Freistaat groß.
[...]
»Wir wollen das Cochemer Modell möglichst im ganzen Land bekannt machen und diese interdisziplinäre Form der Netzwerkarbeit an Thüringer Gerichten noch stärker unterstützen«, sagte die Ministerin Ende Oktober. Dieses Modell funktioniere allerdings nur, wenn Richter, Fachanwälte, Mitarbeiter der Jugendämter und Familienberatungsstellen sowie Psychologen eng zusammenarbeiteten. Eltern sollen über eine passgenaue Beratung dazu motiviert werden, sich selbst auf alltagstaugliche Umgangsregelungen zu einigen. »Die Eltern sollen trotz Trennung weiterhin gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder übernehmen«, unterstreicht sie.

Solche luschigen Absichtserklärungen (und mehr ist das nicht) von irgendwelchen Politikern haben wir hier in den vergangenen Jahren im Dutzend gelesen. Gegen die "richterliche Unabhängigkeit" (übersetzt: "Ich mach es so, wie ich es immer gemacht habe und wie es am wenigsten Arbeit verursacht") sind solche Sprechblasen allerdings wirkungslos.

Das neue Gesetz über Familiengerichtliche Verfahren tritt am 1. September diesen Jahres vollständig in Kraft und das ist ja wohl nicht mehr so lange. Die Justizministerin Marion Walsmann war vor einigen Tagen erst bei uns im Amtsgericht und hat sich über den Stand der Umsetzung des Gesetzes informiert.

Dieses Gesetz soll Verfahren vor allem beschleunigen, indem Verhandlungstermine schneller anberaumt werden. Ob das im Einzelfall funktioniert, wird sich zeigen; die Möglichkeiten, ein verfahren zu verschleppen, werden dadurch nicht geschmälert.

Auf Zwangs- und Ordnungsgelder sollte man sich ebenfalls nicht verlassen; schon gar nicht bei Umgangsboykott. Das hat schon in der Vergangenheit nicht funktioniert: Schwimmt Madame ausnahmsweise im Geld, wäre ihr die Strafe wurscht; ist sie knapp bei Kasse (das ist die Regel), wird eine solche Strafe gleich gar nicht verhängt, denn zum einen müsste sie oft aus Sozialleistungen bezahlt werden; zum zweiten könnte Madame einwenden, dass ihr dann das Geld für's Kind fehlen würde.

Bitte befasse Dich mit den Realitäten des deutschen Familienrechts und nicht mit Wunschdenken. Nicht alles, was in der Zeitung steht, im Fernsehen kommt oder von Anwälten geschrieben wird, ist deswegen automatisch "wahr".

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2009 17:11
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo Martin! Ich kann als Vater doch nichts anderes machen als mich über die Situation und die Möglichkeiten so gut es geht zu informieren. Die Sache wegen dem Ordnungsgeld habe ich auf der Internetseite des Justizministeriums gefunden. Außerdem habe ich beispielsweise einen Bekannten, dessen Ex hat versucht ihn als Alkoholiker darzustellen und innerhalb von 14 Tagen hat das Familiengericht eine Entscheidung getroffen, nach der er seine Kinder jetzt noch häufiger sieht als vorher. Vielleicht haben wir in unserem Bereich wirklich einen klasse Richter, der als Vorbild für andere dienen sollte? Mein Antrag auf Umgangsrecht wurde am 6.4. gestellt und ich werde dich informieren, wie lange es dauert und welche Entscheidung getroffen wird. Ich habe meinen Kleinen seit 2 Monaten nicht gesehen, wünsch mir doch einfach Glück.

Danke! Willi


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Themenstarter Geschrieben : 16.04.2009 17:52
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Hallo Willi,
ich will Dir mal Mut machen. Ich habe im Februar den Antrag auf Umgangsrecht stellen lassen, am 02.04. war schon der Termin. Mein Sohn ist jetzt 16 Monate alt und laut Richter und JA hätte ich ihn Anfangs für eine, ca. 1/2 Jahr später (langsames hinführen) für 2 Übernachtungen meinen Sohn haben sollen (ob alle 14 Tage oder jede Woche weiß ich nicht, da Ex und ihr Anwalt als sie merkten wos rausläuft sofort "psychologisches Gutachten" geschrien haben).
Mit diesem Gutachten haben sie erst mal die Übernachtungen verhindert. Natürlich alles zum Wohle meines Sohnes, der mittlerweile wenn ich ihn der KM zurückgeben möchte nicht mehr zu ihr will. Er schreit sowie sie ihn im Arm hat und streckt die Hände nach mir aus und tritt seine Mutter, wenn ich ihn dann wieder im Arm habe ist er ruhig und strahlt.

Sorry bin abgeschweift.

Wichtig: bei dem ersten Gerichtstermin: verhalte dich ruhig und sachlich, hier hat mal einer geschrieben "wie wenn man auf den Bus wartet". Keine Vorwürfe, immer aufs Kindeswohl aus sein. Ich und meine Anwältin (33 Jahre Familienrecht, Mediatorin und Ausbilderin von Mediatoren) waren sehr auf Güte und Ruhe bedacht, die Gegenseite (vor allem RA) hat nur gedöbert und auch gleich Finanzen ins Spiel gebracht und mich angegriffen. Das war denk ich Ausschlaggebend, daß ich eigentlich einen sehr guten Gerichtstermin hatte.

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 01:35
(@entsetzt)
Rege dabei Registriert

Nochwas:
wenn es dann zu einem 2. Termin kommen muß, weil man (EX) sich nicht einigt, dann wird mit allen Mitteln gekämpft.
Also alles schön sammeln und für den 2. Termin benutzen. Dies ist die Marschrichtung meiner Anwältin und der kann und will ich mich nur anschließen.

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 01:39
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo entsetzt (Was für ein Name)!
Vielen Dank für´s Mut machen. Ich denke auch, dass ich vor Gericht gute Chancen habe. Die Mutter meines kleinen Schatzes ist gerade mal 18 Jahre alt und hat noch nicht einmal einen Schulabschluss. Ich glaube nicht, dass sie weiß was sie gerade für einen Mist macht. Ich hatte den Kleinen schon bei mir zu Hause zur Betreuung, damit sie wieder in die Schule gehen kann. Erst seit dem mein Sohn in die Kindergrippe geht und ich wieder eine Freundin habe ist die Situation so eskaliert. Ich habe alles aufgeschrieben und auch Fotos gemacht wenn er bei mir war. Inzwischen ist es so dass sie mich nur noch beschimpft und sogar meine Mutter per SMS beleidigt hat als sie gefragt hat, ob der Junge Ostern für ein oder 2 Stunden zu Oma und Opa darf, um seine Ostergeschenke zu kriegen. Das JA hatte im Schlichtungsgespräch mit uns vereinbart, dass ich den Kleinen 1x pro Woche für 2 Stunden bekomme und dann die Termine schrittweise erweitert werden. Selbst die Frau vom JA hat mir geraten zum Gericht zu gehen. Allerdings finde ich es erstaunlich, dass du dein Kind schon über Nacht bekommen solltest. Das machen die Richter nach Empfehlung eigentlich erst wenn die Kinder 3 Jahre alt sind. Sag mir doch bitte mal Bescheid, ob ihr das durchsetzen könnt. Wie oft und wie lange siehst du dein Kind jetzt? 

Viele Grüße
Willi


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Themenstarter Geschrieben : 17.04.2009 11:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie oft und wie lange siehst du dein Kind jetzt?

http://www.vatersein.de/Forum-topic-15304-start-msg162035.html#msg162035 Bitte ggf. dort diskutieren.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 15:30
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Wollte euch nur informieren, mein Gerichtstermin ist gewesen. Ich darf meinen Engel jetzt jeden Sonntag für 3 Stunden holen und es ist einfach nur wunderbar mit ihm. Meine Ex hat mir sehr geholfen in der Verhandlung, da sie sich benommen hat wie immer. Ich habe die Ratschläge mit dem "auf den Bus warten" berücksichtigt und bis jetzt hat sie sich nicht getraut einen Termin abzusagen. Der Richter hat ihr bei Nichteinhalten der Besuchstermine ein Zwangsgeld angedroht und bei Krankheit muss sie ein Attest vorweisen. Erweiterung des Umgangs wurde auch gleich festgelegt, das wird dann mit dem JA geklärt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2009 15:44




(@Loewenherz63)

Hallo Jeanswilli, aus welcher Ecke Deutschlands kommst Du denn ?
Ich frage nur weil Du eine guten Richter hattest.

Danke

Gruß

Löwenherz


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Geschrieben : 28.05.2009 18:05
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo Löwenherz63! Ich komme aus Thüringen, hier arbeiten schon einige Gerichte nach dem Cochemer Modell. Nach den neuen Gesetzesänderungen ab September müßten doch aber alle Gerichte anders arbeiten? Ich wünsche dir ganz viel Glück beim Kampf um dein Kind. Ist die Situation so aussichtslos?
Gruß Jeanswilli


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2009 18:51
(@Loewenherz63)

Hallo Jeanswilli,

ich komme aus BW , Stuttgarter Gegend. Ich weiss nicht was nach der Gesetzesänderung im September kommt. Ich habe Antrag auf Umgang beim FG gestellt nun.
Kanst ja unter meinem File mal nachlesen was so gelaufen ist. Danke jedenfalls für Deine Wünsche kann ich gut gebrauchen.

Gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 15:07
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo Löwenherz, ich habe deine Geschichte gelesen und mich auch an der Diskussion beteiligt. Die wichtigste Änderung für uns Väter im Umgangsrecht wird sicher sein, dass die Mütter zur Kasse gebeten werden können wenn sie den Umgang unterbinden. Das hat bei meiner Ex ganz schön Eindruck hinterlassen nach dem Gerichtstermin. Sie versucht zwar immer noch mcih zu schikanieren wenn ich den Süßen hole oder bringe, aber das geht mir panzerbreit am A... vorbei. Ich laß mich einfach nicht mehr provozieren. Mein Sohn ist wirklich gern bei mir und die Beschimpfungen können mich nicht mehr treffen.

Gruß Jeanswilli


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 16:05
(@Loewenherz63)

Hi Jeanswilli,

Danke für die Antwort. Wie weit wohnst Du von der KM enfernt ? habt ihr zusammengelebt oder nicht ? An welchen Uhrzeiten holst Du dein Kind immer ?

gruß

Löwenherz


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 16:36
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe ihn im Moment Sonntags von 9.30-12.30 Uhr. Wir wohnen im selben Ort, haben nicht zusammen gelebt. Erweiterung der Besuchszeiten sind in Arbeit.

Gruß Jeanswilli


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 18:16
(@Loewenherz63)

Hi Jeanswilli,

weiter so ich denke Du bist gut unterwegs. Bei mir ist es etwas schwieriger im Moment. Die Mutter möchte nun einen Titel wegen Unterhalt gegen mich.

Bis bald

gruß

LH


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 23:06
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
na das gibt doch wieder Hoffnung, wünsche alles Gute und vieeeeel Spaß Euch beiden.  🙂
MfG Dibaa

PS: Dibaa das auch so haben will!!!  :exclam: :exclam:


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 23:16