hallo leute!
ich durchlebe diesen umgangspoykott der kindesmutter seit 2009 und ich bin damit bis vor das oberlandesgericht in freiburg gezogen. jetzt habe ich einen rechtskräftigen umgangsbeschluss erwirkt, mit dem kann ich mir auf deutsch...den hintern abputzen. es sind zu anfang 10 begleitete umgangstermine beim deutschen kinderschutzbund vom olg im gerichtsbeschluss festgelgt worden, 5 davon hat die km mit ärztlichen attesten platzen lassen...jetzt könnte ich versuchen, einen ordnungsgeldantrag zu stellen, was dann wie schon so oft zrückgewiesen wird, weil die begleiteten boykottierten umgangstermine mit ärztlichen attesten vorgelegt wurden..also ich fang immer nur bei 0
ich habe mir jetzt überlegt, mein sachverhalt dem petitionsauschuss vor dem bundestag vorzutragen...hier der link dazu, wäre schön, wenn ich auf eure unterschriften zählen darf
www.openpetition.de/petition/online/das-umgangsrecht-des-nicht-mit-dem-kind-zusammen-wohnenden-elternteils
Steht in diesem Beschluss nichts darüber, was zu tun ist, wenn das Kind krank wird? Nachholtermin oder dergleichen? Wieso konntest du dem Kind nicht wneigstens einen Krankenbesuch abstatten? Wollte das die Begleitperson nicht?
Wie ist es mit der Möglichkeit, dass Atteste zukünftig eindeutig Bettlägerigkeit, also die Unfähigkeit des Kindes, den Umgang wahrzunehmen, bescheinigen müssen?
Da wird der ein oder andere Arzt zögerlich.
Stammen die Atteste von unterschiedlichen Ärzten, kann auch das ein Ansatz sein..
Im Beschluss waren ab dem 03.April 2014 für 10 bekleidete Umgangs Termine bei Deutschen Kinderschutzbund festgelegt worden. 4 davon wurden von der Kindesmutter mit ärztlichen Attesten von 2 verschiedenen Kinderärzten attestiert worden.
Die Atteste zeigten nur Magen und Darm Probleme, keine Bettlägrigkeiten.
Die Termine wurden immer 1 Stunde zuvor abgesagt und die Atteste Wochen später vorgelegt.
Einen Krankenbesuch war nicht im Beschluss festgelegt worden, da die Umgangskontakte zuvor beim Deutschen Kinderschutzbund in bekleideter Form hätten stattfinden müssen. Der Kinderschutzbund hatte nach dem 5 abgesagten Umgangs Termine der Kindesmutter die weiteren 5 Umgangs Termine gestrichen.
Ab dem 10.07.2014 sollten jetzt laut Beschluss die Umgangs Terminee in unbekleideter Form stattfinden..bin mal gespannt, ob das funktioniert.
Ab dem 10.07.2014 sollten jetzt laut Beschluss die Umgangs Terminee in unbekleideter Form stattfinden..bin mal gespannt, ob das funktioniert.
Ich auch.
Hoffen wir, dass das Wetter noch eine Weile trocken bleibt! 😉
Aber im Ernst, du solltest in deiner Korrespondenz darauf achten, dass es sich um begleiteten bzw. unbegleiteten Umgang handelt.
Mit der Bekleidung hat das nichts zu tun.
Aber was ist denn deine Frage?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.