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Re: Fragen zum Umgangsrecht

 
(@marco100784)
Schon was gesagt Registriert

Hallo community,
Ich weiß es gibt die Suchfunktion jedoch bin ich nicht fündig geworden, vielleicht kann mir jemand helfen.
Es geht um den Urlaub mit meinem Sohn (5).
Wir geschieden, Gem. Sorgerecht, lebt bei der Mutter und ich seh ihn alle 14 Tage nur das We.

Jetzt hab ich der KM geschrieben das ich mit ihm Urlaub machen will(Bayern)  13.-22.4. und sie meinte das es erst ab 15.4.geht, Begründung
ihrerseits war :das geht gar nicht da sie ihn dann 3 Wochenenden nicht sieht???

Ich hoffe das kann so nicht rechtlich sein, ansonsten verliere ich wirklich den Glauben an diesen Staat.

Hoffe ihr könnt mir helfen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2018 00:44
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marco,

Wie habt Ihr die Papazeiten und die Ferien geregelt ? Gab es hierzu einen Gerichtsbeschluss oder verhandelt Ihr das miteinander ?

Schaue ich in den Kalender, dann sehe ich das WE des 14.-15. April und des 21. und 22. April. Wo ist das dritte WE?

Nimmt die Kindesmutter auf Deine und die Befindlichkeiten des Kindes bezüglich der Papazeiten Rücksicht oder ist sie der Ansicht, ein "Primorecht" auf das Kind zu haben ? Du kannst Ihr irgendeinmal vor Augen führen, wenn sie solche Ansagen macht, wie viele Tage das Kind und Du Dich im Monat nicht sehen. Hält sie das für gerechtfertigt ? Hält sie sich nicht für schäbig ?

Das "Recht" hat mit Eurem Problem nichts zu tun. Falls die Kindesmutter übergriffig ist, bleibt Dir nichts anderes als mit ihr zu verhandeln, immer und immer wieder. Biete Ihr einen Tag eines "Umgangswochenendes" vor oder nach der Ferien an, als "seelischen Ausgleich",  falls sie "es tatsächlich nicht aushält". Oder fordere, die Ferien hälftig aufzuteilen und zwar vor Gericht mit ganz genauen Tagen. Ihr könnt auch einen Jahresplan aufstellen mit genauer Planung.

VG,
Tsubame.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2018 01:26
(@marco100784)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort.

Bisher haben wir lediglich die Papazeiten miteinander geregelt (alle 2 Wochen das Wochenende von Fr 17-so 17 Uhr)
Es gab hierzu keinen Gerichtsbeschluss, da während der Scheidung und auch danach das Wechselmodell gelebt wurde, gerichtlich wurde nur Weihnachten und Geburtstage geregelt.

6.-8.4. Ist ein offizielles Papa Wochenende deshalb 3.
.
Naja, groß Rücksicht muss sie ja nicht nehmen, da es alle 2 Wochen immer gleich ist wo ich den Spatz hole und bringe.
Ich war immer der Hoffnung alles außergerichtlich zu regeln, da beide Parteien dann ""flexibler" sind mit der Urlaubsplanung, aber komme bei ihr im Moment absolut nicht weiter, es ist immer nur ein dagegen, ausser bei ihr klemmt es mal, dann bin ich gut genug um einzuspringen....

Sie denkt dabei absolut nicht an das Kindeswohl sonder  stellt ihr persönliches in den Vordergrund, es sind 2 Tage mein Gott....
Ich wollte einfach nur wissen ob sie das einfach so darf, da ja geteiltes Sorgerecht uns dies eine alltägliche Situation ist...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2018 01:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann biete ihr doch das WE vom 6.4.-8.4. als Tausch für "ihr" WE 14.4-15.4. an.

Das wäre eine unkomplizierte Lösung, die man auch ohne Gericht hinbekommt


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2018 09:01
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Mit Sorgerecht hat das nichst zu tun. Hier hat Eure Umgangsregelung in der Tat wohl eine Regelungslücke. Da ihr aber bislang gar nichts zum Urlaub geregelt habt, bist Du z Zt letztlich in jedem Fall abhängig von einer Einigung mit der KM. Dass das gerade aus irgendwelchen Gründen schwieriger wird, ist offensichtlich. Das diese Kleinlichkeit der KM nicht gutzuheißen ist, brauche ich angesichts der sonstigen Aufteilung nicht zu erwähnen.

Mein Rat:
Um erstmal vor dem Urlaub nichts zu eskalieren würde ich dem Vorschlag von mnw folgen

Dann biete ihr doch das WE vom 6.4.-8.4. als Tausch für "ihr" WE 14.4-15.4. an.

Da sich damit ihr Argument mit den drei Wochenende erledigt, hoffe ich mal, das sie darauf eingeht.

Unmittelbar danach würde ich aber eine fixierte Urlaubsregelung anstreben. Und zwar via dem üblichen Weg: 1. Versuch einer bilateralen Einigung, 2. Unterstützung und Lösungsversuch mit JA und 3. wenn alles nicht zum Ziel führt, eine gerichtliche Lösung.

Ich war immer der Hoffnung alles außergerichtlich zu regeln, da beide Parteien dann ""flexibler" sind mit der Urlaubsplanung,

Das ist sicherlich richtig, nur wie Du gerade erfährst, braucht es dazu einen gemeinsamen Willen. Und wenn es eine wie auch immer festgezurrte Regelung gibt, dann kann man ja immer noch flexibel tauschen, aber eben auf Augenhöhe.

Grundsätzlich hast Du gute Karten die Hälfte der Schulferien zugesprochen zu bekommen - damit ist auch das Thema 3 Wochenende am Stück klar geregelt  😉
Sei Dir dabei aber bewusst, dass sich darin auch eine gewisse Verpflichtung verbirgt: Nämlich irgendwie 6 Wochen (die Hälfte der Schulferien) abzudecken! (ein klar denkende KM, die auch arbeitet und nur begrenzten Urlaub hat müsste hieran sogar Interesse haben!)

Aber wie geschrieben: Erstmal den Urlaub jetzt regeln!

Gruß Toto, der sich wundert, warum das WM nicht mehr gelebt wird und sich fragt, ob hier emotionale Gründe vorliegen, die ein gegenseitiges Verständnis und Entgegenkommen (derzeit) unmöglich machen!?


AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2018 18:49