Gibt's eigentlich eine rechtliche Grundlage, dass der Vater mit dem Kind einen freien Umgang durchführen darf und nicht die Mutter auf Schritt und Tritt beiden folgen möchte?
So will meine Frau das nämlich dieses und die nächsten Wochen wohl durchziehen (weil ich ihr nicht erlaube, dass unser Kind ausreisen darf). Höchst ungemütliche Angelegenheit, am liebsten würde ich gar nicht hingehen, habe aber durch ihre Kehrtwende schon seit 20 Tagen mein Kind (4 Jahre) nicht mehr gesehen und gesprochen.
Wie ihr schon geschrieben habt, wird in diesem Fall das JA einzuschalten gar nichts nützen, gerichtlich kostet es wieder eine Menge Geld und wenn dort nur nach den Lügen meiner Frau gehandelt wird, kann ich das Geld bestimmt gleich in Ofen werfen 😡
Ja. Diese rechtliche Grundlage gibt es.
Nur wirst du das auch nicht ohne Gericht durchsetzen können.
Was heißt denn, "auf Schritt und Tritt folgen"?
Kannst du nicht irgendwo hingehen, wo sie keinen Zugang hat?
Oder sie abhängen?
Was stellst du dir denn vor, was "jemand" dagegen tun sollte?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
So will meine Frau das nämlich dieses und die nächsten Wochen wohl durchziehen (weil ich ihr nicht erlaube, dass unser Kind ausreisen darf). Höchst ungemütliche Angelegenheit, am liebsten würde ich gar nicht hingehen, habe aber durch ihre Kehrtwende schon seit 20 Tagen mein Kind (4 Jahre) nicht mehr gesehen und gesprochen
da manche Exen es herrvoragend verstehen, Ängste zu produzieren (und die KVs immer wieder darauf hereinfallen) solltest Du mal schleunigst aufwachen und aktiv werden. Der Umgangs- und Kontaktausfall ist schon erheblich mit 20 Tagen. Such Dir einen guten Anwalt für FamRecht (da hilft auch das Unterforum RA-Suche weiter) und plan dann mit dem Forum die nächsten Schritte.
Aussitzen oder sich rumscheuchen lassen bringt leider gar nichts. Lass mal die Signatur auf Dich wirken, die manche Mitglieder hier führen und auf einer Aussage unseres Moderators Brille fußen: "Nicht morgen, jetzt tätig werden". Gruß Ingo
Ja. Diese rechtliche Grundlage gibt es.
Nur wirst du das auch nicht ohne Gericht durchsetzen können.Was heißt denn, "auf Schritt und Tritt folgen"?
Kannst du nicht irgendwo hingehen, wo sie keinen Zugang hat?
Oder sie abhängen?
Was stellst du dir denn vor, was "jemand" dagegen tun sollte?
Naja, sie will eben nicht, dass ich sie abhänge, da ich ansonsten ja heimfahren werde, wo auch meine Mutter wohnt, damit mein Kind auch was von ihr hat.
Das hat sie mir per E-Mail aber kategorisch verboten, dass ich zu mir nach Hause darf wenn seine Oma auch dort ist.
Umkehrschluss --> sie muss mir auf Schritt und Tritt folgen, um das zu verhindern.
O Mann was machst du denn, wenn sie dir verbietet Luft zu holen?
Läufst du dann blau an und fällst tot um?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die einzige Chance, die ich hätte wäre wenn ich sie bitte den Kleinen in den Kindersitz zu tun. Wenn sie seine Türe zumacht, könnte ich wegfahren und sie steht einfach so mit leeren Händen da. Danach werde ich allerdings wochenlang keinen Kontakt zu ihm mehr haben (je nachdem wie lange es mit einem gerichtlichen Beschluss dauern würde).
Ist die Frage ob mir sowas dann als vorübergehende "Entführung" angekreidet wird. Hab zwar nix unterschrieben, dass ich mich an ihre Anweisungen halten werde, aber bei ihrem gesamten Lügenberg denke ich eben immer, da komme ich nicht dagegen an.
Sie kommt dann noch auf die Idee die Polizei einzuschalten und abends das Kind abholen zu lassen (vor der Trennung hat sie dort schon mal angerufen, als es um die "Entwendung" seines Passes durch mich ging, konnten ihr aber nicht helfen 🙂 )
Moin Doc,
Angst ist kein guter Ratgeber. Und die scheinst Du mehr als genug zu haben.
Danach werde ich allerdings wochenlang keinen Kontakt zu ihm mehr haben (je nachdem wie lange es mit einem gerichtlichen Beschluss dauern würde).
Sobald eine Exe merkt, dass Du Schwäche zeigst, wirst Du so oder so keinen Umgang mehr bekommen. Es ist abwägig zu glaube, dass Du mit dieser Taktik weiterkommst.
Ist die Frage ob mir sowas dann als vorübergehende "Entführung" angekreidet wird. Hab zwar nix unterschrieben, dass ich mich an ihre Anweisungen halten werde, aber bei ihrem gesamten Lügenberg denke ich eben immer, da komme ich nicht dagegen an.
Wo ist das Problem? Nimm einen Zeugen mit und gut ist die Sache.
Nochmal: Ohne aktives Tun von Dir (JA oder Anwalt) und robusteres Auftreten wird sich an der Situation nichts ändern bzw. diese sich noch verschärfen. Aussitzen und "ich hab so Angst vor der KM" bringt Dich nicht weiter. Gruß Ingo
Nun... und die Geschichte geht weiter...
Nachdem ich dort um 15 Uhr bei ihr angekommen bin, war der Rollladen an ihrem Zimmer unten. Dachte vielleicht schläft der Kleine noch oder so was in der Art. Nach einem Anruf, den sie sonst meist erwidert oder zumindest den Rollladen öffnet und schaut ob ich da bin, kam keine Reaktion. Zwei Anrufe und eine Antwort auf ihre Mailbox später klingelte ich an der Türe.
Keine Antwort, weder von ihr noch von den Mitbewohnern.
Nach einer halben Stunde hab ich auf einen großen Karton geschrieben, dass ich da war, gewartet habe und weshalb auf SMS und Anrufe keine Reaktion kommt bzw. weshalb nach 3 Wochen immer noch kein Umgang zustande kommt. Obwohl ich den Termin um Samstag, 15 Uhr per E-Mail abgemacht hatte.
Nach einer Stunde kam immer noch keine Antwort und auch keine Frau oder Kind in Sicht.
Dann bin ich für etwas mehr als eine Stunde von der Wohnung weggefahren, da ich dachte beim Regenwetter würde sie eventuell mit der Vermieterin in eine Indoor-Spielanlage gegangen sein (das Auto der Vermieter stand nicht vor dem Haus). Dort sah ich das Auto allerdings nicht auf dem Parkplatz. Im Kaufhaus, bei dem sie regelmäßig einkauft, war sie vermutlich auch nicht (schlecht zu überprüfen :))
Um 17:30 Uhr war mein Karton immer noch vor der Haustür, keine Rückmeldung per E-Mail oder SMS und an der Haustür ging nach dem Klingeln immer noch niemand an die Sprechanlage.
Zumindest haben die Nachbarn mich direkt gesehen und wohl auch über mich gesprochen, da diese zwei Personen beim Abendessen zu mir umgedreht haben, nachdem die Mutter etwas von Schon wieder der Mann an Nachbars Haustür gesagt haben muss.
Dachte es kommt heute morgen irgendeine Nachricht aber bis jetzt keine Reaktion per Telefon/SMS oder E-Mail. Auch auf meine Anrufe vor einer Stunde, keine Reaktion.
Moin Doc,
mein Bauchgefühl (und das täuscht mich relativ selten) sagt mir, dass Du gerade kräftig abgekocht wirst und Deine Noch-Frau sich recht systematisch darauf vorbereitet, nach Eurer Scheidung gemeinsam mit Eurem Sohn in ihr asiatisches Heimatland zu entschwinden.
Um dem etwas entgegenzusetzen, werden Wattebäuschchen-SMS, Karton-Nachrichten und die Duldung einer Umgangsbegleitung durch Deine DEF sicher nicht reichen. Komm davon weg, aus lauter Angst ständig nett sein zu wollen: Dafür gibt es am Ende keine Gummipunkte. Schon gar nicht, wenn Madame erst ausgereist ist und Unterhaltsforderungen für Mutter und Kind per deutschem Anwalt bei Dir eingetrieben werden. Gegen Deinen Willen mit Eurem Kind ausreisen darf sie bei GSR zwar nicht unbedingt, aber wenn sie es erst einmal getan hat, wir der deutsche Staat sicher nicht die GSG9 einsetzen, um Sohnemann zurückzuholen.
Ich an Deiner Stelle würde vermutlich gemeinsam mit einem tüchtigen Fachanwalt für Familienrecht überlegen, ob ein ABR-Antrag das Mittel der Wahl zur Verhinderung der Ausreise wäre. Und natürlich, ob eine gerichtliche Umgangsregelung das augenblickliche Herumgeeiere ersetzen kann. Im Moment führt Dich Deine DEF jedenfalls recht gekonnt am Nasenring durch die Manege.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ergänzend zu Martin:
Mein erster Gedanke: Ich wäre mir derzeit noch nicht mal sicher, dass sich Mutter und Kind noch in Deutschland aufhalten.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina,
Mein erster Gedanke: Ich wäre mir derzeit noch nicht mal sicher, dass sich Mutter und Kind noch in Deutschland aufhalten.
diese Option hatte ich zwar auch auf dem Schirm, halte sie allerdings angesichts der noch nicht ausgesprochenen Scheidung und ungeklärter Unterhaltsfragen doch für relativ unwahrscheinlich. Und nachdem es keine Scheidungen in Abwesenheit gibt und die Dame anwaltlich beraten ist, wird sie mit einem solchen Vorhaben sicher so lange warten, bis alles in trockenen Tüchern ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Weg ist sie noch nicht, war zwar in heftigem SMS-/Telefon-Kontakt mit Ihrem Vater und jemandem vom Jugendamt am Dienstag - Freitag, hat aber gestern abend noch eine SMS aus BRD verschickt (Handyrechnung läuft noch über mich, wollte sie nicht auf sich umschreiben lassen, zahlt mir aber die Rechnung).
Vor einigen Minuten kam eine Antwort, ich hätte nicht nochmal den Termin am Samstag bestätigt, so dass Sie einfach nicht anwesend sein musste.
Bisher war klar wenn ich in der E-Mail vom 27.03.2013 sage, dass ich mein Kind von Samstag 15 Uhr - Montag 19 Uhr haben möchte, dass ich das auch so eingehalten habe.
Ihre Antwort am 28.03.2013 wortwörtlich, dass ich am Samstag das Kind zusammen mit ihr besuchen kann, NUR IN DER STADT. KEINE ÜBERNACHTUNG.
Jeder kann sich die Antwort und Schuld so zurecht schustern, dass jeder schuld dran sein könnte. Wie Martin schon sagte, der berühmte Nasenring.
Hab sie jetzt mal aufgefordert, mir für 16:30 Uhr das Besuchsrecht zu gewähren. Mal auf Ihre Antwort warten (meist sagt sie dann zu kurzfristig).
Moin doc,
Hab sie jetzt mal aufgefordert, mir für 16:30 Uhr das Besuchsrecht zu gewähren. Mal auf Ihre Antwort warten (meist sagt sie dann zu kurzfristig).
das IST der Nasenring. Denn Deiner "Aufforderung", am Termin XYZ Umgang zu "gewähren", kann sie sich fügen - oder es lassen. Was soll (ihr) passieren, wenn beim nächsten Umgangstermin wieder der Rollladen unten ist und niemand die Tür öffnet?
Es wird kein Kai aus der Kiste springen und Dir zum Umgang verhelfen. Das musst Du schon selbst tun. Warst Du zu Ehezeiten auch so zögerlich? Deine DEF kommt aus einem Kulturkreis, in dem der Ehemann sagt, was Sache ist. Wenn er es nicht tut, verliert er sein Gesicht...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Doc,
mal ganz offen: Deine Exe zeigt Dir doch im Moment ganz deutlich, wo der Hase lang läuft. Und das sie das Spiel dazu noch kontrolliert.
Wende Dich am Dienstag umgehend an einem guten Anwalt für FamRecht. Jedes weitere "Rumgeiere" von Dir wird letztlich nur dazu führen, dass Euer Kind über kurz oder lang (am besten übers EU-Ausland) mit der KM ausreist und Du vor einem Scherbenhaufen stehst. Diese Spiele gewinnt nur der, der auch Fakten schafft. Und das tut Deine Exe gerade mit deutlichen Taten. Gruß Ingo
So jetzt war ich dort und wie es sah aus wie gestern, Rollladen unten, Karton steht noch immer vor der Tür, Auto von der Vermieterin ist weg. Natürlich hat keiner aufgemacht beim Klingeln und an Rollladen klopfen.
Sah für mich jetzt eher danach aus als ob sie in Urlaub gefahren wäre, ist aber alles Spekulation.
Was ich von ihrer Familie weiß, weil ich dort ja einige Monate zusammen gewohnt habe, ist dass sie ganz nach ihrer Mutter kommt. Wenn der Mutter was nicht passt, wird rumgenörgelt und mit dem Vater eingeschnappt sein, bis der Vater kleinbeigibt und dann doch macht was die Mutter wollte.
Wenn ich mal nicht nach diesem Verfahren gehandelt hatte, kam gleich, ihr Vater macht dass aber immer für ihre Mutter, so und jetzt hab ich dich eben mal wieder für eine Zeitlang nicht mehr lieb...
Die Frage ist ob ich zögerlich oder nur zu geduldig mit ihr war. Ich denke, beidem muss ich da zustimmen.
Moin Doc,
so, nun mal Butter bei die Fische. Was unternimmst Du am Dienstag konkret, um an der Situation etwas zu ändern? Gruß Ingo
Moin Doc,
Die Frage ist ob ich zögerlich oder nur zu geduldig mit ihr war. Ich denke, beidem muss ich da zustimmen.
nein, das ist nicht die Frage; das ist nur die Vergangenheit. Und die ist zum einen abgehakt; zum anderen gibt's dafür keine Fleisskärtchen. Entscheidend für die Zukunft ist allein, was Du ab JETZT tust; nicht, was Du früher mal getan hast.
Ansonsten sehen wir Dich mit einiger Wahrscheinlichkeit demnächst hier beklagen, dass Deine DEF für sich und Euer Kind Fakten geschaffen hat - und dass es ganz schrecklich sei, dass niemand etwas dagegen tut.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Bin seit 2 Wochen Mitglied beim ISUV e.V. hatte dort einen Berechtigungsschein für eine vergünstigte 30 Minuten-Beratung angefordert, der allerdings erst nächste Woche kommt. Damit wollte ich dann zur Kontakt-Anwältin gehen und die Dinge Umgang/ABR und Scheidungsantrag ansprechen. Auf den Veranstaltungen kam sie mir zumindest sehr kompetent und gewandt vor, eher auf Einigung als auf Konflikt aus.
Fakten wird sie eventuell schon mit den Anrufen und ggf. Terminen beim JA geschaffen haben. Nachdem ich ja E-Mails erhalten habe, mit Vorwürfen über bei ihr auftretende Schlafprobleme, wenn er von mir zurückkommt. Träume von denen er aufwacht und sagt ich und meine Mutter würden ihn schlagen (kann ich zwar komplett verneinen, aber Zeugen gibts dafür auf beiden Seiten nicht und einem 4jährigen Kind wird wohl noch nicht alles geglaubt, wenn doch kann ich mich wohl nur noch auf Umgang unter Bewachung einstellen).
Zumal er sonntags fast immer in Tränen ausbricht, wenn ich ihn zum heimfahren umziehe und er dann weiß er muss wieder heim. Da sagt er mir genauso, dass Mama "Boom, Boom" macht und er nicht dorthin möchte.
Soll wohl heißen, dass sie jetzt eventuell schon die Oberhand hat, weil sie das Jugendamt über (nicht) aufgetretene handgreifliche Übergriffe aufgeklärt hat?
Das einzige was ich momentan sehe sind ihre Lügen seit März, mit denen sie meine Geduld zermürben will.
Der Leidtragende ist das Kind, weil er mit Sicherheit nicht weiß, was abläuft, dass sein Vater öfters anruft um ihn zu sprechen, sie allerdings nicht abnimmt und nur schreibt: Hast du was zu sagen, machs per E-Mail. (obwohl Sie mir kurz nachdem sie Ende Mai 2012 ausgezogen ist, noch eine E-Mail geschickt hatte, mit den Hinweisen von einer Internetseite, dass der Vater sich öfters unter der Woche melden sollte, weil es sonst negaitve Auswirkungen auf seine Psyche hat).
Hatte diese Woche telefonisch beim JA angerufen, um mal zu erfahren welche Möglichkeiten die Sachbearbeiterin mir offenbaren kann. Außer einem Vermittlungsgespräch ist nicht viel drin (und ob die Sachbearbeiterin, dann parteiisch wird ist auch nicht klar). Nach Rücksprache mit einer Fachanwältin für Familienrecht ist es allerdings notwendig vor dem Gang zum Familiengericht zum Zwecke der Regelung des Umgangsrechts, sich erst mal beim JA wegen Vermittlung zu melden. Also gesagt getan, die Sachbearbeiterin wird einen Brief an meine Frau und mich mit einem Terminvorschlag schicken.
Zumindest hat meine Frau mich am DI und DO mit ihm telefonieren lassen, wenn auch die Unterhaltung nicht mehr zielführend war. Da er meine deutschen Fragen nicht mehr verstehen wollte/verstand. Nur noch von Oma und Opa aus Malaysia geredet, dass er mit ihnen reden will (oder Videochat), scheint schon ziemlich von ihr beeinflusst worden zu sein in den vergangenen 3 1/2 Wochen.
ABR: Ist komplizierter und lt. Anwältin nicht leicht durchzusetzen, da dass Kind nun schon seit einem Jahr bei Ihr lebt und somit die hauptsächliche Bezugsperson ist. Meine Lebensumstände müßten auch berücksichtigt werden, da ich mich dann ja komplett um ihn kümmern müßte, sollte sie alleine nach Malaysia gehen --> Teilzeitjob etc.
Zudem wäre dort auch eine ähnliche Ausbildung für das Kind möglich, da ihre Familie (noch) zur Mittelschicht gehört (solange der Vater arbeitet) und sie dort auch mit Arbeiten beginnen will.
Sie meinte, auch wenn wir einen Prozess vor dem Gericht starten würden, könnte sie vor/während des Prozesses einfach verschwinden und sich dem Urteil trotzdem entziehen.
Update:
Eigentlich wäre am 24. der Termin beim Jugendamt zu einem "Beratungsgespräch", nun kamen aber diese Woche Briefe von Ihrer RAin (Unterhaltsforderung/Zustimmung zum "Urlaub" in Malaysia --> Termin zum Beantworten schon der 20.!) und vom Amtsgericht (Scheidungsantrag/Gesuch um Verfahrenskostenhilfe von ihr).
In dem Schreiben vom Amtsgericht stand als Begründung für die Verfahrenskostenhilfe, dass sie die Ausbildung (in 10/2012 begonnen) aufgrund der Trennungssituation (Streit darüber von 10/11 - 2/12 lange vor einem Ausbildungsbeginn) und aufgrund der Behinderung unseres Kinds (waren nur 2 OP (01/2012 + 01/2013) bei denen Sie ein paar Wochen nicht abwesend sein konnte, hätte allerdings auch mich fragen können, ob ich bzw. meine Mutter ein paar Tage aufpassen könnten) ijetzt abgebrochen hat und wohl im August 2013 wieder aufnehmen möchte.
Soll ich da jetzt etwas zu dem Gesuch um Verfahrenskostenhilfe schreiben, dass sie es offensichtlich nicht so ernst mit der Ausbildung gemeint hat, da sie ja auch mal den Vater/die Oma des Kindes einspannen hätte können oder wie verhalte ich mich da am besten?
