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Ratlosigkeit und Angst...

 
(@niteman)
Schon was gesagt Registriert

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In den letzten Monaten lief eigentlich alles ganz ruhig. Die KM hat sich einen neuen Lebensgefährten gesucht, den ich bei einer Kinderübergabe kennen gelernt habe. Er macht einen vernünftigen Eindruck und mein Sohn (6) scheint auch gut mit ihm klar zu kommen.
Das ganze beruhigte mich, weil auch Ihre Anrufe an mich dadurch weniger wurden und ich mit meiner neuen Lebensgefährtin eine ruhigere Zeit habe.

Nun war mein kleiner für vier Tage bei uns und wir konnten uns an dem verhältnismäßig guten Frühlingswetter erfreuen. D. h. man konnte mal wieder eine kleinen Fahrradtour machen, sich an der frischen Luft aufhalten. Kinder toben, Kinder spielen... und so kam es, dass sich mein Kleiner mit dem Fahrrad auf die Nase packte. (Ja, den Fahrradhelm hatte er auf) Die Folge war eine Schürfwunde im Gesicht und ein Stoß auf die Handfläche.
Die Schürfwunde ließ sich mit einen Ü-Ei schnell heilen 😉 Aber der Daumen an der Hand machte mir ein wenig Sorgen. Er konnte ihn voll bewegen, aber nicht belasten. Meine jetzige Lebensgefährtin ist Physiotherapeutin und in solchen Dinge sehr gut bewandert. Und sie bestätigte mir meine Meinung, dass es sich um einen Verstauchung handelte. Da es schon später war, entschied ich, dass die Nacht zu beobachten und gegebenenfalls am Folgetag ins Krankenhaus zu fahren. Der Finger wurde also nun gekühlt und später konnte mein Kleiner auch schon wieder rumflitzen.
Am Folgetag sah der Finger schon ein wenig besser aus, nicht mehr sooo geschwollen, aber eben nicht ganz gesund. Leicht geschwollen. Auf Druck tat er auch weh. Also entschied ich mich dafür ins KH zu fahren.

Dumm nur, dass ich keine Versicherungskarte für meinen Kleinen habe. Also gab es für mich zwei Wege; a) Ich fahre, ohne die KM zu informieren ins KH und reiche die Karte nach, oder b) ich rufe die KM an, hole die Karte und fahre dann. Ich denke an dieser Stelle, egal wie man sich entscheidet, es ist falsch. Ich rief sie an und erzählte ihr von dem kleinen Unfall... Die Reaktion war verheerend. Sie war bei Ihrem neuen Lebensgefährten und sagte mir, dass sie den kleinen in 30 minuten abholt, da ich ja offensichtlich nicht in der Lage bin auf meinen Sohn aufzupassen. Sie werde dann selber mit ihm ins KH fahren und den Finger untersuchen lassen. Aufgrund der Angst, meinen Sohn gar nicht mehr zu sehen, musste ich ihm es nun erklären, dass lieber Mama mit ihm fahren will. Ich packte also seine Sachen ein und wartete. Sie holte ihn ab und verschwand ohne ein Wort.

Am Nachmittag schickte ich Ihr eine sms, mit folgendem Inhalt: "Wie geht es dem Daumen von XXX?"
Ca. eine Stunde später bekam ich folgende Antwort: " Er ist noch dran und ich werde morgen (Montag) mit ihm zum Arzt fahren.!"
Ich dachte, mich haut es aus den Socken. Ist sie doch tatsächlich mit ihm nicht beim Arzt gewesen....

Ich muss mich so zurück halten ihr keine zu ballern, solch einen Hass habe ich langsam auf die KM. Mehr eigentlich auf mich und auf meinen riesen Fehler, den ich offensichtlich in der Vergangeheit gemacht habe,

Daraus nun meine Fragen:
Kann man bei den Krankenkassen eine zweite Versicherungskarte für das Kind anfordern?
Kann ich der Mutter den Umgang in der (vom Jugendamt festgelegten) Besuchzeit verweigern auch wenn ich kein Sorgerecht habe?
Ist es legitim, wenn ich manchen Menschen was böse wünsche? 😉

erst hatte ich kein Glück... dann kam noch Pech dazu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2006 13:26
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo niteman,

das Krankenhaus hätte wahrscheinlich auch ohne Vers.-Karte dein Kind behandelt. In Notfällen und gerade bei Kindern sollte das so sein. Falls noch einmal solch ein Problem auftritt...einfach fahren.

Bei der Krankenkasse würde ich einfach telefonisch mal nachfragen. Die meisten stellen eine zweite Karte aus, aber eben nicht alle Kassen.

Deine agressiven Gedanken der Km gegenüber solltest du in die Schublade packen. Klar bist du wütend aber ändern wirst du nichts können.

Den Umgang solltest du auch nicht verweigern, schon gar nicht wegen blöder SMS-Schreiberei. Ich rate hier immer von SMS ab. Hast du Fragen bezüglich des Kindes rufe sie an. SMS regen auf, werden oft falsch verstanden und führen so zu Mißverständnissen.

Die Frage nach der Umgangsverweigerung vertehe ich aber nicht so ganz. Wie ich das jetzt vertehe, lebt das Kind bei der Mutter? Das hieße, du willst das Kind nicht zurückbringen?

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 15:27
 kuwe
(@kuwe)

Ich möchte mal an dieser Stelle einhaken. Beim Tollen auf dem Spielplatz wäre es beinahe mit der Kleinen zu einem bösen Sturz gekommen. Ist die KM verpflichtet, mir während des Umgangs die Karte rauszurücken????
Ich wußte im Nachhinein auch nicht so recht, wie ich das gehändelt hätte. Danke für die Infos im Voraus.

LG
Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 15:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Frage nach der Umgangsverweigerung vertehe ich aber nicht so ganz. Wie ich das jetzt vertehe, lebt das Kind bei der Mutter? Das hieße, du willst das Kind nicht zurückbringen?

Ich glaube er meinte, ob er in der Zeit, die das Kind bei ihm verbringt, der Mutter verbieten kann Kontakt zum Kind zu haben bzw. es vor der gerichtlich vereinbarten Zeit abzuholen.

Wie ichs verstanden hab hat die Mutter das Kind ja abgeholt, obwohl es in derZeit Umgang mit dem Vater hatte und noch bei ihm hätte bleiben können, sie aber nicht, wie sie sagte ins Krankenhaus gefahren ist, sondern nach hause und erst am Montag oder wann auch immer zum Arzt ist.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 15:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ kuwe:

Gute Frage. Eigentlich ist die KM verpflichtet Dinge mitzugeben, die den Umgang ermöglichen. Also Kleidung (bei Kindersitzen sieht es dann schon wieder anders aus). Es gibt die Meinung das zu den Dingen, die dabei sein müssen auch die Karte gehört, aber es gibt auch die gegeteilige Meinung. Soweit ich weiß gibt es aber keinen Rechtsanspruch auf Mitgabe der Karte. Aber in einem Notfall behandelt das KH auch ohne Karte und die Mutter kann sie nachreichen. Ich bin auch schonmal mit Sohnemann losgefahren und die Karte blieb samt Geldbeutel daheim liegen. Mußte die Karte halt nachreichen.

Falls das Kind bei dir versichert ist lass einfach ein zweite Karte ausstellen, wird oft gemacht, wenn du das Problem schilderst. Anders siehts aus, wenn das Kind nciht beidir versichert ist

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 15:56
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi niteman

Kann ich der Mutter den Umgang in der (vom Jugendamt festgelegten) Besuchzeit verweigern auch wenn ich kein Sorgerecht habe?

Sorgerecht hat mit Umgangsrecht nichts zu tun! Wenn Du an einem Umgangswochenende Deine Kinder hast, und der Umgang normal läuft (also nicht betreuter Umgang), dann steht Dir diese Zeit (allein) mit den Kindern zu. Mutter kann also nicht einfach kommen, und sie einpacken (kann sie natürlich doch wie Du siehst). Also bei solchen Lappalien selbst Verantwortung übernehmen, zum Arzt, oder wenn nötig ins Krankenhaus gehen (das Sorgerecht kommt erst ins Spiel, wenn es z.B um die Zustimmung zu einer OP geht), die KM natürlich informieren (z. B. bei der Übergabe). Den Umgang verweigern (innerhalb deines Umganges nehm ich mal an), kannst Du natürlich theoretisch?, d.h. sie nicht zu den Kindern zu lassen? Aber was soll die Konfrontation? Du hast die Kinder, verbringe die Zeit mit Ihnen und genieße sie, und hol die KM nur ins Boot, wenn es notwendig ist...

Viele Grüße,
MUX

[Editiert am 24/4/2006 von Mux]

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 15:57
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn es so ist, ist5 es wohl etwas knifflig.
Die Km könnte immerhin im Nachhinein sagen, daß sie das Kind abgeholt habe um ins Krankenhaus zu fahren. Auch wenn sie letztendlich an diesem Tag nicht da war.
Auch wäre dann das Theater vor dem Kind zu bedenken, daß auf der einen Seite die Mama sieht, die im Türrahmen steht und auf der anderen Seite den Papa, der das Kind nicht heraugibt.

Auch wenn bei uns der Schuß nach hinten losging, als mein LG mit seinen Kindern zum Notarzt fuhr, würden wir das immer wieder machen, wenn es um die Gesundheit der Kinder ginge. Allerdings würde die Km heute einen Anruf erhalten zu welchem Krankenhaus bzw. Arzt wir fahren.

@kuwe

Ich bin jetzt überfragt was die rechtliche Seite angeht. Ich weiss nicht, ob die Km die Karte herausgeben muss für die Zeit des Umgangs. Für mich persönlich gehört auch der Impfausweis dazu. Aber bekanntlich sind das ja 2 verschiedene Paar Schuhe was wir für richtig halten und was rechtlich OK it.

Für mich gehört das zum gesunden Menschenverstand die Vers-karte für den Fall der Fälle dem umgangsberechtigten auszuhändigen.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 16:02
 kuwe
(@kuwe)

@midnightwish

ich befürchte nur bei mir, daß mich die KM lieber die Arztrechnung privat bezahlen lassen würde, als die Karte rauszurücken....mir fiel das letztens nach dem Umgang ein, als meine Lütte auf der Rutsche eine absolut leichtsinnige Aktion machte, die leicht hätte schiefgehen können. Das hätte zwar 100% -ig Umgangsboykott nach sich gezogen, aber mit dem Rausrücken der Karte würde die KM ja auch sowas wie Verantwortungsbewußtsein beweisen, denn was soll die Karte in so einem Fall bei Ihr?!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 16:02
(@niteman)
Schon was gesagt Registriert

...hol die KM nur ins Boot, wenn es notwenig ist

Du weiß...es ist NIE notwendig 🙂
Aber nein, sie hat es für sich entschieden, ist gekommen und hat ihn mitgenommen. Ich sollte das nächste mal mehr Rückgrat zeigen und sie einfach abblitzen lassen.

Danke erstmal für die vielen Antworten. Es zeigt, dass ich noch eine Menge lernen muss.

erst hatte ich kein Glück... dann kam noch Pech dazu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2006 16:04
 Mux
(@mux)
Registriert

Ist auch nicht einfach....:-)

Ich hatte zum Glück noch nicht den Fall, dass mein Kleiner während des Umgangs behandelt werden musste. Ich weiß nichts. Weder den Namen der Krankenkasse, noch der Kinderärztin, von der Karte ganz zu schweigen. Sie will halt nicht, dass ich etwas entscheide, oder was mache, ohne dass sie mitreden kann. Für mich habe ich das so entschieden, dass ich im Fall der Fälle alles Nötige veranlasse, zum Arzt oder ins Krankenhaus gehe und fertig. Ohne Karte, ohne jede Info und dann mal schaun, was passiert. Die Ärzte können einen ja nicht wegschicken, weil die KM nichts rausrückt, oder?

Bin hier auch überfragt wie das dann abläuft...

Viele Grüße
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 16:14




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du Kuwe,

wenn das Kind versichert ist brauchst du gar nichts privat zahlen. Du kannst, hoffentlich, die Krankenkasse des Kindes angeben. Ansonsten muß du ja im Krankenhaus eine Anmeldung ausfüllen. Da steht dann die Wohnadresse des Kindes an. Du kannst dort auch die Telefonnummer der KM angeben und draufschreiben lassen, das Rückfragen an sie zu richten sind.

Klar hat die Herausgabe was mit Verantwortung zu tun. Aber ich muß ehrlich sagen, das mein Mann auch keine Karte hat, wenn die Kids am WE hier sind oder wenn sie in den Ferien kommen. Aber da sie über ihn versichert sind, kann er ja immer was angeben. Wir Erwachsenen haben da aber ehrlich gesagt auch nie drüber nachgedacht. Wenn er mal nen Arzttermin mit dem Kind wahrnehmen muß, dann bekommt er auch die Karte.

Ist aber ne Interessante Frage, wie es rechtlich aussieht. Denn bei GSR haben ja auch beide Elternteile die Gesundheitsfürsorge und das Recht und die Pflicht mit dem Kind bei Bedarf zum Arzt zu gehen. Aber außer in Notfällen geht das ja ohne Karte nicht.

@ Niteman:

Ich sollte das nächste mal mehr Rückgrat zeigen und sie einfach abblitzen lassen.

Das wäre für dein Kind aber schlimm. Willst du ihr die NAse vor der Tür zuschlagen und das Kind bekommt alles mit? Dann lieber ab ins KKH, durchchecken lassen, danach die Mutter anrufen und informieren, das alles ok ist und du das Kind wie üblich nach hause bringst. Und nach dem Telefonat am besten ein paar Stunden mit dem Kind Eis essen doer sonstwas unternehmen. Dann läuft sie notfalls mal auf

😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 16:14
 kuwe
(@kuwe)

@midnightwish

Auch wenn das jetzt ein wenig OT war, dank Dir für die Auskunft. Habe ich mir wirklich in den letzten Tagen ordentlich den Kopf drüber zerbrochen.
Mit der Verantwortungskiste kann ich der KM aber nicht kommen, die würde die Karte, nur um des verweigerns willen nicht rausrücken.
Ich wußte jetzt nur nicht, wie ich mich dann im Krankenhaus oder beim Arzt, Gott bewahre das das überhaupt mal passiert, verhalten soll.
Dank Dir und LG
Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 16:26
(@niteman)
Schon was gesagt Registriert

Danke Tina...

klingt sehr vernünftig... Männer sind so einfach.

Noch mal zum Verständnis. Es war kein lebensbedrohler Notfall. In solch einem Fall würde ich auch einen Heller auf die Karte geben. Da stehen Leben doch weiter vor.
Ich versuche nur weitestgehend von der KM unabhängig zu sein. D. h. er hat seine eigenen Klamotten bei mir, Fahrrad, Zimmer und was Jungen eben so brauchen. Da tauchte nun eben die Frage nach der Karte auf.

erst hatte ich kein Glück... dann kam noch Pech dazu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2006 16:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es war kein lebensbedrohler Notfall.

Muß ja auch nicht.

Für einen Notfall reicht, das das Kind gestüzt ist und Schmerzen hat oder eben der Finger geschwollen ist. Sowas muß halt medizinisch abgeklärt werden. Könnte ne Prellung sein, ein Bruch, ein Kapselriß o.ä. Wen du ins KKH fährst und über starke Bauchschmerzen klagst gilt das auch erstmal als Notfall 😉

Wie auch immer, bei sowas würde ich imemr damit argumentieren ,das ich kein Mediziner bin und meiner Aufsichts- und Fürsorgepflicht nachkomme, indem ich das abklären lasse. Ich denke so kann dir keiner an der Karren fahren. Besser als wenn dir die KM unterstellen könnte, das du nichts unternommen hast.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 16:39
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ kuwe,
einfach angeben, dass du Umgangsvater bist und die Vers.-karte bei der Mutter ist. " Das Kind hat sich verletzt"

So haben wir es gemacht und es gab Null Probleme hinsichtlich der ärztlichen Versorgung.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2006 17:09