RAe - geht´s besser...
 
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RAe - geht´s besser allein?????

 
(@scorpio)
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Hi ihr alle,

der Schluss vons Janze ist wohl immer der, dass die Frauen und deren Anwälte ganz genau wissen, wo Kohlen zu holen sind. Auch wissen die Frauen allgemein, dass einer "Kinderbetreuung" (ganz abgesehen davon wie diese ausgeübt wird) gleichwertig zu der finanziellen Zulage des Unterhaltspflichtigen ist, und das wird ganz besonder ausgenutz von vielen Angehörigen der KM´s und deren Anwälte.

Darauf basiert doch alles bei dieser Art Frauen. Die sehen alle nicht, dass unsere Kinder darunter erheblich leider, schwere Erkrankungen ect. nach sich ziehen von den Extremfallen möchte ich lieber hier nicht berichten.

Nur wie? und an welcher Stelle? bringen wir unsere Fakten in der richtigen, erfolgreichen Art vor? Fazit, nicht beim Anwalt, bei JA nur bedingt sondern nur in eigener Regie. Es geht nur so, vermute ich mal, die bewussten Frauen in eigene Widersprüche an entsprechenden behördlicher Stelle hineinzulkocken. Diese Damen und Herren sich selbst davon überzeugen zu lassen, dass unser Kids uU bei uns "bösen Vätern" doch besser aufgehoben sind., oder?

Diesen Weg schlage ich jedenfalls ein. Auch geht das nur mit kräftiger Unterstütung der Kinder, sofern eine Bindung zu diesen da ist. Also JA überzeugen (der Wahrheit entsprechend), dass die derzeitzige Regelung wohl eher nicht im Sinne der Kids ist.

Ich habe seit 2 1/2 Jahren nur Besuchsrecht an WE´s und meine Tochter wird von seiten der KM bereits bedrängt, dass die KM nichts mehr von ihr wissen möchte, wenn sie zu mir ziehen sollte. Das sogar bei ein 50/50-Regelung. Ist doch schlimm, oder?

Jeder mögliche Kontakt wird, soweit unausfällig möglich, unterbunden (wohl üblich) oder ausgeredet. Nun meine Tochte ist mittlerweile 12 und ich versuche, sie dahin zu bringen, die Augen zu öffnen und die Fakten sprechen zu lassen. Das Ergebnis ist hervorragend bis jetzt.
Mittlerweile fällt meine Tochter selbst über die Tatsachen was dort so alles passiert und über den bösen Papa gesagt wird. Das wird dort von meiner Tochter nun nur noch registriert und mir spätestens zwei Wochen später ohne Nachfrage berichtet.

Heute, beim "Abgeben" erlebte ich live, wie das von einer 12 jährigen praktiziert wird. Sie fragt, nimmt zur Kenntnis, und - schweigt!
KM teilt mir mit, dass Tochter sehr schweigsam ist und sie nicht mehr "an sie rankommt". Next: Sie fragt mich ob ich das auch schon gemerkt habe (hihihi). Ich sage nichts - Ende des Dialoges, sofern dies einer war. Nebenbei gesagt, wird bei mir das Herz ausgeschüttet ...

Alles weitere wird sich zeigen - aber ich bin guter Dinge, denn aus einer Chance von < 0,5 % habe ich mittlerweile 65 % gemacht. Und es wird immer mehr.

Immer vorrausgesetzt, der Umgang, die Gene und die Bedingungen stimmen!!!! Sonst funktioniert so ein Spiel nun nicht.

Nur, die Frage ist hier, JA stellt Rechtsbeistand (wurde durch JA so Kid und mir erzählt) für die betroffenen Kids. Schön nur wer bekommt diesen kostenlosen Rechtsbeistand? Nach meinen Infos doch nur der, bei dem das Kind lebt, oder liege ich damit falsch?
Oder ist es das Kind selbst, der diesen Rechtsbeistand beantragen kann? Glaube jedoch nicht, dass Kid "Rechtsbeistand beantragen" kann. Wird der Rechtsbeistand durch das JA durchgeführt?

Einen schönen Abend noch und schöne Grüße

Uwe

[Editiert am 22/3/2004 von Scorpio]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2004 03:11
(@bigbaer)

Glücklicher, wenn Du recht hast.

Deine Tochter hat ein Vaterdefizit. Sie sieht Dich selten, will Dir gefallen, Dich aus Deiner "Trauer", dass Du sie nicht so oft sehen kannst heraushelfen. Was tut sie? Sie tut das was Du möchtest. Äussert sich, sie will zu Dir, Sie erzählt alles was Du wissen willst, Du bist happy. Zur Mama ist sie schweigsam, schlechtes Gewissen, Heimlichkeit, Angst etwas hinter dem Rücken der Mama getan zu haben. Vor Gericht sagt sie, ich will bei Mama bleiben. Oder noch schlimmer, sie klappt zusammen, wirkt unschlüssig und der Richter fällt "das Fehlurteil".

So hab ich auch gedacht, wie Du. Was will der, mir die Kleine abspinstig machen? Ich gebe nie auf, sie zu bekommen. Ich denke auch heute so, wenn man mir dieses sagt.
Aber was wahres ist dran. Und darauf stelle ich mich ein, dass ich nicht der am meisten enttäuschte Mensch der Welt bin. Die Schuld nicht einem kleinen Kind gebe, wenn es sich anders als erhofft entscheidet. Und eins garantiere ich Dir. Eine Absage (vor Gericht) lässt in Dir etwas sterben, es tut unendlich weh. Glücklich kannst Du sein, wenn Du den Richter schuldig machen kannst, wie gesagt, Fehlurteil.

Ich biete meiner Tochter ein Heim, ein Zimmer, Geschwister, ein Vater. Mich interessiert nicht, was die Mutter macht, es sei denn Tochter ist in Gefahr. Ich behaupte nie (zugegeben, manchmal doch), dass sie x%ig mehr zu mir will. Ich werde abwarten was sie vor Gericht sagt, und das werde ich akzeptieren, akzeptieren müssen.

Das Kind muss mich gewinnen, nicht umgekehrt. Das wäre nicht fair ihr gegenüber, das hätte mit Liebe nichts mehr zu tun.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2004 12:38
(@Unbekannt)

Glücklicher, wenn Du recht hast.

Deine Tochter hat ein Vaterdefizit.

Hi bigbaer,

ich glaub, du hast in manchen Punkten in der Mehrzahl recht, nur nicht unter diesen Umständen hir. In bezug auf das Vaterdefizit mit 100% Sicherheit nicht.
Ex lebt seit 2 Jahren mit Freund zusamnmen. Meine Tochter hat (so vermute ich) ein normales Verhältnis zu ihm.

In der Zwischenzeit ist doch so einiges passiert:

- Der Nachnahme von Ex sollte in Geburtsname geändert werden. Gleichzeitig mit natürlich auch der Name meiner Tochter. Da widersprach meine Tochter meiner Ex. Wäre auch nicht gegangen, da ich hätte zustimmen müssen.
- Der Freund wurde vorgeschlagen als Pflegevater eingesetzt zu werden, da ich ja der "böse Vater" bin. Wurde von meiner Tochter ausgeschlagen.
- Aussage vor dem Richter war eindeutig zu meinen Gunsten (ohne Wenn und Aber)

Aber wie du schon sagtest, -Fehlurteil nicht ausgeschlossen

Klar die Kids wollen weder dem einen, noch dem anderen Böses. Nur meine Tochter ist gegenüber meiner Ex in der vergangenen Zeit immer verschlossener geworden. Ganz im Gegenteil dazu, wenn sie hier ist. Dann redet sie auch von allein und berichtet.

Ex-ton, mit Freund zusammen wird ständig über "den Alten" im Beisein meiner Tochter hergezogen. Aber nicht nur banal, sondern ziemlich. Findet sie natürlich nicht gut, traut sich jedoch nicht, etwas zu sagen. Freund bekamvon mir bereits eine Anzeige wegen Bedrohung. Seitdem sagt er nix mehr in meinem Beisein. Hat sich also gelohnt die Anzeige.

Seit einiger Zeit bin ich auch in einer guten Beziehung. Meine Tochter hat zu meiner Freundin ein doch wesentlich besseres Verhältnis, als zu der KM. Das wunderte mich zuerst, aber nun weis ich auch warum, meine Freundin hört zu, die KM nicht. Bei KM geht es nur darum, was für KM selbst wichtig ist, meiner Frerundin jedoch darum, was das Kid sagen möchte und mit den Äußerungen meint. Die ist oftmals "die" Erklärung.

Gruß Uwe


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2004 14:04
(@bigbaer)

gleiche Aussage bei meiner Tochter allerdings gegenüber der Psychologin. Alles zeigt Richtung Papa und seiner "Neuen".

Als ich sie mal zuhause abgab, beobachtete ich (ich betrete das Haus sonst nie) wie Tochter Mama in den Arm nahm und sagte, "Mama ich hab Dich lieb, schön wieder zuhause zu sein".

Kannst Dir vorstellen, dass bei mir alles zusammenstürzte.

Mittlerweile ist etliche Zeit vergangen. Sie möchte zu mir, aber diesmal bin ich auf das Gegenteil auch gefasst.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2004 14:59
(@Unbekannt)

Nee, glaube nicht dass sowas passiert, es sei denn KM ändert sich auf Zeit gewaltig. Und das kann ich mir nicht vorstellen.

Das habe ich noch nie gesehen oder gehört bei/von meiner Tochter. Sie hat vor KM definitive Angst, oder was meinst du, warum ich der KM über das Jugendamt beibringen soll, dass die WE´s getauscht werden sollen? N. kommt immer dann, wenn Freundin arbeiten muss und das passt N. natürlich nicht. Aussderdem hat N. festgestellt, dass alle Entscheidungen zu Hause, im Sinne von KM und nicht N. getroffen werden. Und die WE´s "will" N. tauschen.

Dies Beispiel habe ich gestern beim Abgeben live gesehen ....

Die Kids wollen beide haben! Es liegt an uns die richtigen Unterstützung zu geben


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2004 15:16
(@scorpio)
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Sorry hatte vergessenmich anzumelden, daher 2 mal mit unbekannt

schöne Grüße

Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2004 15:20
 sky
(@sky)
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Hallo Uwe,

Nur, die Frage ist hier, JA stellt Rechtsbeistand (wurde durch JA so Kid und mir erzählt) für die betroffenen Kids. Schön nur wer bekommt diesen kostenlosen Rechtsbeistand? Nach meinen Infos doch nur der, bei dem das Kind lebt, oder liege ich damit falsch?
Oder ist es das Kind selbst, der diesen Rechtsbeistand beantragen kann? Glaube jedoch nicht, dass Kid "Rechtsbeistand beantragen" kann. Wird der Rechtsbeistand durch das JA durchgeführt?

Mal zu Deiner Ursprungsfrage:
Was eine Umgangsregelung angeht, können beide Elternteile die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz besteht ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Das JA kann das FamG anrufen. Beide Elternteile können zwecks Umgangsregelung das FamG anrufen. Auf Antrag kann das FamG einen sogenannten Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) für ein minderjähriges Kind bestellen. Gemäß § 50 FGG wird die Bestellung eines Verfahrenspflegers angeordnet, um das Kind bei der Durchsetzung seines Umgangsrechts zu unterstützen.

Dann gibt es noch die sogenannte kostenlose Beistandschaft durch das JA. Diese dient im wesentlichen zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltungmachung von Unterhaltsansprüchen. Antrag hat der betreuende Elternteil zu stellen.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2004 16:35
(@scorpio)
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[Editiert am 22/3/2004 von Scorpio]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2004 19:48
(@scorpio)
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Beide Elternteile können zwecks Umgangsregelung das FamG anrufen. Auf Antrag kann das FamG einen sogenannten Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes) für ein minderjähriges Kind bestellen. Gemäß § 50 FGG wird die Bestellung eines Verfahrenspflegers angeordnet, um das Kind bei der Durchsetzung seines Umgangsrechts zu unterstützen.

Dann gibt es noch die sogenannte kostenlose Beistandschaft durch das JA. Diese dient im wesentlichen zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltungmachung von Unterhaltsansprüchen. Antrag hat der betreuende Elternteil zu stellen.

Gruß
sky

Hey sky,

danke für diese Info. aber das Gericht versuchte ich schon Ende 03 anzurufen, kam jedoch nicht an den Richter heran. Es wurde gleich zu Anfang abgeblockt. Weil ich einen RA dort drin habe?

Also kann ich einfach bei Gericht nach § 50 einen Verfahrenspfleger beantragen, zumal das JA bisher immer noch keine Zuständigkeit erklärt hat? (Bis auf weiteres wohl auch nicht tun wird).

Oder muss ich das über das JA machen?

Schöne Grüße

Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2004 19:54
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Uwe,

ist irgendwie alles ein bisschen wirr.....

.. aber das Gericht versuchte ich schon Ende 03 anzurufen, kam jedoch nicht an den Richter heran. Es wurde gleich zu Anfang abgeblockt. Weil ich einen RA dort drin habe?

Also jetzt muss ich mal etwas blöd fragen: Hast Du versucht den Richter telefonisch anzurufen. Wenn ja, das funkioniert natürlich nicht.

Es muss ein schriftlicher Antrag auf Umgangsregelung gestellt werden. Wenn das so gemacht worden ist, mit welcher Begründung wurde "abgeblockt"? Dazu sind nähere Informationen notwendig.

Also kann ich einfach bei Gericht nach § 50 einen Verfahrenspfleger beantragen,

Wenn Antrag auf Umgangsregelung gestellt wurde.

zumal das JA bisher immer noch keine Zuständigkeit erklärt hat? (Bis auf weiteres wohl auch nicht tun wird).

Ich nehme an, Kind wohnt in einem anderen Ort? Dann ist auch dortiges JA zuständig.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2004 21:08




(@scorpio)
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aber das Gericht versuchte ich ....

Hallo Ski!

Natürlich, ich telefonierte mit der Vorzimmerdame.... und bat um Rückruf ... aber nichtst, wie mit ner Wand!
Forgerung: Morgen kommt ein schriftlicher Umgangsregelungsantrag per Fax an das Gericht. Hier werde ich ich erklären, dass eine begündete Notwendigkeit daher besteht, dass N. möchte, wenigstens sagen zu dürfen, sie möchte mich besuchen. Das kann sie derzeit nämlich nicht - vor Angst!!!!!

Umgangsregelung und § 50 ppp
Antrag und Prozess mit Umgang erledigt, definitiv Fr. nach Schulschluss zu mir, und So. Abend 19°° Uhr zurück. -Vergleich-
Vorher Fr. ab 19 Uhr zu mir und So.18 Uhr zurück. Punkte für mich ....

Anderer Ort...

Nein, Exe wohnt immerhin fast 6 km weg von hier und HH ist groß nur nich zu groß ....

Vorschlag des JA vor ca. 3 Monaten an N.: Nach den Vater-WE am Mo. von mir zur Schule zu gehen, N-Tonn spontan; ja, gern, Ex-Ton: muss ich erstmal besprechen.... ( die Frage ist nur mit wem).
Ergebnis: keines und auf hinterlassenen Nachrichten auf dem AB des JA erfolgt seit 1 Woche kein Rückruf. Muss man(n) nichts bei denken, die sind in HH ja völlig überlastet und haben zudem auch kein Geld, wie wir alle!


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Themenstarter Geschrieben : 23.03.2004 01:16
(@scorpio)
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Es geht weiter ....

nach einem halbstündigen Telefonat mit dem JA (sehr freundlich) teilte mir die Dame mit, dass ich beim Richter 1:99 gegen mich habe. Zustimmend nickend gab ich der Dame Recht. Es wurde mir auch Tips von dort anhand gegeben.

Also schrieb ich heute ein Fax an das Gericht mit folgendenFakten, Umgangsrecht wird von KM nicht eingehalten (trotz Vergleich aus 03), Briefe an Ex beantwortete N. je per Fax. Informationen über Beantragung einer Kur kommen bei mir erst an, wenn bewilligt wurde.

N. schrieb ja bereits selbst einen Brief an das JA. Dierser wird nun von dort Ex zugestellt.

Mit RA vereinbarte ich vorher seine Entbindung von diesem Umgangsrechtsorgen zu seiner Entlastung, kann mir jedoch weiterhin rechtliche Hintergrundinfos dort einholen. Unproblematisch und beste Lösung.

Weiteres bleibt abzuwarten wir der Richter nun reagiert

Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2004 15:42
(@scorpio)
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Werdegang des Gerichtes auf mein Schreiben und meine Anträge:

Eine Woche später bekommen die Anwälte (meiner auch) die eingegangenen Unterlagen per Fax und mdBu Stellungnahme zugesandt. Was das nun soll ist mir zwar schleierhaft, denn die beigefügten Unterlagen sprachen für sich allein.

Nach heutiger Rücksprache mit dem Gericht (leider nur das Vorzimmer) stellte ich fest, dass meine gestellten Anträge nicht als solche aufgenommen wurden!

Hintergrund dazu war, es wurde vom Gericht als zur laufenden Scheidung zugehörig angesehen, und hier ist Anwaltszwang. Vorsichtig also bei solchen Sachen, da bei Anwälten und Gerichten über solche Sachen wohl z.T. unterschiedliche Auffassungen bestehen. Nun muss mein RA mein Fax an das Gericht auch noch inhaltlich kurz an das Gericht bestätigen (und natürlich auch die gestellten Anträge), damit diese rechtswirksam gestellt werden.

Schlussfolgerung - ob du nen RA hast oder nicht, du musst dich schon allein drehen und dir die notwendigen Informationen selbst besorgen.

In diesem Sinne wünsche ich allen Usern schöne Ostertage!

Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2004 15:22
(@scorpio)
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Anderer Ort...

Exe wohnt einen Stadtteil weiter. Mittlerweile teilte mir JA telefonisch mit, dass ich nahezu keine Chancen hätte .....
Und die Fallzuständigkeit mangels Personal nicht zuteilen kann.

Tip Gericht telefonisch von heute: Beschwerde an den JA-Leiter. die deckte sich mit Aussage der Erziehungsberatungsstelle.

Schreiben geht heute gleich in das Rathaus raus. Dort ist die übergeordnete Stelle. Dienstaufsichtsbeschwerde über das JA.

Abzuwarten bleibt natürlich, wie das JA reagiert. Ich vermute mal, die haben dort keine Lust sich mit unserer Angelegenheit zu beschäftigen und blocken immer unter fadenscheinigen Ausreden .....

Wei gesagt schöne Ostern!!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2004 15:52
 mel
(@mel)

hi scorpio,
vielleicht bin ich ja zu doof aber ich verstehe deine vorgehensweise nicht.

:phantom: was du schreibst ist verwirrend, du hast einen RA, schreibst ans Gericht, rufst den richter an, was soll dieses vorgehen?
diestaufsichtsbeschwerde ans JA warum?

der richter wird dir bestimmt den marsch blasen wenn du weiterhin so inkompetent vorgehst.

du verkaufst hier keine versicherung oder auto du begibst dich auf eine ebene wo man schon ein wenig respekt vor einem richter haben sollte.

also lerne es ein wenig ruhiger zu werden.
mel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2004 17:12
(@Unbekannt)

also lerne es ein wenig ruhiger zu werden.
mel

Hi mel,
danke für deine Informationen, aber was zu weit geht, geht zu weit.
Hintergrund ist der, Vergleich in 09/03 Umgangsrecht geregelt. Damit swird üblicherweise beimJA ein Zuständigkeitsverfahren in Gang gesetzt, denn vorher sind alles dort nur "Beratungen".

Nach heutige Information durch das Gericht (Vorzimmer) läuft die Umgangsgeschichte im Rahmen von "Scheidung", daher Anwaltszwang. Anwalt meinte vor, es wäre ein abgetrenntes Verfahren und ich könne mich mit dem Gericht so ohne weiteres in Verbindung setzte. Falsch lt. gericht von heute.

Dienstaufsichtbeschwerde- wurde mir durch Gericht anhand gegeben und von der Erzieungsberatungstelle, weil das Jugendamt keine Fallzuständigkeit seit 90/03 erklären will, aber wegen Gerichtsanhängigkeit muss! Daher.
Auch telefonierte ich bereits heute mit der entsprechender Stelle an die die Dienstaufsichtbeschwerde geht. Ergebnis war, ich stoße auf Unverständnis wegen der Unternehmungen des JA. Hinweis von dort, Schilderung des Verlaufes angeben, unter Bezugnahme des entsprechenden Herrn der Erziehungsberatungstelle". Dieser hat nämlich alle Informationen vorliegen und kennt den Fall besser als jeder andere. Und das schönste ist, es sitzt im gleichen Hause eine Etage höher. Das betreffende JA liegt ca. 2 km entfernt.

Ausserdem formulierte ich die Dienstaufsichtbeschwerde "hilfesuchend" und nicht mit verbundenen Stress

RA- weiss Bescheid im Einvernehmen so vereinbart worden, da der ne Menge auf dem Tisch hat, und dort alles liegen bleibt bis 1 Stunde vor Fristablauf.

Hintergrund ist der, dass meine Tochter derzeit in eine ausweglose Situation geraten ist, sie möchte gern Dinge ändern und hat Angst vor meiner Ex, dieser dies mitzuteilen. ZB WE-Tausch, weil meine Freundin immer dann arbeitetn muss, wenn sie zu mir kommt.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2004 17:38
(@scorpio)
Schon was gesagt Registriert

Hi Mel,
hatte mich eben vergessen anzumelden!

Schöen Grüße und schöne Ostern
Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2004 17:44
(@Unbekannt)

hi scorpio,
vielleicht bin ich ja zu doof aber ich verstehe deine vorgehensweise nicht.

Hi Mel,

meine Vorgehensweise ist nun mal die der Verwirrung. Nun ist der erste Schritt dahingehend vollständig eingetreten.

N. sollte auf Kur (Psycho) - und notwendig bei dem Stress dem N. ausgesetzt ist. Kur wurde von Exe alleinig beantragt. Ich wurde über die vollendete Tatsache per Fax von Exe informiert. Nun ist N. seit Mo. in Wyk. Auf meinen Anruf dort diese Woche haben sich die dortigen Betreuer etwas gewundert. Hatte ein nettes Telefonat mit einer der Betreuerinnen vor Ort. Diese hatten die interne Info der ärztlichen Untersuchungsstellen mit "seitens der Mutter ist kein Kontakt zum Vater gewünscht" bereits in den Akten höchst interressant, denn überall an den anderen offiziellen Stellen wird genau das Gegenteil von Exe behauptet. Und dies war eine unabhängige Meinung!

Bezüglich der Dienstaufsichtbeschwerde beim JA-Leiter bin ich auch vorwärts gekommen. Erziehungsberatungsstelle und dieser Amtsleiter arbeiten zusammen in einem Hause. Nur, die Erziehungsberatungsstelle hat eine verschwiegenheitsverpflichtung, es sei denn, - "du entbindest sie von der Schweigepflicht". Wurde natürlich sofort erledigt. Mo. ist der Mann (immer besser wenn wir Gleichgesinnte (geschlechtige) Gesprächspartner haben) aus dem Urlaub zurück.
Habe noch ein zweites abgeschwächtes Mail an den Amtsleiter geschickt und siehe da, er hörte sehr aufmerksam zu. Solch Geschichten sind dem JA wohlbekannt,nur die sagen dazu nix. MitAnwalt ist immer noch nix, dnn die tun nur dann was, wenn sie Kohlen sehen und so ein Streit um die Kinder kostet richtig ..... unter 50´kannst du es vergessen - also musst du selbst ran. Nur eines muss bereits im Vorwege klar sein, mann muss unerschütterlich da durchgehen und darf zwischendurch nicht aufgeben weil es zu stessig wird!!!
Guten Abend noch und Gruß
Uwe


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2004 01:07
(@scorpio)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, irgendwie hapert es immer wieder mit der Anmeldung. Kann mir nicht erklären woran das liegen kann, denn eben hatte ich mnich angemeldet???????


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2004 01:15
(@scorpio)
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Hi Sky,

das mit dem Verfahrenspfleger ist nun endlich in Anlauf, denn dazu war der Anwalt nötig (siehe Beiträge) -es ist immer noch ein Scheidungsverfahren auch das Umgangsrecht- und dazu brauchst du nen Anwalt.....

Danke nochmals für den Tip.
Einen schönen Abend noch und viele Grüße nach Groß-Deutschland

Uwe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2004 01:23