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Pyrrhussieg

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 Mux
(@mux)
Registriert

Pyrrhussieg

Ich bin – um es mit John Cage zu sagen – einigermaßen aufgewühlt.
Am 25.05.09 war meine letzte Verhandlung vor dem Berliner Familiengericht.
Es ging um den Sommerurlaub 2009 mit meinem fünfjährigen Sohn.
Da die Richterin, vor der ich am letzten Montag nun zum vierten Mal stand,
es liebt schwammig zu formulieren, sieht man sich immer mal wieder.

Warum auch nicht. Die Stunde für 800 € kann ich mir kaum besser angelegt
vorstellen.

Aktueller Anlass ihre wohldurchdachte Sommerferienregelung: „Dem Vater stehen
drei Wochen innerhalb der Berliner Schulferien zu.“ (sinngemäß). Aber welche? War
nicht mit der KM zu klären. Könne sie sich aus beruflichen Gründen nicht zu äußern.
Leider, leider.
Meine Einigungsbemühungen gingen von Januar – März 2009, im April habe ich den
Urlaub gebucht, anschließend zwei Anträge zur Sommerferienregelung ans Amtsgericht
rausgehauen (krass konkret (gebuchter Urlaub 2009) sowie generell (innovativer Vorschlag:
die ersten bzw. letzen drei Wochen im jährlichenWechsel!). Stand schon in zwei
Umgangsanträgen drin. Nun ja.
Steter Tropfen höhlt den Stein....

Hab auch alles wieder mal in meinem Sinne durchbekommen. Damit hätte ich den letzten
Punkt festgeklopft, und die Hoffnung gehabt, meine Anwältin, die Richterin, die
JA-Mitarbeiterin (die liebe Jama) für einige Zeit nicht mehr zu sehen.

Dann zog aber meine Ex den Joker aus dem Ärmel. Da sie ja keinen Unterhalt
bekommen würde (Blick zu mir) und sie sich ja irgendwie finanzieren müsse (Lächeln zu der Richterin),
habe sie sich als Lehrerin beworben, sie würde bald mit ihrem Referendariat fertig sein...bla, bla.
Leider noch nichts Konkretes. „ Wo haben Sie sich denn beworben?“ fragte die Richterin nach.
„Bundesweit!!!“  „Das finde ich gut“ lächelte die Richterin wohlwollend.

Yes, was soll´s? Wofür braucht man Männer, gelle???

Den Rest habe ich irgendwie nur noch durch eine Nebelwand mitbekommnen.
Der Moment vor dem ich immer Angst hatte und der nun eingetreten ist.
Dass sie sich Sohni schnappt und einfach hier weggeht.

Wir sind nicht verheiratet gewesen, sie hat ASR und ich weiß auch,
wohin sie gehen wird. In Berlin hat man ja auch zur Zeit keine Chance als Lehrer
ne Stelle zu finden. Ja ne, is klar! Da ist ihre 450 km entfernte Geburtsstadt besser geeignet.
Oma und Opa sind da für die Rund-um-die-Uhr-sorglos-Betreuung und
ich kann die Umgangsregelung verkehrt rum in der Pfeife rauchen.

Seid Montag kreisen meine Gedanken um den Punkt wie ich den Weggang
meines Sohnes verhindern kann.

Bin fertig...
Mux

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2009 19:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das drängt mich, hier noch mal das OBI Angebot einer robusten Terracotta Regentonne ins Gedächtnis zu rufen.  😡

Aufgrund der stabilen Bauweise, sicher auch mehrmals verwendbar.
Vielleicht ließen sich nach der Anleitung von Hitchcocks "Der Fremde im Zug" auch die Nebenwirkungen noch spürbar reduzieren.

:gunman:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2009 20:09
 Mux
(@mux)
Registriert

Yep, glaub allerdings nicht, dass die Regentonne stabil genug ist, zumindest
meinen Umgangsbeschluss kann ich da reintreten... 😡

Was ist mit einer Mediation durch russische Vermittler, die sollen doch
sehr ergebnisorientiert arbeiten :question:

Im Ernst. Muss jetzt erst mal an Informationen kommen. Und mich sammeln.

LG,
Mux

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2009 11:29
(@Wolkenhimmel)

Moin Mux,

magst Du Dich vielleicht anschliessen?

http://www.vatersein.de/Forum-topic-15925.html

Da könntest Du mit Beppo die Regentonnen-Invest-Planung bei einem Bierchen besprechen  😉

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2009 11:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das wär doch mal ein Plan!  :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2009 11:39
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mux,

mein Mann stand mal vor einer ähnlichen Problematik (KM drohte Umzug - noch weiter als in Deinem Fall - an). Er hat sich beim RA beraten lassen.  Ergebnis: Als Vater ohne SR wenig Chancen  (*oh Wunder*  :gunman:) Wenn KM auf gut Glück wegzieht (ohne einen Job zu haben) könnte man eventuell was machen. Wenn sie allerdings eine gesicherte Existenz in Stadt xy bieten kann hat KV keine Chance.  😡

lg sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2009 11:43
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi sleepy,

doch ne Chance schon...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,605204,00.html

nur ich brauch meinen Job noch, denn wo krieg ich sonst meinen leckeren Rotwein her?

LG,
Mux

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2009 11:50
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

meinen leckeren Rotwein her?

Selber anbauen!  :rofl2:

ZL

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2009 12:50
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mux,

in leiste Dir geistingen Beistand. Auch ich habe ein Exemplar von (H)exe der Besonderen Gattung.

Auch ich muss mich leider demnächst wieder vor Gericht streiten, da sich die Ex nun nicht mehr an die gerichtliche
Umgangsvereinbarung hält.

Wie wäre es mir einer "Sammel-Regentonne-für besondere Exemplare" dann wären die richtigen Untereinander  :rofl2:

wegen dem Rotwein.... stelle doch beim nächsten Prozess (auch wenn sie evtl. wegzieht) einen Antrag, die Rechtsnachfolgekosten auf die Beklagte zu übertragen.

Dann bleibt Dir mehr Geld für Rotwein....  😉

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2009 15:51
(@ariba)
Registriert

Moin,

Der Moment vor dem ich immer Angst hatte und der nun eingetreten ist.
Dass sie sich Sohni schnappt und einfach hier weggeht.

Seid Montag kreisen meine Gedanken um den Punkt wie ich den Weggang
meines Sohnes verhindern kann.

auch meine EX ist hunderte von Kilometer weggezogen. Als KV ohne SR hat mann null komma 0,1 Chancen.
Es interessiert sogar niemanden von den Ämtern!! Eigentlich war es in mienem Fall sogar schon eine Art  "Entführung" innerländisch in lightform - mit List und Tücke sozuzsagen...

Damals dachte ich noch, es würde jemanden interessieren, dass das Kind aus dem soziualen Umfeld gerissen wird und
zudem weit, weit weg vom Papa sein wird - ABER...
Mama mit ASR darf und kann tun was sie will.

Also was tun?? Zu lernen alles "einfach" so zu akzeptieren!

Kann ich auch noch (vermutlich lange) nicht - aber es ist das einzige was man(n) tun kann. Ich kämpfe noch, aber irgendwann nur noch in meinem eigenen KOpf.
Der K(r)ampf ist (fast) verloren...
Ich kenne meine Tochter noch nicht einmal...

Ich fühle mit jedem mit, der einige innige Beziehung zu seinem Kinde hat und dann langsam entfremdet wird.
Die Gedanken, die ich im KOpf habe...sind nicht hier nicht mehr schreibbar...

Mitfühlend
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2009 23:26




 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo an alle,

gestern habe ich von der KM erfahren, dass sie aus Berlin mit meinem Kind in ein Kaff nach Baden-
Würtemberg (ca. 550 Km entfernt) zieht.

Was soll ich sagen? Es fühlt sich an, als wäre mein Kind gestorben.

Heute hole ich zum letzen Mal meinen Sohn aus der KITA ab, dann ist er drei Wochen
bei der KM, dann mache ich zwei Wochen Urlaub mit ihm und dann ist er Anfang September
weg.

Bin fasssungslos. Ein Alptraum ist wahr geworden.

Mux

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2009 12:39
(@craven)
Zeigt sich öfters Registriert

Das ist Krass! Das selbe steht mir auch irgendwann bevor und Ja es ist ein Gefühl als Ob die Kinder sterben! Wie soll man ( in meinem Fall ca. 500km) den Regelmäßigen Kontakt der Kinder zu Ihrem Vater gewährleisten!
Wie fühlen Sich die Kinder dabei!!!!!! Entscheidet das Gericht  :dunix: zum Wohle der Kinder / Kindes? oder zum Wohl der KM?????????

Oh Mannn  :knockout: :knockout:

Habt Ihr das GSR? Oder hat Sie das ASR?

Kopf Hoch!!! Auch wenn  es Super Hart ist!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 12:46
 Mux
(@mux)
Registriert

@craven,

Ja, sie hat das ASR. Sonst wüsste ich auch, was ich mache; so bin ich
machtlos.

LG,
Mux

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2009 13:01
(@craven)
Zeigt sich öfters Registriert

Hmmm doof! Trotzdem kann ich einfach kein Gericht verstehen, einfach so zuzulassen das Kinder aus Ihrem Sozialen Umfeld gerissen werden Dürfen und somit auch kein Regelmäßiger Kontakt zum Vater möglich ist!
Alle 14Tage für ein paar Stunden ist für die Entwicklung des Kindes zu wenig! So sagte mir das auch das JA!

Ich schon krass wie machtlos man ist und wie wenig Rechte man hat. Du zahlst also für dein Kind(Was ja auch nicht das Problem ist...) aber siehst es so gut wie Nie!

Einfach Schlimm einige Richter/Urteile! Unfassbar!! :gunman: :gunman: :knockout: :knockout:

Bin in der selben Situation, zwei Kinder, GSR und KM will 500km weit weg ziehen! Heute gehts zum Anwalt! Mal sehen was mich erwartet???!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 13:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mux,
das tut mir sehr leid für dich!

Irgendwas dagegen tun kannst du in der Tat nicht, höchstens versuchen, ne Kostenbeteiligungraus zu holen, was schwierig genug sein dürfte.

Meine Älteste ist mit nichtmal 2 Jahren 650 Km weg gezogen und wir konnten den Kontakt tatsächlich, wenn auch in lockerer Form, aufrecht erhalten. Sie ist jetzt 16.
Sicher auch deswegen, weil ich mit der Mutter nie Streß hatte und weil ich mir das finanziell immer leisten konnte.

Nur Alltag kann man so natürlich nicht erleben.

Mehr als versuchen kannst du es nicht.

Kopf hoch!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 13:28
(@craven)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich kann es mit Finanziell nicht erlauben. knapp 500€ Unterhalt! Dann ca. 120€ Mehrkosten durch Sprit etc. Zeitlich mal davon abgesehen das ich 1-2x Im Monat 24H bereitschaft 7Tage die Woche habe!

Ich finde es einfach heftig. Natürlich mag es funktionieren, aber es hätte auch Funktioniert wenn MUXs Ex in Berlin geblieben wäre. Stellen als Lehrer würde sich mit sicherheit auch im Umland finden aber ich denke das
Sie (S I E) es nicht will!

Krasse Sache! Unverständnis meinerseits! :againstwall: :againstwall:

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 13:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Craven, die Sache bei dir ist deutlich anders als bei Mux, da du GSR hast.

Dir sind in deinem Faden auch schon einige Hinweise gegeben worden, was du jetzt tun musst.
Nur fehlt dir anscheinend noch der richtige Kampfgeist.
Das sollten wir aber nicht im Faden von Mux diskutieren.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 13:57
(@craven)
Zeigt sich öfters Registriert

Craven, die Sache bei dir ist deutlich anders als bei Mux, da du GSR hast.
Ja das weiß ich ja auch!

Dir sind in deinem Faden auch schon einige Hinweise gegeben worden, was du jetzt tun musst.
Jep das weiß ich auch 🙂
Nur fehlt dir anscheinend noch der richtige Kampfgeist.
Nö! Ich habe viel zu lange gewartet aber jetzt wird gekämpft!

Das sollten wir aber nicht im Faden von Mux diskutieren.
Tuen wir das? Ich habe lediglich meine Meinung geäußert und kann halt gewisse Rechtsprechungen nicht gut heißen. Zu mal das ja nicht zum Wohle seines Kindes ist!
Und ich denke das MUX KM bestimmt im Berliner Umland einen Job gefunden hätte. Aber ich denke das SIE das nicht möchte. Wie auch immer.
Für das wohle des Kindes kann das nicht gut sein. Das es Funktionieren kann, steht außer Frage, ist das aber zum Wohl des Kindes? Ich denke NEIN!

Gruss Beppo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 14:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin craven,

ich bin weit entfernt davon, die Weitsicht deutscher Familienrichter zu loben oder auch nur zu erkennen - aber mit solchen Sätzen

Du zahlst also für dein Kind(Was ja auch nicht das Problem ist...) aber siehst es so gut wie Nie!

Einfach Schlimm einige Richter/Urteile! Unfassbar!! :gunman: :gunman: :knockout: :knockout:

schlägt man nur den Überbringer der schlechten Botschaft: Die Richter haben das Familienrecht im Allgemeinen und das ASR im besonderen nicht erfunden; sie wenden nur das geltende Recht an. Und nach diesem ist es nicht möglich, einen alleinsorgeberechtigten Elternteil in der Freizügigkeit seiner Wohnortwahl zu beschränken, indem man ihm einen Umzug inklusive Kind(ern) verbietet. Ein solches Urteil würde JEDEM Familienrichter postwendend um die Ohren fliegen; damit wäre in der Sache nichts gewonnen.

In Trennungssituationen (und damit zu spät) fällt vielen nicht verheirateten Vätern schmerzhaft auf, dass sie sich besser beizeiten um das GSR gekümmert und damit ihre Rechtsposition verbessert hätten: Bei GSR ist das "Kind zieht mit der Mutter ans Ende der Welt" zumindest schwieriger (wenn auch nicht unmöglich). Aber auch an diesem Versäumnis tragen die Familienrichter keine Schuld. Es ist dasselbe wie mit Versicherungen: Dass man sie besser abgeschlossen hätte, wird manchem erst schmerzhaft bewusst, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Und auch dort gilt: Ein brennendes Haus kann man nicht (mehr) versichern.

Keine Frage: Das gesamte deutsche Familienrechts-System ist ausserordentlich fehlerbehaftet; zum grossen Teil aus historischen Gründen. Das kann man aber nicht einzelnen Familienrichtern anlasten, auch wenn sie die möglichen Spielräume oft nicht ausnützen. Aber selbst in anderen Rechtsgebieten ist die Verurteilung, an einem bestimmten Ort zu leben, nicht möglich (Ausnahme: Knastaufenthalte im Strafrecht). Die Personenfreizügigkeit ist - zu Recht! - ein hohes Gut! Da sollte man von Zeit zu Zeit schon mal den Blick über den Tellerrand und die eigenen Befindlichkeiten heben.

Mal abgesehen davon: Auch ein Umgangsvater würde sich kaum dazu zwingen lassen, seiner Ex hinterherzuziehen. Auf welcher rechtlichen Basis sollte sie dann dazu verurteilt werden, am ehemaligen Wohnort zu bleiben? Es steht jedem Umgangsvater allerdings frei, irgendwann von sich aus umzuziehen und damit die Entfernung zu verkleinern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2009 14:52
 Mux
(@mux)
Registriert

@beppo

Danke für Dein Posting. Dein Beispiel gibt mir wieder etwas Mut, es doch irgendwie zu schaffen. Da ich es erst seit gestern weiß, kann ich  für mich
noch keine Perspektive sehen. Ich kann es einfach derzeit nicht akzeptieren in 6 Wochen meinen  Sohn nicht mehr in der gewohnten Weise um mich
zu haben.

@craven 
Es gibt in der genannten Sache kein (ungerechtes) Urteil, wird es auch nicht geben. Denn bitte was soll ich denn beantragen? Alle Urteile, die ich erstritten
habe, sind Umgangsurteile, die in meinem Sinn entschieden wurden. Insofern kann ich mich nicht beschweren.

@brille

In Trennungssituationen (und damit zu spät) fällt vielen nicht verheirateten Vätern schmerzhaft auf, dass sie sich besser beizeiten um das GSR gekümmert und damit ihre Rechtsposition verbessert hätten: Bei GSR ist das "Kind zieht mit der Mutter ans Ende der Welt" zumindest schwieriger (wenn auch nicht unmöglich). Aber auch an diesem Versäumnis tragen die Familienrichter keine Schuld. Es ist dasselbe wie mit Versicherungen: Dass man sie besser abgeschlossen hätte, wird manchem erst schmerzhaft bewusst, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Und auch dort gilt: Ein brennendes Haus kann man nicht (mehr) versichern.

Solche verallgemeinernden Statements empfinde ich geradezu als Hohn, da sie meiner Situation im besonderen und auch im allgemeinen den meisten
Trennungsvätern nicht gerecht werden. Nach §1626a BGB ist gegen den Willen der Mutter das GSR nicht möglich. Also nix mit kümmern. Im Gegensatz
zu den Versicherungen. Oder muss meine Ex bei zustimmen, wenn ich ne Hausratversicherung abschließen will?

Auch zur Freizügigkeit kann man eine andere Meinung haben. Nämlich dass die elterliche Verantwortung über der persönlichen Freiheit steht. Es gibt übrigens
Länder, die das ähnlich sehen. Deutschland natürlich nicht, da hast Du schon recht. Nur ob man das unbedingt gutheißen muss, sei jedem selbst überlassen.
Aber die Rechtssituation ist klar, insofern brauchen wir hier nicht weiter zu diskutieren.

LG,
Mux

 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2009 15:57




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