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Probleme durch Klage gegen nachehelichen Unterhalt

 
(@mrpapa)
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Nachdem ich, den nacheheleichen Unterhalt nicht mehr leiste, läuft das gange vor Familiengericht.
Ich bekamm bis jetzt vele Probleme damit.
Ich bin millerweile in 100 Meter Abstand von der Wohnung meiner Kinder ungezogen, in der Hoffnung mehr Teil in Ihrem Leben teilzunehmen und mich mehr mit der Betreuung der Kinder zu engangieren.
Trotzdem habe ich massive Probleme mit der Mutter.
Sie will nicht, dass ich mehr Teil an das Leben unserer Kinder nehme.
Ich sehe sie mittlerweile weniger als früher.

Ich schickte Ihr einen Vorschlag, dass ich die Kinder jedes 2. Wochenende mit Übernachtung von Sonntag zu Montag habe und ein mal die Woche, dass die Kinder bei mir übernachten.
Ich finde den Vorschlag, den Umständen entsprechend in Ordnung.
Wie finde ihr ihn?

lg
MrPapa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2015 23:49
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ohne jetzt das Alter Eurer Kinder und die Vorgeschichte recherchiert zu haben:

Ich schickte Ihr einen Vorschlag, dass ich die Kinder jedes 2. Wochenende mit Übernachtung von Sonntag zu Montag habe und ein mal die Woche, dass die Kinder bei mir übernachten.
Ich finde den Vorschlag, den Umständen entsprechend in Ordnung.

zu wenig!

Was spricht gegen 2 (od. gar 3) Übernachtungen am WE? Das finde ich eigentlich praktikabler als unter der Woche (letzteres eher zusätzlich zu einem ausgedehnten WE-Umgang). und auch wenn es bei nur einer Ü am WE bleiben sollte, finde ich So auf Mo suboptimal.

Wie lief der Umgang denn vorher? Was ist mit Ferien?
Und was meinst Du mit "den Umständen entsprechend "?

Ich befürchte, Du wirst den Umgangs3sprung (1. Gespräch/ schriftl. Vorschlag, 2. Vermittlung durch JA oÄ, 3. FamG)  praktizieren müssen.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2015 10:34
(@mrpapa)
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Ich habe mich falsch ausgedrückt.
Natürlich meinte ich jedes 2. Wochenende von Freitag Nachmitag bis Monntag früh.
Und Extra dazu mindenstens einen Tag während der Woche mit Übernachtung. z.B Jeden Mittwoch.
Die Kinder kommen zu mir gleich nach der Schule, wir machen Hausaufgaben, essen wir und übernachten dann bei mir

Wäre dies ok und hätte gute Chanchen vor dem Gericht?

lg
MrPapa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2015 17:33
(@psoidonuem)
Registriert

Ich kapier's nicht.

Du zahlst keinen nU mehr und möchtest von der Mutter als Belohnung mehr Betreuungszeit? Bzw Deine Ex hat DIch auf nU verklagt und Du fragst, was das Gericht zu Deinem betreuungsvorschlag sagt?

Nun, es wird sagen, das sind zwei verschiedene Sachen. Und der erste von Euch beiden beim Termin "Betreuung gegen Geld" auf den Tisch bringt, kriegt einen Einlauf vom Richter. Hoffentlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2015 18:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich kapier's nicht.

Kleine Nachhilfe. Er hat Gründe, wieso er die Zahlung von nachehelichen UH ablehnt. Ist eine etwas kompliziertere Geschichte.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2015 18:58
(@mrpapa)
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Ich kapiere auch nicht, was Du damit gemeint hast.
Hier geht es um Umgangszeiten.
Ich habe die Kinder sehr oft gesehen, solange ich Trennungsunterhalt bezahlt habe. Fast jedes Wochenende waren sie bei mir.
Nachdem ich den nachehelichen Unterhalt eingestellt habe, bekamm ich massive Probleme mit dem Umgang.

Deswegen meine Frage, ob mein Umgangsvorschlag einen Sinn vor dem Gericht machen würde, falls meine Exfrau nicht darauf eingehen wird.

Und obwohl es mir gar nicht darum ginge, wo wäre für Dich das Problem Betreuung gegen Geld?
Ich könnte und würde sogar sehr gerne die Kinder jeden Tag bei mir haben.
Ich wohne etwa 50m von dennen entfernt.
Alle hätten was davon.

Kindesunterhalt steht sowieso nicht zur Debatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2015 19:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du gegen nU klagst hat das erst einmal keinen Bezug zum Umgang. Das Ergebnis dieses Prozesses wird den Umgang nicht einschliessen.

So wie Du Dir den Umgang vorstellst ist das in Ordnung, wenn Du damit Probleme bei Deiner Ex hast, dann gilt der "Dreisprung", formuliere Deine Wünsche schicke sie an die Km und setze eine Frist für die Antwort. Ist sie nicht einverstanden oder antwortet nicht, dann bittest Du das JA um Vermittlung, bringt das auch nichts, dann kannst Du vor Gericht auf Umgang klagen. Das ist aber ein Extra-Verfahren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2015 19:23
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Huhu,

wenn du 100 m von den Kindern entfernt wohnst, schlag doch Wechselmodell vor 😀 also wenn du es leisten kannst.

und dann könnt ihr euch doch "runterhandeln" und einen gemeinsamen Nenner finden.

lg
mellipop

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2015 12:51