Nur noch Terror.......
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Nur noch Terror....endlich habe ich mal einen Sohn.....

 
(@nordlicht2400)
Schon was gesagt Registriert

Also um alles wiederzugeben aus meiner Seele würde den Rahmen sprengen.Also sonst kann man meine Geschichte mal lesen.
Also die aktuelle Lage, da bräuchte ich mal Hilfe.
Also seit dem 01.02.2010 ist meine Ex Freundin von der ich mich getrennt habe mit unserem Sohn ca. 650 km weit in den Süden gezogen von der Ostsee.
Sie hat Ihren Job hier gekündigt und alles stehen und liegen gelassen und ist zu Ihren Eltern gezogen ins Haus.
Wir beide haben das gemeinsame Sorgerecht.Das Jugendamt hier im Norden hat sich mehmals NUR mündlich angelogen, ich habe sie auch gehen lassen weil Sie versprochen hatte man trifft sich alle 4 Wochen mal auf Halber Strecke.NIX ist seit dem 1.02.2010, statdessen wird mein 3 Jähriger Sohn als Druckmittel genutzt.

D.H ich war Ihn schon 2 x auf meine Kosten für 4 Tage im Süden besuchen, leider tauchte meine Ex dann in meiner Pension nachts auf mit naja sagne wir leicht bekleidet.Als ich das alles IHR DEUTLICH sagte das das nix bringt wurde der Hass stärker.

Sie beldigt mich nur noch am telefon beschimpft als NUR Erzeuger und andere gemeinsame Sachen, wenn ich am telefon nicht pariere dann darf ich meinen Sohn nicht sprechen.
Die Jugendämter sind hilflos angeblich...naja tolle Hilfe kommt nicht ausser die meinen meine Ex hat die Beziehung noch nicht verkraftet.

Naja aktueller Fall, meine Ex und ich haben uns geienigt das mein Sohn 14 Tage er ist 3 Jahre und voll fit bei mir an der ostsee ist da ich dank meiner Ex auch arbeitslos bin habe ich ja die Zeit.

Naja also bin ich mit meiner Familie in den Süden gefahren habe meinen Sohn 650 km geholt zurückgefahren unter Zeugen sagte Sie das ich ihn 14 Tage haben kann.
Dann erlbe ich gerade eine wunderbare Zeit mit meinem Sohn, alles was meine Ex sagte as mein Sohn nicht mag tut er anders, er kuschelt sagt nur papa hier Papa da ins Wasser isst alles ohne sonst was....meine Ex ruft täglich an und behauptet ich würde den Willen vom Sohn brechen usw.
Sie sagt Sie das aus den 14 Tagen nur 1 Woche sprich soll Ihn wiedre zu Ihr bringen.Sie hätte angeblich mit dem JA gesprochen und die meinsten ja max 9 Zage.

naja mein Sohn  hat sooo viel Spass und ich weiss nicht wann ich Ihn wieder sehen werde.
Naja muss ich Angst haben ? was kann passieren sie bzw meine Ex meinte sie würde mich brechen d.h andere Kaliber ziehen usw.
Sie ruft ständig an gehe schon nicht mehr ran da ich die Zeit mit meinem Sohn  sooooo geniese und wollte Ihn die 650 km wieder in den 14 Tagen die Vereinbart waren zurückbringen.Ist das korrekt ? Haben beide das gemeinsame Sorgerecht.

Auch für die Zukunft was für Chancen habe ich IHN zu sehen, da ich denke wenn er wieder zurück ist wird sie mir es ganz verwehren.
Eine Bekannte sagte mir das ich meine Ex ggf an den Kosten Reise beteiligen kann da sie ja weggeangen ist und selber gekündigt hatte.Sie wollte mir nur schaden.
Bitte ich brauche mal Eure Hilfe vielen Dank...

Wieso hassen Frauen so ? Macht nur Bauchweh.....und der Kleine tut mir sooo leid.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 21:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nordlicht!

Erstmal: Entspann Dich etwas. Sie kann Dir nix.

Da Ihr gemeinsames SR habt, darfst Du exakt dasselbe tun wie sie. Keiner von Euch beiden kann dem anderen sagen was er tun darf oder was nicht. Rechtlich seid Ihr vollkommen gleich gestellt. Theoretisch könntest Du den Kurzen sogar ganz bei Dir behalten.

Vereinbarungen sind jedoch bindend. Auch mündliche. Wenn Ihr 14 Tage vereinbart habt, dann sind die auch einzuhalten. Wenn Exe das nun plötzlich anders sieht, dann ist das ihr Problem. Nicht Deins.

So wie ich das sehe braucht Ihr eine verbindliche Umgangsregelung. Also fest gesetzte Termine, zu denen Du Deinen Sohn siehst. Minimum wären da wohl alle 14 Tage das WE, alle Ferienhälften und diverse Zusatztage. Ob der großen Entfernung müsst Ihr evtl. was spezielles ausmachen.

Hier bei VS raten wir dazu immer den Umgangsdreisprung:
1. Friedlicher Einigungsversuch mit Mama und Aufsetzen einer Regelung. Scheitert das, dann ...
2. JA um Unterstützung bitten (die bekommst Du, auch wenn Dein Eindruck von denen bisher ein anderer ist). Scheitert das auch an ihr, dann ...
3. Umgangsantrag ans Gericht raushauen. Spätestens das klappt dann.

Denn das einzige, was in BRD den Vätern wirklich so gut wie sicher ist, ist das Umgangsrecht. 99% der Fälle enden mit einer gerichtlich festgelegten Umgangsregelung, die die Mutter dann zu schlucken hat.

Also - lass Dich nicht ins Boxhorn jagen. Geniesse die vereinbarten 14 Tage mit Deinem Sohn und mach Dir keinen Kopf. Sie kann Dir nichts. Du bist der sorgeberechtigte Vater, der mit seinem Sohn zu Hause ist.

Aber bring ihn pünktlich zum vereinbarten Termin zurück. onst machst Du Dich unglaubwürdig für zukünftige Schritte.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 22:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nordlicht,

Die Jugendämter sind hilflos angeblich...naja tolle Hilfe kommt nicht ausser die meinen meine Ex hat die Beziehung noch nicht verkraftet.

So ungern ich das Jugendamt in Schutz nehme, aber in diesem Fall beschwerst du dich zu Unrecht über diese Truppe ... sie sind in solchen Dingen hilflos. Wirklich. Alles, was sie machen dürfen: Sie dürfen deiner Ex gut zureden. Mehr als das dürfen sie einfach nicht (und im Grunde genommen ist das auch gut so - gemessen an der durchschnittlichen Kompetenz in deutschen Jugendämtern käme sonst bloß Blödsinn heraus).

Für dich bedeutet das alles im Grunde genommen "nur", dass du den üblichen Umgangs-Dreisprung vollziehen musst:

1. Versuche, mit Ex eine Umgangsregelung zu finden; wenn das (vorhersehbar) scheitert, dann
2. Bitte das Jugendamt am Wohnort des Kindes um Vermittlung zwischen dir und Ex wegen einer Umgangsregelung; wenn das (vorhersehbar) scheitert, dann
3. Ab zum Familiengericht und eine Umgangsregelung einklagen.

Lies bitte ein wenig in den übrigen Beiträgen in diesem Unterforum, dann wirst du schnell merken, was alles in eine Umgangsregelung mit einer nicht-kooperativen Kindsmutter rein muss. Wenn du Fragen hast, dann frage; wenn du magst, kannst du hier gerne auch aufschreiben, wie du dir eine sinnvolle Umgangsregelung für dich und deinen Sohn vorstellst, dann machen wir hier zusammen den Feinschliff dafür.

Und mach' dich lieber heute als morgen ans Werk, denn so wie es aussieht, ist deine Ex gerade dabei, zur Hardcore-Umgangsboykotteuse zu mutieren. Die Zeit arbeitet gegen dich!

Haben beide das gemeinsame Sorgerecht.

Bist du ganz sicher? Da du von "Ex-Freundin" sprichst, wart ihr offenbar nicht verheiratet - hat sie damals tatsächlich die Sorgerechtserklärung unterschrieben? Deine Anerkennung der Vaterschaft begründet nämlich noch kein gemeinsames Sorgerecht!

Sie sagt Sie das aus den 14 Tagen nur 1 Woche sprich soll Ihn wiedre zu Ihr bringen.Sie hätte angeblich mit dem JA gesprochen und die meinsten ja max 9 Zage.

Wenn du bei ihr ein bisschen Krawall machen willst, dann kannst du ihr ja sagen, dass du die Aussage des Jugendamtest natürlich nur akzeptieren kannst, wenn du eine schriftliche und begründete Stellungnahme des Jugendamtes bekommst. Erstens dauert das seine Zeit, und zweitens würde mich mal interessieren, was für schwachsinnige Gründe die aus dem Ärmel ziehen, dass ein Dreijähriger nicht für zwei Wochen mit seinem Papa Urlaub machen könnte ...

Ansonsten: Einfach ignorieren. Wenn du gemeinsames Sorgerecht hast, kann dir eigentlich nichts passieren außer Ärger mit der Ex - und den hat du ja sowieso schon ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. Milan war schneller 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 22:34
(@nordlicht2400)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Vielen Vielen Dank Ihr glaubt nicht wie mich das ein wenig beruhigt.Meine ganze Familie sagt ich solle die KM einfach ignoreiren und wenn
Sie mich am telefon beleidigt auflegen.NUR ich will ja eine friedliche Lösung aber es geht nicht scheinbar.

Da ich ja 650 km weit weg wohne hilft mir meine Familie alle 2 Monate den Kleinen abzuholen und wieder hinzubringen
Nur die Kosten zerfressen mich ? Gibt es Urteile wo sich die KM etwas beteiligen muss ?

Und ja waren GOTTSEIDANK nie verheiratet obwwohl die "komische" KM macnhmal im Wah noch redet wir seien zusammen oder sie will noch ein Kind aber ich hatte damals vor der Geburt meines Sohnes bei Amt eine Erklärung bzw WIR beide eine Erklärung für gemeinsames SR unterschrieben.

Sie ist auch NUR weggezogen weil SIE mir schaden wollte und will.

Sie benutzt den Kleinen und ich kann nicht viel machen....mich bedrückt es ja.Ich sage ja das es generell bei IHR gut geht aber möchte Ihn ja nur mal sehen.

Werde eine Anwaältin im Süden besuchen mal danke trotzdem.

Und ich geniese die Zeit waren schon überall und viel am baden am Strand.....und er ist sooooooo knuffig.

Ich stelle mir eine Umgangsregelung vor, indem ich Ihn alle 2 Monate sehen kann da ich zur Zeit arbeitslos dank der KM bin(andere Sache) aber das ändert sich ja in paar Wochen wieder.
D.H meine anderer Teil der Familie wohnt in 300 KM Entferunung von der KM, das man sich vielleicht auf halben WEG trifft oder jeder eine Fahrt ? ist sowas durchsetzbar ? Da Sie ja weggegangen ist trotz festen Jobs ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 22:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nordlicht,

Nur die Kosten zerfressen mich ? Gibt es Urteile wo sich die KM etwas beteiligen muss ?

Grundsätzlich ist es in diesem verrückten Land so, dass die Umgangskosten dem Umgangselternteil (d.h. dir) aufs Auge gedrückt werden, egal wie und warum diese Kosten entstanden sind. Es gibt einige wenige Urteile, wo eine Mutter zur Beteiligung an den Umgangskosten verdonnert wurde - bemühe mal die Suchfunktion (am linken Bildschirmrand, "vatersein.de durchsuchen"). Allerdings setzt das u.a. voraus, dass bei ihr überhaupt was zu holen ist; wovon lebt deine Ex denn derzeit?

Ich stelle mir eine Umgangsregelung vor, indem ich Ihn alle 2 Monate sehen kann da ich zur Zeit arbeitslos dank der KM bin(andere Sache) aber das ändert sich ja in paar Wochen wieder.

Konkreter. Sieh' zu, dass du das möglichst auf Ferien und lange Wochenenden legst, damit sich die ganze Fahrerei überhaupt lohnt. Denk' vorsorglich auch schon mal daran, dass dein Junior in zwei bis drei Jahren in die Schule kommt, also schau dir schon mal die Schulferienregelung des Bundeslandes an, in das deine Ex gezogen ist. Du hattest vom Süden gesprochen - wenn ich als Beispiel mal die bayerische Schulferienregelung nehme (die ich recht gut kenne), dann könnten deine sechs Umgänge im Jahr z.B. die folgenden Zeiten umfassen: Von Silvester bis Heilige Drei Könige. Vom Fronleichnams-Donnerstag bis zum darauffolgenden Sonntag, oder auch gleich die ganze Fronleichnams-Woche (Fronleichnam ist hier Feiertag und liegt typischerweise in den bayerischen Pfingstferien). Drei Wochen im Sommer. Oder so ähnlich, weitere Kandidaten sind z.B. die Frühlingsferien oder Allerheiligen. Musst natürlich auch gucken, wie du das mit deinem eigenen Urlaub hinbekommst, ob du dir bei deinem zukünftigen Chef auch mal unbezahlten Urlaub nehmen oder ein Gleitzeitkonto führen kannst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 23:08
(@nordlicht2400)
Schon was gesagt Registriert

@Malachit : Danke, also die KM ist in Rheinland Pfalz bei Alzey.Also werde ich mal die Ferien stduieren und eine Frage, kann man 1-2 Wochen in den Ferien ansetzen ? Bzw ein verlängertes WE ?

Also mir sagte jemand mit den Kosten,da die KM ja weggegange ist bzw Ihren Job aufgegeben hat das manche Richter das anders sehenj ich googel mal.

Naja gerade wieder eine SMS bekommen von der KM naja nach 3 x beleidgen das ich ein Depp sei meinte sie das es ein Richter entscheiden solle und SIE keinen KONTAKT mehr will naja komisch sagte sie schon sooooooo oft.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 23:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nordlicht,

eine Frage, kann man 1-2 Wochen in den Ferien ansetzen ? Bzw ein verlängertes WE ?

Ich weiß ja, dass dein Junior erst drei Jahre alt ist, und bei einem relativ jungen Kind setzt man eher kürzere, dafür aber häufigere Umgänge an, aber das geht bei 650 Kilometer Abstand ohnehin nicht. Die "typische" Regelung spätestens ab Schuleintritt jedenfalls lautet: Jedes zweite Wochenende z.B. von Freitagabend bis Sonntagabend, zusätzlich die Hälfte der Schulferien, plus 'ne Regelung für die hohen Feiertage (insbesondere Weihnachten und Ostern). Insofern bist du mit deinen "alle zwei Monate" ohnehin schon deutlich unterhalb der Standardregelung; d.h. überlege dir erstens, ob du nicht doch irgendwie mehr Zeit für deinen Sohn freischaufeln könntest (und wenn es bedeutet, dass du aus Kostengründen die zweimal 650 Kilometer zum Abholen an einem Tag mit dem Wochenendticket der Bahn für 37 Euro machen musst, sofern der Nahverkehrsfahrplan das auf deiner Strecke hergibt); und zweitens, lass' dich nicht ins Bockshorn jagen und dich von deinem ohnehin schon spärlichen Vorschlag noch weiter runterhandeln.

Naja gerade wieder eine SMS bekommen von der KM (...) meinte sie das es ein Richter entscheiden solle

Na dann tue ihr doch diesen Gefallen! Wenn du ganz freundlich bist (und deine Chancen vor Gericht verbessern willst), dann bitte vorher noch das Jugendamt um Vermittlung; so wie deine Ex drauf ist, wird sie da vermutlich eh' nicht erscheinen, aber dann ist wenigstens für das Gericht dokumentiert, dass du um eine friedliche Lösung bemüht warst und sie sich quergestellt hat.

Was den Rest ihrer SMS betrifft, hefte es ab in der Rubrik "was kümmert's die deutsche Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr schrubbt" 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 23:57
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Naja gerade wieder eine SMS bekommen von der KM (...) meinte sie das es ein Richter entscheiden solle

Jo, lass sie mal machen. Einen Richter braucht Ihr m.E. sowieso bald, damit Deine Umgangsregelung von ihm in Zement gegossen wird. Kein Grund also für Dich Angst davor zu haben. Das ist eine Drohung, die Dir nicht mal den Puls erhöhen sollte.

Und überhaupt - was will SIE von dem Richter? Viel kann sie da nicht erwarten. Dir das SR entziehen lassen? Wird sie eher nicht schaffen. Und selbst wenn - auf die Entfernung und bei den seltenen Kontakten würdest Du das nicht mal merken. ABR entziehen? Das brauchst Du sowieso nicht. Bleibt also nur noch Umgangsrecht - und da sitzt Du als Vater am deutlich längeren Hebel.

Mach den Dreisprung. Der wird zum Erfolg führen.

Kannst ja auch schon mal beim JA anrufen (welches für ihren Wohnort zuständig ist), Problem schildern und fragen, ob sie ne Idee haben. Sicher werden sie Dir dann ein gemeinsames Elterngespräch vorschlagen, in dem sie versuchen werden eine Umgangsregelung auf die Beine zu stellen.

Und was mir noch wichtig erscheint: Du bist noch voll Groll gegen Deine Ex. Drück das weg. Alles, was nichts mit Umgang zu tun hat, spielt keine Rolle mehr bzw wäre sogar höchst kontraproduktiv. Begegne ihr nur noch als Vater und vertrete nur diese Interessen. Keine Dreckwäsche, keine endlosen Diskussionen und kein Wort über früher. Nur über das Jetzt und das Morgen reden. Gestern spielt keine Rolle mehr.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2010 12:54
(@mappi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Nordlicht,

ich habe Deine Geschichte hier ganz durchgelesen ... was mir spontan dazu einfiel war,
Ob es Dir nicht möglich ist in die Nähe Deines Sohnes zu ziehen. Du schreibst Du bist arbeitslos.
Wäre es nicht möglich einen neuen Job in RLP zu suchen? Klar wenn Du Krabbenfischer bist siehts
in Alzey oder Mainz schlecht aus 🙂 . Keine Ahnung was Du beruflich machst aber als kleiner Tipp
Frankfurt/Main, Wiesbaden, Mainz usw. sind nicht allzuweit weg von Alzey

Gruss Mappi

Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2010 15:41
(@nordlicht2400)
Schon was gesagt Registriert

Ich spiele schon länger mit dem Gedanken nach RLP zu siehen auch Frankfurt oder Mainz die Ecke aber ich lebte da schon einmal und musste feststellen das ich nen Jung von de Waterkannt bin bin an der Ostsee aufgewachsen und meine Ex ist ja weggezogen aber muss mir überlegen was mir wichtig ist die Liebe zu meinem Sohn.

Trotzdem habe ich hier im Norden eine neue Beziehung mal abwarten.Gott sei Dank wilkl meine neue Beziehung NIE Kinder und NIE heiraten naja anderes Thema.

ich geniese zur Zeit mit meinem Sohn.

Muss Euch TIPP gebern aber sagen das ich heute einen BÖSEN Anruf vom JA bekommen habe mit einer 50 jährigen Frau gesprochen habe weil die KM bei Ihr vorgesprochen hat und sagte das ich meinen Sohn nur 1 Woche haben soll, ich aber 14 Tage..das JA meinte max 9 Tage.Kann ein JA sowas beurtilen ? die KM meinte das mein SOHN sich hier UNWOHL fühlt und sie vermisst wie will sie das wissen was nicht stimmt ?????

Das JA drohe mir bzw redete ganz böse weil sie den Beistand haben mit " Verfügung" usw.

naja nach paar telefonaten mit einer Anwaältin in Alzey haben wir uns nun auf 9 Tage geeinigt.Aber was die KM alles schafft.
Und ich brauche dringend eine Umgangsregelung und soll mir sowas überlegen innerhalb von 1 Woche....aber wie ?

650 km weit weg.....arbeitslos. Bekomme 1100 € Arbeitlosengeld zahle 400 Euro Miete 225 € Unterhalt und habe ein Auto....wie soll ich mir dann alle 6 Wochen 4 Fahren leisten können `? Naja denke viele haben das Problem...

P.S Das JA sagte auch das ich runterziehen soll....hallo meine Heimat ist der Norden...und wenn ich runterziehe zeiht meine Ex wieder wonaders was sie nicht tut aber....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2010 23:13




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nordlicht,

Muss Euch TIPP gebern aber sagen das ich heute einen BÖSEN Anruf vom JA bekommen habe mit einer 50 jährigen Frau gesprochen habe weil die KM bei Ihr vorgesprochen hat und sagte das ich meinen Sohn nur 1 Woche haben soll, ich aber 14 Tage..das JA meinte max 9 Tage.Kann ein JA sowas beurtilen ? die KM meinte das mein SOHN sich hier UNWOHL fühlt und sie vermisst wie will sie das wissen was nicht stimmt ??

Bei diesem JA-Schwachfug ist jeder weitere Kommentar überflüssig. Du merkst dir bereits jetzt: Dieses JA wird für dich höchstwahrscheinlich nur die Durchgangsstation auf dem Weg zum Gericht sein. Du machst dort genau einen Termin für eine Vermittlung mit der KM, nicht mehr. Scheitert dieser (wovon ich ausgehe), dann sofort ab zum Gericht.

Das JA drohe mir bzw redete ganz böse weil sie den Beistand haben mit " Verfügung" usw.

Entweder ein Bluff von dieser JA-Tussi ... oder deine Ex hat "versehentlich" vergessen zu erwähnen, dass ihr gemeinsames Sorgerecht habt.

Und ich brauche dringend eine Umgangsregelung und soll mir sowas überlegen innerhalb von 1 Woche....aber wie ?

Hey, wir hatten doch schon damit angefangen  - wie sieht's denn nun aus mit den rheinland-pfälzischen Schulferien, passenden Feiertagen und so weiter, und wie kannst du deine gewünschten sechs Umgänge im Jahr dazu passend auf die Zeitachse legen?

.....arbeitslos. Bekomme 1100 € Arbeitlosengeld

Ich dachte, das mit der Arbeitslosigkeit wäre nur vorübergehend und würde sich in ein paar Wochen erledigt haben; oder habe ich da was falsch verstanden? Jedenfalls, wenn du bald wieder in Lohn und Brot stehst, dann mach' die zukünftige Umgangregelung nicht davon abhängig, dass du in diesem Moment nur 1.100 Euro hast. Bis du bei dieser KM den ersten Umgang laut Umgangsregelung hast, wird ohnehin noch ein bisschen Zeit vergehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 00:26
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Moment mal...

Das JA drohe mir bzw redete ganz böse weil sie den Beistand haben mit " Verfügung" usw.

Was genau haben die?

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 00:34