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nun kommt auch der Bruder

 
(@elternteil_m)
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Ich schreib das hier mal für zwei KVs:
Die KM läßt bald auch den grossen Halbbruder -mit unserem Sohn- für ein langes Wochenende zu mir. . . Da der Grosse kürzlich beim Abholen des Kleinen gefragt hatte, ob er mal mitdürfte. . .Find ich gut, sie zeigt damit auch, das sie sogar den Grossen mir anvertraut. Den KV (sie hat ASR) des Grossen informierte sie, er hat nix dagegen, lehnt sich aber dagegen auf, das unsere Ex das alleine entscheidet. Das ist natürlich Futter für unsere Ex, und sie wird richtig laut.
Zu mir sagte sie: Wenn "der" nichtmal seine Unterlagen für die neue Berechnung des Unterhalts beibringt (es besteht Beistandsschaft) , entscheide ich ganz alleine, ob der Grosse mit zu Dir kommt, soll er mal sehen, was er bekommt, wenn er nicht zahlt. ( er zahlt aber regelmässig nach DT )

Der aussergerichtlich geregelte Umgang: Seit 4 Jahren holt der KV den Grossen Samstags zwischen 13:59 Uhr und 14:01 Uhr bis sonntags abends/Montags morgens, jeden Donnerstag ist er von KiGa Ende bis Freitag Kiga - Anfang bei der Mutter des KV.

Kann er bei ASR der KM ein Umgang in der o.g. Grössenordnung mit einem Beschluß erreichen, wenn der bereits seit 4 Jahren so ausgeführt wird ? ( Über das bevorstehende gemeinsame Wochenende der Kids werden wir schon gemeinsam im Wohle des Grossen entscheiden. ) Es wäre übrigens das erste gemeinsame Wochenende der Kids (3+5) da der Grosse ja immer beim KV ist. . .
Im Gegenzug würde ich auch zustimmen, das der Lütte mal mit dem Grossen ins dortige WE zieht. . .


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2005 13:13
(@sandgren)

hy elternteil m,
etwas verworren geschrieben und ich habs 5x gelesen und denke das die frage die war ob der KV trotz ASR der KM seinen umgang auch bei gericht fixieren kann?

ASR hat grundsätzlich zuerst keinen einfluss auf den umgang! 😉
sollte der umgang bereits seit 4jahren erfolgreich praktiziert worden sein wird sich im falle einer gerichtlichen regelung max. der Do. in frage stellen lassen müssen. 🙁

die Sa/So regelung kann aber unter umständen auf 14tägig reduziert werden.

je nachdem wie massiv die KM versucht den umgang zu verhindern.

das ihr 2 KVs die kinder als geschwister seht und so den umgang praktizieren wollt finde ich klasse!! :thumbup:

gruss sandgren 😎


AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2005 13:47