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2. Wohnsitz Kindergarten

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(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

GSR, ABR bei KM und ich hab einvernehmlich ausgebautes UR:

Kann KM etwas dagegen sagen, das der Lütte, wenn er jede vierte Woche bei mir ist, hier auch in den KiGa geht ? ( Bei der Anmeldung brauchte ich nur Namen des Kindes, Wohnort, Erst- oder zweitwohnsitz wurde nicht gefragt ;-), und die Namen der Eltern angeben. Da hab ich nix gelogen, ihn einfach angemeldet. . . Nun hab ich einen Nachmittagsplatz genehmigt bekommen, direkt in meiner Nähe und seine Cousinen (mit denen wir auch ausserhalb des KiGa viel unternehmen) sind auch dort. . .

Wenn ich es der KM sage, wird sie auf die Barrikaden gehen. . .rein aus Trotz. . .also besser nicht ?

Frage also:
Darf sie etwas gegen KiGa am Zweitwohnsitz während Ausübung des UR haben ?


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 14:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Elternteil_m

Ich kann Dir jetzt keine gesetzlich fundierte Antwort geben, aber ehrlich gesagt würde mir bei so einem Alleingang, wenn ich SR und ABR habe die Hutschnur platzen.

Nicht nur, dass Du einfach bestimmst, dass das Kind in eine Kita gehen soll (wofür normalerweise eine Kitatauglichkeitsuntersuchung nötig ist), sondern auch weil ich als sorgeberechtigte Mutter auch gerne wüßte, nach welchem Konzept mein Kind fremdbetreut wird.

Ich glaube, da gehst Du einen Schritt zu weit!!!

LG Lausebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 14:52
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Grundsätzlich stimme ich Dir natürlich zu, das Alleingänge der Sorgeberechtigten nicht grade der Stimmung förderlich sind, und ich stimme mich auch grundsätzlich bestens mit ihr ab. . . . allerdings sind die Alleingänge der KM erst Recht gewöhnungsbedürftig 😉

Sie hat doch auch keinen Einfluß darauf, wie ich ihn hier "erziehe". . . und ich habe auch keinen Einfluß darauf, wie sie ihn erzieht, und in welchen KiGa sie ihn anmeldet. . .

Ich seh da einfach nix, warum sie das für hier bestimmen sollte.

[Editiert am 27/7/2005 von Elternteil_m]


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 15:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich habe es so verstanden, dass Du keine Rechte außer den Umgang hast. Und da ist es nun mal ein Unterschied, WER einen Alleingang startet. Ich stimme Dir zu, dass der Fairness halber auch sie sich abstimmen sollte, so wie Eltern es allgemein tun sollten.

AAABER: SIE MUSS NICHT, DU SCHON!

Und von daher würde ich mir überlegen, ob Du da nicht eine Lawine ins Rollen bringst, die Dich nachher noch in Deinen wenigen Rechten beschneidet.

Außerdem, warum willst Du denn den Kleinen überhaupt während Deiner Umgangszeit in die Kita geben??

LG Lausebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:09
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Da die KM das ASR demnach hat kann u darf er gar nicht das Kind in einem Kiga anmelden..

Wobei mich jetzt erstmal es sehr verwundert das man beim Umgang das Kind in den Kiga gibt..
Und wieso alle vier Wochen Umgang..und dann die ganze Woche?

Davon mal abgesehen ob das wirklich gut ist? So ein hin u her mit dem Kiga, einer am wohnsitz u einer bei dir..denke kaum das das auch der Kiga mitmacht, auch weil es schon eh wenig Plätze gibt u dann kommt da mitmal ein Kind das nur einmal im monat für max 5 Tage dort ist?
Wei machst du es denn sonst..wenn, so wie ich das jetzt daraus lese das du eine ganze Woche Umgang hast mit deinem Kind..und warum dann jetztm Kiga..

Aber wie oben schon gesagt, die KM hat das ASR demnach, u du machst da alleingänge die dir rein rechtlich gar nicht zustehen...wie gesagt dann bedenke das die KM das ASR hat u setze dich da nicht einfach drüber hinweg..

und denn Sinn verstehe ich jetzt selber nicht, warum du das Kind dann auch noch dort in den Kiga geben willst...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:11
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@elterteil_m

Also je mehr man das ließt klingt das eher nur nach "Trotzreaktionen" von dir gegenüber der KM..

Denke das ist kaum förderlich und auch eher daneben..

Sie hat das ASR .. und das sagt es doch..denke du handelst dir damit langsam mehr als nur Ärger ein..
Tue es dann eben... und siehe dann was passiert..

Sorry, aber kann das nicht mehr nachvollziehen..

Was denkst du denn was das SR und dann das ASR bedeutet..das du dich darüber hinweg setzen kannst??

Finde das du eher nur auf volle Konfrontation aus bist..
Und dir wrklich nur unnötigen ärger einhandeln wirst..

Und dann eh noch die Frage übrigbleibt wofür der Kiga bei dir..?

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:19
(@Aniram)

Hallo Elternteil !

Die Frage von Lausebackesmama

warum du das Kind dann auch noch dort in den Kiga geben willst...

hat sich mir auch aufgedrängt.

Wenn Du den Kleinen eh nur alle vier Wochen bei Dir hast, solltest Du die Zeit
dann nicht anders nützen?

Wie die Mutter darauf reagieren wird kannst nur Du erahnen, aber wenn Du aus
was für Gründen auch immer, mit Widerstand rechnest, dann glaub ich nicht, daß
Dein Handeln klug ist.

Gruß

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:22
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, ihr beiden,

leicht off-topic:
@lausebackesmama: als mann habe ich ja keine ahnung davon:

(wofür normalerweise eine Kitatauglichkeitsuntersuchung nötig ist)

meine 3 (drei) haben, in 3 verschiedenen kiga's und in 2 bundesländern, sowas nicht durchlaufen - kann also nicht 'normalerweise' und 'nötig' sein.

nach welchem Konzept mein Kind ...

das verstehe ich nicht???? meinst du rudolf-steiner-, waldorf- etc. kiga's? das sind doch nur ganz wenige; die meisten (=kommunale) haben doch nur 1 konzept: das überlebenskonzept....

und wieder on-topic:

Ich glaube, da gehst Du einen Schritt zu weit!!!

wenn er's nicht der KM sagt, ja, stimme dir zu. und rauskommen tut's irgendwann doch mal, der kleine wird sicherlich mal was der KM erzählen (wollen). also, elternteil, informiere die mutter darüber!

weiss denn der kiga was über die situation? solltest du denen schon sagen, was los ist!

dagegen, dass der lütte während der doch recht langen umgangsphasen in den kiga geht, ist aus meiner sicht wenig einzuwenden, für ihn ist's sicher gut (geht er denn 'zu hause' auch in einen kiga??), und der betreuungselternteil hat, so meine ich, auch die 'berechtigung' dies zu tun (das ABR greift hier nicht, da der gesamte aufenthalt beim vater ja 'genehmigt' ist). du, elternteil, hast sicherlich auch deine guten gründe dafür, den kleinen am nachmittag 'abzugeben'.

fazit: kigabesuch während 'wochenlangem' umgang halte ich für angemessen, der KM nix zu sagen für unklug (trotz evtl. querelen).

gruss
ulli
p.s. jetzt haben mich jens und aniram 'überholt': natürlich auch ein gruss an beide!
p.p.s.: elternteil hat GSR!!! nicht ASR bei KM!! (siehe eingangspost!). also sind einige aussagen hinfällig ('nur umgangsrecht...').

[Editiert am 27/7/2005 von ulliberne]


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:23
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

GSR, ABR bei KM

Nochmal eine Frage..das mit dem "GSR" ..soll doch heißen das die Mutter das SR hat..oder verstehe ich das falsch??

Ansonten wäre ja GSR = gemeinsames Sorgerecht..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:29
(@real-melly)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Elternteil m
...
also ich MUSS jetzt einfach mitmischen....
als Erzieherin in einem Kindergarten kann ich Deine Beweggründe, das Kind (das Du ja eh nicht oft genug siehst) in den Kiga zu geben NICHT verstehen...
Das Kind wird, so denke ich, doch in der Umgebung, später mal, zur Schule gehen, wo es wohnt...nämlich bei der Mutter.... und da ist es nicht sonderlich gut, dass es den Kiga "irgendwo" besucht... Und das Kind nur für den nachmittag in einen Kiga zu geben, kann auch nicht besonders förderlich sein. Denn hauptsächlich vormittags werden in den allermeisten Kiga´s irgendwelche Förderungsmaßnahmen betrieben und nicht nachmittags.
Und dann möchte ich doch zu gerne wissen, wie Du es geschafft hast das Kind dort anzumelden
1. Ohne SR
2. Wie schon erwähnt ohne irgendwelche Vorsorgeuntersuchung....????
Denn ohne diese Dinge DARF das Kind eigentlich NICHT in den Kiga...
Für mich klingt das sehr merkwürdig...in Bezug was die Leitung des Kigas betrifft...... :mad2:
LG Real Melly
Ps. Was Deine "Fairness" gegenüber Deiner EX betrifft...dazu schweige ich...da haben schon andere treffliche Meinungen geäußert.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:31




 Uli
(@Uli)

wie gesagt dann bedenke das die KM das ASR hat

Wieso ASR, es besteht, wie oben gesagt GSR. Grundsätzlich obliegt die Ausgestaltung des Umgangs dem Umgangselternteil. Ob da die Anmeldung in eine KiTa zugehört, mag streitig sein. Hat die Mutter die Zustimmung für die Anmeldung in die KiTa am Wohnort eingefordert?

Aber das mal aussen vor - ich würde es auch nicht im Alleingang machen. Die Mutter erfährt es ohnehin und der Ärger ist vorprogramiert.

Gruß Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:35
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey!

GSR, ABR bei KM

Nochmal eine Frage..das mit dem "GSR" ..soll doch heißen das die Mutter das SR hat..oder verstehe ich das falsch??

Ansonten wäre ja GSR = gemeinsames Sorgerecht..

Gruß
Jens

@jens: genauso sehe ich das: 'es besteht GSR, das ABR ist bei der KM...' die KM kann ja nicht alleine das gemeinsame SR haben??!!!!
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:36
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also ich möchte nun auch mal etwas zu den hier nun schon mehrfach genannten "Vorsorge- etc.- Untersuchungen" für den Kiga etwas sagen..

Meine Kids, waren aufgrund auch eines Umzuges und jeder in einem unterscheidlichen Kiga, nun bedingt dadurch in mehreren Kigas..also sind uns mehrere Verfahrensweisen von mehreren Kigas bekannt ..

Aber in keinem wurde solche eine Untersuchung gemacht..!!!

Wird da jetzt evtl was mit der Schuluntersuchung durcheinander gebracht?

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:37
(@real-melly)
Schon was gesagt Registriert

@ ulliberne....
Wollte noch was wegen der Kigauntersuchung zufügen...
hm...KANN sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist...
Aber...kann ich mir kaum vorstellen.
Denn auch wenn man nicht unbedingt eine "Tauglichkeitsvorsorge" braucht, benötigt die Einrichtung dennoch irgendein Attest, das aussagt, dass ein Kind ab sofort den Kiga besuchen darf, da es frei von ansteckenden Krankheiten ist...und das stellt nur ein Ki.arzt aus.
Am Anfang... wenn es dann im Kiga ist, benötigt man diese Atteste ja nun nicht mehr.... :mad2:


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:38
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@ulliberne

Eben..er spricht da von GSR ..aber das eben bei der KM..vielleicht wurde ja auch nur eine falsche Ankürzung von ihm verwandt..

Mag aber auch sein, das es falsch verstanden wird, drum frag ich ja..

Weil sonst liegt ich da mit SR ja völlig falsch...

Klingt nur jetzt nicht eindeutig finde ich..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu,

hier noch schnell zur Untersuchung:

Der Kinderarzt muss eine Bescheinigung ausstellen, dass das Kind gesund ist und ob es die Regelimpfungen erhalten hat. Ich dachte das ist allgemein Pflicht?

Und ich verstehe es so, dass Elternteil_m einfach nur die falsche Abkürzung benutzt hat: GSR und ABR liegt bei der Mutter heißt für mich, sie hat das alleinige Sorgerecht.

LG Lausebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:42
(@real-melly)
Schon was gesagt Registriert

@ Lausebackesmama...
richtig..so ist es auch bei uns...Du sprichst mir aus der seele... :redhead:
Aber letztendlich versteh ich die Beweggründe noch immer nicht....
denn, wenn das Kind den Papi nicht so oft sieht, sollte es in der Zeit meiner Meinung nach, dann nicht auch noch in den Kiga....und wenn es dann sowieso ganz woanders eingeschult wird, ...sowieso nicht....

LG Real Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:48
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, real melly,

auch an dich mein leichtes unverständnis zu einigen kita-bezogenen punkten:

Und das Kind nur für den nachmittag in einen Kiga zu geben, kann auch nicht besonders förderlich sein.

1. gips hier einen kommunalen kiga, der NUR entweder vormittags- ODER nachmittagsbesuch zulässt wg. kapazitätsmangel 2. in der kita meines juniors gibts auch eine REINE nachmittagsgruppe (neben dem hort) und zusätzl. einen spielkreis am nachm. (unter 3 jahre).

Denn hauptsächlich vormittags werden in den allermeisten Kiga´s irgendwelche Förderungsmaßnahmen betrieben

sowohl für einen hiesigen kommunalen als auch einen AWO-kiga: zu 80 % nachmittags, da sonst 'der vormittagsablauf zu sehr gestört würde' (zitat kigaleiterin), weil ja die integrativ-kinder zu den fördermassnahmen (schwimmen, reiten, logopäde etc.) aus den regelgruppen rausgeholt werden.

Und dann möchte ich doch zu gerne wissen, wie Du es geschafft hast das Kind dort anzumelden
1. Ohne SR

mich hat auch keiner gefragt, es hat gereicht, dass ICH mit junior da aufgetaucht bin (ich hab die situation natürlich später doch erwähnt!)

2. Wie schon erwähnt ohne irgendwelche Vorsorgeuntersuchung....????

siehe mein erstes post und das letzte von jens

Denn ohne diese Dinge DARF das Kind eigentlich NICHT in den Kiga...

dann hätte KEINES meiner 3 jemals 'gedurft'

Für mich klingt das sehr merkwürdig

für mich auch....

Ps. Was Deine "Fairness" gegenüber Deiner EX betrifft...dazu schweige ich...da haben schon andere treffliche Meinungen geäußert.

da stimme ich dir zu!!

ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:49
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

@real melly: (sorry - ihr seid so schnell heute - oder ich schreibe zuviel...)

@ ulliberne....
Wollte noch was wegen der Kigauntersuchung zufügen...
hm...KANN sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist...
Aber...kann ich mir kaum vorstellen.
Denn auch wenn man nicht unbedingt eine "Tauglichkeitsvorsorge" braucht, benötigt die Einrichtung dennoch irgendein Attest, das aussagt, dass ein Kind ab sofort den Kiga besuchen darf, da es frei von ansteckenden Krankheiten ist...und das stellt nur ein Ki.arzt aus.
Am Anfang... wenn es dann im Kiga ist, benötigt man diese Atteste ja nun nicht mehr.... :mad2:

in niedersachsen und bremen anders herum (meiner meinung nach sinnvoller): am anfang brauchts keinerlei attest o.ä., erst wenn das kind ne ansteckende krankheit hatte, dann muss eine bescheinigung über die 'nicht mehr vorhandene ansteckungsgefahr vorgelegt werden. und um die impfungen hat sich hier noch nie jemand (kiga-mässig) gekümmert.
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:52
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm,
ganz so aggressiv wie ich hier in diem Thread verstanden worden bin, bin ich nun doch nicht, im Gegenteil. . .siehe meine Geschichte:
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=3399

Er ist einvernehmlich mit der KM!!!! jede vierte WOche hier bei mir. aktuell sogar für drei Wochen, da sie beruflich keine Zeit hat. . .da kümmern wir uns schon darum, das er von jedem etwas "bekommt". . .
Er ging seit knapp einem Jahr an zwei Tagen d.W. hier in eine Pamperstruppe. Das hat ihm auch laut schriftlicher Aussage der Pamperstruppenleitung sehr gut getan. Die sahen das Anfangs auch sehr kritisch, mit dem "hin und her", aber er hat das bestens aufgenommen udn verkraftet, ist keinesfalls strapaziert dadurch und hat seine "sozialen Kontakte" dort geknüpft. Gemeinsame Bauernhofbesuche und Waldtage inbegriffen. Die Kids von dort gehen nun alle in den KiGa, in dem ich auch den PLatz genehmigt bekommen habe. Der KiGa ist nicht ausgelastet, und akzeptiert (auch auf Grund des Schreibens der Pamperstruppe), das er jede vierte Woche kommt.

Find ich ganz schön harmonisch. . .bis auf das ich es der KM NOCH nicht beigebracht habe, und da würde ich VORAB die Rechtssituation wissen wollen. Ich habe doch noch gar nix ohne ihr Einverständnis umgesetzt. Ich habe lediglich einen KiGaPlatz beantragt, und der ist mit reichlich Beteiligung der hiesigen Disziplinen genehmgt. . . . Der Lütte sitzt auf meinem Schoß und ist alles bestens. . . ich habe nur die Voraussetzungen hier geklärt, nun ist die KM dran, ihr ja zu geben. . . .und wenn sie mir ein nein geben sollte, was zu erwarten ist, will ich halt argumentieren können. . . wenn es denn rechtlich legitim ist. . .

Und ich mach das nicht, um ihr eines auszuwischen, sondern um die sozialen Kontakte unseres Sohnes hier zu pflegen, ihn dabei zu unterstützen, sich hier genauso zu entwickeln, wie sein Freunde, miteinander. . . die Reibereien im KiGa hier sind genausowichtig, wie das Beteiligtsein meinerwenigkeit an Diskussionen. Ich habe hier auch bei "Elternabenden" in der Pamperstruppe vieles über ihn erfahren, und mich reichlich mit den KMs austauschen können. Das finde ich wichtiger, als wenn ich die ganze Woche mit ihm alleine verbringe ! So erlebt er mich auch nicht als "Wochenend-Papa" der nur Freizeit mit ihm verbringt, sondern ich bin auch in evtl. schwierigen Siituationen mit meiner Meinung für ihn da. . . .


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 15:53




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