Hallo Zusammen,
ich habe diesem Zyklus für den Umgang nicht zugestimmt aber meine Noch_Ehefrau hat festgelegt, dass ich die 3 Kinder (9 Jahre, 10 Jahre und 14 Jahre) alle 3 Wochen zum Wochenendbesuch abholen darf. Ausgefallene Wochenendbesuche durch meine Noch_Ehefrau werden durch meine Noch_Ehefrau nicht erlaubt, diese nachzuholen. In den letzten 2 jahren habe ich beruflich bedingt 2 mal einen Wochenendbesuch absagen müssen, habe aber gleichzeitig Alternativtermine vorgeschlagen, die meine Noch_Ehefrau aber abgelehnt hat, und meine Noch_Ehefrau hat an dem theoretischen 3 Wochenzyklus festgehalten.
Tochter 14 jahre, habe ich zum letzen mal im Oktober 2006 gesehen
Sohn, 10 Jahre, habe ich zum letzen mal im Oktober 2007 gesehen
Tocher, 9 Jahre, sehe ich mehr oder weniger regelmässig alle 3 Wochen, aber siehe bitte nachfolgend ...
Kopie ------ SMS ------
Von: +4917xxxxxxxxxx
Gesendet: 25. Apr. 2008 14:10
Betreff: Umgang entfällt - xxxxxxxxx ist noch...
Umgang entfällt – „““Tochter 9 Jahre“““ ist noch krank vom letzten besuch.
Meine Bemerkung: Ich weiss bis jetzt noch nicht von was die Tochter bei dem letzten Besuch krank geworden ist ?! So jetzt habe ich Tochter 9 Jahre zum letzten mal am Wochenende 4. April 2008 gesehen, und werde diese dann wieder gemäß dem festgelegten Rythmus von 3 Wochen meiner Noch-Ehefrau am 7. Juni 2008 sehen.
Kopie ------ SMS ------
Von: +4917xxxxxxxxxx
Gesendet: 15. Mai 2008 19:13
Betreff: Umgang entfällt .
Umgang entfällt . „““Tochter 9 Jahre“““ muss lernen.
Meine Bemerkung: Ich habe einen Schreibtisch in meiner Wohnung zur Benutzung auch für die Kinder, und habe mir immer Zeit für z.B. Diktate usw. für die Tochter genommen, und die Tochter hat danach auch immer gute Noten in der Schule gehabt...
Bemerkung meines Rechtsanwaltes zu Fragen des Umgangsrechtes:
Sie können zwar das Umgangsrecht gerichtlich durchsetzen, Sie haben aber keine Garantie dass Ihre Noch-Ehefrau den Auflagen des Gerichtes auch nachkommen muss, da es genügend "Schlupflöcher" gibt, also um Kosten zu sparen lassen Sie es lieber ...
Zusatzinformation:
Meine Noch_Ehefrau verkehrt nur per Rechtsanwalt mit mir, oder gibt Absagen wie oben beschrieben per SMS an mich.
Meine Frage:
(zuerst, natürlich zahle ich den Kindesunterhalt per Dauerauftrag pünktlich zu jedem ersten des Monats...)
A)
Kann das Jugendamt etwas machen, unterstützen, helfen ... ?
B)
Macht es Sinn das Umgangsrecht gerichtlich klären zu lassen?
C)
Hat jemand bitte andere Vorschläge?
Vielen herzlichen Dank für einige Infos
papaaufpapier
ps. evtl. nun auch eine Erklärung für meinen Nick-name. Nur Zahlen aber keinerlei Rechte, sicherlich keine Seltenheit hier in Deutschland...
Moin,
Bemerkung meines Rechtsanwaltes zu Fragen des Umgangsrechtes:
Wie ist der denn drauf. Das ist völliger Blödsinn.
(zuerst, natürlich zahle ich den Kindesunterhalt per Dauerauftrag pünktlich zu jedem ersten des Monats...)
Unerheblich. Unterhalt, Sorgerecht und Umgang sind zwei völlig allein stehende Rechtsthemen.
Kann das Jugendamt etwas machen, unterstützen, helfen ... ?
Vor Klage auf Umgang muss der Vermittlungsversuch beim JA gestartet werden.
Macht es Sinn das Umgangsrecht gerichtlich klären zu lassen?
Ich würde es machen. Achte auf exakte Bestimmung der Umgangszeiten (Datum, Uhrzeit, Übergabeort), das Nachholen von Umgängen wegen Ausfall und beantrage die Festsetzung von Zwangsmitteln.
Hat jemand bitte andere Vorschläge?
Zunächst nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ich schliesse mich vollstens den Ausführungen von Deep an.
Ich hab den ganzen Zirkus auch schon zur Genüge durch. . . . Und bei mir geht das schon seit über einem Jahr....
Wichtig ist, so viel wie möglich schriftlich machen. Am besten gehst Du mit Deinem Hilfegesuch zum JA und sagst, dass du das Kind, bzw. die Kinder so oft es geht sehen möchtest, es Dir aber von der KM verweigert wird.
Das JA wird Dir jedoch mitteilen, dass es nur als "Vermittler" tätig werden kann, d.h. die können ohne richterlichen Beschluss nur Empfehlungen aussprechen und Termine mit Dir und Deiner Ex und den Kindern vermitteln.
Bringt in der Regel schon etwas, da man dort dann merkt und dokumentiert, dass Du Dich um den Umgang bemühst.
Das mit dem RA würde ich auch so machen. Dann wird eine Zeit festgelegt, in der Du das Kind holst und wann Du es wieder bringst. Wird dann, falls notwendig Richterlich festgelegt in Form eines Umngangsverfahrens.
Meine Ex boykottiert nach wie vor die Umgänge (auch betreuten Umgänge).
Wegen deinem Zitat: Zahlen und keine Rechte. Leider ist es bei uns in Deutschland so, dass Du als Dreibein erst mal die ... Karte gezogen hast.
Aber alles muss man auch nicht mit sich machen lassen.
Gruss
Agent Zero
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25