Hallo zusammen!
ich möchte gerne eine von vielen Fragen, die mich gerade bewegen und die im endlosen Frust-Mangement einer Trennung mit einer kompromißlosen Ex hier stellen.
Hintergrund: Die KM und ich haben uns vor ca. einem Jahr getrennt, weil KM einen neuen Freund kennengelernt hat, mit dem Sie und meine beiden Kinder nun auch schon in unserem ehemaligen Haus wohnt.
Kinder sind 4 & 11. Der Umgang mit mir ist leider nur zweiwöchentlich übers WE. Umgang während der Woche ist zwar als Besuch möglich aber nicht über Nacht - das wird von KM verwehrt. Ich habe nun seit ca. vier Monaten eine neue Freundin (hat ebenfalls 1 Kind), die allerdings im angrenzenden Ausland wohnt (ca. 450km entfernt) und kein Deutsch spricht. Nun verbietet mir die KM den Besuch bei meiner Freundin mit der Begründung, dass wir uns noch nicht lange genug kennen würden.. (Bem.: Sie hat unsere Beziehung nach zwei Treffen und "Liebe auf den ersten Blick" beendet... :knockout:)
Frage: Kann mir die KM eigentlich den Besuch meiner neuen Freundin mit den Kindern untersagen? Ich bin mir unsicher ob es da irgendeine Rechtaufassung gibt, die dem entgegensteht... z.B. weil der Besuch mit einer 4-stündigen in ein anderes Land verbunden ist oder spielt das eigentlich keine Rolle?
DANKE!
Hi caputt, herzlich willkommen bei vatersein.de,
interessant ist zunächst, ob gemeinsames Sorgerecht für die Kinder besteht. Dann weiter, wie weit Du von Deinen
Kindern weg wohnst. Und: Gibt es ein Umgangsurteil?
Deine Ex scheint ja von der Sorte "auf Krawall gebürstet " zu sein. Die erste Vernichtungsphase (Mann aus dem
Haus entfernt, Hausübernahme, Neuinstallation des Neuen im Haus) hat sie offensichtlich mit Bravour gemeistert,
jetzt kommt die Phase 2 der Kriegsführung (Umgangsbehinderung des Ex mit den gemeinsamen Kindern, Installation des Neuen
als Vater?).
Und hier solltest Du ihr meiner Meinung nach keine zusätzliche Munition liefern. Und das tust Du leider. Unabhängig von der rechtlichen
Situation hinsichtlich des Reinredens der KM hast Du mit Deinen Kindern nur jedes zweite WE Umgang. Gerade für den Kleinen ist das
arg wenig. Und an diesem WE 450 km ins Ausland zu einer neuen Freundin fahren, die kein deutsch spricht, ist doch für die Kinder
nicht gerade prickelnd, oder?
Zur rechtlichen Situation: So Deine Ex das ASR hat und es kein gerichtliches Umgangsurteil gibt, kann sie sowohl die Fahrt ins Ausland als auch den
Umgang mit der Neuen untersagen.
LG,
Mux
Hi Mux Danke für die Antwort!
- Wir haben bzgl. des Umgangs noch nichts festgelegt. Bis jetzt basierte alles auf einer einvernehmlichen Regelung.
- Ich wohne in der gleichen Stadt 10 min. entfernt.
Wenn ich das richtig interpretiere habe ich und KM beide das ABR.
Wenn ich also meine Kinder am Umgangs-WE hätte könnte ich dann auch ohne explizite Zustimmung der KM Freunde im Ausland besuchen?
Oder wird ein Reise in das EU-Ausland anders behandelt als eine Reise innerhalb Deutschlands?
Gruss,C
Moin,
Wenn ich das richtig interpretiere habe ich und KM beide das ABR.
Wenn ich also meine Kinder am Umgangs-WE hätte könnte ich dann auch ohne explizite Zustimmung der KM Freunde im Ausland besuchen?
Oder wird ein Reise in das EU-Ausland anders behandelt als eine Reise innerhalb Deutschlands?
wenn Du keine von Deiner Ex irgendwann nach der Geburt unterschriebene Sorgeerklärung hast, hat sie das Sorgerecht (und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht) automatisch allein. Sie allein kann dann bestimmen, wie die Umgänge aussehen und wann sie stattfinden und ob Auslandsreisen erlaubt sind.
Natürlich kannst Du mit den Kindern trotzdem Freunde im Ausland besuchen - im Zweifelsfall genau ein Mal. Dann untersagt sie den Umgang und fertig. Als Begründung reicht ein "900 km im Auto sitzen ist keine kindeswohlgerechte Beschäftigung während der Umgangszeit". Und Du darfst das Ganze dann in einer Umgangsklage auseinanderfieseln. Ist es das wert?
Davon abgesehen: Gerade in der Anfangszeit wäre es wirklich sinnvoll, die Umgangszeit ausschliesslich für die Kinder zu nutzen und nicht für die neue Freundin. Für die hast Du doch jedes zweite Wochenende Zeit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tach!
Da beide Kinder in der Ehe das Licht der Welt erblickten gehe ich 'mal davon aus, dass das KM und KV das gemeinsame Sorgerecht haben - es gab ja noch keine andersweitige rechtliche Regelung.
Unabhängig des Fahrtweges (der sowie nur max. 1 mal in 10 Wochen wäre) ist es dann folgernd wohl so, dass ich ohne explizite Erlaubnis selbst bestimmen kann was und wo ich mit meinen Kindern unternehme - hier geht es z.B. Konkret um einen Besuch in einen Freizeitpark mit dem neuen Partner - ich denke das entspricht auch dem "Kindswohl", oder?!
gruss, c
@ caputt,
wenn Du die relevanten Informationen (z. B., dass Ihr verheiratet wart) am Stück gibst und nicht erst auf Anfrage in Bröckchen, kann man auch kompetent antworten. Du selbst solltest dabei das grösste Interesse an der Qualität und Belastbarkeit der gegebenen Antworten haben...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.