Dann, lieber Leo würde ich es genauso machen!
Vielleicht gelingt es Dir ja, den Sonntag Abend (also bis Mo morgens) noch dazu zu bekommen.
Für ein ABR -Wechsel sehe ich nun noch weniger Argumente.
Und der Kleinkrieg um die Fahrtkosten würde mich eher nerven, als das ich ihn anzetteln würde. Wenn Dir aber was daran liegt, hier die KM ins Boot zu holen bzw. zu nerven, dann investieren einen Anwalt und lass den machen, dafür sind die da. Aber beschäftige Dich nicht selbst damit. Das kostet nur "Lebenszeit" wie hier in einem anderen Thread mal geschrieben wurde.
Toto
Hallo,
ich sehe es wie meine Vorschreiber, ohne ABR hast Du praktisch keine Chance. Selbst mit ABR wäre der LEbensmittelpunkt des Kindes immer noch bei der KM und die Kontinuität spräche auch in diesem Fall für die KM.
Eine Kindswohlgefährdung liegt nicht vor, deshalb sehe ich keine Chance für eine Rüchübertragung des ABR.
VG Susi
Vielen Dank für eure (realistischen) Einschätzungen!
Hallo,
es ist ein Versuch wert deine Tochter zu Dir zu holen.
Allerdings würde ein Richter selbst einen Schulwechsel befürworten wenn das Kind nur bei der Mutter bleiben kann.
Die gleiche Gründe welche für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf die Mutter herangezogen werden, reichen leider selten aus um dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.
Verlieren kannst Du in dieser Situation nur Geld.
Richtig finde ich deine Fragestellung, warum die Mutter nicht zwischendurch Umgang zulässt. Das ist auch bei der Entfernung kein Problem.
Die Woche zwischen dem Umgang am Wochenende sollte auch noch Platz für 1 bis 2 Umgänge haben.
Das würde ich auf jeden Fall versuchen.
Die Entfernung spricht nicht dagegen.
Was hat es mit oft zitierten Regelung auf sich, das der Sontagsumgang oft nur bis Mittags stattfindet?Ich sehe kein Problem darin, wenn ein Kind erst 18 Uhr wiedre im Haushalt der Mutter ist.Das Abendbrot könnte erledigt sein und selbst das Baden.
Mit welchen Argumenten verwehren Mütter den Umgang am Sonntagnachmittag?
Von so einer Regel habe ich noch nie gehört.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
generell kann man natürlich argumentieren, dass wenn die KM die Entfernung schafft, sie sich auch an den Umgangskosten beteiligen muss.
Ist Dir aber wichtiger Umgang zu haben, dann würde ich das eher am Rande erwähnen.
Wenn die Verbindung so günstig ist, dann solltest Du den Umgang wie bisher durchführen und darauf drängen, dass der Umgang Freitag nach Kiga/Schule bis Montag früh geht. "Standardumgang" ist in der Regel von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend (gegen 18:00 Uhr), dass er eher enden soll ist untypisch.
VG Susi
Die Mutter unseres Kindes, versucht ebenfalls den Umgang der in der Zukunft ohnehin nur am Wochenende stattfinden soll auf sonntags bis 12 Uhr zu verkürzen.
Gründe dafür nennt sie keine.
Daher fragte ich.
Ich habe das schön öfter in Umgangsbeschlüssen gelesen.
Ich strebe an, den Umgang auf einen Mittwoch alle zwei Wochen auszudehnen. Das schlage ich der KM regelmäßig vor. Leider lehnt sie das immer wieder ab.
Ich rechne fest mit dem Willen meiner Tochter, der sich die Mutter nicht ewig entziehen kann.
Bis jetzt weiß ich übrigens immer noch nicht, ob meine Tochter tatsächlich umzieht.
Und auch nicht, auf welche Schule sie dann gehen soll. Ich kenne nur den Ort.
Bin mal gespannt, wann man sich Mutter herablässt, dem niederen Volk diese Infos mitzuteilen.