Mutter zieht heimli...
 
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Mutter zieht heimlich mit Kind aus... was tun?

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(@totti1171)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
habe schon viel gelesen auf dieser Seite aber nicht so richtig meine Situation wieder gefunden...
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben oder etwas zu meiner Beruhigung sagen?

Meine Frau und ich sin seit 3 Jahren verheiratet und wir haben einen gemeinsamen Sohn (1 1/2 Jahre) wir lebten bisher in einem gemeinsamen Haus mit meinen Eltern (getrennte Wohnungen)... Oberflächlich betrachtet lief bisher alles gut - Ich haben einen gut bezahlten Job, meine Frau geht seit einem halben Jahr auch wieder arbeiten und der Kleine wächst und gedeit... Im letzten Jahr habe ich innerhalb meiner Firma die Tätigkeit geändert, so dass ich mehr bei meiner Familie am Ort sein kann (vorher Außendienst).

gegen Ende des letzten Jahres gingen die Probleme los: Streits wegen Kleinigkeiten und auch über "Erziehungsfragen"... Zoff mit Ihrer Familie...etc.

Der Kleine war zu Weihnachten richtig krank (Durchfall, Erbrechen ohne Ende - dadurch Wasser und Mineralstoffmangel) - Notdienst aufgesucht... dies hat aber meine Frau nicht davon abgehalten nach einem kleinen Zoff am Weihnachtsmorgen mit dem kranken Kleinen zu Ihrer Schwester zu "flüchten" - allerdings ohne alles für Ihn mitzunehmen - habe dann den Kleinen wieder nach Hause geholt und Ihn gepflegt und wir haben - so gut wie es ging - Weihnachten verbracht. Sie hat sich bis zum nächsten Morgen nicht einmal nach Junior erkundigt. Silvester haben wir dann schon getrennt verbracht (Oma hat hat in Nacht aufgepasst)... Im neuen JAhr haben wir dann mal über die ganze Situation gesprochen - Trennung, Junior, Unterhalt...

Im Bezug auf die Finanzen sind wir uns einig geworden aber über das wichtigste Thema - unseren Sohn - nicht. Meine Idee war es in Zukunft paritätisch sich um den Kleinen zu kümmern. Sie sollte sich im gleichen Ort eine Wohnung suchen (die ich ihr auch bezahle) und somit könnte Sohnemann in den gleichen KiGa gehen und es wäre auch eine leichtere Abstimmung zwischen uns beiden möglich. Erwähnenswert finde ich auch noch, das ihre Schwester im gleichen Ort wohnt und auch deren Kinder in diesen KiGa gehen. Damit war Sie absolut nicht einverstanden "Ich will aber nach ... (nächste grössere Stadt) zu meiner Mutter ziehen und unseren Sohn will ich bei mir haben - Du kannst Ihn jederzeit besuchen" Damit bin ich nun absolut nicht einverstanden, da es alles für unser Kind unnötig komplizirert macht und er auch seine gewohnte Umgebung verlassen müsste. Ich schlug Ihr vor, so lange bei mir zu wohnen, bis wir eine Lösung gefunden haben. Damit war Sie (leider nur zum Schein) einverstanden.
Am letzten WE hat Sie meine Abwesenheit genutzt, um mit Kind und Sack und Pack auszuziehen...

Da Sie mir zwischenzeitlich mir auch die Mitnahme (über Nacht) verweigerte und mich auch hysterisch angegriffen und auf mich eingeschlagen hat - vor unserem Kind - habe ich mich zu gerichtlichen und polizeilichen Schritten entschlossen...

Nun bekomme ich aber öfter von anderen zu hören, das ich wenig Chanchen hätte, den Kleinen zumindest zu 50% bei mir zu haben...

Heute durfte ich dann meinen Sohn abholen (Sie hatte wohl mit Ihrem Anwalt gesprochen) und soll Ihn Sonntag zurück bringen.

Mache mir große Sorgen - hat jemand dazu nen Rat? Was kann ich tun?

[Editiert am 3/2/2006 von totti1171]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2006 23:49
 elwu
(@elwu)

Hi,

zu 50:50 - Betreuung habt ihr juristisch wenn überhaupt nur dann eine Chance, wenn die bislang auch bestand. Wie lange arbeitet denn deine Frau, Teilzeit? Dann sieht es sogar ao aus, dass sie (bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen) den Job hinwerfen und sich rundum von dir aushalten lassen kann, bis das Kind 8 Jahre alt ist... Wie auch immer: die Konstellation ist potentiell explosiv. Da braucht nur ein Anwalt beigezogen werden, schon geht es rund, und wie. Dann wird sehr warhscheinlich auch eure einigung über die Finanzen verworfen und ein neuer Streitwert aufgezogen, das ist so üblich bei den Schwarzkitteln.

Anderer, IMO weit sinnvoller Ansatz: besteht vielleicht eine Chance dass deine Frau zu einer Familientherapie zustimmen würde? Denn die Zerwüfnisse scheinen derzeit noch nicht so tief, dass dafür eine Familie aufgegeben werden sollt, ohne zumindest zu versuchen, sie zu erhalten. Für alle Beteiligten! Und falls sie da nicht zustimmt und es zur dauernden Trennung und später Scheidung kommt, versuche auf jeden Fall, ihre Zustimmung zu einer Mediation zu bekommen.

Falls beides nicht klappt: unbedingt eure finanzielle einigung beim Notar als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden lassen. Bevor irgendwas zum Anwalt oder Gericht geht. Sonst, nach allen Erfahrungen, gnade euch, vor allem dir und dem Kind, Gott. Denn Anwälte und Richter machen das nicht.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2006 01:26
(@totti1171)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort!

Hört sich (und fühlt sich auch) nicht gut an! Nur noch als Ergänzung:

Eine Familientheraphie sehe trotz allem nicht als zielführend (blödes Wort) an, da wir schon seit längerem miteinander Probleme haben glücklich zu sein.

Eine Mediation habe ich Ihr bereits Anfang Januar vorgeschlagen - Sie war auch nicht abgeneigt und... ist trotzdem (entgegen unserer einstweiligen Abmachung) mit unserem Sohn ausgezogen! ;(

Was den Job und das Geld angeht... Klar habe ich ein ordentliches Gehalt - aber auch einige Bauschulden (gemeinsam), so dass das zur Verfügung stehende Geld nicht unbedingt so reichlich vorhanden ist. Bisher war unsere Einigung so, das sie für die Versorgung mit Lebensmitteln zuständig ist und alle weiteren Kosten habe ich übernommen.

Ich habe Ihr auch vorgeschlagen (vor einiger Zeit) sich einen Job zu suchen, der nicht so unmögliche Arbeitszeiten hat...

und nun? Es kann doch nicht angehn, das sie trotz ihres Verhaltens noch belohnt wird?

[Editiert am 4/2/2006 von totti1171]

[Editiert am 4/2/2006 von totti1171]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2006 14:44
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Totti,

eine Familientherapie oder Beratung muß ja nicht unbedingt als Ziel habne, die Beziehung wieder aufleben zu lassen. Man kann es auch Trennungs-Beratung nennen. Eine mediation könnte auch eine Betreuungsregelung zum Ziel haben.
Wenn deine Ex noch einen Funken Willen zu außergerichtlichger Einigung hat, dann versuche den zu nutzen.

Leider hat elwu schon recht, dass ein Doppelresidenzmodell fast nur durch interne Einigung zustande kommt - ohne Gerichte.

Wie hat deine Ex denn begründet, auf diese Art ausgezogen zu sein.
Wie formuliert sie denn jetzt ihre Vorstellung bzgl. des Umganges, und wie steht sie inzwischen zu der Idee Wohnung in der Nähe und hälftige Betreuung?

Gruß
der Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2006 15:25
(@totti1171)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Gründe, warum Sie zu Ihrer Mutter in die Großstadt gezogen ist kann sie mir nicht nennen, ausser "Ich will das so..." Auch meine Anmerkung und Bitte an den Kleinen zu denken und an die spätere umsetzbare Umgangsregelung interessiert sie nicht.

Gewohnte Umgebung (Wohnung/Haus), Kindergarten und Großeltern sind auch kein Argument für sie.

Als Regelung möchte sie, das ich unseren Sohn besuche und aller 14 Tage am Wochenende bekomme...

Ich erwähne noch mal, das sie sich heimlich und plötzlich aus dem Staub gemacht hat und bei meinem Versuch das Kind mal zwischendurch zu sehen (friedlich meinerseits) vor dem Kind auf mich eingeschlagen hat... (war total schrecklich für den Kleinen)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2006 19:23
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo @totti1171,

das kommt mir alles bekannt vor. :puzz:
Hat sie Freunde(innen), die sie beraten haben ?
Es ist immer dasselbe.
Hypothese:
Ummeldung des Kindes wird wohl ihr nächster Schritt sein.
Dann wird sie -wenn sie es nicht schon getan hat- zum RA gehen :gunman:
...
Ich hoffe für dich, daß ihr eine Mediation hinbekommt, aber meistens kommts anders. 😡

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2006 14:02
(@totti1171)
Schon was gesagt Registriert

Naja - es sind weniger die "Freundinnen" eher die "lieben" Schwestern und die noch nettere Schwiegermama - die den eigentlichen Konflikt, der dann zur Trennung führte eher noch begünstigt haben statt zu schlichten oder anders zu helfen...

Einer Mediation hat Sie momentan nur zwecks Unterhalt zugestimmt oder besser noch einmal Nachgefragt, was denn damit wäre...
- Dieses habe ich vor 3 Wochen einmal angeregt, um guten Willen zu beweisen - sie war nicht abgeneigt und dann .... zog sie heimlich aus... 😡
Im gleichen Gespräch habe ich Ihr auch gesagt, das ich gern eine vernünftige Lösung für unsere Trennung im Sinne des Kleinen hätte und das sie natürlich bis wir einen Konsenz gefunden haben in unserem Haus wohnen kann (getrennt - ich schlief im Spitzboden) - Es bestand also kein Druck oder so etwas für sie plötzlich oder gar heimlich zu verschwinden...

Ich habe inzwischen über den RA Anträge gestellt, um wenigstens offiziell nicht untätig zu sein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 21:12
(@totti1171)
Schon was gesagt Registriert

Ist denn eine Ummeldung überhaupt ohne meine Zustimmung möglich?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2006 01:08
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Totti

Antwort auf deine Frage: Theoretisch nicht - praktisch doch (insbes. wenn Frauen Kinder ummelden).

Das bei Ummeldung ohne beide Unterschriften rechtswidrig gehandelt wird, hat keine Konsequenzen für die Verantwortlichen.

väterliche Grüße
haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2006 08:38
(@totti1171)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort! Leben wir nicht in einem tollen Land mit noch "tolleren" Gesetzen? 😡

Ich habe allerdings in der letzten Woche das Einwohnermeldeamt (in der neuen Stadt) darüber in Kenntnis gesetzt, das ich eine solche Um-(An-)meldung nicht wünsche.

Die haben es dort registriert - sollte wohl noch einmal nachfragen - oder?

Ich stelle mir von Tag zu Tag mehr die Frage: Was wäre, wenn ich mich ähnlich verhalten hätte (als Mann)...

[Editiert am 7/2/2006 von totti1171]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2006 09:12




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Schön das du das dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt hast..aber zu vermuten ist das diese Mitteilung in das Fach "A" wie Ablage gekommen ist..

Hast du denen das schriftlich mitgeteilt?
Und auch das würde vermutlich nicht wirklich viel bringen..
Man bedenke auch das man diesen Hinweis irgenwo hinterlegen müßte..nur wo,wenn noch niemand gemeldet ist dort..

Und sie wird es vermutlich eh schaffen sich u das Kind umzumelden...

Wenn du das als Mann tätest, sähe das schon nun mal etwas bedenklich aus..u vermutlich würde es auch nicht machar sein, ohne zweite Unterschrift..

Auuch wirst du gegen die Ummeldung vorgehen können, aber ob du erfolg haben wirst, ist eher zweifelhaft...

Und noch etwas anderes:
Dachtest du denn wirklich das eine "Vereinbarung" unter euch, das die KM weiter in den Wohnung bleibt, bis eine Lösung gefunden ist? Die dann aber auch möglichst von dir vorgegeben ist?
Sorry..aber sie trennt sich, u da wirst du kaum ihr sagen können wo u welche Wohnung sie sich zu nehmen hat..darüber soltest du dir etwas klar werden!
Ihr seit getrennt u jeder kann da für sich entscheiden..
Und wenn es nur die nächste größere Stadt ist, werden dazwischen vermutlich nicht hunderte von Kilometern liegen, was es schwierig machen wird gegen den "Wegzug" anzugehen.

Bedenke nur das sie für sich (u auch wenn das Kind bei ihr lebt) schon entscheiden kann, sofern es in gewissen Grenzen liegt..
U das ohne jegliches Mitspracherecht deinerseits..

Mache mir große Sorgen - hat jemand dazu nen Rat? Was kann ich tun?

Weshalb machst du dir solche großen sorgen? Worüber?? Was macht dir Sorgen??

Und was stelst du dir vor, wie es weiter gehen soll?

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2006 10:27
(@totti1171)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort - nicht böse sein aber Du scheinst mich nicht richtig verstanden zu haben:

- natürlich hat jeder Mensch, das Recht zu bestimmen, wo er wohnt etc. hier geht es aber nicht um meine Frau, sondern um den Kleinen, der plötzlich und dauerhaft in eine neue Umgebung gebracht werden soll und ist. Meine Vorschläge hat Sie ignoriert und gesagt "Ich will das nicht" - konnte mir aber keine Begründung geben warum nicht...
Nur deshalb habe ich Ihr gesagt und dem hat sie auch nicht widersprochen, das wir versuchen wollen den Status Quo in unserer Wohnung aufrecht zu erhalten, bis wir eine Lösung gefunden haben... (Wohlgemerkt gab es nie Schwierigkeiten, die so gravierend waren, das sie hätte sofort ausziehen müssen...)

- aktuelles Beispiel von heute: Sie leht es ab, mir die Betreuung zu überlassen, obwohl Sie arbeiten ist und erst gegen 19 Uhr nach "Hause" kommt. Aussagen wie: "Das Kind gehört zur Mutter" oder Sie muss sich nicht abstimmen, was sie mit der Betreuung tut und meine Eltern sollen sich Ihren Umgan doch ruhig einklagen verstärken nur meinen bisherigen Eindruck...

- Sie will die Sache vor Gericht klären und bis dahin bestimmt Sie, was Sache ist und ich soll ruhig schon einmal den Kindergartenplatz kündigen. ;(

[Editiert am 7/2/2006 von totti1171]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2006 15:27
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Nein bin dir wahrlich nicht böse 😉

Und so halb hab ich dich schon verstanden...

Dennoch mein ich das du da eine ein wenig eine falsche Auffassung von hast..

Man trennt sich..u danach geht jeder seinen Weg, u meist bleibt bei einem das oder die Kinder..
Und bei demjenigen bei dem die Kinder bleiben wird sich der auch eine neue Wohnung suchen, mit dem oder den Kindern..u da ist die Entscheidung bei demjenigen u da gibt es insofern erstmal keine Mitsprache für dich..

Das natürlich die alte Umgebung u Kiga erhalten bleiben sollten, wäre wünschenswert..aber sicherlich nicht eine Bedingung..

Und das Kind ist ja mal grad 1 1/2 Jahre..da dürfte so eine kleine Veränderung in die nächste größere Stadt wohl kein wirklich großen "Schaden" anrichten..

Und sorry, für mich klingt deine denkweise etwas so "Wir haben uns zwar getrennt, aber ich hab zu sagen wie es läuft u was zu passieren hat u daran hat sich gefälligst die KM zu halten"...

Mag mich da auch täuschen, aber so wirkt es auf mich...

Und eben auf deiner Seite klingt das ebenfalls so

und bis dahin bestimmt Sie

u hier bestimmst DU...

Gruß
Jens

[Editiert am 7/2/2006 von JensB2001]

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2006 15:49
(@totti1171)
Schon was gesagt Registriert

So ist es nicht! - Ich denke schon, das ich halbwegs vernünftige Vorschläge gemacht habe (Sieht man schon daran, das meine Frau auf das finanzielle sofort eingegangen ist)

- Du vergisst bei Deine "Beurteilung" einen wichtigen Aspekt - Der Aufenthalt des Kleinen ist nicht geregelt sondern wurde von der Mutter alleine "bestimmt"!

ich versuche nur einen Weg zu finden, der irgendwie für alle beteiligten auch "begehbar" ist...

Bestimmen werden jetzt leider andere...

[Editiert am 7/2/2006 von totti1171]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2006 17:06
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Der Aufenthalt des Kleinen ist nicht geregelt sondern wurde von der Mutter alleine "bestimmt

Wieso ist der nicht geregelt?
Er ist doch bei ihr..
Klar das du es genr anders hättest..
Aber was spricht dagegen das er bei ihr ist..
Vermutlich hat sie ja auch bisher überwiegend die Betreuung und Versorgung übernommen ...

U was möchtest du bzw was stellst du dir definitiv vor..

Du mußt doch eine gewisse Vorstellung habe..

Sprich z.B. soll euer Sohn bei ihr oder bei dir leben??

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2006 17:58
(@totti1171)
Schon was gesagt Registriert

Hallo? Sie ist heimlich ausgezogen! - Was liegt da klar bei Ihr? 😡

Habe vor einem halben Jahr meinen Job gewechselt, um mich mehr kümmern zu können! Der Kleine hat (z.B.) immer sehr genossen, wenn ihn Papa ins Bett bringt etc.
...bis Freitag vor 2 Wochen... ;(

Meine Vorstellungen habe ich auch Ihr gegenüber klar geäußert und sie versucht hier einfach Tatsachen zu schaffen! Im übrigen geht Sie auch arbeiten und das in Schichten...

[Editiert am 7/2/2006 von totti1171]

[Editiert am 7/2/2006 von totti1171]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2006 00:48
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

also @totti1171 WAS willst bzw. möchtest DU ????
Butter bei die Fisch ....

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2006 10:07
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Äh aber das ihr euch getrennt habt das weißt du schon??!!

Also kann sie auch ausziehen wann immer sie das möchte..u damit ist auch logischerweise zu rechnen...

Meine Vorstellungen habe ich auch Ihr gegenüber klar geäußert

Da bin ich mir sicher das du das hast!

Und wolltest damit auch Tatsache schaffen..dennoch kannst du nicht ihr vorgeben wo sie zu wohnen hat..ihr seit getrennt...

Im übrigen geht Sie auch arbeiten und das in Schichten...

Sei froh...
Und die Betreuung währedn dessen scheint ja sichergestellt zu sein..u vergiss nicht, auch du gehst arbeiten..irgendwer muß während dessen wohl die Betreuung übernehmen..


also @totti1171 WAS willst bzw. möchtest DU ????
Butter bei die Fisch ....

Und das von @babbedeckel geäußerste hab ich nun auch schon mehrfach gefragt..
Was willst du?

Sie ist ausgezogen u daran wirst du nichts ändern können..

Also um was geht es dir ...

Das du es anders haben willst, das sie nicht ausziehen hätten sollen nach deinen Vorstellungen ist klar..aber daran kannst du nichts ändern..

Also was..
Und Gründe bzw. Begründungen dafür sind auch schon wichtig, für das was du willst...ansonsten kann es an der Umsetzung hapern..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2006 11:49
(@totti1171)
Schon was gesagt Registriert

...so nach 10 Wochen hin und her und vielen Tränen, Beratungsgesprächen und JA-Terminen hat zumindest vorerst die Sache eine positive Entwicklung genommen.
Die Familienrichterin(!) hat mir per einstweiliger Verfügung das ABR für unseren Süßen zugesprochen und einen Gutachter als Unterstützung für die entgültige Entscheidung angerufen.
Da ich glaube, dass ich mich damals hier im Forum nicht so richtig ausgedrückt habe - hier einen Auszug aus dem Urteil:

"Das Gericht stimmt mit der Stellungnahme des JA überein, als es ebenfalls der Ansicht ist, dass eine beiderseitige Erziehungseignung der Eltern vorliegt. Bei einer Sorgerechtsentscheidung haben Kindesmutter und Kindesvater die gleichen Rechte, dass heißt die biologische Mutterschaft hat keinen Vorrang. Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein Kleinkind eher zur Mutter gehört."
...

"Für die Übertragung des ABR auf den Kindesvater spricht der Grundsatz der Kontinuität. Der Kontinuitätsgrundsatz beruht auf der Erfahrung, dass die Fprtdauer familiären und sozialer Bindungen wichtig für eine stabile und gesunde psychosoziale Entwicklung des heranwachsenden Menschen ist. Deshalb empfiehlt es sich eine Sorgerechtsübertragung auf denjenigen Elternteil, der die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit uns Stabilität des Elternverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann. Ein häufiger Wechsel der Bezugs- und Betreuungsperson insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorschulalter gilt als schädlich. Gerade bei gleicher Erziehungseignung beider Elternteile kommt dem Kontinuitätsgrundsatz eine ausschlaggebende Bedeutung zu.
Anderseits kan dieser Grundsatz nicht lösgelöst davon gesehen werden, dass dem Kind auch im Grundsatz die vertraute Umgebung erhalten bleiben soll. Neben dem Erziehungsanteil eines Elternteils kommt gerade auch der Erhaltung der vertrauten Umgebung eine große Bedeutung zu. In diesem Rahmen ist auch zu berücksichtigen, die bestehenden Bindungen zu anderen Verwandten, insbesondere der Großeltern beizubehalten, wie dies hier seitens der Mutter des Antragsstellers der Fall ist, die unstreitig auch in der Vergangenheit sich teilweise um das Kind gekümmert hat.
Auschlaggebend für das Gericht war jedoch, dass die Kindesmutter gegenwärtig den Umgang des Kindes zu dem Kindesvater erschwert, teilweise soger verweigert."
-------------
Ich denke dieser Beschluß sollte alldenen Mut machen, die Ihre Kinder nicht einfach so gehen lassen (müssen) wollen und die gern bereit sind Verantwortung (auch allein) zu übernehmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2006 23:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin totti,

die Übertragung des ABR im Rahmen einer EA ist schon mal als Gewinn zu verbuchen. Die weiterführende Aussage des Gerichts zeigt schon eine gewisse Weit-/Umsicht.

Spannend zu wissen wäre jetzt der exakte Wortlaut der Gutachterbeauftragung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2006 23:40




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