Also zu einem Elternabend meines Kindes zu gehen, würde ich nun als, "ins offene Messer rennen lassen" bezeichnen sondern als einen ganz normalen Vorgang.
Fehlt da vielleicht ein "nicht"? 😉
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Also zu einem Elternabend meines Kindes zu gehen, würde ich nun als, "ins offene Messer rennen lassen" bezeichnen sondern als einen ganz normalen Vorgang.
Da bin ich ganz deiner Meinung, das ist ein normaler Vorgang - bei normalen Verhältnissen. In diesem konkreten Fall ist aber zu befürchten, dass es zu einer Eskalation kommt, wozu sollte das gut sein? Mag sein, dass die KM einen Fehler gemacht oder gar Urkundenfälschung begangen hat. Sie deswegen vorsätzlich vor KiTA-Personal und versammelter Elternschaft bloßzustellen klingt ehrlich gesagt nach ziemlich primitiver Genugtuung.
@Kasper, natürlich! 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sie deswegen vorsätzlich vor KiTA-Personal und versammelter Elternschaft bloßzustellen klingt ehrlich gesagt nach ziemlich primitiver Genugtuung.
Das ist doch Unfug. Der TO ist nicht für das Verhalten seiner Ex verantwortlich. Alberne Lügen zu decken klingt für mich nach nutzloser Duckmäuserei. Sowas schafft nur schlechte Gewohnheiten. Tinas Tipp ist goldrichtig. Ophsei muss garnicht wissen was die KM in Umlauf gebracht hat. Wie sie ggf. mit ihrer Lüge dasteht ist auch ihr Bier, nicht seins.
Gruss Horst
Der TO ist nicht für das Verhalten seiner Ex verantwortlich.
Völlig richtig!
Alberne Lügen zu decken klingt für mich nach nutzloser Duckmäuserei.
Wenn er vorher mit ihr spricht und sie ggf. dazu auffordert, die Lüge richtigzustellen, wird die Lüge ja nicht gedeckt.
Sowas schafft nur schlechte Gewohnheiten.
Vielleicht schafft sowas auch die Gewohnheit, in Zukunft etwas offener miteinander umzugehen!
Ophsei muss garnicht wissen was die KM in Umlauf gebracht hat.
Er weiß es aber!
Wie sie ggf. mit ihrer Lüge dasteht ist auch ihr Bier, nicht seins.
Prinzipiell richtig. Sollte es aber auf dem Elternabend zu einem Eklat kommen, wird auch er mit Reaktionen seitens der KM rechnen müssen. Diese Reaktionen mögen unfair und nicht gerechtfertigt sein, aber sie werden ziemlich sicher kommen. ICH persönlich würde das nicht riskieren.
Nochmal die Ausgangssituation:
Angemeldet hat sie natürlich früher den neuen Lebensgefährten in der KiTa. Ob sie mich nachgemeldet hat, weiß ich nicht.
Gut möglich das es ihr jetzt peinlich ist, falls sie den neuen Freund als Vater vorgestellt hat.
Ein bisschen viel "weiß ich nicht", an seiner Stelle würde ich kurz klarstellen, dass ich selbstverständlich zum Elternabend komme, mehr nicht. DANN ist es ihr Bier, was sie daraus macht.
Naja, sie hat ihren LG zum Elternabend angemeldet.
Aber, wenn der TO den Betreuungsvertrag nicht unterschrieben oder gesehen hat, dann wird er auch kaum wirklich wissen ,was die KM dort angegeben hat. Erzählen kann sie viel.
Im Zweifelsfall würde ich immer annehmen, dass sich erwachsene Menschen in diesen Dingen korrekt verhalten und davon ausgehen ,dass sie den leiblichen Vater im Vertrag genannt hat und den LG zum Elternabend angemeldt hat
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
WENN es ein Problem gibt, dann nur, weil sie gelogen hat.
Und WENN sie geolgen hat, musst der TO ihr auch nicht da raus helfen.
Dann soll sie die Konsequenzen auch genießen dürfen.
Wenn sie nicht gelogen hat, gibt es auch kein Problem.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe das Gefühl, dass hier ganz andere die Konsequenzen genießen wollen 😉
Hallo,
danke für eure zahlreichen Antworten.
Ich weiß ganz genau das sie mich nicht als Vater angegeben hat und ich der KiTa Leitung nicht bekannt bin.
Der neue Lebensgefährte wurde zum Elternabend eingeladen.
Eingeladen wurden die Personen welche im Anmeldeformular eingetragen waren. Dort sollten Mutter und Vater mit Namen und Anschrift eingetragen werden.
Den Betreuungsvertrag habe ich nie zu Gesicht bekommen.Ich wußte auch noch gar nicht, daß der bereist unterzeichnet wurde.
Frage: Wird der Betreuungsvertrag üblicherweise zwingend von beiden Eltern unterschrieben(gemeinsames Sorgerecht?).
Frage: Kann der neue Lebensgefährte dort Ersatzweise unterschreiben?(Fände ich merkwürdig).
Den Vertrag werde ich mir nataürlich von der Mutter oder KiTa Leitung vorlegen lassen.
Es ist eine KiTa eines freien Trägers.
Bei der Auswahl der KiTa hat die Mutter mich nicht einbezogen.Allerdings habe ich bis auf die höheren Kosten prinzipiell nichts dagegen.
Ich würde ihr später den hälftigen KiTa Betrag plus Essengeld zahlen, ohne die Zusatzkosten(Sport/Musikunterricht usw.) die nur durch den freien Träger verursacht werden.
Die Zusatzkosten können nicht abgelehnt werden, sonst bekäme man in der KiTa keinen Platz (tolles neues Geschäftsmodell der freien Träger).
Grüße
Ophsei
Frage: Wird der Betreuungsvertrag üblicherweise zwingend von beiden Eltern unterschrieben(gemeinsames Sorgerecht?).
Ja, sofern ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt, müssen zwangsläufig beide Elternteile unterschreiben.
Frage: Kann der neue Lebensgefährte dort Ersatzweise unterschreiben?(Fände ich merkwürdig).
Nein, es ist aber erschreckend, dass dies funktioniert. Eigentlich ist der Vertrag damit nicht rechtsgültig, oder sehe ich das falsch?
Bitte nimm unbedingt sofort Kontakt zum Kindergarten auf, nimm deine Sorgerechtsurkunde mit und kläre die Kita-Leitung auf.
Ja, sofern ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt, müssen zwangsläufig beide Elternteile unterschreiben.
Nein, es ist aber erschreckend, dass dies funktioniert. Eigentlich ist der Vertrag damit nicht rechtsgültig, oder sehe ich das falsch?
Ja, das siehst Du falsch. Denn den Kitavertrag müssen nicht beide Eltern unterschreiben, Verträge sind keine Frage des Sorgerechts sondern eine Frage des Vertragsrechts. Dort werden Leistung und Gegenleistung bestimmt und wer sich wozu verpflichtet.
Die Frage, OB das Kind in die Kita gehen kann, also die "Berechtigung" bekommt (Kitagutschein, Antrag beim Jugendamt) ist i. d. R. von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben, u. a. auch, um den Betreuungsbedarf festzulegen, der ja idR auch bezuschusst wird. Dafür müssen beide Elternteile den Rahmen der Berufstätigkeit darlegen und dann wird der Anspruch des Kindes auf Betreuung dadurch bestimmt.
Wenn KM sich dann entscheidet, die tolle und teure "ich-tanze-meinen-Namen-Kita" zu buchen, dann ist erst mal sie die Vertragspartnerin und die Person, an die sich die Kita wegen der Kosten zu wenden hat. Die Frage der Kostenübernahme im Innenverhältnis zwischen Vater und Mutter ist davon dann losgelöst zu klären. ZB: reine stundenmäßige Betreuung 50/50, aber die Zusatzgimmicks wie Essen, Yogakurs und musikalische Früherziehung bezahlt der, der es auch bestellt hat.
Möglicherweise gibt es Kitas, die beide Elternteile als Vertragspartner nehmen.
So bestimmt der Vertragsnehmer auch idR, wer das Kind abholen darf. Das kann für die Betreiber zu Problemen führen, weil SIE sich einerseits an ihren Vertragspartner halten müssen und andererseits ein Kind keinem Sorgeberechtigten vorenthalten werden darf.
Mein Ex ist Alkoholiker und hatte einen Sperrvermerk, dass das Kind nicht von ihm allein abgeholt werden darf, wenn er keine entsprechende schriftliche Erlaubnis von mir vorlegen konnte. Die Kita hat sich da eindeutig auf ihren Vertrag mit mir berufen und hätte im Notfall die Polizei gerufen.
Ich stimme aber zu, dass sich Ophsei einfach mal in der Kita (unter Vorlage seiner Dokumente) vorstellen sollte, damit die einfach wissen, "dass es ihn gibt" und er auch gerne mitwirken will.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Ich kann nur von meiner altsitation reden ca 2,5 Jahre alt Ort ist Brandenburg und auch freier Träger:
Fakt ist meine damailige in Trennung lebende Frau hat mit wissen den Antrag beim Amt alleine Unterschrieben.
Als Ich da hinter kam und beim Amt anrief gabs einen riesen Wirbel und die Dame hat fast Ihren Job deswegen verloren. Das Antragformulat der Stadt KW wurde daruf extra geändert mit dem hinweis das Sie zwei mal Unterschreiben muss einmal unter den Sorgeberechtigten und einmal die erklärung das es keine weiteren Sorgeberechtigten gibt.
Der Kindergarten war auch darüber nicht so glücklich da Ich als Sorgeberechtigte Person nicht gemeldet war. Das Problem fing schon an mit Versicherungstechnischen Problemen Unfall usw.........an bis hin zu Ausflügen usw......
Es gab dann nicht einigem Stress eine Einigung da üblicherweise die Kita dem anderen Sorgeberechtigten auch vor ab Vorgestellt werden muss so das er auch die möglichkeit hat sich über diese zu Infomieren.
Hallo,
ich habe mir mal das Formular zur Anmeldung eines KiTa Platzes unserer Stadt angeschaut.
"Ticketantrag auf Zugangsberechtigung"
Verantwortlich für die Erstellung des Formulares sind die Jugendämter der jeweiligen Stadt.
Bezeichnend ist, daß es bei den Jugendämtern noch nicht angekommen zu sein scheint, eine Unterschrift von allen sorgeberechtigten Personen anzufordern.
Auch sieht das Formular vor, nur eine einzige Person Mutter oder Vater namentlich zu erwähnen.
Das Formular zur Anmeldung fordert lediglich eine "Unterschrift des Personensorgeberechtigten" .
Die Jugendämter gehen also davon aus, daß es nur eine Person gibt welche das Sorgerecht besitzt.
Somit wird es möglich, sich als "alleinerziehend" auszugeben.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der Stadt, hatte die Mutter allerdings noch das alleinige Sorgerecht.
Es dauert ja, bis man sich als Vater durchgesetzt hat und das gemeinsame Sorgerecht erhält.
Danach herrscht ja eine geänderte Situation.
Eigentlich sollte man davon ausgehen, daß die geänderte Umstände dann auch berücksichtigt werden müssen.
Man soll mich hier nicht falsch verstehen, es ist gut einen KiTa Platz zu bekommen.
Nur das man dies explizit einem Elternteil überlässt ohne Zustimmung des anderen Elternteiles ist schon mehr als merkwürdig.
So wäre es sogar möglich, das gemeinsame Kind in einer völlig fremden Stadt anzumelden ohne das der andere Elternteil davon Notiz nimmt.
Sie war und ist sorgeberechtigt.
Deswegen heißt es auch gemeinsames Sorgerecht und nicht geteiltes Sorgerecht.
Und du wirst niemand von Belang finden, der in der Handlung der Mutter etwas verwerfliches findet.
Dass da noch jemand sorgeberechtigt ist, interessiert niemand.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Verwerflich ist, daß im Formular nicht vorgesehen ist, eine Zustimmung von beiden Elternteilen einzuholen.
Nichts anderes habe ich thematisiert.
Ja richtig. Aber das nützt dir eben nichts.
Also solltest du dir deswegen kein Magengeschwür holen.
Auch wenn ich deinen Ärger verstehen kann.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin o.
Du warst doch eigentl auf nem guten Weg. Wir hatten Dir gute Ratschläge gegeben, wie Du Dich zum und auf dem Elternabend verhalten sollst. Und Du schienst denen nicht abgeneigt gewesen zu sein.
Was ist denn nun passiert, dass Du anfängst Dir Gedanken zu machen, dass KM das Kind alleine angemeldet hast und Dich nicht angegeben hat? Ist doch vergossene Milch. Schau nach vorne und bring Dich in der Kita ein.
Gruß, Toto
Hallo,
ich werde hingehen, wollte euch nur den Missstand aufzeigen mit dem Anmeldeformular des Jugendamtes.
Kann doch nicht sein, daß es so einfach gemacht wird den Partner auszubooten.
Mein Rat wäre, einen Termun bei der Kitaleitung mal einen Termin zu machen und dann dort mal zu fragen, wie die die Anmeldung handhaben. Lass es dur erklären und dann wirst du erfahren, was der Träger verlangt oder was deine Ex daraus gemacht hat.
Sei freundlich, denn du willst was von denen. Erkläre, dass du dich einbringen willst und zum Beispiel Teilnahme an Elternabenden für dich selbstverständlich sind.
Und wenn es passt kannst du anbringen, dass getrennte Elternteile so wie es da gelaufen ist schnell ausgegrenzt werden.
Da du nicht weißt, ob und wie Ex dich da verkauft hat, solltest du nicht als erstes lospoltern, sondern diplomatisch.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der Stadt, hatte die Mutter allerdings noch das alleinige Sorgerecht.
Es dauert ja, bis man sich als Vater durchgesetzt hat und das gemeinsame Sorgerecht erhält.
Danach herrscht ja eine geänderte Situation.
Eigentlich sollte man davon ausgehen, daß die geänderte Umstände dann auch berücksichtigt werden müssen.
Dann ist es ja völlig i.O., dass ihre Unterschrift gereicht hat. Ich bin mir nicht sicher, ob das JA automatisch über das geänderte SR informiert wird. Im Zweifelsfall hättest du diese Änderung natürlich selbst umgehend melden können.