Ich vermute, der TO will nicht, dass das Kind so heißt wie der neue Partner. Wenn das Kind den aktuellen Namen nicht behalten will, wäre es auch eine blöde Lösung den Namen zu behalten. Papa heißt Müller, Mama dann nach der Heirat Schmidt und Kind Schulz?
Ich habe aktuell keine Ahnung, ob Kind noch Papas Namen annehmen dürfte. Einzige Alternative wäre noch ein Doppelname der Mutter. Wobei ich persönlich Doppelnamen in 99% der Fälle bescheuert finde.
LG LBM
Unser gemeinsames Kind sollte schon so heißen wie die Mutter oder wie der leibliche Vater.
Es ist doch absolut nicht in Ordnung, wenn das eigene Kind dann auch noch den Namen des jeweils aktuellen Partners trägt und nur noch die Unterhaltspflicht als einziges dann beim leiblichen Vater verbleibt.
Du darfst daß Kind nur selten sehen.Der neue soll als Papa in Erscheinung treten.
100% annehmen will der neue Partner das Kind aber nicht(Adoption)
Unterhalt will die Mutter weiterhin vom leiblichen Vater
Aber den Namen, soll das Kind unbedingt von diesem Mann tragen, obwohl er nicht zu 100% auch die Pflichten tragen will.
Frage hierzu, wer kennt ein Paar welches noch zusammen lebt und bei dem das gemeinsame leibliche Kind bereits etwa 15 Jahre alt ist?
Erweiterung: Kein Elternteil darf ein weiteres Kind mit einer anderen Person haben.
Da wird es schon schwer (wahrscheinlich fällt euch genau 1 Paar ein). 😉
In was für Kreisen verkehrst du denn?
Meine (H)Ex und ich sind weit und breit die Einzigen mit Patchwork-Großfamilie.
Mag in der Großstadt anders aussehen aber auf dem Land werden Ehen immer noch als Bund fürs Leben geschlossen.
Frag mich wieviele von denen den Kindern zuliebe noch zusammen sind.
Oder aus Bequemlichkeit.
Oder aus Sorge was die Leute sagen.
Oder weil die Hypothek fürs Häuschen im Grünen beide im Fall der Trennung finanziell ruiniert bis rückwirkend in die Steinzeit.
Frag mich wieviele fremdgehen und das ganze Dorf weiß Bescheid nur die Frau nicht - dann wird die Luft etwas dünner.
Aber einfach auseinanderrennen weil die Flitterwochen schöner waren als die anderen 49½ Jahre bis zur Goldhochzeit gibts hier kaum.
Gruss Horst
Hallo,
bei mir auf Arbeit gibt es ca. 10 Ehepaare davon sind nur 3 wieder verheiratete, alle anderen haben noch die bzw. den einen und die Kinder sind alle älter als 15. Wobei einer nach 2 Kurzzeitehen mit einem Kind nun seit 20 Jahren mit der gleichen Frau verheiratet ist. Aber vielleicht bin ich da auch einfach zu alt.
VG Susi
Unser gemeinsames Kind sollte schon so heißen wie die Mutter oder wie der leibliche Vater.
Es ist doch absolut nicht in Ordnung, wenn das eigene Kind dann auch noch den Namen des jeweils aktuellen Partners trägt und nur noch die Unterhaltspflicht als einziges dann beim leiblichen Vater verbleibt.
Wie alt ist das Kind, um das es geht? Es geht mir jetzt gar nicht um die moralische Wertung der Frage. Die Frage ist doch: gibt es eine Rechtsgrundlage auf der dss Kind deinen Namen annehmen kann? Wenn nein, welchen Sinn macht es dann darauf zu bestehen, dass das Kind einen Nachnamem trägt, den dann kein Elternteil mehr trägt? WAS will das Kind?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
wenn ich es richtig sehe wird das Kind im Oktober 1 Jahr alt. Da wird es auch nichts mit Mitsprache.
VG Susi
Frage hierzu, wer kennt ein Paar welches noch zusammen lebt und bei dem das gemeinsame leibliche Kind bereits etwa 15 Jahre alt ist?
Erweiterung: Kein Elternteil darf ein weiteres Kind mit einer anderen Person haben.
Da wird es schon schwer (wahrscheinlich fällt euch genau 1 Paar ein). 😉Und das ist die gelebte Wirklichkeit.
Hm, ehrlich gesagt fallen mit ein meinem Bekannten- und Freundeskreis minimum 25 Paare ein, die 1 oder mehrere Kinder haben, die mindestens 15 Jahre alt sind und die immer noch glücklich zusammenleben und kein Kind mit irgendwem anderen haben. Da sind wir als Patchworkfamilie der "Exot"
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Um mal auf die Anfrangsfrage zurück zu kommen:
Wenn der OP GSR hat, dann kann die KM die Einbenennung knicken.
Eine Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht wird es nicht geben - da die Messlatte für den Schaden den das Kind ohne Umbenennung erleiden würde extrem hoch hängt.
Die Konstellation das Kinder andere Nachmnamen haben als ihre gilt als normal.
Wir hatten damals eine ähnliche Situation:
Meine Ex hatte nach der ersten Scheidung wieder ihren Geburtsnamen angenommen und ich bei unserer Hochzeit ihren Namen. Meine Stieftochter, damals 5, wollte den alten Familiennamen aber behalten, was wir respektiert haben. Dadurch lebte sie bei uns mit einem unterschiedlich Nachnamen als wir und ihre Geschwister. Das hat keinen interessiert und war nie ein Problem. Sie ist jetzt 18 und es gab nicht eine Situation, in der wir das hätten erklären müssen.