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Mutter will gemeinsames Kind nach neuem Partner umbenennen lassen

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(@ophsei)
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Hallo,

die Mutter unseres Kindes verlangt meine Zustimmung zur Einbenennung des Kindes auf den Familiennamen des des neuen Partners.
Derzeit trägt das Kind den Namen der Mutter.
Die Mutter würde ja nun den Namen des neuen Partners annehmen.
Dann ist es natürlich schwer vermittelbar, warum das Kind nicht wenigstens so heißen sollte wie die Mutter.
Meine Geschwister haben damals auch nicht den neuen Namen unserer Mutter nach der Heirat angenomen.Wir sind trotzdem alle recht vernüftige Menschen geworden.
Allerdings waren wir alt genug um gefragt werden zu müssen und unsere Mutter hat uns die freie Wahl gelassen.

Da die Zustimmung dazu ja durch ein Gericht ersetzt werden kann(Kindeswohl gefährdet), suche ich nach Urteilen die eine Kindeswohlgefährdung ohne erfolgte Umbenennung verneinen.
Es ist doch unglaublich zu behaupten, daß es einem Kind schlechter geht nur weil es jetzt nicht mehr den Namen der Mutter trägt sondern den des neuen Partners?

Was ist mit den Kindern nach zweifacher Heirat, diese werden häufig auch nicht neu einbenannt?

Vielen Dank für eure Tipps

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2015 17:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ophsei,

mach Dich nicht verrückt! Die <a href="http://www.rechtslupe.de/familienrecht/einbenennung-des-kindes-ohne-einwilligung-des-vaters-382464>Rechtslupe</a>" sollte Deine Position stärken.

Grundtenor: "... schwerwiegende Nachteile für das Kind konkret drohen oder die Einbenennung einen anderen so erheblichen Vorteil für das Kind bringen würde, dass ein verständiger Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde. .... "

Das sehe ich in Deinem Fall nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2015 18:02
(@psoidonuem)
Registriert

Ich verstehe weder was Du beschreibst, noch was Du willst bzw nicht willst.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2015 18:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also meines Wissens nach kann sie die Umbenennung alleine entscheiden, sofern, sie ASR hat UND die Kinder ihren Namen haben.

Wenn das immer noch so ist, ginge das also auch in deinem Fall. Auch ohne Gericht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2015 21:18
(@nadda)
Registriert

Hi,

die Sache ist recht einfach:

"...Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. ..."
BGB §1618, gerne auch komplett nachzulesen hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html

Da das Kind ihren Namen hat kann Sie die Einbenennung alleine entscheiden wenn sie alleinige Sorge hat. Bei gemeinsamer Sorge muss sie dich fragen, aber wenn du ablehnst kann sie das gerichtlich klären lassen. Dann entscheidet ein Richter ob er es gut oder nicht gut findet.

Was sind deine Gründe dagen? Ja, wenn das Kind deinen Namen hätte könnt ich das verstehen und würde auch dahinterstehen das es deinen Namen behält. Aber wenn das Kind anders heißen soll als Mama und Papa dann hilft das ja auch dem Kind nicht. Familiennamen drücken Zugehörigkeit aus, und der Mädchenname der Mutter verweigert dem Kind dann diese Namenszugehörigkeit zur Mutter genauso wie zum leiblichen Vater - hilft dem Kind also nicht.

Wie alt ist euer Kind?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 11:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nadda, juristisch hast du recht. Moralisch teile ich deine Meinung aber nicht unbedingt.

Meine Älteste, voreheliche Tochter hat von ihrer Mutter auch den Namen ihres Mannes aufgepflanzt bekommen.

Nach ihrer Scheidung hat die Mutter ihren Mädchennamen wieder angenommen.

Meine Tochter hat nun den Namen eines Mannes mit dem sie nicht verwand ist und den sie auch seit Jahren nicht mehr gesehen hat.

Wo bleibt da die Geborgenheit und das Zugehörigkeitsgefühl des Familiennamens?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 12:23
(@nadda)
Registriert

Hi Beppo,

da hast du natürlich recht. Genau das ist auch für mich der Grund solche Regelungen von vorn herein nicht gut zu finden. Meine Tochter bekam bereits vor der Geburt den Nachnamen ihres Vaters (und ja, wir hatten echt Probleme mit dem Standesbeamten damals, weil wir auch schon vorgeburtlich eine gemeinsame Sorge erklärt haben).

Der Name des Vaters bleibt normalerweise konstant, auch nach einer eventuellen Trennung und Wiederheirat. Ich habe mich bei meiner zweiten Ehe ganz bewusst für einen Doppelnamen entschieden, weil es mir wichtig war, dass alle Kinder eine Namensverbundenheit zu mir haben. Ok, ich habe heute, nach der Adoption meiner Kinder aus erster Ehe durch meinen zweiten Mann keinen Doppelnamen mehr. Aber das brachte die Situation mit sich. Allerdings würde ich niemals mehr meine Kinder einbenennen. Sie haben den Nachnamen ihres Vaters und egal was passieren könnte - Vater bleibt er und damit ist sein Name auch immer richtig für die Kinder.

Solche Gedanken muss man sich aber machen bevor das Kind auf die Welt kommt, wer zu diesem Zeitpunkt diese Diskussion als Eltern nicht führt muss später mit den Konsequenzen leben. Genauso wie ich von einer vernünftigen Beziehung und Elternschaft auch immer erwarte vor der Geburt eine gemeinsame Sorge zu erklären. Dabei geht es einfach um eine Absicherung des Kindes und das ist total wichtig in meinen Augen. Aber mir ist klar, und ich erlebe es auch immer wieder, dass die wenigsten Eltern sich ernste Gedanken machen wenn das erste Kind unterwegs ist. Man lebt oft ins Blaue hinein und das ist ok, solange alles gut geht. Aber kommt es dann zu einer Trennung ist auf einmal nichts mehr ok. Es gibt einfach unvorhergesehenes das passieren kann und unsere Verantwortung als Eltern ist es die Kinder soweit möglich für solche Fälle abzusichern.

Und im Falle deiner Ex muss ich sagen das sie damit inkonsequent gehandelt hat. Wenn ich mich als erwachsener Mensch für so einen Schritt entscheide und mein Kind mit einbenenne, dann heißt die Konsequenz nach einer Trennung wird dieser Ehename behalten. Auch wenn man vielleicht nicht mehr mit dem Namen des Ex rumlaufen mag, dann sollte man das durchziehen bis das Kind volljährig ist. Immerhin hat man ja vorher auch mit genau dieser Begründung, das eben alle den gleichen Namen haben sollen ein Kind einbennannt. Als Eltern ist es unsere Verantwortung für unsere Kinder mit zu handeln, und dieses Handeln muss überlegt und am Kind orientiert sein, auch wenn uns das manchmal nicht gefällt.

Trotzdem bleiben im Fall des TO nicht wirklich viele Möglichkeiten, es gibt wenn ich das richtig weis keine Möglichkeit dem Kind nachträglich den Namen des Vaters zu geben. Egal ob er zustimmt oder nicht, das Kind wird vermutlich einbenannt werden. Wenn die beiden (KM und Next) eine gute Beziehung leben ist das auch total ok so für das Kind. Im Falle einer Trennung dieses Paares wäre es natürlich blöd.

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 12:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wobei auch das keine Garantie ist.

Der Mann meiner Schwester hat den Namen meiner Schwester angenommen. Und da seine Exfrau auch ihren Mädchennamen wieder angenommen hat, blieb seine Tochter auch alleine mit seinem Nachnamen.

Lustigerweise hat auch meine andere Schwester sich bei der Namenswahl gegen ihren Männe durchgesetzt.

Meine Ex hat auch meinen Namen angenommen.

Mein Nachname scheint sehr dominant zu sein. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 13:04
(@nadda)
Registriert

Tja,

vielleicht sollten wir berücksichtigen, dass es auch Namen gibt mit denen niemand freiwillig rumlaufen mag. Ich hatte einen Lehrer mit dem wunderbaren Namen Fick.

Auf jeden Fall bin ich trotzdem der Meinung, dass das ganze eine Frage von überlegter Elternverantwortung ist. Es gibt aber sicher auch Kinder, die ihren Namen behalten möchten, weil sie ihn schön finden. Es ist auch gut das sie ab 5 ein Mitspracherecht haben, auch wenn sie die Tragweite natürlich noch nicht verstehen in diesem Alter.

Wenn ich ehrlich bin, war der Name meines Exmannes schöner als mein neuer Name - nur der Inselreife ist mit Sicherheit der absolut bessere Mann und Vater 😉

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 13:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie man es richtig macht, weiß ich leider auch nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 13:24




(@psoidonuem)
Registriert

Habs immer noch nicht.

Kind heißt jetzt wie die Mutter, die Mutter heißt bereits jetzt nicht so wie der TO, die Mutter nimmt einen neuen Namen an und das Kind soll auch diesen Namen annehmen?
Wenn ja, übersteigt es meine Fantasie, warum das den TO irgendetwas angehen sollte.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 15:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich vermute, der TO will nicht, dass das Kind so heißt wie der neue Partner. Wenn das Kind den aktuellen Namen nicht behalten will, wäre es auch eine blöde Lösung den Namen zu behalten. Papa heißt Müller, Mama dann nach der Heirat Schmidt und Kind Schulz?

Ich habe aktuell keine Ahnung, ob Kind noch Papas Namen annehmen dürfte. Einzige Alternative wäre noch ein Doppelname der Mutter. Wobei ich persönlich Doppelnamen in 99% der Fälle bescheuert finde.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 15:32
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

- Wieczorek-Zeul
- Leutheusser-Schnarrenberger
- Schröder-Köpf
- Elvers-Elberzhagen
- Lösekrug-Möller

hiernach:

Winfried Breidbach von der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden vermutet als Motiv bei Frauen, die sich für die Bindestrichvariante entscheiden, ein "ausgeprägtes Selbstbewusstsein". Die Namenswahl sei "in den ersten Jahren sicher ein Ausdruck von Emanzipation" gewesen, meint Breidbach. Seine Kollegin Rodriguez aus Leipzig pflichtet ihm bei: "Bei Frauen ist das ein Aspekt der Gleichberechtigung." Es gebe aber auch durchaus Männer, die den Namen ihrer Frau anhängen.

ist es Frauen (aber auch Männern) wohl zum Teil völlig egal wie kagge sich das anhört.

Mein Favorit ist aber Dr. Büchsenschütz-Nothdurft, übrigens ein Mann. Wie besoffen muss man sein??

Nur am Rande und ziemlich OT!  😉

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

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Geschrieben : 12.08.2015 16:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich weiss nicht ob es bei Didi war oder wo, aber mein Hit ist: "Schulze-Wangen! Soviel Zeit muss sein!"

Ansonsten hat ophsei, wenn er kein GSR hat kein Recht überhaupt mitreden zu dürfen. Mit GSR würde ich seine Chancen als nicht unbedingt schlecht einschätzen.
Hier geht es doch wieder darum, dass die KM eine "richtige" Familie will und da stört ophsei, ansonsten ist das mit dem Namen heute durchaus bunt.
Beim Klassentreffen geben wir deshalb auf den Listen die Geburtsnamen an, ansonsten hätten wir ständig "neue" Mitschüler  😉

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 19:18
(@psoidonuem)
Registriert

Eine Lösung könnte natürlich sein, die Kinder beim Vornamen zu nennen. Ich mache das zB so.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 13:16
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine Lösung könnte natürlich sein, die Kinder beim Vornamen zu nennen.

Interessanter Ansatz!

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 13:28
(@bester-papa)
Registriert

Eine Lösung könnte natürlich sein, die Kinder beim Vornamen zu nennen. Ich mache das zB so.

  :thumbup:
Sehr gute Idee. So muss ophsei sein Kind nicht mehr "Herr Müller Lüdenscheid" rufen.
:rofl2: :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 13:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So wie die Frau, die ihre 5 Söhne alle Dschastin genannt hat und gefragt wird, wie sie ihre Kinder denn rufen würde, wenn sie nur einen bestimmten meint.

"Dann rufe ich ihn mit seinem Nachnamen!"

🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2015 14:27
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Nadda, juristisch hast du recht. Moralisch teile ich deine Meinung aber nicht unbedingt.

Meine Älteste, voreheliche Tochter hat von ihrer Mutter auch den Namen ihres Mannes aufgepflanzt bekommen.

Nach ihrer Scheidung hat die Mutter ihren Mädchennamen wieder angenommen.

Meine Tochter hat nun den Namen eines Mannes mit dem sie nicht verwand ist und den sie auch seit Jahren nicht mehr gesehen hat.

Wo bleibt da die Geborgenheit und das Zugehörigkeitsgefühl des Familiennamens?

Das sind auch meine Beweggründe.
Zusätzlich findet eine Zuordnung zum nicht verwandten Lebensgefährten statt.
Es mag euch befremdlich vorkommen, aber es ist auch eine gewisse Verschleierung der tatsächlichen Zustände.
Der leibliche Elternteil wird dann ein Stück mehr ausgegrenzt. Man muß sich nun weniger Fragen stellen lassen bezüglich Schule,Kita und Ämtern.
Dies sorgt bei 3. Personen auch für eine gewisse Voreingenommenheit und Schludrigkeit gegenüber dem leiblichen Vater und erschwert im einfachsten Fall zum Beispiel Auskünfte. Der leibliche Vater ist ausgeblendet.Eine Hinzuziehung des leiblichen Vaters in Sorgerechtsangelegenheiten(Krankenhaus,Schule,Kita), wird somit auch öfter vergessen, da ja Mutter, Kind und "sozialer Vater" gemeinsam anwesend waren.

Und bei mehreren hintereinanderfolgenden Lebenspartnern der Mutter, wird ein Kind ja auch nicht jedesmal neu umbenannt.
Eine Heirat ist nichts anderes als eine Partnerschaft nur mit einer Urkunde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2015 17:52
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Trotzdem bleiben im Fall des TO nicht wirklich viele Möglichkeiten, es gibt wenn ich das richtig weis keine Möglichkeit dem Kind nachträglich den Namen des Vaters zu geben. Egal ob er zustimmt oder nicht, das Kind wird vermutlich einbenannt werden. Wenn die beiden (KM und Next) eine gute Beziehung leben ist das auch total ok so für das Kind. Im Falle einer Trennung dieses Paares wäre es natürlich blöd.

LG
nadda

Nun die Trennung von Paaren mit und ohne Trauschein ist eher die Regel als die Ausnahme.
Von daher ist davon auszugehen, daß jeder von uns hier sich noch mehrmals von einem Partner trennen wird.
Man kann das als gelebte Wirklichkeit vorwegnehmen.

Frage hierzu, wer kennt ein Paar welches noch zusammen lebt und bei dem das gemeinsame leibliche Kind bereits etwa 15 Jahre alt ist?
Erweiterung: Kein Elternteil darf ein weiteres Kind mit einer anderen Person haben.
Da wird es schon schwer (wahrscheinlich fällt euch genau 1 Paar ein). 😉

Und das ist die gelebte Wirklichkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2015 18:02




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