Mutter möchte vom l...
 
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Mutter möchte vom losen Wechselmodell los nachdem ich UH gestrichen habe

 
(@hector)
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Hallo,

Vorgeschichte:

Wir waren verheiratet Die letzten 3 Jahre war ich zumeist 4 Monate hier, dann 2 Monate und die Mutter mit Kind auch oft im Ausland, hier in Deutschland war unser Sohn dann immer jedes Wochenende und zumeist Mi bei mir plus ab und zu andere Tage, plus Urlaub und wenige Tage weil die KM krank war. KM bezieht Bürgergeld. KM ist sehr unangenehm, herabwürdigend, am liebsten hätte ich keinen Kontakt, die Kommunikation funktioniert aber. Ich konnte wieder in die Ehewohnung einziehen die direkt neben der Kita liegt. Ich habe für mein Kind die Beziehung im Ausland aufgegeben.

Seit September ist unser Sohn (4J.) häufiger bei mir als bei der Mutter und da ich gerade ohne Einkommen bin und meine Ersparnisse fast aufgebraucht sind habe ich den UH nun gestrichen. Ich war deswegen auch bei Beistandschaften (auf Empfehlung JA), die mir von Anfang an absolut feindselig gegenüber eingestellt war ohne das ich auch nur ein Wort gesagt hatte, und der Unterhaltsvorschussstelle vorsprechen. Gleichzeitig und für mich unabhängig vom UH, versuche ich schon seit einem halben Jahr mal ein Wochenende frei zu haben, dies wurde von der Mutter bisher immer abgewehrt.

2 Tage später schlägt mir die Mutter das Wechselmodell vor (1 Woche im Wechsel), es gab also einen sofortigen Kontakt durch das Amt. Ich hatte im Schreiben an Beistandschaften angegeben, dass ich den UH einstelle da ein Residenzmodell nicht vorliegt (auch auf Empfehlung JA) und ich die Extrakosten wie Kita mit dem Kindergeld als abgegolten ansehe. Von einer Betreuung im wöchentlichen Wechsel hatte ich bisher nirgends geschrieben oder mit der Mutter drüber geredet.

Nun nach den Feiertagen, unser Sohn war 10 Tage bei mir, heißt es, sie möchte unseren Sohn nicht mehr dazu zwingen zu mir zu gehen, wenn er nicht möchte.

Beim Abholen von der Mutter, insbesondere von privaten Feiern wie Helloween spät abends, möchte er manchmal mit Mutti mit anstatt zu mir. Von der Kita abholen läuft alles 1A. Nun fing unser Sohn gleich beim ersten Abholen in der Kita an, er wolle mehr bei Mama sein, 4 Tage bei mir und 5 Tage bei Mama. Ich fragte wieso er das möchte und er antwortete, dass Mama das so gesagt hatte. Diesen heutigen So hatte die KM auch schon was vor weshalb ich unseren Sohn schon gestern zurückbringen sollte was ich getan habe.

Ich vermute, der finanzielle Einschnitt oder die Angst davor führt nun zu einer Reduzierung des Umgangs durch die Mutter auch unter Beeinflussung unseres Kindes. Ich hatte das schon erwartet und war vor Wochen schon beim JA, einfach um mich zu informieren. Da gab es Null Unterstützung, es fielen gar die Aussagen: beim regional sozialpädagischen Dienst "entweder ich zahle weiter UH oder ich werde mein Kind weniger sehen.." womit sie wohl sogar recht hat, oder beim Anruf JA "wir beraten nur die Mutter oder beide zusammen, wir beraten Väter nicht".  

Ich habe eigentlich nur zwei Anliegen:

1. Hälftige Betreuung beibehalten in welcher Form auch immer, 1 Woche im Wechsel wäre in der Tat gut und hätte eher Vorteile für mich.

2. Keinen bzw. reduzierten UH bei Einkommen zahlen

Ich habe mich schon durch die Betreuungs - und UH Seiten des Internets gewühlt und die Rechtslage soweit verstanden, mir ist auch klar, dass ich demnächst bei Arbeitsaufnahme immer noch einen Teil UH zahlen muss, allerdings sind mir einige Dinge auch unklar. Ich hatte jetzt eine Übersicht der Nächte pro Monat beim Amt abgegeben. Ich frage mich wie ein Wechselmodell festgestellt werden soll, wo die Grenze ist (40% ? 50% ? 13-18 ?), ein Anwalt meinte selbst 15-16 zähle nicht, oder wird das übers Jahr gemittelt? Und wie wird damit verfahren, wenn mal dieser Monat so ausfällt und der andere so? Wird da monatsscharf abgerechnet ?

Ich würde jetzt erstmal die Betreuung für Januar mit der Mutter absprechen zu versuchen, die wird aber sicher keine 50-50 Betreuung mehr akzeptieren. Ich werde die Betreuung wie bisher bzw. 50-50 einfordern bis wir dann zu einer anderen Regelung bzgl. der Aufteilung kommen. Das wird nicht klappen und dann ?

Wie gehe ich nun weiter vor ?

 

Viele Grüße

Hector

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2025 12:51
(@samson1978)
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Hallo Hector,

ich entnehme dem Text, dass es im Vorfeld keine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich Umgangsregelung gab, richtig?

Auf welcher Basis habt ihr den bisherigen Unterhalt berechnet? Wenn du derzeit kein Einkommen hast und die KM H4 erhält, könnte die KM auch UHV beantragen.

Wenn ihr euch auf ein 50/50 Wechselmodell (also wechselt das Kind jede Woche zum anderen ET) einigen könnt, ist es grundsätzlich möglich das kein UH fällig wird.

Wenn du demnächst einen Job annimmst, musst du trotzdem das Wechselmodell durchführen können. Das solltest du in die Überlegungen einfließen lassen.

Sofern eine Einigung mit der KM auf 50/50 nicht fruchtet, kannst du eine gerichtliche Einigung anstreben. Da du sehr viel Zeit mit dem Kind verbringst, stehen die Chancen gut. Das Thema Unterhalt wird vor Gericht aber separat verhandelt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2025 14:04
(@hector)
Schon was gesagt Registriert

@samson1978 

Danke für die schnelle Antwort. Es gibt keine schriftliche Vereinbarung, das hat bisher immer gut funktioniert, nur jetzt gibt es weniger UH für die KM und die will den Umgang eingrenzen. Diese Koinzidenz sollte dem JA und einem Gericht doch arg zu denken geben. Nur dauert das sicher ein halbes Jahr vors Gericht zu gehen.

Die KM hat schon UHV beantragt, dazu ist sie wohl auch verpflichtet wegen Bürgergeldbezug. Ich hatte bisher immer einen online Rechner bemüht, 16x Euro. Die UHV Stelle veranschlagt den Mindestunterhalt, etwas in den 2xx Euro wenn ich nicht irre. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2025 14:30
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich sehe da aktuell nur zwei Möglichkeiten. Entweder ihr könnt euch auf eine gemeinsame Regelung bzgl. Umgang und Unterhalt einigen, vielleicht auch für den Fall eines neuen Jobs bei dir. Diese Regelung auf jeden Fall schriftlich fixieren und danach leben.

Andernfalls musst du das Wechselmodell vor Gericht einklagen wenn die KM sich verweigert. Denn sie wird sicherlich versuchen den UH zu bekommen und das WM zu unterbinden. Zumindest klingt es nach deinen Worten so.

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Geschrieben : 07.01.2025 11:02
Hector reacted
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Da KM bereits aus öffentlichen Töpfen "finanziert" wird (Bürgergeld) könnte ich mir vorstellen, dass auch aus dieser Richtung eine deutliche Ablehnung des angestrebten WM erfolgen könnte, wenn sich Einkommen auf KM-Seite dadurch reduzieren sollte. 

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2025 13:18
Hector reacted
(@hector)
Schon was gesagt Registriert

@samson1978  Ich vermute das wäre dann das Familiengericht. Macht da ein Anwalt Sinn, denn zwingend vorgeschrieben scheint dieser nicht zu sein ?

In der Tat hat sich der Umgang seit Streichen UH ab Dezember dahin entwickelt, dass die Mutter behauptet, unser Sohn möchte diesen und jenen Tag oder aktuell dieses Wochenende nicht zu mir (das gab es vorher nie, er war ja seit Sommer jedes WE bei mir), die nötige Anzahl Wechselmodelltage werde ich diesen Monat bestimmt nicht erreichen.

Selbst wenn es etwas Schriftliches gäbe, man hat ja kaum eine Handhabe, wenn behauptet wird, das Kind möchte nicht zum Vater.

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Themenstarter Geschrieben : 10.01.2025 12:58
(@hector)
Schon was gesagt Registriert

@82marco Bestimmt. Wobei es für die KM selbst keinen Unterschied machen sollte, aber sie möchte mir "finanziell schaden". Nur fehlt mir dann das Geld, um Sachen für unser Kind zu kaufen. Dieses archaische Familienrecht gehört echt überarbeitet.

Am Ende sollte ich die Sache mit Abstand betrachten und nicht zuviel Energie reinstecken, um mich nicht fertig zu machen. Die Erfahrung mit meinem ersten Kind und was ich bei Freunden sehe, die KM kann machen was sie will und die Väter sehen ihre Kinder nicht, aber zahlen können sie..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2025 13:11
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen in unserem Familienrechtssystem.

Für den Bereich Umgang benötigt man keinen Rechtsbeistand, im Bereich Unterhalt schon.

Ein RA macht in hoch strittigen Situationen schon Sinn, da er sich auf die Sache konzentriert, während man als KV ja doch eher emotional belastet ist.

Da wird dann im Vorfeld der Verhandlung dreckige Wäsche ausgekippt, da fällt man gern vom Glauben ab.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2025 14:59