Hallo,
ich bin ganz frisch hier. Mir wurde dieses Forum in einem anderen Forum empfohlen.
Zu meinem Anliegen:
Mein Partner hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung. Er hat kein Sorgerecht.
Die Mutter hat in den letzten Monaten neu geheirtate und seitdem lässt sie ihn den Sohn nicht mehr sehen. Nun schon mindestens 5 Monate nicht mehr! Anfragen meines Partners, ob er die Jungs (seinen Sohn + den älteren Bruder - welcher ihn übrigens ebenfalls Papa nennt!) werden gelesen und ignoriert. Dafür kann sie bereits am 3. des Monates Stress machen wegen Unterhalt.
Wieso Stress wegen Unterhalt? Sie weiß genau, wann er sein Gehalt bekommt (10. des Monats). Neuerdings fordert sie aber das Geld zum ersten.
Um nun auf das eigentlich Anliegen zurück zu kommen:
Ich würde gerne wissen, an welche Stelle wir uns zuerst wenden sollen wegen dem Umgangsrecht. Soll man hier zunächst zu einer unabhängigen Beratung oder empfiehlt es sich direkt zum Jugendamt zu gehen?
Mein Freund heult oft wegen den Jungs - gerade jetzt wo ich schwanger bin (geplant!) und er dann Babysachen rumliegen sieht. Nicht falsch verstehen - er freut sich wahnsinnig auf unseren Jungen! - aber es wird einfach immer härter für ihn!
Als ich schwanger geworden bin, durften wir die Jungs noch sehen - jetzt wissen sie nicht mal, dass sie einen Bruder bekommen.
Hallo,
im Prinzip ist es egal ob ihr euch an eine Beratungsstelle oder das JA wendet. Das JA kann in Umgangsfragen auch nur beraten und die KM muss auch nicht erscheinen. Andererseits wird das JA bei einer gerichtlichen Klärung des Umgangs mit Sicherheit eingebunden. Deshalb macht es schon Sinn sich zunächst an das JA zu wenden. Aber wie gesagt, dass JA kann nur beraten und nichts wirklich festlegen, dass kann nur ein Gericht.
Was den Unterhalt angeht, dann hilft ein Blick auf den Titel, da sollte drauf stehen, dass der Unterhalt bis zum 3. Werktag des laufenden Monats auf dem Konto zu sein hat. Insbesondere besagt der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html>§" 1612 BGB</a>, dass der Unterhalt im voraus zu zahlen ist. Auch wenn es kleinlich klingt, die KM hat darauf Anspruch.
VG Susi
