Mutter kann wegen b...
 
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Mutter kann wegen berufl. Gründen Kind nur zu max 30-40% betreuen

 
(@Unbekannt)

Hallo,

meine Frau kann unsere Tochter nur zu ca. 30-40% betreuen.
Wie ihr eventuell schon gelesen habt, arbeitet sie im Schichtdienst / Krankenhaus.
Die übrigen 60-70 % betreuen die Schwiegereltern unsere Tochter die im Haus meiner Frau leben. Da die Schwiegereltern nicht mehr mit mir reden, auch nicht wenn ich unsere gemeinsame Tochter abgebe, ist die Situation sehr gespannt.

Meine Frage, hat jemand Tips zu diesem Thema, da meiner Frau der Umgang mit meiner Tochter was meine Person angeht nicht so wichtig ist und sie agumentiert, daß sie zuhause bei ihren Eltern besser aufgehoben ist als bei ihrem leiblichen Vater.
Aollte es hart auf hart kommen, will sie mir meine Tochter max. alle 14 Tage geben.

Es kann doch nicht angehen, daß es laut Gesetz möglich ist, das die Großeltern das Kind erzehen und meine Frau mehr arbeitet, als sich ums Kind zu kümmern.

Thema Unterhalt für meine Frau ist bei dieser Frage nicht rele. was meine Person angeht.
Außerdem wie ist die Regelung, muß ich mir gefallen lassen, daß mir meine Frau meine Tochter vorbei bringt, ich würde lieber meine Tochter abholen.

Was meint ihr , wie sieht das Jugendamt dies ?

Gruß

Hans


Zitat
Geschrieben : 26.11.2003 16:48
(@Leines_fun)

Hallo Hans,
komm mal wieder runter, mir scheind du bist ganz schön aus dem Häuschen. Zumindest wirkt das so wie du hier schreibst.
Natürlich kannst Du versuchen für Eure Tochter das ABR zu beantragen, und es wird nicht einfach und dauert auch sehr sehr lange. Es ist auch nicht richtig, das du evtl. Zeit hättest Eure Tochter zu betreuen aber deine Ex das Kind lieber zu den Eltern gibt. Aber so lange Eure Tochter das ABR bei der Mutter hat, wirst Du nichts dagegen machen können und Dich damit zur Zeit abfinden müssen.
Zu Deinem Anliegen wer darf Tochter bringen oder holen, sei doch froh wenn Dir Eure Tochter gebracht wird, spart Dir schon Zeit. Ich würde darauf nicht pochen wenn Deine Ex sie umbedingt zu Dir bringen möchte dann laß sie doch.
Was spricht dagegen?
Ich wünsch Dir viel Glück und drück Dir die Daumen.
Aber denk dran deine EX darf sich alles erlauben, Du allerdings darfst Dir nichts erlauben.
So ist es eben.

Gruß Leines


AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2003 18:42
(@Unbekannt)

Dank Dir,

Du hast sicherlich recht, aber sicj anschauen zu müssen
wie dort die Post abgeht, ist nicht einfach.

Meine Tochter ist so klein und muß so einen Mist miterleben.
DIes kann ich nicht Erzeihung nennen.

Hans


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2003 14:43
(@Leines_fun)

Hallo Hans,

ich weiß das es weh tut, auch ich habe einen kleinen Sohn von 1,5 Jahren und auch mir stehen oft die Haare zu Berge, was so bei der Übergabe (beser was beim abholen) passiert. Oft wird mir der kleine von ihrem jetzigen Freund übergeben, oder wenn sie ihn mir gibt, wird es mal ein kleines Abschiedsspiel betrieben. Statt gleich den kleinen zu übergeben, nein es wird richtig darauf spekuliert das er weint. Und dann die kommentare, aber so ist das eben. Und wir Umganseltern müssen mit solchen Dingen leben. Auch wenn sie noch so hart sind.
Hans versuche mit jemanden darüber zu reden, versuch Deine Emotionen in den Griff zu bekommen. Es ist schwer aber denke dran es ist für Eure( Deine) Tochter.

Gruß Leines


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2003 22:20
(@Unbekannt)

Du hast sicher recht,
aber ich lasse mich von meiner Frau nicht herum schupsen.
Gestern war ich mit der kleinen Schwimmen, natürlich fehlte der Badeanzu, sodass ich einen kaufen mußte. Anschließend habe ich gefragt, wann ich die Kleine nächste Woche bekomme, meine Ex meinte, sie würde nächste Woche ein paar Tage in Urlaub fahren, wann wüste sie nicht.
Darauf hin habe ich ihr gesagt, sie soll mir bis Sonntag bescheid geben.
Auch das die Eltern von ihr nicht mit mir im Beisein meiner Tochter mit mir reden, werde ich mir ein paar Wochen anschauen.
Sollte es sich nicht bessern, habe ich mir vorgenommen ihnen ein Einschreiben zukommen zu lassen mit dem Thema Wohlwollendes Verhalten bezüglich meiner Person gegenüber meiner Tochter. Meine Ex ist zwar der Meinung, das dies schon wohlwollend sei, aber sie hat eh sehr komische Ansichten.

Da dort in diesem Haus eh alles sehr komisch abläuft und selbst die Freund und Nachtbarn (alle) auf meiner Seite sind heißt es abwarten.
Sollte die Situation eskalieren, kann ich immer noch zum Anwalt gehen, da sie auch nicht zum JA will. Dann kann sich ein Gutachter die Situation dort und bei mir begutachten, mal schauen was dann passiert.

Also abwarten und Tee trinken ;-)

Hans


AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2003 11:27
(@zaphod)
Schon was gesagt Registriert

Hi Hans, ich bin genau in der selben situation... könnte meine geschichte sein... mein kleiner ist 4J.. meine frau kann ihn zu 50% betreuen.. meine schwiegereltern arbeiten beide so das unser sohn ganztägig im kindergarten sein muß (neuer wohnort). Ich sehe ihn alle 14 tage... Zurückbringen ist jedesmal ein Problem.. er weigert sich wieder zur KM zu fahren und möchte bei mir Wohnen... dazu muß man sagen das ich ihn in der vergangenheit überwiegend betreut habe... nächste woche ist 1. gerichtstermin ich habe das ABR beantragt... und das ist das einzigste was du machen kannst... (will gut überlegt sein) das größte problem wird seine halbschwester sein.. ich hoffe das gericht sieht die situation auch wie ich (großer altersunterschied)... ich habe die ansicht das MANN sich nicht auf gut wollen der mutter verlassen sollte... (in meinem fall auf jedem fall nicht) darum: druck machen bevor es zu spät ist!!!! :knockout:


AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2004 00:50