Hallo,
Ich habe den 14 tägigen um von fr.15 Uhr bis so.18 uhr. und zusätzlich nach einige Tage gerichtlich fixieren lassen. Zum Beispiel auch der 25.12 wenn der Rytmus mal nicht auf Weihnachten fällt, damit ich den Jungen(3 Jahre)trotzdem 1 tag habe.War alles kein Problem übers Familiengericht.
Nun ist es dieses Jahr so, das ich den Junge am Fr.23.12 abholen und am So.25.12 abgeben kann. Steht im Beschluß, da 14 tägiger Umgang greift. Nun stellt sich die Mutter quer und will Ihn mir nur am 25.12 geben.
Am Donnerstag den 1.12.20011 war ich mit dem Beschluß bei zuständigen Jugendamt, da ich das kommen sehen habe. Das Jugendamt hat mir bestätigt, das mir der Umgang dieses Jahr über Weihnachten genau so zusteht, wie ich das sehe.
Am Gespräch hat die KM nicht teilgenommen, keine Zeit.
Nun habe ich mit dem Jugendamt einen Kompromiss ausgearbeitet( ich hole Ihn 24 Stunden später ab und bringe ihn auch 24 h später ab, dann hätte sie ihn am 24.12 zumindest am Vormittag-wegen Bescherung)was ich ja eigentlich garnicht müßte, da ich ja im Recht bin.
Doch die KM will Kompromiss nicht hören und will ihn mir nur am 25.12 geben.
Was soll ich nun tun, denn die Zeit drängt.
Habe nächste noch einen Termin beim Jugendamt um Rücksprache zu halten.
Ich könnte mir ja eine schriftliche Bestätigung geben lassen und dann zu Familiengericht.
Oder was meint Ihr?
Habe keine Lust mehr auf Anwälte und habe mit dem Jugendamt immer sehr gute Erfahrungen gemacht.
Habe einen Anwalt gesprochen. Der möchte z.B. 50 Euro für einen Brief an die Mutter als Erinnerungsschreiben: Betreff: Umgang Weihnachten 2011.
Sylvester ist wechselseitig fixiert und dieses Jahr bei der Mutter. Da hält sie sich wieder an den Beschluß!!!Und ich halt mich auch dran.
Freue mich über eine schnelle Antwort und danke Euch im Voraus.
mfG usedom75
Hi usedom,
wenn ich ehrlich bin finde ich den Vermittlungsvorschlag vom JA auch etwas schräg. Vielleicht würde die KM sich auf eine Regelung einlassen die ihr den Abend des 24. gibt?
Wie wäre es wenn du das Kind am 25. morgens abholst und dann einfach die Zeit die vorne fehlt hinten anhängst?
Ich persönlich halte wenig von so zerstückelten Umgangsgeschichten, eine klare Regelung ist da immer sinniger, vor allem auch für die Kinder. Und wenn KM den 24. abends braucht , meine Güte, so besonders ist der Tag auch nicht.
Schlag ihr doch vor vom 25. morgens bis 27. abends, dann hast du einen halben Tag mehr als der normale Wochenendumgang und KM kann vielleicht mit der Regelung Frieden schließen.
Biete ihr das schriftlich an und bitte um Rückmeldung mit Fristsetzung, das alles dann recht knapp logischerweise. Aber dann kannst du mit ihrer schriftlichen Ablehnung notfalls nochmal zum JA und sie vom JA einbestellen lassen. Gerichtlich hast du da meiner Meinung nach inzwischen zu wenig Zeit, abgesehen davon das Gerichte wenig Lust hier wegen 2 Tagen zu verhandeln. Außer du hättest eine Zwangsgeldsache in deinem Umgangsvergleich, dann könntest du ihr das Zwangsgeld schnell noch androhen lassen.
LG
Nadda
Hi usedom75,
bitte stelle doch die genauen Passagen bzgl. des Wochenumgangs sowie der
Feiertagsregelung ein. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es
so ihm Beschluss steht, so wie Du es schilderst. Ferien bzw. hohe Feiertage setzen
den Wochenendumgang normalerweise aus.
Sollte es ausdrücklich so im Umgangsbeschluss bestehen, dann kannst Du
eine EA bei Gericht stellen. Sollte der Umgang wirklich ausfallen, kannst
Du im Anschluss Ordnungsgeld gegen die KM (Zwangsgeld gibt es nicht mehr)
beantragen.
Aber lass uns bitte erst mal über die entsprechenden Passagen des Umgangsurteils
schauen, dann kann man mehr sagen.
LG,
Mux
Moin,
in Ergänzung zu nadda und Mux: Für einen 3-Jährigen ist der 24.12. ein Tag wie jeder andere auch. "Weihnachten" ist das, was die Erwachsenen für ihn daraus machen. Auch am 26., 27. oder 28.12. "Weihnachten" kann auch 2 oder 3 mal hintereinander stattfinden; es ist nicht auf den 24.12. beschränkt.
Die Frage ist: Was bleibt von "Weihnachten" noch übrig, wenn die drei Wochen bis dahin ein einziges zwischenmenschliches und ggf. auch juristisches Scharmützel zwischen den zerstrittenen Eltern sind, bei dem das "es ist aber mein Recht!" mit aller Gewalt durchgesetzt werden soll? Ist es das wert? Sitzt man danach happy unterm Weihnachtsbaum, weil man "gewonnen" hat?
Grüssles
Martin
(der Weihnachten generell nicht überbewertet)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Usedom,
kann Martin nur zustimmen. Rein rechtlich hat Deine Ex natürlich den Umgang so sicherzustellen, wie Du es im Beschluss hast. Du wirst ja schon gute Gründe haben, wenn das gerichtlich so ausgearbeitet wurde und wirst wahrscheinlich keine kompromissbereite und kooperative KM haben. Dann verstehe ich allerdings auch nicht, warum Du nicht sofort Deinen Anwalt beauftragst. Das JA ist ein zahnloser Tiger, der nette "bitte, bitte"-Briefe an die KM schreibt, die sie in die Mülltonne wirft. Also ab zum Anwalt.
Persönlich halte ich auch gar nichts von diesem Wechselquatsch über den 1. Feiertag. Besser ist doch die Regelung das Kind kommt vom 22. oder 23 bis 27-28 zu einem Elternteil und dann wird gewechselt. So kann ein Elternteil mit Familie in Ruhe feiern und der andere Elternteil hat dann die Sylvestertage das Kind. Und im Folgejahr wird einfach durchgewechselt. Auch das wäre eine Überlegung wert, wenn Du mit der KM noch sprechen kannst. Gruß Ingo
Hallo Mux,
danke für Eure Antworten an alle. Im Beschluß steht Wort wörtlich:;;Dem Vater wird 14-tägiger Wochenendumgang gewährt. Des Weiteren verbringt *Kind* den 19 Mai(Mein Geburtstag),den Ostersonntag, Pfingstsonntag und 25.12 jeweils bei dem Kindsvater, und zwar in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr.
Silvester und Neujahr verbringt *Kind* jährlich wechselnd bei der Mutter und dem Vater.
Sollte ein Umgang wegen Krankheit ausfallen, ist das Ersatzwochenende das nächste Wochenende;;
Also da steht des Weiteren. Also zusätzlich oder wenn mein 14 tägiger Umgang nicht auf Weihnachten fällt, damit ich Ihn zumindest einen Tag über Weihnachten habe.
Ich bin der Meinung das das Jugendamt trotzdem wichtig ist, auch wenn ein User schreibt es ist ein Zahnloser Tiger.
Bei jeder kommenden Umgangsentscheidung beim Familiengericht sind die anwesend und meine Fürsprecher. Und eins sollte man nie vergessen, sie vertreten die Interessen meines Kindes.
Aber ich muß sicherlich auch einen Anwalt hinzuziehen, wenn Sie nicht einlenkt. Wegen einer EA beim Familiengericht.
Benötige ich für eine EA einen Anwalt oder kann ich mit einem Schreiben vom JA zu Gericht gehen?
Das die Mutter den Umgang boykottiert.
Edit: Bitte keine realen Namen verwenden!
Hi Usedom,
Bei jeder kommenden Umgangsentscheidung beim Familiengericht sind die anwesend und meine Fürsprecher. Und eins sollte man nie vergessen, sie vertreten die Interessen meines Kindes.
dann bist Du aber hier im Forum ein erfreulicher Ausnahmefall. Die Regel sieht eher so aus, dass die JA sehr KM-freundlich sind und die Väter dort nicht viel zu lachen haben.
Aber ich muß sicherlich auch einen Anwalt hinzuziehen, wenn Sie nicht einlenkt
Ja, weil das liebe JA da nix dran ändern kann. Und wir haben jetzt schon Anfang Dezember.Verdienst Du wenig Geld oder warum scheust Du dich vor dem Anwalt? Du willst doch die Sache durchgesetzt haben, dann lass das vom Anwalt machen.
Natürlich kannst Du auch zur Rechtsantragsstelle vom Gericht traben und Dich vom Rechtspfleger dort beraten lassen. Aber bei dem, was User hier so im Eifer des Gefechts schon für Schreiben (die außer Emotionen keinen sachlichen Nährwert hatten) selbst verfasst haben, lass das den Profi machen. Gruß Ingo
Nein, in Umgangsfragen geht es auch ohne Anwalt.
Ob es ratsam ist und du dir das zutraust ist eine andere Frage.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Du hast mE 2 Möglichkeiten:
Du bleibst hartleibig und versuchst die Regelung des Beschlusses umzusetzen. wie Du das aber angesichts der Kürze der Zeit schaffst ihn auch durchzusetzen, weiß ich nicht,
oder du erarbeitest mit KM zusammen einen vernünftigen Kompromiss. Sind Dir die Weihnachstfeiertage denn wirklich so wichtig? vielleicht kannst Du ja auf den 24. und 25. verzichten, kannst dann am 26. Bescherung machen und bekommst im Gegenzug mehr Tage zwischen den Jahren oder es wird schriftlich ein Nachholen von langen UmgangsWE im kommenden Jahr vereinbart,
dem Kind ist es Schnuppe, wann Bescherung ist.
Gruß, toto
Moin.
Ich halte es auch für nicht sehr wahrscheinlich, dass du deine Vorstellungen vor Gericht durchsetzen wirst.
Im Zweifelsfall wir der Richter immer sagen, dass die Kinder Weihnachten bei der Mutter sein wollen und das natürlich dem normalen Wochenendumgang vor geht.
Mach ihr einen vernünftigen Kompromissvorschlag.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin!
Ich halte das für totalen Kokolores. Schachern ohne Sinn und Nutzen wegen 1 einzigem Tag. Einem 3-jährigen ist schnurzegal an welchem Tag er bei Dir Weihnachten feiert. Hauptsache der Baum leuchtet und die Geschenke sind cool.
Lass der KM ihren Willen und sorge lieber für ein vernünftiges Klima zwischen Dir und Exe. Dann gibt es im nächsten Jahr auch kein Geschachere mehr, sondern einvernehmliche Absprachen. Jetzt, auf den letzten Drücker, wirst Du nichts als verbrannte Erde produzieren. Bei Gericht wird Dir dabei niemand helfen und das JA darf auch nicht eingreifen. Es sind noch 3 Wochen. Die sind alle bereits in Urlaubsstimmung und werden jetzt keine grossen Fässer mehr aufmachen.
Greetz,
Milan