Mutter behindert ge...
 
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Mutter behindert gewohnten Umgang mit Kind

 
(@letgo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wie verhält es sich denn, wenn die Mutter mir den gewohnten Umgang mit unserer Tochter untersagen möchte?

Wir leben ja noch zusammen und ich bin relativ viel (Kinderturnen, Krabbelgruppe, Betreuung, wenn meine Frau arbeitet) mit unserer Tochter zusammen, und das natürlich gerne.

Nun kommen wir aber wahrscheinlich in die Situation, dass meine Frau mir unsere Tochter nicht so einfach mitgeben möchte, was bisher ja aber immer eine Selbstverständlichkeit war. Quasi von wegen: Nein, Tochter bleibt hier, du kannst alleine rausgehen und etwas unternehmen. 

Ich kann und will dann ja keinen Streit vor unserer Tochter anfangen. Wie soll ich mich denn hier verhalten?

Grüße

Dieses Thema wurde geändert Vor 3 Monaten von LetGo
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2025 10:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus LetGo,
ich habe Deinen Faden erst mal Unterforum "Umgangsrecht" verschoben, da ist es meiner Meinung nach besser aufgehoben.

Problem bei der ganzen Geschichte ist in erster Linie, dass gesetzlich keine konkreten Regelungen zu den Umgangszeiten gibt (nicht mal die Empfehlung, zum Wohl des Kindes eine hälftige Betreuung zu ermöglichen).
Da unterhaltsrechtlich der betreuende Elternteil bis zu 49,9% Betreuung den vollen KU erhält vergrößert sich in meine Augen das Problem zu Lasten des Kindes und des Umgangselternteils.
Die Lösung ist hier oft, sich Umgangszeiten durch großzügige KU-Zahlung zu "erkaufen".

Im Fall der eigenen Wohnung bräuchtest Du auch die Räumlichkeiten, um ein Leben zu zweit (oder auch mal zu dritt) zu ermöglichen. Passt das in Dein verbleiendes Selbstbehalts-Budget?

Geschrieben von: @letgo
Wie soll ich mich denn hier verhalten?
Ich kann Deine Nochfrau nicht einschätzen bzw. wie gut konntet/könnt ihr miteinander vernünftig reden?
Ich würde daher erst mal ihre Reaktion auf den ausgesprochenen Trennungswunsch abwarten und wenn ihr miteinander redet immer aus der Sicht Eures Kindes mit Berücksichtigung aller Wünsche aber auch Ängste argumentieren.

Grüßung
Marco

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2025 10:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

diese Aufteilung mag noch solange funktionieren wie ihr eine gemeinsame Wohnung habt. Ab dem Zeitpunkt, wo es zwei Wohnungen gibt, muss es ja auch für die Mutter planbar sein.

sprich es muss eine umgangsregelung geben, die für beide Seiten und das Kind gut ist.

du hast geschrieben, dass du das wechselmodell anstrebst, erklärst aber auf der anderen Seite, dass das Kind ohne Mama morgens und abends nicht klarkommt. Damit ist ein wechselmodell nicht realisierbar. Denn das lebt ja davon, dass das Kind einige Tage bei dir und einige Tage bei der Mutter lebt. Und es ihm damit auch gut geht. Und dass du dann nur schöne Aktivitäten mit dem Kind machst und die Mutter nur den Alltag und erziehungsaebeit, da wird sie sich zu Recht nicht drauf einlassen. Und genau das wäre das ja, wenn du das Kind von ihr abholst und beispielsweise zum Kindergarten gehst und das Kind dann anschließend wieder zurückbringst.

vermutlich war das Kind auch noch nie über Nacht von der Mutter getrennt. Da müsstet ihr vorsichtig beginnen.

 

wie stellst du dir denn eine umgangsregelung vor? 
denn bislang scheint es ja nur deine Befürchtung zu sein, dass die Mutter zukünftig den Umgang verhindern möchte.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2025 12:07
(@letgo)
Schon was gesagt Registriert

Als meine Frau noch regelmäßig bis 21:00 Uhr gearbeitet hat, habe ich unsere Tochter auch ins Bett gebracht.
Seit Juni '24 arbeitet meine Frau aber "nur" noch 20:00 Uhr und da unsere Tochter eben auch solch einen Rhythmus hat, ist sie dann noch wach, wenn meine Frau nachhause kommt, bzw. muss/musste ich sie auch immer von der Arbeit abholen.

Hier hat es sich dann eben so entwickelt, dass meine Frau unsere Tochter ins Bett bringt und unsere Tochter hat sich daran natürlich gewöhnt.

 

Geschrieben von: @annasophie

erklärst aber auf der anderen Seite, dass das Kind ohne Mama morgens und abends nicht klarkommt.

Das habe ich so nicht geschrieben. Unsere Tochter braucht durch Gewohnheit eben am Abend ihr Mutter und in der Nacht ist sie natürlich auch greifbar. 

Geschrieben von: @annasophie

Und dass du dann nur schöne Aktivitäten mit dem Kind machst und die Mutter nur den Alltag und erziehungsaebeit, da wird sie sich zu Recht nicht drauf einlassen. Und genau das wäre das ja, wenn du das Kind von ihr abholst und beispielsweise zum Kindergarten gehst und das Kind dann anschließend wieder zurückbringst.

Was soll das denn heißen, dass ich nur schöne Aktivitäten mit unserer Tochter mache und die Erziehungsarbeit und der Alltag bei meiner Frau hängen bleiben würde?

Du hast doch alle meine Threads bisher verfolgt. Ich bin auch jetzt sehr in die Erziehung und den Alltag integriert. Ich spiele und lese viel mit unserer Tochter zu Hause, koche, bade sie. Kümmere mich um Termine, bin fast jeden Tag mit ihr unterwegs (Spielplatz, Spielgruppe, Turnen oder im Wald etc). Also ich denke, das ist schon gut aufgeteilt.

Ich bin immer verfügbar. Ich gehe nicht morgens aus dem Haus und komme am Abend zurück.
Auch würde ich sagen, dass ich mindestens genauso in die Erziehung unserer Tochter involviert bin wie meine Frau.

Gerade durch ein Wechselmodell wird doch verhindert das die ganze "Arbeit" an einem hängen bleibt. Ob es jetzt unbedingt am Anfang ein WM sein soll, und wenn ja, in welchem Umfang, ist ja fraglich. Jetzt, am Anfang der Trennung eher nicht denke ich mal, solange wir uns friedlich einigen können. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2025 13:49
(@letgo)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @annasophie

wie stellst du dir denn eine umgangsregelung vor? 
denn bislang scheint es ja nur deine Befürchtung zu sein, dass die Mutter zukünftig den Umgang verhindern möchte.

Naja, ich kenne sie eben. Aktuell leben wir ja noch zusammen. Wenn ich jetzt z. B. mit unserer Tochter zum Spielplatz gehen möchte, dann kann es schon passieren, dass meine Frau sagt: Nein, Tochter bleibt hier. Ich kann da ja dann keine Diskussion vor unserer Tochter anfangen, die dann womöglich im Streit endet. Darum ging es nicht. Dass sie jetzt den generellen Umgang verhindern würde, daran habe ich noch gar nicht gedacht.

Natürlich muss, sobald ich ausgezogen bin, eine Umgangsregelung (am besten ohne Anwalt, JA, Gericht) vereinbart werden, die für uns alle okay ist. 

Meine Frau arbeitet im Einzelhandel, da arbeitet sie mal früh, mal spät, mal am Mittag. Von daher wäre eine gewisse Flexibilität wahrscheinlich sowieso notwendig. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2025 14:01
(@letgo)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @82marco

Passt das in Dein verbleiendes Selbstbehalts-Budget?

Naja, mir bleibt halt der Selbstbehalt von 1600€. Schön wäre natürlich eine 3-Zimmer-Wohnung, aber ggf. würde auch eine große 2ZW ausreichen. Ich weiß nicht, wie das Gericht dies in Bezug auf WM sehen würde. Kind hätte bei einer 2ZW dann ein Zimmer und ich würde im Wohnzimmer schlafen. Ist das realistisch?

Geschrieben von: @82marco

Ich kann Deine Nochfrau nicht einschätzen bzw. wie gut konntet/könnt ihr miteinander vernünftig reden?

Ja, ich denke nach dem ersten Schock schon. Ich muss auch dazu sagen, meine Frau ist von den Philippinen und seit 2021 sind wir gemeinsam hier. Sie hat natürlich überhaupt kein Verständnis von unserem Rechtssystem in Bezug auf Unterhalt, Umgangsrecht etc. 

Erste Reaktion von ihr war, ich gehe mit unserer Tochter zurück auf die Philippinen. Nein, sage ich! Du ja, Tochter nein.
Ist natürlich unrealistisch, aber hier habe ich ihr gleich gesagt, das geht so nicht.

Dann, ich ziehe weg, in die Nähe zu einer Freundin. Die würde unterstützen können etc. Ich sage: Meinst du nicht, als Vater kann ich am besten unterstützen?

Ich meine, richtig verhindern kann man einen Wegzug ja doch nicht, wie ich hier gelesen habe. https://www.elblaw.de/sorgerechtsentzug-wegen-umzug-mit-kind/  

Ich hatte gestern auch mal mit Caritas telefoniert. Vielleicht mal einen Termin zur Beratung machen. Damit meine Frau von "offizieller" Seite hört, wie der Hase hier läuft. Welche Rechte jeder hat etc. 

Es geht bei allem nicht darum, meine Frau irgendwie übers Ohr zu hauen oder ähnliches. Es geht darum, eine einigermaßen faire Lösung, sowohl im Umgang als auch finanziell für uns zu finden und Prio 1 hat natürlich unsere bezaubernde Tochter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2025 14:44
(@letgo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, 

ich bräuchte einen Rat. Und zwar geht es um den Umgang, bzw. die Regelung dazu. Aktuell haben wir hierzu keine fest und gestellten das relativ flexibel. Was ja einerseits gut ist, aber anderseits aus Planungsgründen auch nicht immer so optimal ist. 

Es ist im Moment so, dass unsere Tochter in jedem Fall bei mir ist, wenn die KM in ihrem TZ-Job (2-3 die Woche, je 5 Stunden) tätig ist. Ich hole unsere Tochter dann von der Kita (13:30 Uhr) ab und wir machen dann eben irgendwas zusammen.

Ich hole die Kleine aber auch wenn, die KM nicht arbeitet, nichts geplant hat und wenn es ihr eben auch passt, dass unsere Tochter bei mir ist (btw. Wir sind beide Sorgeberechtigt und ABR haben wir auch beide). Zeitlich bin ich im Moment flexibel, da arbeitsuchend. 

Da wir aber keine feste Regelung haben, ist es so, dass ich mir irgendwie so vorkomme, als wenn ich auf die Gunst der KM angewiesen bin. Quasi, wenn es ihr eben passt. 

Zum Beispiel verplant sie einfach die Wochenenden, sagt sie fährt da und da hin, usw. Also keine Zeit für mich. 
Auch haben wir noch keine Übernachtungsregelung. Unsere Tochter ist immer nur tagsüber bei mir, da die KM eine Übernachtung nicht möchte. Später, sagt sie immer.

Ich versuche alles möglichst harmonisch zu gestalten und war in diesem Punkt sehr zurückhaltend (seit unserer Trennung im Mai), da ich versuchen möchte dem ganzen Ärger mit KM, JU und Gericht aus dem Weg zu gehen. Caritas hat sie bisher abgelehnt, habe aber gesehen, dass sie sich schon um anwaltschaftlichen Beistand bemüht, bzw. diesen im Falle einer Regelung vor Gericht wohl hinzuziehen würde, was ich doch gar nicht möchte, da ich an einer friedlichen Lösung interessiert bin.

Meine Vorstellung einer Regelung würde wie folgt aussehen:

Woche 1 - Kind Mo nach der Kita bis Di früh bei mir
               Di nach der Kita - Fr früh bei der KM
               Fr nach der Kita bis Mo früh bei mir

Woche 2 - Kind Mo nach der Kita bis Mi früh bei KM
                Mi nach der Kita - Fr früh bei mir
                Fr nach der Kita bis Mo früh bei KM

Ist meine Vorstellung hier logisch und rein von der Sache her so umsetzbar, oder wie ist eure Erfahrung?

Arbeitstechnisch wird sich bei mir in naher Zukunft wieder eine Veränderung einstellen, ich führe schon Gespräche (Office-Job) und ich hoffe, dass ich die Umgangsregelung mit den Arbeitszeiten vereinbaren kann. 

Mir geht es jetzt auch erstmal nur darum, ob meine Idee von der Umgangsregelung logisch ist. Natürlich kann unsere Tochter, nach Möglichkeit, auch außerhalb der Regelung bei mir sein.

Ein anderer Punkt ist, wie soll ich das so Durchsetzten😂? KM wird sich dagegen wehren, nehme ich an. Bleibt mir dann nur der Gang zum Gericht?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2025 07:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus LetGo!

Geschrieben von: @letgo
Ist meine Vorstellung hier logisch und rein von der Sache her so umsetzbar, oder wie ist eure Erfahrung?
Prinzipiell ist gegen Deinem Vorschlag nichts auszusetzen, ich würde hier aber auch Ferienregelungen und/oder Ersatz bei Ausfall der Umgangszeiten ansprechen.
Solange Eltern das Kind im Fokus haben, hierzu an einem Strang ziehen und miteinander reden können, ist theoretisch alles umsetzbar (selbst unplanmäßige aber abgestimmte Abweichungen von der Regelung).
Geschrieben von: @letgo
Arbeitstechnisch wird sich bei mir in naher Zukunft wieder eine Veränderung einstellen, ich führe schon Gespräche (Office-Job) und ich hoffe, dass ich die Umgangsregelung mit den Arbeitszeiten vereinbaren kann.
Dann würde ich mit den Umgangsvorschlag warten, bis Deine Arbeitssituation in trockenen Tüchern ist, weil einfach plan- und umsetzbarer.
Geschrieben von: @letgo
Ein anderer Punkt ist, wie soll ich das so Durchsetzten😂? KM wird sich dagegen wehren, nehme ich an. Bleibt mir dann nur der Gang zum Gericht?
Ich würde erst mal versuchen, aus der Sicht Eures Kindes zu argumentieren (á la beide Eltern zu gleichen Teilen, Sicherheit für das Kind durch verlässliche und planbare Regelung, etc.).
Gib KM nach schriftlicher Unterbreitung Deines Vorschlages ca. 14 Tage Zeit für eine Rückantwort.
Erfolgt diese nicht oder lehnt sie den Vorschlag ab, gehst erst mal zum JA und bittest um Vermittlung.
Führt das auch nicht zum Erfolg, bleibt dann nur noch das Familiengericht (hier besteht meines Wissens kein Anwaltszwang).

Grüßung
Marco

 

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2025 11:07