Montag Gerichtsterm...
 
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Montag Gerichtstermin und noch ein paar Feagen

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(@jeanswilli)
Registriert

Das kann ich natürlich nicht ausschließen. Allerdings hat der Richter gesagt, dass es an der Zeit ist über den Umgang neu zu verhandeln. Über die Zeiten habe ich mich etwas gewundert, vor allem über die doch relativ späte Zeit am Sonntag. Dieser Vorschlag kam allerdings von meiner Ex. Vielleicht lernt sie ja in den 2 Monaten die Vorzüge der Zeiten ohne den "Großen" zu genießen?

Gruß Willi


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Themenstarter Geschrieben : 22.04.2013 19:43
(@bester-papa)
Registriert

Hi Willi!

Glückwunsch  🙂 . Ärger Dich nicht über die Probezeit.  Der Weg ist das Ziel. In kleinen Schritten, diese aber konsequent eingefordert, kommst Du auch zum Ziel.
Also lass nicht locker und baue den Umgang sukzessive aus.

Gruss
BP


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Geschrieben : 22.04.2013 22:15
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Gratuliere Willi!

Das mit den Übernachtungen freut mich - das ist ein großer Schritt nach vorne.

Das mit der Probezeit ist - prinzipiell betrachtet - natürlich mal wieder eine väter-diskriminierende Sauerei ... insbesondere bei einer Boykoteuse wie Deiner, die so plakativ das Kindeswohl mit Füßen tritt. Pragmatisch betrachtet solltest Du Dich aber nicht allzusehr darüber aufregen. Es ist ein Schritt in in die richtige Richtung und weitere werden folgen.

Alles Gute und viel Spaß mit Deinem Kurzen!
PdG


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Geschrieben : 23.04.2013 13:39
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich gratuliere Dir auch zu diesem Zwischenschritt und wünsche Dir viel Spaß bei den Übernachtungsumgängen!

Wohlwissend, dass Übernachtungsumgang auf Probe eine dermaßen unverschämte Diskriminierung des KV im allgemeinen und in diesem Fall im besonderen darstellt, stelle ich mir dieFrage, ob es sich lohnt, die Gedankengänge des Richters nachzuvollziehen, in der Hoffnung, dass gerade die Umgangkampferfahrenen Recken hier Ideen/ Tipps haben, worauf in der Probezeit   :knockout: zu achten ist.

Wichtig: Ich will hier keine unnötige Angst schüren, nur unter der Annahme, dass im Richteramt intelligente, erfahrene Leute sitzen, die wissen, dass der Fall nach 2 Monaten wie ein Boomernang zurückkommt und aufgeschoben nicht aufgehoben ist, kann man nur zum Schluss kommen, dass der Richter auf "Entscheidungshilfe" wartet. Bloß auf welche?

- Einsicht der KM? -> ich denke, hierzu gibt es nun so gar keine Anzeichen.
- Externe Indikatoren? -> JA bzgl. der Zustände bei KM zu Hause? Weiß der Richter davon? Ist das wahrscheinlich? Hilft das Willi? Kann Willi hier ggf. was beschleunigen?
- KM problematisiert den Übernachtungsumgang? -> Der Richter sollte nur zu genau wissen, dass dies sehr wahrscheinlich ist. Und dann? Dann ist seine Grundlage für eine Entscheidung pro KV schwieriger als sie jetzt schon war. Wir ein Richter dieses Risiko eingehen? Oder wartet er schlussendlich auf "gute Gründe" den Übernachtungsumgang wieder zu versagen.

Ich will echt nicht schwarz malen. Aber an Willis Stelle würde ich obacht geben! Und vielleicht vermeiden, dass man sich in 2 Monaten einfach so wieder vor dem Richter trifft und KM dann all die Probleme auspackt. Vielleicht gibt es hierzu ja noch ein paar Gedanken hier!

Willi, was sagt Dein Anwalt?

Gruß, toto


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Geschrieben : 23.04.2013 15:31
(@bester-papa)
Registriert

Moin!

Ich sehe die Probezeit als nicht so dramatisch. Glaube eher, dass es dem Richter darum geht, das Kind (und auch die KM) an einen verlängerten Umgang zu gewöhnen.
Für einen Umgangsauschluss oder eine Reduzierung braucht die KM schon gute Gründe.

Willi sollte sich aber trotzdem keine großen Böcke leisten, um der KM nicht unnötig Munition zu liefern.

Gruss
BP


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Geschrieben : 23.04.2013 15:48
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Glaube eher, dass es dem Richter darum geht, das Kind (und auch die KM) an einen verlängerten Umgang zu gewöhnen.

Dann hätte er eine sukzessive Ausweitung beschließen oder den Eltern nahelegen können! Hat der Richter aber nicht, stattdessen will er in 2 Monaten entscheiden, auf Basis der dann vorliegenden Erkenntnisse (auch aus der Probezeit) - Holzauge sei wachsam!

@Willi: Kannst Du vielleicht noch mal ausführen, was genau der Richter iS Probezeit gesagt/ verkündet hat!?

Gruß, toto


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Geschrieben : 23.04.2013 16:05
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Erst mal danke für die Wünsche. Zum besseren Verständnis (oder Unverständnis) muss ich noch erwähnen dass meine Ex bei Gericht so getan hat, als hätte sie sich nie gegen eine Umgangserweiterung gesperrt. Ich vermute, dass JA oder die Familienhilfe hat vorher irgendwie auf sie eingewirkt oder sie hat wirklich so große Angst vor diesem Gutachten.

Der Richter hat natürlich die Übergangslösung nicht als Probezeit, sondern als Eingewöhnungsphase für den Kleinen bezeichnet. Ich hab damit kein Problem, hoffentlich wird für das Kind die lange Phase zwischen den Umgängen nicht so schwer. Aber es sind ja nur 8 Wochen, dann kommt hoffentlich noch 1 Übernachtung am WE dazu und der Wochenumgang mit Übernachtung.

Ich glaube wirklich der Richter hatte einfach keine Lust oder Zeit. Die ganze Anhörung hat 15 Minuten gedauert.
Aber für eine Umgangsausweitung hat sich der Richter klar ausgesprochen.

Klar kann es sein, dass KM im nächsten Termin versuchen wird, meine "Vaterqualitäten" in Frage zu stellen. Momentan glaube ich das eher nicht, da KM mit den 3 Kindern wirklich hoffnungslos überfordert ist.

Gruß Willi  


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Themenstarter Geschrieben : 23.04.2013 16:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Woher kommt denn nun Kind NR.3?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 23.04.2013 16:18
(@jeanswilli)
Registriert

Na mein großer, das Kind des LG meiner Ex (die Mutter nimmt Drogen) und das gemeinsame Baby.


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Themenstarter Geschrieben : 23.04.2013 16:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, aber ich dachte der Kerl ist mit seinem Kind ausgezogen?!


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2013 16:24




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Richter hat natürlich die Übergangslösung nicht als Probezeit, sondern als Eingewöhnungsphase für den Kleinen bezeichnet.

Das macht mE einen ganz großen Unterschied!!
Denn dann besteht sogar die Hoffnung auf mehr!

Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2013 16:31
(@jeanswilli)
Registriert

Ja, in solche Sachen können wir als normale Menschen uns nicht hinein versetzen. 2 Tage nach dem Auszug war er wieder da und bleibt wohnen bis er eine Wohnung hat. Pack schlägt sich, Pack verträgt sich. Diese Sachen soll mal schön das JA klären, aber für die Kinder (alle) ist die Situation sicher unerträglich mit dem ständigen Hin und Her.
Ich kann`s nicht ändern, dass mein Sohn in solchen Verhältnissen leben muss. Wenn er bei mir ist werde ich dafür sorgen, dass er eine ruhige und schöne Zeit hat, mehr kann ich nicht tun.

Die Hoffnung auf mehr habe ich natürlich, ich hatte ja schon vor dem Termin geschrieben, dass ich mich nicht mit weniger Umgang zufrieden geben werde. Dann geht`s zum OLG.

Gruß Willi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2013 16:35
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