Hallo! Ich habe am Montag Anhörungstermin zur Umgangserweiterung. Heute ist nun die Einlassung vom Anwalt der KM gekommen und schon geht mir wieder der Stift. Ich habe jetzt den Regelumgang beantragt, bisher habe ich sonntags von 9.30-17.00 Uhr Umgang.
Nun zum Schreiben. Angeblich ist ein gerichtlich gebilligter Vergleich nur abzuändern, wenn dies aus triftigen Gründen notwendig ist. (§ 1 S 1 BGB) Der Anwalt hält mir nun natürlich die 4 vergangenen Umgangstermine vor, wobei es hier nur 2x um Umgang bzw. Erweiterung ging. Der gegnerische Anwalt beruft sich mehrfach auf irgend einen "Bauer in: jurisPK-BGB, 6. Auflage 2012, § 1696 BGB, Rn. 17 n.w.N", danach ist wohl der Wunsch des Kindes kein Grund für eine Umgangserweiterung.
Kennt sich da jemand aus? Natürlich ist mein Sohn immer noch zu klein für WE-Umgang, erst wenn er in die Schule kommt. Die arme Kindsmutter boykottiert auch nicht den Umgang, sie ist es einfach leid ständig von mir vor Gericht gezerrt zu werden.
Wie schätzt Ihr denn meine Chancen ein und wo finde ich etwas über diese "Standartregelung" ?
Gruß Willi
Papperlapapp.
Der gerichtliche Antrag ist notwendig, da die Mutter sich weigert ausreichenden Umgang zuzulassen.
Selbst dem letzten Dorfrichter ist klar, dass das Kind nicht erst in Rentner sein muss um beim Vater übernachten zu dürfen.
Und auch der Standardumgang von mindestens einem WE alle 14 Tage plus einem Tag in der Woche hat sich sogar schon im Juristenkeller rumgesprochen.
Mach dich nicht verrückt, du hast bisher vor Gericht sehr gut funktioniert.
Wie alt ist er jetzt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo! Finde ich im Juristenkeller denn dazu auch was schriftliches?
Ach so, er ist jetzt 4.
Und wiesteht es derzeit mit dem JA?
War da nicht ein SPHP-Gespräch?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Beppo! Finde ich im Juristenkeller denn dazu auch was schriftliches?
Weiß ich nicht.
Ich glaube, dass haben sie an ihren Stammtischen zum Standard gemacht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das mit dem Stammtisch kann ich ja wohl nicht verwenden. Das JA hält mich voll raus. Dieses Gespräch gab es, aber ohne mich. Morgen ist wohl der 1. Besuch der FH, heute haben sie jedenfalls den ganzen Tag geputzt. Laut Schreiben des gegn. RA kommt die FH angeblich vorwiegend wegen dem Kind des LG, nicht wegen meinem Sohn. Ich hoffe nur, das JA stellt sich nicht auf ihre Seite, weil sie die Hilfe angenommen hat.
Gruß Willi
Das mit dem Stammtisch kann ich ja wohl nicht verwenden.
Nein natürlich nicht aber ich denke, dass du das auch gar nicht groß erläutern musst.
Das ist täglich Brot jedes Familienrichter.
Und falls doch wird dein RA ja wohl so etwas parat haben.
Oder gehst du ohne hin?
Ansonsten hat ja vielleicht jemand hier noch eine Quelle.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
ich habe vor ein paar Tagen einen interessanten Artikel gesehen, dort fand ich besonders den letzten Absatz spannend, vielleicht kannst du ja damit etwas anfangen... (zumal dein Zwerg ja nicht mehr soooo klein ist)
http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/uebernachtungen-beim-kindesvater-entsprechen-dem-kindeswohl_220_172106.html
Gruß Zwergnases Mama
Hi Willi!
In Ergänzung zu den anderen:
Der gerichtliche Antrag ist notwendig, da die Mutter sich weigert ausreichenden Umgang zuzulassen.
Besser:
Der gerichtliche Antrag ist notwendig, weil es das Kindeswohl verlangt, den Umgang auszuweiten. Dein Kind ist totunglücklich, weil es Dich so wenig sieht. Ausserdem dient es der positiven und gesunden Entwicklung des Kindes, mehr Zeit mit seinem Vater zu verbringen. Das schliesst Übernachtungen mit ein. Daher der Antrag.
Angeblich ist ein gerichtlich gebilligter Vergleich nur abzuändern, wenn dies aus triftigen Gründen notwendig ist.
Genau. Der triftige Grund ist das Kindeswohl (s.o.)
Der gegnerische Anwalt beruft sich mehrfach auf irgend einen "Bauer
.
Schwach. Da wird Dein RA wohl deutlich mehr "Gegen-Urteile" vorlegen können. Keep cool.
danach ist wohl der Wunsch des Kindes kein Grund für eine Umgangserweiterung.
Ist das alles, was der gegnerische RA an Argumenten hat? In dem Alter mag der Kindeswille nicht entscheidend sein, aber das Kindeswohl ist sehr wohl ein Grund (s.o.) . Stell KM doch mal die Gegenfrage, ob sie tatsächlich will, dass euer Kind so unglücklich ist?
Wie schätzt Ihr denn meine Chancen ein und wo finde ich etwas über diese "Standartregelung" ?
Standardumgang ist mittlerweile in der Rechtsprechung üblich. Offenbar hat sich bei den Richtern das Bewusstsein gefestigt, dass auch Kleinkinder mit Übernachtungen ohne Mutti sehr gut klar kommen. Wenn KM als Grund anführt, dass Deinem Kind die Übernachtungen nicht gut tun, frag sie doch ganz einfach, wie sie darauf kommt?
Zur Not bietest Du KM einen Kompromiss an, z.B. bis zum Juni ohne Übernachtung, dafür ein zusätzlicher Tag in der Woche. Ab Juli dann auch mit Übernachtung. Sofern KM Verlustängste hat, hat sie somit genug Zeit, sich seelisch darauf vorzubereiten.
Gruss
BP
Hallo, danke für die Ratschläge. Die Seite von Zwergnases Mama habe ich gleich ausgedruckt und zur Anwältin geschickt. Wir haben gerade noch mal telefoniert und sind uns einig, dieses Mal keinen Vergleich in Form von Kompromiss einzugehen. Den Vorschlag erst mal ohne Übernachtung werde ich auch nicht machen, mein Sohn darf bei jedem Kumpel auf dem Sofa schlafen wenn KM Party macht und bei mir hängt sie plötzlich den Klammeraffen raus.
Gruß Willi
Richtig so.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
:thumbup:
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Willi,
Umgangsempfehlung des Bundesfamilieministeriums für Kinder im vierten und fünften Lebensjahr:
Besuche sollten im Allgemeinen wöchentlich
stattfinden, zumindest jedoch an zwei Wochenenden
pro Monat. Übernachtungen und Ferienaufenthalte sind
sinnvoll, wenn das Kind zu dem Elternteil, bei dem es
nicht lebt, positive Bindungen entwickelt hat.
Danke, ich hab es gleich noch zum Anwalt gefaxt.
Gruß Willi
Hallo! Ich hatte eine schnelle Anhörung, nach 20 Minuten war alles vorbei. Es gibt jetzt eine "Probezeit" von 2 Monaten, da hab ich erst mal Umgang von Sa. 9.00-So. 19.00Uhr alle 2 Wochen. Am 22.6. ist noch mal Termin, da wird dann der Rest geklärt.
Am Samstag wird mein Sternchen also zum ersten Mal beim Papa übernachten. :3ertralala:
Gruß Willi
Herzlichen GLückwunsch und viel Spaß
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Glückwunsch, das freut mich !
Aber ...
Es gibt jetzt eine "Probezeit" von 2 Monaten,
... immer wieder solch entwürdigendes Prozedere.
Warum wird umgangsboykottierenden Müttern keine "Probezeit" abverlangt ?
Nach nicht bestandener "Probe" gehört solchen Müttern dann das ABR entzogen ...
Ja ich hatte heute das Gefühl, der Richter leidet an totaler Lustlosigkeit. 2 Wochen Umgangspause werden für den Kleinen sicher auch ganz schön lang. Aber wenn zum nächsten Termin dann alles geklärt wird ist das für mich erst mal okay.
Gruß Willi
Hallo
Herzlichen Glückwunsch zu der Übernachtung. Mein erster Gedanke war allerdings,daß KM mit sicherheit bei dem nächsten Termin érzählen wird, wie schlecht die Übernachtungen laufen werden auch wenn diese in deinen augen gut laufen sollten, wird KM bestimmt immer etwas zu meckern haben.
