Hallo!
Seit einiger Zeit habe ich meine Tochter (5) jedes zweite Wochenende und immer von Mittwoch auf Donnerstag. Umgang klappt gut, sowohl mit dem Kind als auch mit der Kindsmutter.
Nun habe ich mir überlegt, ich hätte meine Tochter gerne etwas mehr bei mir. Zu diesem Zweck würde ich das Wechselmodell bevorzugen.
Ich stelle mir das so vor, dass ich sie z. B. Mittwochs aus dem KiGa abhole, sie dann eine Woche habe und die Woche drauf holt die Kindsmutter sie dann ab und so weiter.
Wie kann ich die Kindsmutter davon überzeugen, dass das ein guter Plan ist? Macht das hier jemand schon so und wie sind die Erfahrungen und Meinungen dazu?
Gibt es Dinge, die man da beachten muß?
Moin papamarie,
so ein Umgangsmodell ist etwas anderes als ein Handytarif, den man bei Bedarf einfach wechseln kann, zumal das Wechselmodell juristisch gar nicht existiert.
In der Praxis bedeutet das: Mit der Mutter des Kindes reden; für das Anliegen werben, weil es gut für's Kind wäre; ihr das Modell schmackhaft machen (mehr Freizeit für sie) etc. Sie kann zustimmen oder es lassen. Wenn Du damit das Anliegen verbindest, dass gleichzeitig der KU wegfallen soll, könnte sie das möglicherweise doch nicht so vorteilhaft finden.
Die wichtigste Voraussetzung für ein WM scheint bei Euch durchaus gegeben: Ihr könnt miteinander reden. Ob sie sich davon überzeugen lässt, weisst Du, wenn Du sie gefragt hast.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
da ich erst letzte Woche mein gerichtliches Verfahren in Bezug auf Kindesunterhalt hatte, kann ich aktuell über die Lage vor Gericht im Zusammenhang mit dem Wechselmodell berichten. Bei einem meiner Kinder existiert ein Wechselmodell mit 50:50. Bei meinem anderen Kind reichts leider nicht auf 50%, weshalb der Richter gleich das "Wechselmodell" abgeschmettert und mich zu vollem Kindesunterhalt verdonnert hat. Das ist zwar aus meiner Sicht absolut verfassungswidrig, aber bringt an dieser Stelle nichts, darüber zu diskutieren. Das Wechselmodell existiert in der Tat nur in der Rechtsprechung, jedoch gibt es keine Gesetzesgrundlage. Gehe davon aus, dass auch Anwälte mit Jahrzehnten Erfahrung im Familienrecht nicht zwangsläufig schon Fälle von "Wechselmodell" vertreten mussten und dementsprechend bei der Berechnung auch zu haarsträubenden Rechenfehlern gelangen können. Ich habe mehrere Anwälte hinter mir und nicht einer hat's mathematisch wirklich auf die Reihe gebracht. Ich habe mich für den Gerichtstermin dann selber gewissenhaft vorbereitet... und hatte durchschlagenden Erfolg. Alle meine Anwälte haben mir durchgängig erzählt, dass es das Wechselmodell nicht gibt und dass der Ausgang vor Gericht deshalb vollkommen unklar sei. Ich kann Dir aber versichern, dass das Wechselmodell absolut kein Mysterium ist, sondern tatsächlich und eindeutig mathematisch berechenbar ist und vom Richter auch absolut akzeptiert wird. Meine Anwälte haben mir aber auch ganz offen gesagt, dass Berechnungen nicht unbedingt ihr Thema ist.
Wenn Du umsteigen möchtest auf das 50:50 Wechselmodell (den Vergleich mit dem Handytarif finde ich extrem unpassend, schließlich geht es hier um das ernsthafte Interesse eines Vaters, öfters sein Kind zu sehen...), gibt es tatsächlich nur den Weg, Dich mit der Mutter abzusprechen. Aus meiner Erfahrung ist das eher zwecklos, wenn diese den Fokus auf das Geld hat. Denn das 50:50 Wechselmodell wäre mit erheblichen Einbußen für sie verbunden. Ich wünsch Dir jedenfalls viel Glück!!
Atreju
Moin Atreju,
niemand behauptet, dass die Berechnung der finanziellen Folgen eines Wechselmodells schwierig wäre: Man teilt die Kosten durch zwei und fertig. Möchte man einvernehmlich andere Regelungen treffen (zum Beispiel 60:40, weil das den Einkommensverhältnissen eher entspricht), ist auch das kein Problem.
Das Problem ist die Durchsetzung des Wechselmodells an sich gegen den Willen des anderen Elternteils, denn juristisch existiert dieses Modell nicht; schon gar nicht als Standard. Es kann daher weder eingeklagt noch ausgeurteilt werden. Es funktioniert nur bei einer funktionierenden Kommunikationsbasis zwischen den getrennten Eltern, die sich aussergerichtlich selbstverständlich auf dieses (und jedes andere) Betreuungsmodell einigen können. Wenn einer von beiden jedoch sagt "will ich nicht!", wird es auch nix mit dem Wechselmodell.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
wenn man eine einvernehmliche Regelung treffen kann ist das immer besser. Aber da Partnerschaften ja i. d. R. nicht in Freundschaft auseinandergehen, wenn der eine mehr verdient als der andere immer sehr viel Neid und Missgunst mit im Spiel ist und der Besserverdienende dann auch schon in einer neuen Partnerschaft lebt, dann Adieu gütliche Einigung. Vor Gericht sieht man ohne einvernehmliche Regelung ziemlich alt aus. Eine 60:40 Aufteilung - zumindest unterhaltsseitig - gibt es bei Gericht schlichtweg nicht. Die bisherigen Urteile der Oberlandesgerichte sehen nur bei 50:50 ein Wechselmodell und dementsprechend eine 50:50 Aufteilung des Unterhalts an beide Haushalte.
Bei einer 5-jährigen Tochter ein Wechselmodell gegen den Willen der Mutter zu erzielen sehe ich auch als nahezu aussichtslos an. Dazu sollte das Kind deutlich älter sein und es von sich aus wirklich so wollen. Dann kann es auch vor Gericht angehört werden. Die eigenen Wünsche auf das Kind zu übertragen, auch noch mit dem Unterhaltsvorteil im Hinterkopf, sollte man nicht tun. Obwohl mein Sohn anfänglich exakt 50:50 im Wechselmodell lebte, habe ich vor 2 Jahren auf 40:60 umstellen lassen. Meine Ex-Frau hatte so intensiv psychologisch auf meinen Sohn eingewirkt, dass ich es gar nicht verantworten konnte, hier in derselben Weise vorzugehen. Ich habe ihm gesagt, dass er sich von mir aus vollkommen frei entscheiden kann und ich ihn lieb habe... Natürlich wusste ich, dass meine Ex-Frau es nur auf den höheren Unterhalt abgesehen hatte. Aber was hilfts. Bevor man Kinder in die Welt setzt, sollte man sich im Klaren darüber sein, dass dies kostspielig wird. Und dass bei einer Trennung die Kinder häufig als Instrument zur "Geldbeschaffung" für den eigenen Haushalt eingesetzt werden. Das so manches Elternteil über den Kindesunterhalt gleich oder mehr verdient als durch einen 40-Stunden-Job - auch das sollte einem bewusst sein. Wenn man beruflich erfolgreich ist, entsprechend Geld verdient und das Wohl der Kinder im Auge hat, wird man schlichtweg ausgenommen. Den Richter und die gegnerischen Anwälte interessiert nur die Zahl, die unten rechts auf dem Gehaltszettel steht. Dass man das Geld nicht geschenkt bekommt, sondern ggf. gemobbt wird und alles mögliche ertragen muss, um das Geld zu verdienen... das interessiert überhaupt keinen. Es interessiert beim Kindesunterhalt auch nicht im geringsten, wenn die Ex-Frau sich weigert, einer 40-Stunden-Tätigkeit nachzugehen. Unbewusst lebt die Rechtsprechung immernoch im konservativen Modell: Mann geht arbeiten, Frau versorgt die Kinder. Deshalb gibt es auch kein Gesetz zum Wechselmodell, weil ja das Großziehen der Kinder reine Frauensache ist...
Also schau, dass Du mit Deiner Frau eine gütliche Regelung zum Wechselmodell schaffen kannst.
Ich kann Deine Frau nicht einschätzen. Wenn sie aber auf Geld scharf ist, dann würde ich trotz Wechselmodell erst mal brav den vollen Unterhalt weiterbezahlen. Ich würde dann erst nach einigen Monaten das Thema mal bei ihr andeuten und hier im 2. Schritt eine gütliche Einigung anstreben. Aber das wichtigste ist: Dein Kind muss das Wechselmodell auch wirklich wollen!
LG
Atreju
Hallo,
meine Lebensgefährtin praktiziert das Wechselmodell mit ihrem Ex (mit dem sie aber immer noch sehr zerstritten ist) und ich kann nur sagen: Es ist eine Katastrophe für die Kinder (9 und 7 Jahre alt). In den Sommerferien hat der Kleine einer Woche Pfadfinder mit dem Argument zugestimmt, dann wenigstens mal "in der Woche nicht wieder umziehen zu müssen".
Natürlich hat es mit dem wenig kooperativen Umgang der beiden Eltern zu tun. Aber ich finde, man sollte die nachteiligen Auswirkungen auf das Kind (das vor allem ein Zuhause braucht) nicht ignorieren.
Schönen gruß,
Tapir
Hallo Tapir,
wir hatten mit unserer Tochter auch ein Wechselmodell... 2 Jahre lang, zwischen 5 und 7 Jahren. Meine Erfahrung ist eine komplett andere, sie hat das "Umziehen", das ja kein Umziehen war, sondern nur ein Wechsel der Wohnung ohne Gepäck, nicht nur gut verkraftet, sondern sich auch immer darauf gefreut.
Das Kinder unbedingt "den einen Lebensmittelpunkt" haben müssen, halte ich für Unfug.
Bei Euch sehe ich das Problem eher hier:
Natürlich hat es mit dem wenig kooperativen Umgang der beiden Eltern zu tun.
Gruss WH
Hallo,
mein Sohn wechselt auch fast wöchentlich die Wohnungen. Er ist jetzt 13 und macht das seit 2 Jahren. Letzte Woche erst sagte er zu mir das er sich schon auf die Papawoche freut. Na also – alles richtig gemacht.
Dies ist eine reine Absprachesache zwischen uns Eltern da ich das ASR habe. Bevor mich jemand steinigt – der KV kann jederzeit das GSR bekommen aber da er eh immer alles erfährt bzw. wir alle Entscheidungen gemeinsam treffen und befreundet sind ist es aus seiner Sicht nicht so wichtig.
KU war auch nie das Thema. Ich bekomme das KG, dafür trage ich auch die gesamten Schulkosten + Verein. Alles andere gemeinsam bzw. derjenige wo Sohn gerade ist.
@ WH … also wir haben Gepäck, weil 2x Wii und PS und Laptop sind dann doch nicht drin 😉
LG
Franzi
