Hallo Gemeinde 😉
ich benötige ein wenig Hilfe bei Folgender Sachlage.
Ich bin mit der KM seit Juni diesen Jahres getrennt und wir haben eine gemeinsamme Tochter (1Jahr), kein GSR und auch nicht verheiratet. Seit dem Auszug im Oktober gestalltet sich der Umgang zum Kind ziemlich schwer. Da ich die ganze Sache schon vorraus gesehen habe, suchte ich mir bereits im Juli Hilfe beim JA. Ich sollte abwarten was so passiert und mich dann melden. Es folgte ein weiterer Termin im August wo ich die KM gebeten habe doch Mmit zum JA zukommen dies aber verweigerte. Darauf beschränkte Sie mir den Umgang des Kindes auf 14 Tage, jeden Sonntag von 14-30-17.00Uhr.
Ich nahm also wieder Kontakt zum JA auf, und schaue da, Sie hatte nun auch einen Termin gemacht. (Zusammen wollte Sie nicht :question: ) Beim letzten Termin diese Woche haben ich mit dem JA Mitarbeiter folgende Zeiten in Auge geschloßen welche auch seinerseits realisierbar sind und dies der KM mitgeteilt. Per Email, Post mit Kopie an den JA. Mir bleibt leider Nur das Wochenende da ich von Mo-Fr von 8.00-17.00Uhr arbeite und der Wohnort der Mutter zwar nur 15km entfernt ist, aber die kleine halb 6 Abendbrot bekommt und gegen 19.00Uhr ins Bett geht.
Schreiben an die KM
hier mal eine kurze Aufstellung wie ich mir die Besuchzeiten bzw. den Umgang mit * vorstelle.
Wenn möglich beginnend am Sonntag den 18.11
Sonntag 18.11 14.30Uhr-17.00Uhr
Samstag 24.11 14.00Uhr-18.00Uhr
Sonntag 02.12 14.30Uhr-17.00Uhr
Samstag 08.12 14.00Uhr-17.00UhrDas Sytem gern weiterführend und vieleicht ist es möglich * unter der Woche mal für eine Stunde auszuführen. Den Tag kann ich leider wegen der Arbeit nicht genau festlegen. Gerne können wir uns noch einmal darüber unterhalten. Denk bitte darüber nach.
Antwort KM
gegen einem wöchentlichen Umgang mit * hab ich natürlich nichts einzuwenden, sondern begrüße dies. Du bist ihr Vater und sollst Deinen Umgang mit pflegen können. Jedoch kann ich der Regelung nicht zustimmen. Jedes Wochenende ist für mich keine optimale Lösung, da ich mit am Wochenende auch Ausflüge unternehmen möchte.
Wir können gerne vereinbaren, dass du * immer alle 14 Tage am Wochenende holen kannst, unabhängig ob Samstag oder Sonntag - da können wir uns gerne abwechseln oder es individuell vereinbaren. Ich würde es aber begrüßen, wenn du dich auch darum bemühen würdest, sie unter der Woche zu sehen. An welchem Tag ist mir gleich. Da wir fast 2 Jahre liiert waren, sind mir die Gepflogenheiten deiner Arbeit bekannt und ich weiß, dass es prinzipiell möglich ist, unter der Woche Zeit für *** zu finden. Falls es unter der Woche einmal wirklich nicht möglich sein sollte, dann können wir auch auf das Wochenende ausweichen, das sollte kein Problem darstellen. Aber es sollte natürlich nicht der Regelfall sein.
Die Email wurde an meinen Chef weitergeleitet und mit Begründung, das dies NICHT möglich ist zurückgemailt. Außer Sie trägt die Kosten der Stunden und den Ausfall meine Arbeitszeit an den laufenden Projekten.
Wie sollte ich weiterverfahren? Mitwirken tut Sie in dem Sinne ja, nur arbeitet Sie auf Zeiten hin wo es mir nicht möglich ist die kleine zusehen.
Ich wollte nun ein schreiben Aufsetzen welches sich auf § 1684 BGB bezieht und Ihr 10tage gewähre mir zuantworten. Ist das Sinnvoll? Wie könnte ich das Schreiben gestallten?
Anm.: Realnamen entfernt
Hallo,
es hört sich doch gut an, dass die Mutter bereit ist Ausweichtermine einzurichten, allerdings: warum nur am Wochenende von 14:30 bis 17:00 Uhr?
Was spricht dagegen die Maus morgens zu holen und abends zurückzubringen? Und das jeden Samstag oder Sonntag. Schlafen kann sie mittags auch bei dir.
Und wenn sie sich auf flexible Termine unter der Woche einlässt, dann kann die Kleine auch bei dir Abendbrot essen und du bringst sie danach zur Mutter.
Sophie
Hallo,
es hört sich doch gut an, dass die Mutter bereit ist Ausweichtermine einzurichten, allerdings: warum nur am Wochenende von 14:30 bis 17:00 Uhr?
Was spricht dagegen die Maus morgens zu holen und abends zurückzubringen? Und das jeden Samstag oder Sonntag. Schlafen kann sie mittags auch bei dir.
Und wenn sie sich auf flexible Termine unter der Woche einlässt, dann kann die Kleine auch bei dir Abendbrot essen und du bringst sie danach zur Mutter.
Sophie
Wär schön wenn das was du schreibst möglich wäre.
Die KM möchte das Sie Ihren Mittagsschlaf bei Ihr macht, genau so wie das Abendbrot 🙁 . Und wie man liest möchte Sie nicht das ich sie jedes Wochenende habe, sondern mal lieber unter der Woche, was wiederum nicht möglich ist durch die Arbeit.
Na,
dann schlag ihr vor, dass du euer Kind jedes 2. WE siehst, dann allerdings Samstag und Sonntag
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Na,
dann schalgihr vor, dass du euer Kind jedes 2. WE siehst, dann allerdings Samstag und Sonntag
Wurde schon abgelehnt 😡 schlafen ist gar keine Option für Sie. Zudem finde ich das auch zuwenig, wie soll man mit einem 1Jährigen Kkind eine Bindung aufbauen wenn man Sie nur 14 tägig sieht. Da sehen manche Freunde von Ihr die kleine öfter. Grad in diesem alter finde ich öftere und vieleicht kürzere Besuche wichtiger.
Sie möchte mit mir auch darüber nur am Telefon reden. Email bekomme ich nie Antwort, darum dachte ich an den Weg per Post wo Sie sich dazu äußern muß, Nur wie gestallte ich die Sache?
Hallo,
dann schlage ihr Samstags ganztägig vor, beginnend ab dem 01.10.2013 mit Fristsetzung zur Zustimmung. Denn essen und schlafen kann sie genau so gut bei dir. Oder ist das Kind immer nur zu Hause und schläft auch immer nur zu Hause (nicht mal bei Oma und Opa oder bei Freunden oder in der Karre, weil die Mutter mit ihr unterwegs ist?)
Sollte sie nicht zustimmen gehst du zum Jugendamt bezüglich Vermittlung.
Sophie
Hallo,
dann schlage ihr Samstags ganztägig vor, beginnend ab dem 01.10.2013 mit Fristsetzung zur Zustimmung. Denn essen und schlafen kann sie genau so gut bei dir. Oder ist das Kind immer nur zu Hause und schläft auch immer nur zu Hause (nicht mal bei Oma und Opa oder bei Freunden oder in der Karre, weil die Mutter mit ihr unterwegs ist?)
Sollte sie nicht zustimmen gehst du zum Jugendamt bezüglich Vermittlung.
Sophie
Da liegt das Problem, das Jugendamt hat ja genau diese Zeiten vorgeschlagen, aber es interessiert Sie nicht und wurde von Ihr abgelehnt. Sie möchte das ich Sie unter der Woche nehme und aller 14 Tage ein Tage am WE. 14.30-17.00Uhr. Sie läßt da auch keine Luft ran. Ich dreh mich da im Kreis 🙁
Hallo,
Wenn das Jugendamt das schon vorgeschlagen hat, könntest du den Weg über das Gericht wählen. Dort würde dann eine Umgangsregelung fixiert werden.
Bei dem Alter des Kindes stellt sich aber die Frage, ob du das willst? Denn fixiert heisst auch keine Möglichkeit den Tag unter der Wcohe flexibel zu gestalten.
Sophie
Hallo mudoven,
du hast doch mit Sicherheit schon von dem vielgepriesenen Umgangsdreisprung der hier im Forum immer wieder empfohlen wird, gehört.
1.Persönliches Gespräch, alternativ Brief ---> hast du schon erledigt
2.moderiertes Gespräch mit Jugendamt ---> hast du erledigt
Umgangsregelung ist unbefriedigend für dich, ergo Schritt 3
3. Umgangsregelungsantrag im einstweiligen Anordnungsverfahren:
Kannst du selbst beantragen, brauchst du keinen Anwalt für:
1. Dem Beteiligten zu 1 wird ein Umgangsrecht mit Sohnemann, geboren am xx.xx.2011, in jeder geraden Woche "DEIN WUNSCH EINTRAGEN" und in jeder ungeraden Woche "DEIN WUNSCH EINTRagEN" eingeräumt.
2. Der Beteiligten zu 2 wird aufgegeben, dem Beteiligten zu 1 das Kind zu den vorstehenden Umgangszeiten zu überlassen.
3. Sollten der Beteiligter zu 1 oder das Kind einen Umgangstermin aus Krankheitsgründen nicht wahrnehmen können, hat die Beteiligte zu 2 den Beteiligte zu 1 bzw. umgekehrt der Beteiligte zu 1 die Beteiligte zu 2 einander hiervon unverzüglich, gegebenenfalls durch telefonische Nachricht, zu unterrichten. Dieser Umgang ist dann eine Woche später nachzuholen.
4. Die Beteiligten zu 2 wird verpflichtet, dem Beteiligten zu 1 vierteljährlich, erstmals 4 Wochen nach Erlass des Beschlusses, einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse, über die Entwicklung und die Gesundheit des Kindes Sohnemann zu übermitteln.
Der Bericht hat mindestens zu enthalten:
1. Eine Übersicht über die Entwicklung des Kindes.
2. Allgemeine Angaben über die persönliche Lebenssituation des Kindes.
3. Dem jeweiligen Bericht sind zwei neue Lichtbilder des Kindes beizufügen.
4. Die Beteiligte zu 2 wird gemäß § 89 II FamFG belehrt.
5. Das Verfahren wird mit größtmöglicher Beschleunigung durchgeführt.
Kannst du natürlich nach Belieben anpassen. Du musst im Vorfeld genau wissen was du realistisch realisieren kannst und das solltest du auch einfordern. Natürlich kannst du Exilein vor dem Gang zum Gericht diesen Brief auch so zukommen lassen mit dem freundlichen Hinweis, dass du im Interesse eures Kindes gern einen Rechtsstreit vermeiden möchtest, aber du im Interesse und zum Wohl eures Kindes des Umgang intensivieren wirst, ungern gegen ihren Willen, aber wenn Sie keinerlei Kooperationsbereitschaft zeigt, bleibt dir nichts anderes übrig um deinem Kind ein Vater zu sein.
Viel Glück!
@mudoven
ganz ehrlich ich verstehe dich hier nicht. Klar geht nicht jedes WE. Auch die KM hat ein Recht
auf ein WE mit Kind. Das hat nix damit zutun das sie euer Kind täglich betreut.
Euer Kind ist ein Jahr alt, warte mal noch einige Monate,dann ist Übernachtung mit sicherheit
möglich. Und was den UG generell betriftt, hat dir die KM ein gutes Angebot genmacht.
Das du leider in woche arbeiten musst, okay, ist aber nciht der KM ihre Sache.
Ich würde aus der ganzen Sache jetzt erstmal den Druck rausnehmen und das Angebot
annehmen und nach einiger Zeit,wenn wieder Ruhe eingekehrt ist, mir vielleicht doch überlegen
ob es möglich ist mal einen Tag in der Arbeitswoche den UG wahrzunehmen. Muss ja nciht jede woche
sein.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Ich würde aus der ganzen Sache jetzt erstmal den Druck rausnehmen und das Angebot
annehmen und nach einiger Zeit,wenn wieder Ruhe eingekehrt ist, mir vielleicht doch überlegen
ob es möglich ist mal einen Tag in der Arbeitswoche den UG wahrzunehmen. Muss ja nciht jede woche
sein.
Ich sollte also Zustimmen das ich unser Kind aller 14 Tage von 14.30-17.30 bzw 18.00Uhr sehen darf :question: Das sind übern Damen gepeilt 8h im Monat
**Edit: Vollquoting gekürzt aufs Wesentliche!
Ich möchte dazu mal gerne zwei Fragen beantwortet haben:
Das Kind ist jetzt ein Jahr alt? Kann es da bei auch einen regelmäßigen Umgang von guten 4 Stunden einmal die Woche auch wirklich eine Bindung aufbauen?
wie jenpa so schön zu stehen hat:..... dem Kind beide Eltern
Ich weiss, dass die "normale" Umgangsregelung (alle 14 Tage am WE und Urlaub) eher für Kinder ab einem bestimmten Alter ohne Probleme geht. Ist es allerdings bei so kleinen Kindern nicht eher besser, lieber öfters und dafür weniger Zeit? Als Beispiel: alle 2- 3 Tage für zwei Stunden auf dem Spielplatz usw. und einen Tag am We für mehrere Stunden (4-6 Stunden).
A life lived in fear is a life half lived
@Hexesyl genau das wäre eine Option, wobei das Problem in der Arbeit liegt. Aber was soll ich tun? Kündigen? Genau daraus ergeben sich auch die von mir kurzen Zeiten, lieber weniger aber öffters. Das fällt nunmal leider aufs Wochenende. Auch wenn es nicht der KM Ihr Problem ist.
@Hexesyl genau das wäre eine Option, wobei das Problem in der Arbeit liegt. Aber was soll ich tun? Kündigen?
Also als erstes, deine Ex hat nicht das Recht, deinem Arbeitgeber solche Schreiben zu mailen. Verbiete es. Ihr seid erwachsene Menschen und wollt/ sollt das Ganze alleine regeln.
Deinen Job brauchst du nicht zu kündigen. Im Normalfall hast du eine Arbeitszeit, die es dir möglich machen würde, dein Kind auch nachmittags zu sehen? Dann nimm die als Grundlage. Und bei allen anderen müsst ihr zusammen arbeiten. Ein Projekt ist doch abzusehen und dann kannst du selber einschätzen, wann es nicht klappen könnte. Das teilst du der Mutter umgehend mit und verabredet Ersatztermine.
Zum Thema Essen und Mittagsschlaf: Du wirst das Kind genauso versorgen können, wie sie. Ist doch alles kein Problem. Frag nach den Vorlieben deines Kindes und basta.
Irgendwann ist es alt genug für die "normale" Umgangsvereinbarung und dann schläft es bei dir. Da solltest du das eh wissen.
Versuch dich auf einem normalen Weg zu einigen. Sollte das nicht möglich sein, musst du es gerichtlich durchsetzen.
A life lived in fear is a life half lived
Moin mudoven,
auch Väter in einer intakten Beziehung sehen ihre Kinder kaum, wenn sie erst um 20:00 Uhr nach Hause kommen. Meistens haben diese Väter auch nur am Wochenende ein paar Stunden Zeit, da sie meistens auch noch Arbeit nach Hause schleppen. Die Kinder wachsen praktisch ohne ihre Väter auf. Schade für die Kinder, aber es passiert.
Du hast ein kleines Kind, das Du arbeitsbedingt, wie Du schreibst, an keinem Tag der Woche sehen kannst. Das hat nun erstmal nichts mit der KM zu tun, sondern in erster Linie mit Dir. Du hast quasi das oben beschriebene workalholic-Modell gewählt; hoffentlich wenigstens mit dem entsprechenden Verdienst.
So, jetzt bleibt das Wochenende als verbliebene Streitmasse. Die KM will auch Wochenendzeit mit Eurem Kind. Das ist berechtigt und das wird auch jedes JA und jedes angerufene Gericht so sehen. Du kannst Dich lediglich ein wenig um die Modalitäten streiten. Ein paar Stunden mehr vielleicht jeden Samstag. Und es ist ja wirklich so, dass ein Baby/Kleinkind den Mittagsschlaf braucht. Zwei-oder drei Stunden mehr erstritten vor Gericht (und das ist nicht sicher), in denen Dein Kind schläft.
Ändert das wirklich was?
Ein kleines Kind, gerade bei Trennung braucht Dich viel öfter. Zweimal mindestens unter der Woche, auch wenn es nur 1-2 Stunden sind.
Ich habe mich auch in dem Alter vehement gegen die 14tägige Regel gewehrt. Die ist ehrlich gesagt selbst für ältere Kinder nichts. Und häufigerer Umgang wird auch zukünftig nur möglich sein, wenn Wochentage einbezogen werden können.
Bevor hier mit Anwälten/Gerichten Eure Kommunikationsbasis kaputt gemacht wird, sollte man schon abwägen, was damit gewonnen werden kann.
LG,
Mux
Servus und ergänzend zu
Bevor hier mit Anwälten/Gerichten Eure Kommunikationsbasis kaputt gemacht wird, sollte man schon abwägen, was damit gewonnen werden kann.
Parallel dazu mal überlegen, ob ein zwei Tage die Woche zu Gunsten von Umgangszeit früher Ferierabend gemacht werden kann, und dies an den verbleibenden Wochentagen wieder "reinarbeiten" (lösungsorientiert denken).
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus und ergänzend zuParallel dazu mal überlegen, ob ein zwei Tage die Woche zu Gunsten von Umgangszeit früher Ferierabend gemacht werden kann, und dies an den verbleibenden Wochentagen wieder "reinarbeiten" (lösungsorientiert denken).
Grüssung
Marco
Leider nicht möglich...
Ich möchte dazu mal gerne zwei Fragen beantwortet haben:
Das Kind ist jetzt ein Jahr alt? Kann es da bei auch einen regelmäßigen Umgang von guten 4 Stunden einmal die Woche auch wirklich eine Bindung aufbauen?
wie jenpa so schön zu stehen hat:..... dem Kind beide Eltern
Ich weiss, dass die "normale" Umgangsregelung (alle 14 Tage am WE und Urlaub) eher für Kinder ab einem bestimmten Alter ohne Probleme geht. Ist es allerdings bei so kleinen Kindern nicht eher besser, lieber öfters und dafür weniger Zeit? Als Beispiel: alle 2- 3 Tage für zwei Stunden auf dem Spielplatz usw. und einen Tag am We für mehrere Stunden (4-6 Stunden).
Kinder beide eltern dazu stehe ich nach wie vor. klar soll der KV zum Kind eine Bindung aufbauen,
aber dazu ist es auch notwendig das er sich mit einbringt und nicht nur die KM.
Nochmal auch der KM steht Wochende mit dem Kind zu nicht nur dem KV und man muss hier mal
fair bleiben, die KM, so schreibt der TS selber, hat doch ein gutes Angebot gemacht !!
Das dieses der KV nicht so wahrnehmen kann, Arbeitstechnisch gesehen, dafür kann die KM doch nix oder ??
Und ganz ehrlich,du lässt dir doch auch nicht irgendwas aufzwingen ??
Ich sehe dies so, heir muss erstmal der Druck rausgenommen werden. Und das Kind ist gerade mal ein Jahr
alt,also noch sehr klein, in ein paar monaten sieht die Sache mit dem UG schon ganz anders aus.
Wo ist das Problem wenn sich der KV als Beispiel mal zwei halbe Tage Urlaub im Monat nehmen tut für den
Wochenumgang ?? Ein bissl eigeninitiative möchte schon sein.
Und bei einem bin ich mir ganz sicher, bei Gericht fällt er hinten runter.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Wo ist das Problem wenn sich der KV als Beispiel mal zwei halbe Tage Urlaub im Monat nehmen tut für den
Wochenumgang ?? Ein bissl eigeninitiative möchte schon sein.Und bei einem bin ich mir ganz sicher, bei Gericht fällt er hinten runter.
jenpa
Ich habe 24 Urlaubstage im Jahr, laut deiner Rechnung sind davon dann 12 Tage im Jahr weg, wäre kein Problemfür mich. Aber leider hat da der Chef das sagen ;(
Und das ist nun mal so, das ich mir jeden Monat 1 Tag Urlaub "von der Backe schreiben kann" Nicht zuletzt weil wir ein Kleinunternehmen mit 2 Angestellten sind :exclam:
An Gericht Denke ich NOCH gar nicht, da ich mir sicher bin mit dem richtigen Lösungvorschlag eine Einigung zu erzielen, auch wenn das Blauäugig klingt
Gerne
Servus mudoven,
Deine Beiträge klingen sämtlich nach dem Motto:
"Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass"
@Mux und @Marco82 haben zutreffend auf lösungsorientiertes Denken verwiesen. Bei Kleinkindern in dem mitgeteilten Alter sollte Umgang lieber kürzer und dafür aber öfter gegeben sein (gerade wegen dem Beziehungsaufbau).
Einen gerichtlichen Umgangsstreit mit der eigtl. umgangswilligen KM vom Zaun zu brechen ist denkbar schlecht und eigtl. nicht ratsam.
Es liegt an Dir, hier Lösungen zu suchen und Denkverbote gibt es grds. nicht.
Wegen der unerbittlichen und unflexiblen Haltung des Chefs würde ich ggfs. einen Arbeitstellenwechsel in Erwägung ziehen.
Viele Grüsse (Bagger, der seine Tochter in dem Alter damals mindestens 2 x die Woche für Stunden gesehen hat, was für die Vater-Kind-Bindung äußerst wichtig war)