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"Mitnehmen" der kleinen Tochter

 
(@moenni0815)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Meine Tochter wird im Januar 2 Jahre alt. Ich lebe seit einem Jahr voner der KM getrennt und habe mittlerweile seit 8 Monaten eine neue Partnerin. Im Moment ist es mit der KM noch so geregelt, dass ich jeden Dienstag, Donnerstag nach der Arbeit vorbei komme. Am Sonntag verbringe ich den ganzen Tag mit meiner Tochter. Problem dabei ist allerdings, dass bei jedem Besuch die KM dabei sein will, was meiner neuen Partnerin teilweise auch stört. Gerne würde ich mit meiner Tochter etwas alleine unternehmen (zoo besuche, schwimmen, meine Eltern besuchen) was mir die KM verbietet. Sie möchte nicht das meine Tochter umgang mit meiner Partnerin hat. Außerdem íst die KM der Meinung, die kleine kennt anderen Orte (Haus meiner Eltern) nicht, kenn mich nicht richtig, würde bei mir nur quengeln.
Dabei habe ich ganz ordentlichen, regelmäßigen Umgang mit meiner Tochter.
Die Frage ist, was tun, damit ich mal mit meiner Tochter was alleine machen kann/darf??? Jeglicher Gesprächs Versuch im "guten" mit der KM waren ergebnislos. Sie lässt sich von Ihrer Meinung nicht abbringen. Kann da das Jugenamt, bzw. ein Familiengericht eine Regelung reinbringen? Oder habe ich dadurch keinen Erfolg?

MFG
Moenni

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 16:22
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Moenni,

Die Frage ist, was tun, damit ich mal mit meiner Tochter was alleine machen kann/darf???

Geh zum Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht) und lasse ihn ein nettes Schreiben an die KM aufsetzen,
in der Deine Umgangsvorstellungen formuliert sind. Achte auf freundlichen aber bestimmten Ton.

Du kannst sie vorab auch selbst anschreiben, Termin setzen und Einschaltung Anwalt ansdrohen, falls
keine Regelung zustande kommt. 

Sollte KM nicht einlenken, stell Dein Anwalt gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs.   

Das JA nützt hier nichts, da ausschließlich beratende Funktion.

Gruß,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 16:52
(@moenni0815)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux,

danke für deine Antwort. Dann werde ich dies mal versuchen. Allerdings hat die KM auf androhen eines Anwalts gemeint, dass ich damit nichts erreiche. Vielleicht alle 3 Wochen die kleine für 3 Stunden sehen, in ihrem Beisein (ihr Nachbar hat das so wohl mal durchgemacht).
Aber das mit dem Schreiben ist eine gute Idee. Ich denke das werd ich einmal versuchen.

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 17:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Als Ergänzung zu Mux,

wende dich andas JA mit der Bitte um ein Vermittlungsgespräch. Soltle die KM es verweigern oder das Gespräch nicht zum gewünschten Ergebnis führen ist der Weg zum Gericht frei. Vorher wird das Gericht auf das JA verweisen und die Klage so nicht bearbeiten.

Der zu gehende Weg ist: Gespräch mit KM ---> Vermittlung durch das JA ---> Anwaltsschreiben ---> Klage

Auch wenn ein Gespräch beim JA meist fruchtlos ist, ist es für eine Klage notwendig.

Und sich voher selsber kalr werden ,wieviel und wie man den Umgang haben möchte und etwas mehr fordern, dann kann man immer ein wenig nachgeben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 17:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Moenni,

nimm mal das Wort "Drohung" aus Deinen Überlegungen; es ist viel zu emotional. Ersetze es gedanklich durch "Ankündigung"; das schafft eine sachlichere Ebene. Ihr als Eltern müsst euch nicht drohen.

Bei einem 2-jährigen Kind, das zudem den Umgang mit Dir gewohnt ist (also nicht so lange entfremdet, dass es Dich erst wieder kennenlernen muss), ist selbst Umgang mit Übernachtung kein Problem; zumindest aber ganztags von morgens bis abends. Und das natürlich auch nicht nur alle 3 Wochen, sondern nach gängiger Rechtssprechung mindestens alle 2, ggf. auch noch öfter. Vor allem aber: Ohne Beisein Deiner Ex, die Euer Kind offenbar als eine Art persönliches Eigentum betrachtet. Der Nachbar Deiner Ex ist dabei ohne Belang.

Schlag Deiner Ex daher freundlich und sachlich einen unbegleiteten und bedingungslosen Umgang auf dieser Basis vor. Falls sie sich weiter weigert, erklärst Du ihr - genauso freundlich - dann eben einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragen zu müssen, um ein Gerichtsurteil zu erreichen, das ihre Zustimmung als Mutter ersetzt. Und dann machst Du das - im Interesse Eurer Tochter. Solche Kinderbesitzerinnen müssen einfach von Dritten offiziell und schriftlich mitgeteilt bekommen, dass man als Vater nicht um Umgang betteln muss.

Grüssles
Martin

*** edit: midnightwish hat natürlich recht: Vor Einschaltung eines Anwalts sollte zumindest der Versuch der Vermittlung durch das Jugendamt stehen, auch wenn kinderbesitzende Mütter es oft nicht einmal für nötig halten, einer Einladung durch das JA zum Vermittlungsgespräch Folge zu leisten.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 17:14
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Tina,

Auch wenn ein Gespräch beim JA meist fruchtlos ist, ist es für eine Klage notwendig.

Hier muss ich Dich leider etwas korrigieren, weil ich das schon öfter gelesen habe und es nicht
stimmt. Antrag kann jederzeit voraussetzungslos gestellt werden. Klug ist es, Verhandlungsbereitschaft
zu signalisieren, das kann auch durch den Anwalt geschehen. 

Ich habe z.B. meinen gerichtl. Antrag völlig ohne Einbindung des JA gestellt. 

Das Gericht wird dann zwar im Zuge der Bearbeitung des Antrages eine Stellungnahme des JA einholen und
wenn die Kontrahenden dem JA nicht bekannt sind, wird das JA diese zum Gespräch laden, aber dann
ist die Situation ne ganz andere.

Während meiner gerichtlichen Mediation - der ich gegen meiner persönlichen Überzeugung auf Anraten
meiner Anwältin zugestimmt habe - habe ich gemerkt wie saugefährlich solche "Vermittlungen/Beratungsgespräche" sind.

Auch die Einzelgespräche bei JA habe ich als sehr gefährlich empfunden.

Die Gefahr eines faulen/unfairen Kompromisses ist sehr hoch, auch in der Regel nicht einklagbar.

Aber Du hast natürlich Recht, dass es der übliche und gängige Weg ist, man muss ihn allerdings von Rechts
wegen nicht unbedingt gehen.

Liebe Grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 17:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Das Gericht wird dann zwar im Zuge der Bearbeitung des Antrages eine Stellungnahme des JA einholen

Das JA wird so doer so involviert sein. Und ich denke es dauert länger, wenn das JA est vom Gericht gebeten wird und man nicht schon im Vorfeld sagen kann: Ich habe es verscucht,aber Frau x verweigert Gespräche beim JA.

Klar kann man den Antrag auch so stellen, nur ob es damuit schneller geht und wie es auf einen Richter wirkt ist ja nochmal ne andere Sache

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 18:10
(@ariba)
Registriert

Moin,

als umgangsboykotterfahrener KV möchte ich Moenni aber auch auf folgendes noch hinweisen, dass meines Erachtens für ihn nicht uninteressant sein könnte:

Fakt ist, dass die KM Dir einen unbegleiteten Umgang ermöglichen muss! Will oder kann sie das nicht, geht es halt eben nur mit ner Umgangsklage. So weit so gut. Siehe z.B. >>>§1684 BGB<<<

Da die Kleine aber erst im Januar(2009?) 2 wird, ist sie zur Zeit erst 1,5 Jahre alt.

Hallo,
Meine Tochter wird im Januar 2 Jahre alt.

Soll heißen, dass wohl - so meine (vor allem hier)erlesenen und selbst erlebten Kenntnisse - kaum ein Gericht in diesem Lande  derzeit mehr Umgang als bisher beschließt.
Siehe:

Im Moment ist es mit der KM noch so geregelt, dass ich jeden Dienstag, Donnerstag nach der Arbeit vorbei komme. Am Sonntag verbringe ich den ganzen Tag mit meiner Tochter.

Bei einer 1,5 Jährige ist das echt ordentlich Umgang! Offensichtlich fördert(zumindest im Ansatz)die KM den Umgang und boykotteirt diesen nicht. Moenni könnt auch ein paar Infos mehr reinstellen, wie die Kindeseltern sich insgesamt (noch) verstehen.

Problem dabei ist allerdings, dass bei jedem Besuch die KM dabei sein will, was meiner neuen Partnerin teilweise auch stört. Gerne würde ich mit meiner Tochter etwas alleine unternehmen (zoo besuche, schwimmen, meine Eltern besuchen) was mir die KM verbietet.

Das ist natürlich Obermurks, ABER:
Jeder Fall ist anders: In Moennis Situation würde ich den Umgang in diesem Umfang erst mal weiterhin wahrnehmen, auch wenn die KM dabei ist. Sie scheint zu klammern, was verständlicherweise abnervt, aber sie boykottiert noch nicht und  gewährt ordentlich Umgang.

Nach einem JA-Gespräch, RA-Schreiben oder einer Klage könnten die Fronten erstmal völlig verhärtet sein, und ein monatelanger Umgangsboykott könnte die Folge sein. Auch das sollte Moenni klar sein. Und auch eine gerichtliche UR heißt leider noch lange nicht, dass es Umgang gibt. Und nach etwaigem monatelangen Boykott gibts dann evtl. erst mal wieder ne Anbahnung von KV und Kind a la 14 Tage ne Stunde über ein BU.

Vielleicht ist es noch nicht zu spät und KM kriegt sich in den nächsten 6 Monaten wieder ein und lässt locker. Sollte das dann nicht der Fall sein, Strategie mit JA, RA und ggf mit Gericht einleiten. Aber ab dem 2. Lebensjahr hat ein KV zumindest eine theoretische Chance auch ne halbwegs vernünftige UR a la 14 Tage Fr-So + Ferien und Feiertage zu erhalten. Unter 2,5 oder 2 Jahren gibt's bedauerlicherweise allermeist nur Mini-UR  a la 1x Wo wenige Stunden.
Und dann hast Du auch eine noch intensivere Bindung zum KInde - die vor allem vor Gericht relevant ist, zumindest für ne umfangreichere UR als der "Standard".

@Moenni
Lese Dich hier mal ein paar Nächte ordentlich ein, bevor Du den ersten Schritt mit JA und Co startest. Die paar Tage Zeit solltest Du Dir(und der Kleinen) noch geben. Meine Meinung.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Boykottiert Mama würde ich sofort klagen. (So war es bei mir). Bei so viel Umgang wie bei dem TO wär mir aber auch Mama's Beisein erst mal (!) schnuppe. Eine Klage hat in manchen(!!) Fällen m.E durchaus noch Zeit.

Gruß
Ariba

...der in seinem Fall NUR noch mit Klagen etwas erreichen kann.

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 19:32