Hallo,
heute kam ein Brief vom Amtsgericht mit einen Termin für beide Parteien für eine Anhörung zur Regelung das Umgangs Ende Januar.
Heißt das die Klage zur Umgangskostenbeteiligung ist zugelassen? Bekommt KM den Wortlaut des Antrags geschickt um dazu Stellung zu nehmen? Wie ist das eigentlich? Wer kennt sich aus? Sind schon mal nur froh das er überhaupt gehört wird, kann sie das mit einer Stellungnahme noch verhindern?
Ansonsten wünsche ich allen noch ein gutes Jahr und viel Kraft in 2010
LG Andrea
klingt etwas danach, als möchte sich der richter informieren um dann über eine Klagezulassung zu entscheiden.
Was steht den noch im Schreiben drin?
Notfalls einfach bei Gericht nachfragen.
Gruß
M.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo anfree,
lt. ZPO ist eine mündliche Anhörung vorgeschrieben. Demnach läuft das nun seinen rechtlichen Weg.
Die KM bekommt natürlich die Klageschrift eurer Seite zugeschickt, mit der Aufforderung dazu binnen einer Frist (4 Wochen?) Stellung zu beziehen oder auch nicht.
Diese Erwiderung bekommt Ihr dann auch wieder vom Gericht zugeschickt.
Also alles bestens, das Verfahren läuft. Nun heißt es abwarten was die Gegenseite darauf erwidert, das solltet Ihr bald zugeschickt bekommen.
Alles Gute
KK
Hallo und vielen Dank für eure Antworten.
Wie die Stellungnahme der KM aussehen wird können wir uns schon denken. Leider macht sie nach kurzer Arbeit wieder Harz 4. Wichtig ist das es eine Anhörung gibt zu der er dann Stellung beziehen kann und dann gegebenenfalles ihre Harz 4 Geschichte berichtigt. Drückt die Daumen!
LG Andrea
Hallo,
habe nochmal eine kurze Frage. Ab wann beginnt die Frist zur Stellungnahhme (es sind 2 Wochen)? Ab dem Datum des Schreibens und Beglaubigung der Richterin oder ab Zustellung?
Andrea
Hallo anfree,
Gesundes neues Jahr und viel Glück...
Wenn mich nicht alles täuscht, zählt es ab Zustellung. Wenn Ihr anwaltlich vertreten seit, kümmert sich der Anwalt drum.
Auch wenn sich das ganze mal um zwei, drei Tage verschiebt, wird da kaum jemand irgendwie "Theater" machen.
Auch ist es so, das du in den zwei Wochen nicht unbedingt 100% alles aufschreiben musst, es genügt schon, überhaupt ansatzweise etwas zum Sachverhalt zu schreiben bzw. zu reagieren.
Man kann alles noch nachreichen.
Wie gesagt, kümmert sich dann aber der Anwalt drum. Dazu hat man den ja :-))
Gruß
KK
Dir auch ein gesundes Neues!
Vielen Danke für deine Antwort. Sein AW wird sich schon melden möglich das er zwischen den Feiertagen Urlaub macht. Es geht ja erst mal um ihre Stellungnahme. Der Brief selbst ist vom 22.12 wurde erst am 30.12 zugestellt. Sie hat 14 Tage Zeit. Termin ist dann am 22.01 genau 4 Wochen ab Briefdatum. Ist doch meine ich eine neue Regelung in Sachen Umgang das, das binnen 4 Wochen passieren sollte. Normalerweise ist er es ja der kurz vor den Feiertagen irgetwas unschönes geschrieben bekommt(Masche ihrer AW) jetzt ist es halt sie mal .
LG
Andrea
Hallo,
wir haben gestern Abend die Stellungnahme der Anwältin von Exe erhalten.
Ganze acht Seiten fadenscheiniger Begründungen uns dummes Zeug, warum es ihr nicht zumutbar ist(es ist ja Sonntag Abends um 20.00 nicht ungefährlich wenn man mit Bus/Zug fahren muß) in irgendeiner Weise entgegenzukommen. Zu ihrer Stellungnahme hat sie anscheinend das Gericht auch gleich mit Beweisen zugemüllt, siehe Routenplaner Ausdruck, Ausdruck Bus/Zugfahrplan, Der AW meines LG hatte den Namen der Tochter falsch geschrieben das wurde per Geburtsurkunde berichtigt. Um ihre Aussagen zu beweisen führt sie die Kinder als Beweis an, Anhörung der Kinder A und B. Echt zum kot...
Unser Antrag und die Begründung damals waren gerade mal zwei Seiten.
Die einzige legitime Begründung ist aber leider die wie Martin schon schrieb ist da was zu holen.
Sie ist wiedermal/immernoch Harz 4. Obwohl das zu klären wäre da sie seither mit LG zusammenlebt aber heimlich natürlich.
Auch hat sie angeblich kein Auto sie hat das ihre ja angeblich stillgelegt. Mein LG hat es angemeldet in XY fahren sehn. Haben die Kinder mal nach dem Auto gefragt die haben es bestätigt, sie hat es verkauft.
Sie brauchte es ja auch nicht fuhr/fährt sie doch die ganze Woche über zu ihrer Maßnahme zum Arzt, Einkaufen, Schule und Hort mit dem Auto ihres LG, der ist mit dem Firmenauto unterwegs. Komischerweise aber am Wochenende da darf sie es nicht nutzen.
Die Anhörung ist in 3 Tagen lohnt es sich eigentlich noch schriftlich Stellung zu beziehen?
Ich hoffe er kann sich zu ihrer Stellungnahme Schritt für Schritt äusern.
Sein AW meint er hätte eigentlich keine große Lust mit ihrer AW über Routenplaner und Fahrzeiten zu diskutieren das sie mit dem Zug und Bus gute 4 Stunden fahren muß er aber nur 3,36 Stunden laut Routenplaner. A6, A9,A72 durch Chemnitz und noch ein gutes Stück Landstraße das am Freitag Nachmittag nach seiner Frühschicht da ist es mit gut 3.5 Stunden nicht getan. Neulich war er knapp 6 Stunden unterwegs.
Wie gesagt esht zum kot...
frustrierte Grüße
Andrea
Moin,
Ganze acht Seiten fadenscheiniger Begründungen uns dummes Zeug, warum es ihr nicht zumutbar ist
Das sollte dir möglichst egal sein. Wahrscheinlich geht sie dann ab sofort nicht mehr aus dem Haus, weil sie sich ein
Bein brechen könnte.... 😉
Unser Antrag und die Begründung damals waren gerade mal zwei Seiten.
Die Gattung gegnerischer Anwalt kenne ich. Schreibst du 2 Seiten, schreiben die 6 Seiten usw. Wichtig ist, den Müll vom wirklich relevanten bzw. der Wahrheit zu trennen.
Nachdem viele nur Müll schreiben, bleibt nicht mehr viel übrig.
Die Anhörung ist in 3 Tagen lohnt es sich eigentlich noch schriftlich Stellung zu beziehen?
Ich finde es immer wichtig, nichts im Raum stehen zu lassen. Also dafür... :thumbup:
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Wir haben die acht Seiten Stellungnahme ihrer AW in relevante Anschnitte Unterteilt und sie Richtig gestellt bzw. seine Sicht der Dinge geschildert. Ergab ca.2 Seiten, haben sie an seine Rechtsvertretung geschickt er hat einen Unterbevollmächtigten vor Ort. Ich hoffe dieser liest sich noch ein wenig ein. Mein LG bat ihm darum sich etwas vor der Anhörung zu treffen doch er meinte 10 min früher wäre ausreichend. Wir hoffen das geht gut, es steht so viel auf dem Spiel. Selbst wenn nicht dabei rum kommt bin ich persönlich froh wenn es dann so entschieden ist, den dann kann man darüber nachdenken wie die Situation anders zu lösen ist. Auch wenn uns die Lösung nicht gefallen wird weil es dann darauf hinausgeht das es so kommt wie die AW der Km schreibt er müsse dann halt seine wirtschaftlichen Verhältnisse der Situation anpassen und Umgang nur noch in den Ferien warnehmen. Echt zum heulen.
Moin,
in relevante Anschnitte Unterteilt und sie Richtig gestellt
Das ist gut so und zunächst völlig ausreichend. Nur Richtigstellen sollte man es. Gut gemacht.
Mein LG bat ihm darum sich etwas vor der Anhörung zu treffen doch er meinte 10 min früher wäre
ausreichend.
Auf jeden Fall sollten sie sich 10 Minuten vorher treffen. Kurze Lagebesprechung und dann ab in die
mündliche Verhandlung.
Auch wenn uns die Lösung nicht gefallen wird weil es dann darauf hinausgeht das es so kommt wie die
AW der Km schreibt
Papier ist geduldig. Was der gegnerische Anwalt beantragt und was letztendlich entschieden wird, sind zwei
paar Schuhe.
Einfach die Verhandlung erst einmal abwarten.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Danke dir für deine Antwort,
tut gut zu lesen ist doch etwas reflektierter als man sich selber fühlt und alles sieht.
Irgentwie geht es auch nicht mehr nur ums sich und die Kinder es geht auch darum das ein Stück Gerechtigkeit geschaffen wird für alle hier im Forum, zu sehen das es auch anders geht.
So das war’s,
mein LG hat mich angerufen bei der Anhörung ist nichts bei rumgekommen. Die Richterin hatte ihre Meinung seines Erachtens schon gefasst. Alle Argumente für oder gegen, haben gar nicht interessiert oder sind nicht Angehört worden. Wieso heißt so etwas Anhörung? :knockout:
Sie findet dass es nicht dem Kindeswohl entspreche auf einen zugigen Bahnhof bei Wind und Wetter übergeben zu werden. Da er uneingeschränkt über einen PKW verfügt und es für die Kinder einfacher ist, könne er ja die monatlichen Umgänge einstellen, damit er das Geld spare um sie in den Ferien zu holen .Die Ferienumgänge könnten im Sommer ja dann von 2 auf 3 Wochen ausgedehnt werden.
Problem hierbei wir wohnen in Bayern die Kinder in Sachsen, Ferien überschneiden sich nur 1 Woche und er hat Betriebsurlaub Ferienbeginn Bayern. Die 1 Woche können wir kompensieren wenn er Frühschicht hat ich fange um 13.00 Uhr an zu arbeiten. Aber die 3 Woche ? Hat aber nicht interessiert.
Auch dass sie ihren PKW verkauft hat, da sie den ihres LG nutzt hat nicht interessiert. Ist halt dennoch nicht ihrer und ihr LG muss ihn nicht für den Umgang zur Verfügung stellen. Mensch ist das traurig, KM hätte sie so leicht entgegenbringen können so hätte der Umgang weiterhin einmal im Monat bestehen können die Ferien zusätzlich.
Wir waren uns schon bewusst dass es so ausgehen könnte. Die ganze Zeit über haben wir kompensiert und Umgänge gemacht die er sich nicht leisten kann. Da dies aber nicht mehr so weitergehen konnte haben wir die Klage zumindest versucht in der Hoffnung man müsse keine Konsequenzen ziehen und der Umgang könnte wie gewohnt weiter laufen.
Doch es geht nicht mehr anders wir sind am Limit und Umgang muss einschränkt werden den es frist uns sonst auf. Mensch ist das Sch….! ;(
Sorry , bin nur echt frustriert und traurig hatten doch etwas Hoffnung hineingesetzt.
hallo anfree,
es macht mich so traurig und zugleich wütend das hier als ergebniss eurer bemühungen lesen zu müssen.
hatte so sehr die daumen gedrückt.
ich weiss das ihr dennoch jetzt versuchen werdet aus dieser situation noch das beste raus zu holen und ich glaube auch fest daran das ihr noch weitere möglichkeiten versuchen werdet zu finden die es euch ermöglichen die umgangskontakte zu halten.
ich halte euch weiterhin die daumen :dauendrueck:
kopf hoch ihr nichtaufgeber :thumbup:
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Moin,
vor Gericht und auf hoher See :boat: ..... :schild_shit:
Sie findet dass es nicht dem Kindeswohl entspreche auf einen zugigen Bahnhof bei Wind und Wetter übergeben zu werden.
Bei dem Wort "Kindeswohl" hört bei mir die Freundschaft auf. Ein Unwort an sich, da die Definition alles und nichts aussagt. :crash:
Da er uneingeschränkt über einen PKW verfügt und es für die Kinder einfacher ist, könne er ja die monatlichen Umgänge einstellen
Alleine dafür gehört dem Unrechtssprecher :againstwall:
Mensch ist das traurig, KM hätte sie so leicht entgegenbringen können so hätte der Umgang weiterhin einmal im Monat bestehen können die Ferien zusätzlich.
"Hätte" und "können". Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär...
Doch es geht nicht mehr anders wir sind am Limit und Umgang muss einschränkt werden den es frist uns sonst auf. Mensch ist das Sch….!
Man wird ja praktisch gerichtlich dazu gezwungen. Die eigene Meinung oder reale Situation, geht bei den "Tunnelblickern" gerne unter.
Die Unrechtssprecherin sollte lieber bügeln gehen, oder den Einkaufswagen etwas durchs Einkaufszentrum schieben, da kann man nicht viel
verkehrt machen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Anfree,
habt ihr das schriftlich im Urteil, dass er auf seinen monatlichen Umgang verzichten soll damit er die Kinder in den Ferien holen kann?
Wenn ja wäre das für mich ein Berufungsgrund, einfach weil hier das Umgangsrecht der Kinder beschnitten wird.
Sophie
Hi,
eine grundlegende Frage hab ich noch vergessen.
Gab es in diesem Gerichtstermin dann ein Urteil? Wenn ja, steht dir u.U. noch der Weg der Berufung (Rechtsmittel) frei.
Wenn dein LG nicht im Gerichtstermin auf Rechtsmittel verzichtet hat.
Wenn das Urteil da ist, einfach mal anonymisiert hier einstellen.
Gruss
Agent
Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Ich habe ihn noch nicht persönlich gesprochen, noch ist er drüben er hat seine Kinder nach dem Gericht aus der Schule bzw. KiGa geholt und ist mit ihnen bei seiner Mutter um mit ihnen Schlitten zu fahren. So waren die knapp 800 KM nicht ganz umsonst.
Er sagt das die Richterin das so schreibt und er eine Berufungsfrist hat , zumindest hat er es so verstanden.
Anscheined hat sie sich den Sachverhalt ein bischen angehört, sagte inmitten der Anhörung der PKW ist viel bequemer als Zug und dann kam der Spruch mit dem Bahnsteig. War nicht mal ein Argument der AW der KM das hat sich die Richterin selbst so ausgedacht. Danach wollte sie eigentlich gar nichts mehr hören , sagte er könne die Umgänge auf die Ferien legen. Freitags nach der Frühschicht hin die Kinder holen und am Ferien ende zurück.Er sagte er ist 8 Stunden auf der Arbeit wenn er um 14.00 Uhr losfährt erst um gegen 18.00 Uhr dort dann wieder 4 Stunden zurück und das nach einen 8 Stunden Job. Sie meinte er könne die Kinder Freitags bei KM holen bei seiner Mutter übernachten und Samstags zurück.
Über die finanzelle Seite wollte sich gar nichts hören , deren war sie sich ja bewußt sie hat dem PKH ANtrag ja zugestimmt. Deshalb der Vorschlag er könne ja die monatlichen Umgänge ausfallen lassen und das gesparte nehmen die Kinder in den Ferien zu holen und bringen.
Ganz ehrlich die Kinder sind gern mit dem Zug gefahren dort konnten sie herumlaufen wir haben Spiele gespielt. Im Auto starren sie auf unseren Hinterkopf und fragen alle 10 Min. wann sind wir da?
Bin immer noch geschockt von soviel *~#"
Zumindest haben sie PKH gewärt.
LG Andrea
Das tut mir leid.
Da habt ihr ja ein ganz besonderes Exemplar erwischt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
War schon ein älteres Model.
Habe gerade nochmal mit meien LG gesprochen er sagt er hat bis 8. Februar Bedenkzeit ob man das so macht. Keine Ahnung ob das dann jetzt ein Urteil ist oder ein Vergleich sein soll, statts entgegenkommens und Beteiligung der KM das Angebot die Ferien auszudehnen da ja die monatlichen Umgänge wegfallen würden. Er sagte auf das Angebot hin die Umgänge auszudehnen, das dem nichts entgegenstehen würde, vorrausgesetzt man könne das mit Urlaubszeiten und Betreuung abstimmen, da er ja nur 1 Woche mit Sachsen gemeinsam Urlaub machen kann. Er möchte aber auf die monatlichen Umgänge nicht verzichten müssen.
Weiß jetzt auch nicht ?