Hallo VS Community,
Habe eine Frage, mein LG will versuchen das er seine Frau zur Mithilfe Zeit u. Kostenfaktor des Kindesumgangs zu beteiligen. Sie hatte sich schon einmal dazu bereiterklärt jetzt will sie nichts mehr davon wissen. Großteils hat ihre AW Schuld die einfach Recht haben will. Seine Frau ist damals ohne sein Einverständnis und Wissen 320 KM weit zu ihren Neuen gezogen. Nach dem Verkauf des Hauses hat sich die Entfernung um nochmals 70Km vergrößert, also insgesamt 390 KM ca.4 Stunden einfache Fahrt. Im Moment sieht er seine Kids alle 4-5 Wochen er holt sie zu seiner Mutter die in der Nähe der Kinder wohnt Kostenfaktor ca. 120€ zusätzlich hatte er sie letztes Jahr ein paar mal in den Ferien bei uns das heißt 4x der Weg holen und bringen. Ist für ihn aber finanziell nicht mehr machbar nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen und des KU bleiben ihm 730€ im Monat deshalb bat er sein Frau um Beteiligung, sie will nicht mehr, die Begründung ihrer AWin der Zeit und Kostenaufwand wäre ihrer Mandantin nicht zumutbar. :knockout:
So kann er aber auch nicht weitermachen und sich weiter Verschulden. Er hat jetzt Scheidungsantrag gestellt und will Versuchen ob man etwas gerichtlich erwirken kann. Sein AW bat ihm jetzt um die genaue Strecke und Zeitaufwand den er möchte feststellen Zitat “ im Hinblick auf eine Entscheidung des OLG Nürnberg vom 10.12.1998 und des Bundesverfassungsgerichts vom 05.02.2002, an Hand der zeitlichen Schiene feststellen, ob wir hier einer Umgangsvereitelung nahe kommen.“ Hat jemand damit Erfahrung oder darüber etwas gehört ? Bis jetzt, fast 2 Jahre hat er geredet und geredet aber finanziell geht’s einfach nicht mehr. Entgegenkommen will sie ihm nicht und doch fragt sie ihm im nächsten Moment ob er die Kinder 2 Wochen im Sommer nimmt.
Grüße
Andrea
Hallo anfree72,
sowas kommt mir schon sehr bekannt vor....
Bei mir war es so, das ich auch 350 Km einfache fahrt zu meinem Sohn hatte. Ich hatte Ihn alle 14 Tage am WE zu mir geholt (1400 km pro WE). Beim Berechnen des KU wurden mir diese Km mit 30 Cent vergütet und abgezogen! (Titel übers JA). Beim Trennungsunterhalt hat mein RA auch genauso diese KM Pauschale abgezogen bzw. beantragt. Dabei ist aber noch nichts rausgekommen. Liegt aber an den Leitlinien des jeweiligen OLG's (bei mir OLG Koblenz). Weiterhin habe ich in die Steuererklärung die Aufwendungen geschrieben vorläufig und auf ein laufendes Verfahren vor dem BVG verwiesen.
Andererseits gibt es aber auch schon Urteile an dem sich auch die Mutter zeitlich und finanziell am Umgang beteiligen muss. Das Recht den Umgang in seinen "vier Wänden" durchführen zu können, entspricht auch dem Kindeswohl und ist auch irgendwo festgeschrieben. In der Praxis sieht das aber immer dann anders aus. Zu Probieren Ihr das als Umgangsvereitelung anzudrehen würde ich schon wagen.
Gruß
KK
Hallo Kartoffelkocher,
die Entfernung und der Zeitaufwand sind ja nicht mal das Problem aber wie gesagt das liebe Geld.
Er hat einen Titel vom JA bei der Berechnung wurden die Umgangskosten nicht berücksichtigt das man das kann wuste er nicht. Auch dürfte es schwierig gewesen sein das sie diese berücksichtigt hätten da er eh gerade mal 100% des Regelsatzes zahlt. Denke deshalb dürfte es auch jetzt fast unmöglich sein das jetzt zu tun und gegebenerfalls den UH zu reduzieren. So oder so es geht an den Kids raus dabei wäre der Aufwand für die KM gar nicht so riesig. Es würde sogar ein Zug von A nach B fahren (ca. 3.5 Stunden)ohne umzusteigen würden sie halt dann in B mit dem Auto holen wär dann nur noch eine Stunde mit den PKW. Sie müßte nur noch die 12 KM zum Bahnhof. Kostet Schönes Wochenendticket 37€ hin u. zurück. Wir sind einmal mit der Bahn gefahren als wir sie zurückgebracht haben von C nach B nach A dann wieder zurück , einfach weil es nur 37€ kostete. Waren aber über 12 Stunden unterwegs.
Grüße Andrea
Hallo anfree72,
sollte er sich in der unteren Stufe der Düsseldorfer tabelle befinden macht es wahrscheinlich keinen Sinn da noch mehr zu reduzieren. Das würde ich aber beim RA trotzdem ansprechen lassen!
Ich würde aber auf alle Fälle die KM zu einer Mithilfe heranziehen. Vielleicht kann man es mit dem Scheidungsantrag verbinden. Es gibt solche Urteile, wo ein Elternteil, was so eine immense Entfernung hervorgerufen hat, zur Mithilfe verdonnert wurde. Zumindest ist eine Verpflichtung die Kinder zum Zug zu bringen, durchaus durchsetzbar. Hier im OLG Bezirk Koblenz kenne ich ein Urteil (habe aber leider den Link nicht zur Verfügung), wo eine Mutter die Kinder hälftig auf der Autobahn entgegenbringen musste. Das würde ich auf keinen Fall unversucht lassen und bei Gericht beantragen.
Auf Dauer den Umgang nur bei seiner Mutter durchzuführen, halte ich nicht so gut.
Gruß
KK
Hallo,
habe gerade ein bischen gestöbert und unter Hauptmenü, Informationen, erste Hilfe "Umgang mit dem Kind,eine Frage des Geldes"etwas gelesen in Bezug auf Kürzung des Unterhalts für die Zeit in der sich das Kind beim Umgangsberrechtigten befindet
Da heißt es wenn der umgangsberechtigte Elternteil in so schlechten finanziellen Verhältnissen lebt, dass er sich den Umgang gar nicht mehr leisten könnte, falls die Kosten nicht bei der Unterhaltsberechnung abgezogen werden können das man dann evt. den UH kürzen kann für die Zeit in der sich die Kinder beim Umgangsberrechtigten befinden. Habt ihr schon mal etwas darüber gehört gibt es dazu schon irgentwelche Rechtsprechung, Fallbeispiele?
Danke
Andrea
Hmm ich les gerade mit Intressen die Berichte hier, sagt mal, wisst Ihr wie das aussieht mit dem Ausland?
Ich ziehe bald nach England und werde meine Tochter alle 6 Wochen besuchen kommen, das sind ca 1200-1300KM wenn ich den Rückweg berechne sind das nochmal die gleiche anzahl, komme also alle 6 Wochen auf über 2500KM + Verpflegung und Unterkunft (Hotel für 2 Nächte).
Meint Ihr das kann ich geltend machen?
Hi JohnDoe
Es ist nicht fein, im Thread eines anderen auf den eigenen Fall bezogene Fragen zu stellen, deshalb nur ganz kurz. Und wenn Du mehr Fragen hast so mache Bitte einen eigenen Thread im entsprechenden Thema auf.
Wenn Du selber die Entfernung schaffst hast Du auch für die damit verbundenen Kosten aufzukommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
nach langen hin und her mit Kindsmutter und unzähligen Recherchen von Gerichtsbeschlüssen über Erhöhung des Selbstbehaltes, hälftiger Beteiligung der Mutter ect. hat mein LG nun beschlossen Antrag auf Umgangsbeteiligung zu stellen.
Nochmals kurz zum Sachverhalt.
KM ist ohne sein Wissen 320 KM weggezogen in alte Heimat zu neuem Freund, er hat zwischenzeitlich die Entfernung ca.70 Km vergrößert.
Er zahlt Regelbetrag KU(480€) für 2 Kinder Nettoverdienst 1220€
Umgang 1x im Monat bei seiner Mutter 800 Km hin- zurück Kosten ca.100€ Sprit
In den Ferien Umgang bei ihm doch leider sind 200€ Sprit und sonstige Kosten nicht tragbar Also Anfrage auf Beteiligung an sie.
Sommer 08 hat sie sich zu einer Beteiligung bereiterklärt im aber vorgeworfen die Distanz vergrößert zu haben sein Vorschlag Hälfte alter- neuer Wohnort der Kinder.
Sie hat die Kinder 2x knapp hälftig gebracht aber jedes mal entgegen der Abmachung nicht wieder geholt. Jetzt blockt sie ganz .
Er hat er sie per AW anschreiben lassen, mit der Bitte das hälftige bringen wieder aufzunehmen. Die Antwort ihrer AW war nein , er wäre ja weggezogen ihrer Mandantin wäre der Aufwand nicht zuzumuten außerdem spart er sich ja genug Geld indem er die Kinder nur 1x im Monat sieht andere sehen die Kinder 14- tägig.
Im Antrag steht im wesentlichen das dem Kindeswohl entsprechend Umgang beim Vater stattfinden soll, das sie wegen eben diesem(Kindeswohl) dazu verpflichtet ist sich am zeitlichen und organisatorischem Aufwand zu beteiligen da sonst der Umgang nur bei den Großeltern stattfinden kann. Auch ist aus finanziellen Gesichtpunkten aufgrund der deutlichen Entfernung die hier geschaffen wurde erforderlich das sich KM daran beteiligt. Und da es ja zunächst schon einmal so praktiziert wurde und von KM abgebrochen wurde und das wiederaufleben außergerichtlich gescheitert ist, ist es erforderlich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Er hätte zwar gerne gehabt das sie sich am ganzen Aufwand hälftig beteiligen sollte aber sein AW sagt es wird schon schwierig genug, also belassen wir es bei halbe/halbe neuer- alter Wohnort der Kinder. So kann ihre AW nicht wie schon mal darauf rumreiten das er ja auch weggezogen ist, auch hat sie ja schon bewiesen das es für sie durchaus machbar ist die Kinder zur hälfte zu bringen. So wäre es ihm möglich die Kinder mit fast selben finanziellen- zeit Aufwand Freitags zu holen und Sonntag zurück.4x Strecke wären dann 880 KM pro Umgang
Davor 800KM aber Umgang nur bei seiner Mutter.
Er hat zwar auch bedenken das so durchzusetzen aus Angst den Kindern wird die Fahrerei zu viel so waren es halt nur wenige KM zur Oma aber wenn sie mal hier waren, hat es ihnen immer so gut gefallen und betteln eigentlich auch immer wieder hierher zu wollen. Eine Regelmäßigkeit wäre nicht nur zum Wohle seiner Kinder, natürlich auch für ihn, mich und meinen Kindern. Mal sehen , ich hoffe dem Antrag wird stattgegeben und wenn wie lange es dann dauert und wie es ausgeht. Drückt uns die Daumen
LG
Andrea
Hallo anfree72,
da ich ja die Konstellation nur zu gut von früher kenne (zum Glück hat es sich aber umgedreht, ABR bei mir) bin ich absolut gespannt, was da rauskommt!
Halte uns bitte auf dem laufenden....
Viel viel Glück
Kartoffelkocher
🙂 🙂 🙂 "Danke"!
GuMo,
gestern kam eine E-mail des AW meinens LG habe dazu ein paar Fragen.
In der Mailo heißt es das, das Gericht noch Bedenken hinsichtlich des Antrags zum Rechtschutzbedürfnisses hat, was immer das auch heißt.
Das Gericht hätte gerne noch konkreter dargestellt warum sich KM in erheblichen Maße an den Kosten zur Umgangsausübung beteiligen soll.
Der AW schreibt am besten tabellarisch die Umgangskosten darzustellen und die finanzielle Gesamtsituation darzustellen.(ich frage mich was macht eigentlich der AW? ER hat alle Info zur Situation! Ist doch ganz einfach , sie hat die Kinder fast 400 KM ver-entzogen ohne Zustimmung und er hat kein Geld sie Kinder zu sehen....sollte doch Grund genug sein....sorry "Frust" 😡
Er verdient monatlich ca. 1248€ kann er dieses EK bereinigen um 5% + Altersvorsorge ?
dann wärenes noch ca.1125 €
davon zahlt er 480€ UH
bleiben ihm noch 645€ für Ratenkredit (Auto) Mietanteil, Versicherung, Umgangskosten usw.
Zum Umgang
Distanz 376 KM einfach, kann man da eine Pauschale von 0,30 cent ansetzen ?
wären dann 225 € pro Umgang wen er bei seiner Mutter bleibt,
holt er sie her dann das doppelte. Oder darf er nur reine Spritkosten rechnen.
Schon mal danke
Andrea
Hallo Annfree,
ganz einfach. Er will, dass ihr dezitiert alles auflistet. Vielleicht findet er ja da noch eine Lücke. Aber sicher nicht zu "Eurem" Vorteil.
Umgangskosten obliegen ganz klar dem Umgangswahrnehmenden Elternteil. "Leider" interessiert sich dafür von Amtswegen
kaum jemand.
Das ist der "Trick" vieler Exen. Sehr weit wegziehen, damit der Ex schön zahlen muss. Leider.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin
der BGH hat, um weitergehende Forderungen abzuwehren, die theoretische Möglichkeit in Erwägung gezogen, dass der Betreuungselternteil sich an den Kosten beteiligen muss, wenn er A. die erhöhten Kosten selbst verursacht hat und B. der Umgangelternteil sie nicht selbst aufbringen kann.
Beides ist bei euch gegeben.
Deswegen solltet ihr diese Kosten durchaus so detailliert wie möglich auflisten.
Auch mit 30 Cent/Km.
Das wird zwar vermutlich nicht durchgehen, sondern eher 20 Cent aber versuchen soll man es trotzdem.
Alternativ, könnt ihr ja auch anbieten, dass KM die Kinder bringt, wenn sie das für 20 Cent kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
wenn da jemand versucht nur die Spritkosten abrechnen zu wollen, dann einfach drüber lachen.
So ein Blödsinn. Es ist allgemein üblich die 30 Ct/km abzurechnen. Mein OLG hat das sogar in seinen Leitlinien so drin.
Ich hatte das in meinem Trennungsunterhaltsverfahren auch eingebracht, bis jetzt hat niemand widersprochen (Verfahren ruht aber auch noch).
Detailierte Kostenliste aufstellen, rüberschicken, auf 30 Ct/km bestehen und abwarten.
Daumen drück
KK
Moin,
um das klarzustellen: Dass der Betreuungs-Elternteil, der die Entfernung geschaffen hat, die Fahrtkosten für die Umgänge übernehmen oder sich an selbigen beteiligen muss, ist eine Kann-Bestimmung; kein Gesetz. Vor allem dann, wenn dieser Elternteil finanziell ebenfalls nicht auf Rosen gebettet ist, bleibt der Umgangs-Elternteil auf seinen Kosten sitzen bzw. wird darauf verwiesen, dass er dafür ja das halbe Kindergeld bekommt. 450 EUR pro Monat an Umgangskosten würde ein Gericht vor diesem Hintergrund vermutlich nur einer Mutter mit fettem eigenem Einkommen auferlegen.
Es gibt darüber hinaus auch kein "Recht" darauf, die Umgänge mit dem eigenen Pkw wahrzunehmen; ein Kostenerstattungsanspruch kann sich daher - wenn er überhaupt ausgeurteilt wird - auch auf die Kosten einer Bahnfahrkarte zweiter Klasse unter Verwendung einer Bahncard beschränken.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Halo Brille,
mir ist das schon klar, das das alles kein Gesetz ist. Nur was ist in diesem komischen FamGesetz denn nun wirklich ein Gesetz.....
Ich sehe für den obigen Fall durchaus realistische Chancen da etwas zu machen. Außerdem habe ich gelernt, in Familienrechtsstreitigkeiten charmant! die oberen Grenzen auszutesten und dann einfach aufs beste hoffen.
Wenn man immer gleich mit Realismus und Vernunft rangeht, kann mans ja gleich vergessen.
Also volles Rohr ran an den Speck. Volle Breitseite.
Aber sich drauf einstellen, das es dann nicht alles wird, was man sich vorstellt.
Ich hoffe nun auch mal endlich mit den Trennungsunterhaltsverfahren fertig zu werden, dann könnte ich euch es verbindlich sagen. Aber muss noch wegen ABR zum OLG....
Gruß
KK
Erst mal danke euch allen für die Postings,
@ Martin , das es eine kann Regelung ist das wissen wir aber wir hoffen das Beste.
Mein LG muss es zumindest versuchen, da noch weniger Umgang als einmal im Monat keine Option ist , aber darauf hinaus läuft denn er kann sich nicht immer weiter Verschulden denn auch mit der Bahncard wird es zu teuer und wie soll er vom Bahnhof zu den Kids zu seiner Mutter. Auch bei Option Mutter gibt es Probleme, deren Mann hat Krebs und ihm wird das zuviel und sie holen wie gesagt zu teuer. Also müsste Umgang ausfallen das Geld sparen und sie dann am nächsten Umgang holen, der dann leider im wahrsten Sinne auf der "Strecke" bleibt bei 4x 4 Stunden fahrt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, vielleicht gibt es ja doch Richter die auch mal etwas denken, viele von euch hatten leider nicht das Glück und viel Unrecht/Unsinn wurde Recht gesprochen und doch hat der ein oder andere etwas positives zu berichten.
LG
Andrea
Hallo
Also ich frage mich ehrlich gesagt gerade, warum dein LG nochmals 70 km weiter weg von seinen Kindern weg gezogen ist,obwohl er sich die Fahrt zum Umgang eh schon nicht leisten kann.
Moin anfree,
vielleicht gibt es ja doch Richter die auch mal etwas denken,
das ist nicht der Punkt; die Frage ist vielmehr: Ist bei der KM diesbezüglich überhaupt etwas zu holen? Auch der "denkendste Richter" kann einer Nackten nicht in die Tasche fassen, wenn diese nicht im Geld schwimmt - und wird es auch nicht tun.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Furbie,
sein Umzug hatte 2 Gründe zum einen musste er das Haus verkaufen zum anderen hatten wir uns nach knapp einen Jahr Trennung kennengelernt. Meine Kinder und ich sind hier fest verwurzelt also ist er zu mir gezogen.
Er/ Ich haben ja auch ein Recht auf einen Neuanfang.
Hallo Martin,
ich weis was du meinst, darüber haben wir uns lange den Kopf zerbrochen da sie eine lange Zeit auf Hartz 4 machte. Doch hat sie einen LG von Anfang an, im Moment dürfte sie arbeiten. Unser größtes Argument ist, das sie ja ein entgegenkommen schon einmal zugesagt hat und es auch gemacht hat, das ihr aber laut Anwältin nicht zumutbar ist wegen dem Aufwand.... Wie gesagt ein Versuch ist es Wert.
LG
Andrea