Mindestumgang mit K...
 
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Mindestumgang mit Kindern bei Trennung

 
(@werner-67)
Schon was gesagt Registriert

:question:
Hallo,

befinde mich aktuell in Trennung mit meiner Frau seit 8.04.

Wir haben bisher noch keine Vereinbarung getroffen, wann ich mit den 2 Kindern ( 5+7 Jahre) Umgang haben darf.
Habe die Kinder lediglich letzen Sonntag mit meiner Frau zusammen 2 h gesehen. Meine Frau gibt an, ich sei noch depressiv, und Sie will mir die Kinder nicht alleine geben.

Hab auch schon mit nem Anwalt gesprochn. Der sagt, ich solle zum Jugendamt gehen, wenn meine Frau mir nicht den üblichen Mindestumgang gewährt ( alle 14 Tage Sa-SO. 1/2 der Ferien, jeder 2. Feiertag)

Kann da jemand nen Tip geben, ob meine Frau ohne richterlichen Beschluss den Umgang verweigern darf.
Oder darf ich bsi zu einer Regelung die Kinder auch unter der Woche sehne, anrufen ?
Es kann doch nicht sein, dass der Umgang zunächts vom Wohlwollen der Frau abhängt.

Gruss
Werner67


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2006 10:02
(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

Herzlich Willkommen Werner67,

nein, das darf deine Frau nicht. Ihr ward verheiratet, seit es noch immer, und gemeinsam seit ihr Eltern, völlig gleichberechtigt.
Ihr entscheidet euch gemeinsam, bei wem die Kinder in Zukunft leben werden, und der andere hat automatisch ein Umgangsrecht.
Es gibt keine feste Regelung - auch keinen Mindestumgang. Wie oft, in welcher Form, wann obligt einzig und allein den Eltern, dies zu entscheiden.
Erst, wenn es hier keine Einingung zwischen den Eltern gibt, muss der Rechtsweg beschritten werden. Wenn es auch dann nich keine Einigung gibt, entscheidet letzten Endes der/die RichterIn.

Sollten vernünftige Gespräche mit deiner Frau nicht möglich sein, helfen Dritte (Beratungstellen, JA, Mediatoren) eine, vor allem für die Kinder, sinnvolle Lösung zu finden. Die JAs kennen die Beratungsstellen (meist kostenlos). Mediatoren auf dem freien Markt kosten in der Regel was, aber oft sind die wenigen Sitzungen sinnvoll angelegtes Geld, weil es viele Nerven schont und schnell zu guten Lösungen führt.

Alleine entscheidet deine Frau nicht, auch später nicht das JA, deine Meinung zählt genauso viel.

Soweit die Theorie, die oft auch Praxis ist. Wenns denn nicht so klappt, weil Frau, JA und Richter so besonders nette Menschen sind, kannst du hier genügend Gegenbeispiele lesen.
Ich wünsche dir, dass du mehr Glück hast!
Herzlichen Gruß, Leopardin


Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2006 10:21
(@babbedeckel)
Registriert

Moin Werner67,

klar kann das nicht sein, ist aber häufig so !
Lies dir bitte erstmal die "Erste Hilfe" unter den Informationen durch.
Bereite dich vor, wie du mit dem JA umgehst (häufig Mütterlastig).
Wie sieht es denn sonst so aus...kannst du mit deiner Frau "normal" reden ?

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2006 10:33
(@bm-rk)
Registriert

Hallo Werner67,

unglaublich!

Der "Erste Hilfe" Tipp von babbedeckel ist wichtig. Les dir das mal durch.

Und überleg für dich selbst wie lange du deine zwei Kids nehmen kannst, wie weit es sich beruflich vereinbaren lässt, dass du über die alle 14 Tage WE Regelung wegkommst.
Es gibt oft Wege, die man zuerst nicht bedacht hat.

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2006 10:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Meine Frau gibt an, ich sei noch depressiv, und Sie will mir die Kinder nicht alleine geben.

Das ist ein typisches Argument boykottierender Elternteile. Die Ausreden sind vielfältig, zielen immer in die selbe Richtung.

Hab auch schon mit nem Anwalt gesprochn. Der sagt, ich solle zum Jugendamt gehen,

Da hat dein RA absolut recht. Ziehst du ohne außergerichtlichen Einigungsversuch vor Gericht, schickt dich der Richter wieder heim.

wenn meine Frau mir nicht den üblichen Mindestumgang gewährt ( alle 14 Tage Sa-SO. 1/2 der Ferien, jeder 2. Feiertag)

Das ist die bei Gerichten gebräuchliche Umgangsformel. Selbst wenn du mehr beantragst, wird diesem nicht immer statt gegeben. Versuchen würde ich es. Erarbeite für dich einen Zeitplan, wann du die Kinder betreuen kannst.

Über allem steht natürlich das persönliche Gespräch mit der Ex. Vielleicht schafft ihr es, das Wechselmodell zu installieren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2006 10:52
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo!

Ich will jetzt nicht der Schwarzmaler sein - aber so oder so ähnlich fing es bei den meisten Vätern hier an.
Viele haben dann ab irgendeinem Zeitpunkt ihre Kinder für Monate/Jahre nicht mehr gesehen. Einige haben sie ganz verloren.

Sei blos auf der Hut und marschiere sofort zum JA! Bitte sie Dir zu helfen, denn dafür sind sie da. Ich persönlich habe gute Erfahrungen mit denen gemacht bisher. Bei mir waren es nette und aufgeschlossene Frauen, die tatsächlich an das Wohl meines Sohnes denken. Leider haben sie so gut wie keine Macht vorerst.

Milan

[Editiert am 12/5/2006 von Milan]


AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2006 19:48