Hallo,
ich bin neu hier und möchte meine Geschichte kurz erzählen.
Meine Tochter ist 2002 geboren und hatte bis 2005 von Freitags bis Dienstags jede Woche bei mir.Seit 2005 habe ich eine neue Lebensgefährtin,seit dem verlangt meine Ex von mir Unterhalt,Termin beim Jugendamt,wird abgelehnt da meine Tochter mehr bei mir ist.Daraufhin bekomme ich von der KM meine Tochter nur alle 2WE,ich muß dazu sagen wir waren nicht verheiratet und ich habe kein Sorgerecht.
Jugendamt kann oder will mir nicht helfen.
Seit dem läuft der Streit um den Unterhalt.Meine Tochter streubt sich nun schon seit fast 2 Jahren wenn ich sie wieder zur KM bringe,Jugendamt interesiert das nicht.
Ich habe im mai gerichttermin wegen Unterhalt für meine Tochter.
Es kanndoch nicht sein nur weil die KM das sorgerecht hat das sie mir unsere Tochter einfach wegnehmen kann um den Unterhalt zu kassieren.
Bin auf eure Meinung gespannt.
Gruß Tom
Hallo,
macht es Sinn einen Antrag auf das Sorgerecht zustellen?
Gruß Tom
Moin,
seit wann hat die Ex das Umgangsrecht eingeschränkt und welche Schritte hast du unternommen?
macht es Sinn einen Antrag auf das Sorgerecht zustellen?
Vergiss es. Als nicht ehelicher Vater hast du keine Chance, so die Ex sich nicht wirklich hammermäßig daneben benimmt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Tom01,
ein Antrag bringt leider nichts. Selbst für das gemeinsame Sorgerecht braucht es die Zustimmung der Mutter § 1626 a BGB.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,
seit November 2005,danach hat sie einen neuen Antrag gestellt.
nach ein paar Wochen habe ich dann meine Tochter wieder jedes WE bekommen.
ich habe das Jugendamt und das Familiengericht darüber informiert.
Gruß Tom
Hallo Tom,
so bitter das auch für sein mag: ich denke, beides (hältigen Umgang und keine KU-Zahlungen) wirst Du nicht erreichen.
Stell Dich darauf ein, KU zahlen zu müssen (wenn das das eigentliche Ziel der KM sein sollte). Dann ist vielleicht ein Streitpunkt aus der Welt geschafft, und sie räumt Dir wieder einen umfangreicheren Umgang ein?!
Sollte sie jedoch eifersüchtig auf Deine neue LG sein, wird sie durch ihr Handeln (eingeschränkter Umgang und KU-Forderungen) gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen ... Dich dort zu treffen, wo es am meisten (Kind und Geld) weh tut.
Sieh zu, daß Du wieder mehr Umgang erhältst; das ist das wichtigeste für Dich und Deine Tocher! Den KU wirst Du leisten müssen; der sollte Dich nicht in erster Linie ärgern ...
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Sky,
aber das Jugendamt weiss doch das ich meine Tochter die ersten 3 Jahre überwiegent versorgt habe.
Gruß tom
Hallo Püppi,
es kann aber doch nicht sein das gegen den Willen oder das Wohl meiner Tochter entschieden werden kann.
Mir geht es ja auch garnicht um das Geld aber wenn ich Kampflos zahle sieht es doch so aus als wolle ich meine Tochter nicht bei mir haben.
Es muß doch berücksichtigt werden das ich mich die ersten drei Jahre überwiegend um meine Tochter gekümmert habe,da habe ich auch keinen Unterhalt verlangt und meine Ex hat sogar das Kindergeld kassiert.
Ab wann dürfen denn Kinder mit enscheiden wo sie leben wollen?
Gruß Tom
Lieber Tom,
glaube mir, es tut mir wirklich sehr leid und ich kann Dich voll verstehen! Und (zum Glück?) bin ich auch kein Fachmann auf diesem Gebiet. Vielleicht gibt es ja doch einen Hoffnungsschimmer? (Aber das würde ich Dir niemals in Aussicht stellen, denn was ich so im Laufe der Jahre bei vatersein.de mitbekommen habe, stehen die Chancen für Dich schlecht.)
Die Erfahrung zeigt jedoch, daß Frauen/Mütter (zumal in dieser Konstellation des alleinigen Sorgerechts) am längeren Hebel sitzen. Ehe da das JA tätig wird (warum sollten die das überhaupt?) oder gar ein Gericht etwas anderes festlegt, als die KM bis dahin über längere Zeit durch ihre einseitige Entscheidung praktiziert hat, können viele Monate, gar Jahre ins Land gehen.
es kann aber doch nicht sein das gegen den Willen oder das Wohl meiner Tochter entschieden werden kann.
Doch, das geht sehr wohl. Denn was der Wille oder das Wohl Deiner Tochter ist, wird die KM überzeugend darlegen können ...
Mir geht es ja auch garnicht um das Geld aber wenn ich Kampflos zahle sieht es doch so aus als wolle ich meine Tochter nicht bei mir haben.
Trenne bitte das Eine vom Anderen: Umgang und Geld sind künftig für Dich zwei Paar Schuhe!
Mir geht es ja auch garnicht um das Geld
Es muß doch berücksichtigt werden das ich mich die ersten drei Jahre überwiegend um meine Tochter gekümmert habe,da habe ich auch keinen Unterhalt verlangt und meine Ex hat sogar das Kindergeld kassiert.
Das interessiert heute im schlechtesten Falle niemanden mehr. Hake die finanzielle Vergangenheit ab und konzentriere Dich auf Gegenwart und Zukunft!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin,
seit wann hat die Ex das Umgangsrecht eingeschränkt und welche Schritte hast du unternommen?
Vergiss es. Als nicht ehelicher Vater hast du keine Chance, so die Ex sich nicht wirklich hammermäßig daneben benimmt.DeepThought
Es gibt auch nichteheliche Väter die das Sorgerecht inne haben. Das GSR würde sich m.E. schon vorstellen lassen, dazu müsste man wissen ob es eine Unterbringung im KIGA gab wo das Kind immer, oder überwiegend vom Vater gebracht wurde, oder es Zeugen gibt wie die Betreuung gestaltet wurde.
Ist zwar ein Strohalm, aber immerhin ist da einer, oder etwa nicht. Ich könnte mir vorstellen, vorausgesetzt den richtigen Richter zu treffen das dieser durchaus die neusten Ambitionen der KM hinterfragt. Sollte dieser denn auch noch einigermassen Klug sein, so könnte es einen Präzendenzfall geben.
Nicht gleich den Kopf in den Sand stecken. Das Kontinuitätsprinzip kann es ja nicht nur bei Verheirateten, oder Geschiedenen geben, das wäre vollkommen aus dem Rist und absolut lächerlich. Dazu wäre denn ein Ansatz zum Antidiskriminierungsgesetz angebracht, ich bin mir sicher das es nur noch eine Frage der Zeit ist das auch Väter den Müttern gleichgestellt werden.
Gruss
aber das Jugendamt weiss doch das ich meine Tochter die ersten 3 Jahre überwiegent versorgt habe.
Ich frage mich auch, wie die Sache hier unter dem Aspekt des Kontinutätsprinzips zu betrachten ist. Weiß dazu jemand was von den anderen? Immerhin war Tom nach seiner Darstellung gerade in der frühkindlichen Phase Bezugsperson Nr. 1. Da sollten sich doch Argumente für einen erweiterten Umgang finden lassen? Lieg ich ganz falsch? Den KU wirds ihm wohl nicht ersparen.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Sorry, Tom,
aber diese Chronologie
Meine Tochter ist 2002 geboren und hatte bis 2005 von Freitags bis Dienstags jede Woche bei mir.Seit 2005 habe ich eine neue Lebensgefährtin,seit dem verlangt meine Ex von mir Unterhalt,Termin beim Jugendamt,wird abgelehnt da meine Tochter mehr bei mir ist.Daraufhin bekomme ich von der KM meine Tochter nur alle 2WE,ich muß dazu sagen wir waren nicht verheiratet und ich habe kein Sorgerecht.
Jugendamt kann oder will mir nicht helfen.
Seit dem läuft der Streit um den Unterhalt.Meine Tochter streubt sich nun schon seit fast 2 Jahren wenn ich sie wieder zur KM bringe,Jugendamt interesiert das nicht.
und:
Ich habe im mai gerichttermin wegen Unterhalt für meine Tochter.
Es kanndoch nicht sein nur weil die KM das sorgerecht hat das sie mir unsere Tochter einfach wegnehmen kann um den Unterhalt zu kassieren.
stößt spätestens bei Gericht jemandem sauer auf:
Seit zwei Jahren gibt es das Problem des einseitig durch KM-Entscheidung reduzierten Umgangs.
Erst jetzt, wo ein Gerichtstermin wegen KU ins Haus steht, wirst Du aktiv(er).
Inwiefern hier noch das Prinipz der offenbar bereits vor zwei Jahren geendeten Kontinuität erfolgreich ins Feld geführt werden kann, erscheint mir zumindest fraglich ...
LG PÜppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo,
ich will keine Hoffnungen zerstören, aber das Kontinuitätsprinzip ist kein Gesetz. Wohingegen die Regelung des Sorgerechts Gesetzlich geregelt ist.
Fakt ist, Tom hat das SR nicht!
Er bekäme es auch dann nicht automatisch, wenn das Kindeswohl bei der SR-Inhaberin erheblich gefährdet wäre - in dem Fall wäre das JA erst mal dran.
Mitentscheiden kann das Kind erst mit Volljährigkeit.
Angehört werden muss es immer, aber ob man sich daran hält liegt alleion im ermessen der Familienrichter - es gibt da keinen Anspruch.
Aber in deinem Fall wird es keihne Anhörung geben, weil du dem Kind gegenüber rechtlich keine Position hast.
Du hättest damals versuchen müssen die Zustimmung der KM zum gem. SR zu bekommen. Dann sähe heute alles etwas anders aus.
Aber so - es tut mir leid - darfst du zahlen und ansonsten Umgangserweiterung einklagen und hoffen dass die KM sich dann daran hält.
@Suffering_d: Du bist ja sehr optimistisch, leider teile ich deinen Optimismus nicht, denn das Antidiskriminierungsgesetz gilt nur bei ausgegrenzten Minderheiten (wie z.B. Frauen :knockout: hahaha). Wenn Männer diskriminiert werden, dann ist dass ausgleichende Gerechtigkeit für das jahrtausendelang erlittene Unrecht der Frauen und damit nachgeordnet - es sei denn der Mann ist schwuler an Dyskalkulie leidender Brillenträger . Ausserdem, glaube ich, ist die Frage bzgl. §1626 a BGB im Konflikt mit §6 Abs. 5 GG bereits vom Verfassungsgericht abgesegnet worden (?). Die Besserstellung und besondere Schutzwürdigkeit einer Mutter ist in §6 Abs.4 GG geregelt, und steht damit auch über dem Gleichbehandlungsgesetz.
Wir werden sehen.
Gruß
Haddock
Hallo Püppi,
ich werde nicht seit dem der Gerichtstermin fest steht aktiver.
Ich habe versucht beim Jugendamt und beim Sozialen Dienst Hilfe zu bekommen.
Da wurden dann Termine festgelegt din dann wiederum von der KM nicht eingehalten wurde und vom Jugendamt wurde mir geraten nicht zum Anwalt zugehen und damit auch vor Gericht weil das nicht gut wäre.
Gruß Tom
Hallo Tom,
ich weiß, wie meine Argumente auf Dich wirken müssen: wie der blanke Vorwurf. Sei versichert, das meine ich definitiv nicht so! Du hast mein vollstes Verständnis.
Aus miterlebtem Leid eines KV ohne Sorgerecht, der scheinheiligen Argumente sowie der Untätigkeit seitens des Jugendamtes, der Unfähigkeit des RA sowie der jahrelangen (!!!) Untätigkeit des Gerichtes weiß ich, was für eine schlimme Zeit ins Land gehen kann, wenn die KM sich hinstellt und Behauptungen in die Welt setzt, die schlichtweg erlogen sind.
Deshalb mache ich hier auch keinen Schmus oder falsche Hoffnungen: Du hast (in meinen Augen) schlechte Karten. Daß Dich ein Jugendamt hingehalten, gar mundtod gemacht hat und mit welchen Argumenten, daß Du nun nach jahrelangem erfolgslosem Warten endlich schlauer bist und rechltiche Wege einschlagen willst .. das alles wird keinen interessieren.
Die Schuld für Dein jahrelanges jurstische Nichtstun kannst Du keinem anderen geben .... Und deshalb wird es schwer, JETZT "plötzlich" mit RA zu einem schnellen Erfolg kommen zu wollen.
Verstehst Du, was ich meine?
Tu, was Du für richtig und wichtig hältst! Denn nur das sollte Dein Kriterium sein. Laß Dich aber nicht durch persönliches Rechtsempfinden blenden; guck immer mal von außen auf Deinen Fall (denn nur so werden im besten Fall die Juristen das sehen). und Deine Ex wird ja dem ganzen nicht tatenlos und stumm begegnen; sie wird unter der Überschrift des "KIndeswohles" einiges ins Rennen werfen, was ein Unbeteilgter Dritte im Interesse des Kindes für bare Münze nehmen werden muß ....
Für Kraft, Mut und Erfolg!
Bei der ganzen Konstellation sehe ich es aber als zwingend an, den auf Dich wartenden KU als gegeben hinzunehmen. Das ist eine Baustelle, die Du abhaken mußt! Dort wird wirklich nichts zu machen sein; denn Dein Kind muß ja von irgendwas leben .... Und daß Du (wie viele andere Väter) liebend gern bereit wärest, Deinen Anteil ebenfalls wie die KM als Betreuungs- und Erziehungsleistung zu erbringen, spielt keine Rolle. Guck Dir nur mal die langjährigen Familienväter (mit gemeinsamem Sorgerecht) an; auch sie müssen KU zahlen und haben fast keine Chance, ihre Kinder häufiger als an jedem zweiten WE zu sehen!
Willkommen in der deutschen Realität! Aber: Du bist nicht allein!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Haddock !
Ich geh mal davon aus, daß Du mich für keine Feministin
hältst... weder für eine radikale noch eine Mitläuferin.
Aber belustigend oder gar lächerlich finde ich das
dann ist dass ausgleichende Gerechtigkeit für das jahrtausendelang erlittene Unrecht der Frauen
nicht.
Es ist nun mal Fakt, daß das ewig lange so war und den
Männern sehr angenehm und es wurde von vielen auch
weidlich ausgenutzt.
Frau hatte zu gehorchen, sich unterzuordnen und getan
wurde das was der Herr des Hauses (und das ist jetzt
nicht ironisch gemeint) bestimmte. Das betraf das Leben
im Allgemeinen genauso wie die Kinder. Frauen waren
dem damals genauso hilflos und machtlos ausgesetzt
wie es heute zum Teil die Männer trifft.
Und auch wenn jedem mein Lieblingssatz in diesem
Zusammenhang aus dem Hals heraushängt.
Wenn beispielsweise meiner Großmutter bitteres Unrecht
getan wurde, ihr die Kinder weggenommen worden wären
- was hätte sie davon, wenn ich mich heute an meinem
Mann für sie rächen würde und ich ihm das gleiche antun
würde wie damals mein Großvater ihr ?
Ich finde das schon in Ordnung, daß sich die Frauen
irgendwann begonnen haben dagegen zu wehren. Was
mir nur unklar ist, was ist oder wie konnte es geschehen,
daß sich das Unrecht so umgekehrt hat ?
Mit ausgleichender Gerechtigkeit hat das für mich wenig
bis gar nichts zu tun.
Vielleicht mache ich es mir jetzt für einige hier leicht mit
der Aussage, aber für mich ist hier der Hauptschuldige
der Staat Deutschland.
Es geht doch in der Hauptsache ums Geld und das Frauen
über ihre Kinder die Möglichkeit bekommen, ja fast dazu
angehalten werden, welches zu erpressen.
Ich bin jetzt alles andere als die große Wirtschaftsexpertin,
aber wenn ich von den verschiedenen Steuerklassen lese,
von den Werbekosten, von den Fahrten zur und von der
Arbeit die angerechnet werden, da wird soviel Geld raus-
geworfen und trotzdem bleibt "Mann" erpressbar.
Ich finde es z.B. ziemlich witzlos meinen Exmann verklagen
zu müssen oder übertrieben formuliert, zu verhungern. Und
dann gibts natürlich auch noch die Herzchen, die sich mit
Freude daran machen, den Ex fertigzumachen.
Dieses ganze Schmierentheater gibt es meines Wissens
in Österreich nicht. Aber auch nicht, daß der Mann z.B.
wenn er nicht mit der Mutter seines Kinder verheiratet ist,
zumindest drei Jahre für ihren Lebensunterhalt verant-
wortlich ist. Oder das Frauen nach der Scheidung weiter
von ihren Männern erhalten werden müssen.
Wenn die Umverteilung anders geregelt wäre, gebe es
und davon bin ich überzeugt, auf einen Schlag eine ganze
Menge weniger Kindergeiseln.
Ihr selbst beklagt ja, daß es in anderen Ländern anders
und damit besser funktioniert. Aber eben weil es so glaube
ich zumindest, besser und gerechter geregelt ist. Und nicht
weil es in diesen Ländern die Ungerechtigkeit der Patrichats
nicht gegeben hat.
Bitte nicht falsch verstehen: Ich will jetzt nicht als Aussen-
stehende auf Deutschland losgehen, das steht mir nicht zu,
aber manchmal kann ich wirklich nur mehr den Kopf schütteln,
wenn ich eure komplizierten Berechnungen sehe, die ich
meistens weil ich mich damit ja nie beschäftigen muße, gar
nicht verstehe.
Gruß
Marina
die schon drauf wartet, verbal geprügelt zu werden
Hallo Püppi,
ich habe das auch nicht als Vorwurf betrachtet, wollte nur klar stellen das das JA an meiner besch... Situation mit Schuldig ist.Ich verstehe nicht das wir uns so eine Behörde von Stümpern leisten!
Das ich zahlen muß ist klar,deshalb habe ich auch keinen RA,der dann dafür Geld bekommt um mir zu sagen das ich zahlen soll.
Es ist die pure Verzweiflung die einen hier hin treib und hoffen läßt hier einen Weg oder Rat zu bekommen wie man zu seinem Recht kommt oder anders gesagt nicht der Willkür der KM ausgesetzt zusein.
Das schlimmste an der Sache ist das mich meine Tochter immer fragt wenn ich sie zur KM bringe,Papa warum kann ich nicht bei dir bleiben.
Meine Tochter weis bis heute nicht, das die KM und ich kein gutes Verhältnis haben,sie sagt dann wir können doch zusammen alle wohnen.
Wenn es einen Gott gibt,was tut er mit solchen Menschen?
Gruß Tom
Hallo Aniram,
da hast du vollkommen Recht,die Frau ist auch viel zu lange unterdrückt worden.
Gibt es denn keine Möglichkeit eine wirkliche Gleichberechtigung her zu stellen?
Gruß Tom
Hallo Tom !
Gibt es denn keine Möglichkeit eine wirkliche Gleichberechtigung her zu stellen?
Die gleiche Frage stelle ich mir schon seit drei Jahren, seit
ich in diesem Forum gelandet bin.
Ich bleibe dabei, der Staat könnte durch eine andere
Verteilung das Ganze wesentlich entschärfen und nicht
den oder vielen Frauen das Werkzeug in die Hand geben,
andere zu ruinieren. Und damit meine ich die Männer/Väter
genauso wie die Kinder.
Ich verwette meinen Kopf und ich hab nur den einen, daß
sich vieles schlagartig verbessern würde.
Gruß
Marina
Hallo Aniram,
natürlich ist der Gesetzgeber dafür verantwortlich :gunman:
Niemand sollte in eine solche Position gestellt werden,egal ob Mann oder Frau oder wo man her kommt!
Wie kann es sein das wir Tausende Juristen haben und es keinem
auffällt das Menschen durch Gesetze bevorzugt werden?
Die Frage sollte eher sein,wer hat einen Vorteil davon das es Menschen gibt die Vorzüge bekommen?
Gruß Tom