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Umgangsrecht mit nichtleiblichen Kindern

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(@tom65)
Schon was gesagt Registriert

Hallo bin eu hier und furchtbar nervös und nervlich noch angeschlagen.

Ich hab da eine Frage.

Vor 2 Wochen hat meine Freundin mich wegen eines anderen nach 8 Jahren verlassen ;(
Ihre  beiden Kinder 10 und 13 sind nicht meine eigenen. Der leibliche Vater hat sich nie um sie gekümmert. In den jahren habe ich die Vaterrolle gerne und pflichtbewusst übernommen. Zwar haben ier nur 2 Jahre zusammengewohnt, die restlichen Jahre war ich immer ab Freitag bis Sonntag da und zum teil auch unter der Woche. Nun verweigert sie mir für 2 Wochen den Kontakt.
Angeblich um die Wogen(die sie ja verursacht hat) zu glätten.

Habe heute vom Leiter des Jugendamts erfahren, das ich sogar ein gesetzliches Umgangsrecht habe, da ich zwar nicht der leibliche Vater bin, allerdings die Vaterrolle übernommen habe.

Weis jemand den Gesetzestext bzw ob das richtig ist.?

Danke Tom


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2007 13:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

guckst du >hier<.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2007 13:34
(@tom65)
Schon was gesagt Registriert

Danke du bist ein Schatz.

Was ich noch nicht weis. Bis auf meie Haussschuhe habe ich meine Klamotten immer mitgebracht. Ist das schon häusliche Gemeinschaft? Ich habe am Wochenede mit den Kindr etwas unternommen, habe öfters gelernt, Gekocht, gebacken, Hausarbeit mit verrichtet, Sogar genäht weil sie zu faul dafür war etc.....................


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2007 13:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke du bist ein Schatz.

:redhead: Nicht hier, nicht jetzt, wir haben doch grade...  :redhead:

]Was ich noch nicht weis. Bis auf meie Haussschuhe habe ich meine Klamotten immer mitgebracht. Ist das schon häusliche Gemeinschaft? Ich habe am Wochenede mit den Kindr etwas unternommen, habe öfters gelernt, Gekocht, gebacken, Hausarbeit mit verrichtet, Sogar genäht weil sie zu faul dafür war etc.....................

Meiner Meinung nach bist du als sog. sozialer Vater anzusehen. Du warst für die Kinder verlässlich und planbar anwesend.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2007 14:28
(@tom65)
Schon was gesagt Registriert

Danke dir. Die ware liebe gibts doch sowieso nur bei Männern oder :angel2:

K... wird sich richtig freuen. Jipie :redhead:


Anm. Admin: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 2).


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Themenstarter Geschrieben : 19.04.2007 14:43
(@tom65)
Schon was gesagt Registriert

Kannst du mir auch wegen der Umgangszeiten weiterhelfen ? Dauer .
Wir wollten wen es warm ist öfters mal mit dem Wohnwagen an Badeseen fahren.
Und Pfingsten nach Italien


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Themenstarter Geschrieben : 19.04.2007 14:58
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Umgangszeiten sind nirgendwo gesetzlich geregelt, sondern werden zwischen den Berechtigten abgesprochen bzw schriftlich niedergelegt oder, wenn das auch mithilfe von Dritten (zB Mediation) nicht geht, vom Gericht festgelegt, wenn der Berechtigte einen entsprechenden Antrag stellt. Was das Gericht als angemessen erachtet, kann vorher keiner sagen, viele Umgangselternteile bekommen ein zT verlängertes Wochenende alle 2 Wochen und die halben Ferien zugesprochen, manche mehr, manche weniger.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2007 15:09
(@tom65)
Schon was gesagt Registriert

Oh danke, hoffe sie schaltet nicht auf stur. Sie weis noch nix von Ihrem Glück. Werd ihr den Gesetzestext erst vor die nase halten wenns friedlich nicht geht. Damit rechnet sie nicht. Nie. 😉


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Themenstarter Geschrieben : 19.04.2007 15:12
(@tom65)
Schon was gesagt Registriert

Ok friedlich ging nicht. Wollte weil ich gerade in der Nähe war bei Ihr vorbei sehen. Sie verbot mir den Kontakt. Ich rief dann nach K... und die kahm auch ich sagte ihr sofort das was der Leiter des Sozialamt gesagt hat, daß sie sich das nicht gefallen lassen muss. Das sie ein recht hätte mit mir den Kontakt zu haben. Daraufhin hat meine Ex mir Hausverbot erteilt. Jaja mit Ihren Rechten ist sie imer schnell da. K... ist dan durch einen anderen Ausgang raus. Wir sind dann auf die straße. Da gibts kein Hausverbot. Dann kahm auch noch F... (10)dazu. ich sagte zu beiden Kindern wärend es beiseins der Mutter das sie ein recht darauf hätten mit mir Kontakt zu haben und auch mit Ihrem leiblichem Vater was sie bis jetzt erfolgreich verhindert.
Wir dier Kinder und ich setzten uns letztendlich durch und nahmen uns 20 Minuten zeit. Wir schworen uns zusammen. Es ist so traurig. Warum müssen immer die Kinder leiden. Soll sie doch glücklich werden mit dem anderen. Aber die Kinder leiden und das fühlt sie nicht. Ihre Kindkeit war genauso, aber das ist keine entschuldigung nicht aus diesen situationen gelernt zu haben.


Anm. Admin: Bitte Forenregeln beachten (Nr. 2)


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Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 00:50
(@tom65)
Schon was gesagt Registriert

Sorry admin. Ich hatte vor lauter emotionen die Regeln vergessen ;(


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Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 01:38




(@PhoeniX)

Moin Tom

Dein Glück ist, das die Kinder schon so alt sind. Somit können sie selbst zu dir kommen da sie nicht unter ständiger Beobachtung der KM stehen.

Ich habe gerichtlich ein 14 tägiges Umgangsrecht, ebenso an jedem 2ten Feiertag und eine Woche in den Fehrien für meine Nicht-leibliche-Tochter (damals 5 jetzt 7) bekommen, da ich (auch laut gerichtspsychologischem Gutachten) der soziale Vater bin.

Dieses hat meine Ex jedoch nicht daran gehindert den Umgang zu boycottieren. Mitlerweile hab ich sie fast 2 Jahre nicht mehr gesehen. Trotz zahlreicher Bemühungen.

Doch das soll dir nicht die Hoffnung vermiesen. Was ich damit sagen will, gib nicht auf. Ich tue es auch nicht.

Gruß

Martin


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Geschrieben : 20.04.2007 02:22
(@tom65)
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Danke Martin du machst mir Mut.
Ja ich gebe nicht auf. Manchmal nur manchmal denke ich da einige männer doch bessere Mütter wären. :thumbup:

Ich hab es ihnen versprochen sie werden nicht zum 2. mal einen vater verlieren.


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Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 02:29
(@tom65)
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Meine Ex will der 13 Jährigen Tochter das Handy wegnehmen damit sie mit mir keinen Kontakt mehr haben kann. Sie erwartet wenn ich aif dem Festnetz anrufe das die Lauthörtaste an ist. Gilt da nicht auch so etwas wie das Briefgeheimnis. Ich vestehe die Welt nichtmehr


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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2007 20:03
(@PhoeniX)

Moin Tom

Jetzt mal ehrlich. Mach dir keine Gedanken um ungelegte Eier. Eine 13 jährige das Handy nehmen, ist ungefähr wie der 80-jähigen Schwiegermutter den Rolator zu nahmen. Damit schießt ich deine Ex ein Eigentoor.

Im übrigen kannst du nix gegen den Lauschangriff machen. Kauf ihr ne Telefonkarte für die Zelle und gut ist. Oder kauf ein Preepaidhandy (Low-Cost) und überlaß es ihr. Deine Ex darf sich ja nicht an deinem Eigentum vergreifen. Aber sie kann verlangen, das du es zurücknimmst.

Schwierige Sache so was. Ist schon oft diskutiert worden hier.

Gruß

Martin


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Geschrieben : 24.04.2007 21:23
(@tom65)
Schon was gesagt Registriert

Danke dir. Es gibt bei Vodaphone ein 2 Handy wo sie mich dann für 10 euro im Monat kostenlos anrufen kann. Leider han ich aber momentan keine kraft mehr. Und die kleine auch nicht. Was ist meine Ex nur für ein Mensch. merkt sie nicht wie ihre Tochter leidet ? Damit entfemdet sie sie nur gänzlich. Und alles wegen diesem Typen. In was für einer scheisswelt leben wir nur ;(

Dein Avatar ist gut hab sowas ähliches


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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2007 21:29
(@tom65)
Schon was gesagt Registriert

Also Handy musste sie abgeben. Hab heute angerufen. Mutter war nicht da. Ist mit ihrem neuen unterwegs gewesen. Die beiden (10+12) sind total traurig das der Kontakt zu mir so unterbunden wird. Ach ja. Den Ausdruck zwecks Besuchs und Umgangsrecht hällt sie für nen Fake. 😡
Die ist total durchgedreht.Der Typ wirft mit Geld nur so um sich. Ist ihn total hörig. Jetzt spielt er sich auch schon als Vater auf :gunman:
Wie soll ich mich nur Verhalten. Wollte eigentlich nicht kämpfen . Aber jetzt bitten die Kinder mich direkt unter Angst darum. Werde am Montag gleich einmal das Jugendamt anrufen und auch Ihre Schwester kontaktieren. Sowas aber auch muss ich das auch noch durchmachen ;(
Habt ihr rat ? Danke

Thomas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2007 00:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Thomas,

der Weg zum JA ist schon mal richtig. Es sollte ein Vermittlungsgespräch geben mit der KM zusammen. Kommt da nix bei rum oder die Ex hälkt sich nicht dran, wird dir nur der Klageweg bleiben.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2007 00:33
(@tom65)
Schon was gesagt Registriert

Jaja da spricht man immer von liebe und was bleibt ;(?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2007 00:36
(@PhoeniX)

Moin Tom

Jaja da spricht man immer von liebe und was bleibt ?

Davon solltest du endlich Abstand nehmen. Es ist aus und wenn du dir in ein paar Monaten darüber Gedanken machst, wirst du eh einsehen, das es warscheinlich das beste war. Darüber unterhalten wir uns aber wenn du soweit bist.

Ergo: Sie führt jetzt ihr eigendes Leben und darin hast du keinen Platz. Also versuche auch nicht darin einen zu finden. Du mußt jetzt zusehen, das du das beste für dich und deine Kinder herausholst. Auch wenn deine Ex das nicht will, du bist und wirst immer ein Bestandteil im Leben deiner Kinder sein. Daran solltest du jetzt denken, und nicht was macht mein armes kleines Exchen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2007 13:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das du das beste für dich und deine Kinder herausholst

Soweit ichs verstanden hab liegt abergenau da das Problem. Es sind nicht seine leiblichen Kinder und damit ist er erstmal auf den Willen der KM angewiesen was den Umgang angeht. Wenn sie ihn nicht will, muß ein Gericht entscheiden, ob der Umgang mit ihm dem Kindeswohl dient und da kenn ich bisher kaum positive Urteile...


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2007 13:31




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