mein Umgangsrecht, ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

mein Umgangsrecht, meine Gefühle, das Richtige ?

Seite 2 / 2
 
(@schaufel293)
Zeigt sich öfters Registriert

Also, aus meiner eigenen Erfahrung heraus lohnt es sich zu kämpfen, wenn man sein Kind liebt.
Was nun die Finanzen anbelangt ist eigentlich gesetzlich und in der Rechtsprechung fast alles bis ins Kleinste geregelt. Damit sollte bei Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens die Höhe des Kindesunterhaltes bis zum Geschiedenenunterhalt alles zu regeln sein.
Das andere ist das Umgangsrecht. Zunächst würde ich eine Beratungstelle ( Jugendamt, Caritas u.s.w. ) aufsuchen, dort sollte in einem gemeinsamen Gespräch eine klare Regelung zum Umgang mit kleinsten Details mit Ersatzterminen, Benachrichtigungspflichten u.s.w. vereinbart werden, natürlich schriftlich und von beiden unterschrieben und befristet entsprechend dem Alter des Kindes und damit in einer neuen Vereinbarung die bisherigen Erfahrungen eingebracht werden können. Bewährt hat sich auch ein gemeinsames monatliches Elterngespräch, abends in einer Gaststätte. Dort kann man weitere Details vereinbaren und schriftlich fixieren. Wenn es nur Streit gibt, hilft vielleicht auch eine Partnertherapie ( schon wegen des Kindes )
Verweigert sich jedoch ein Elternteil alem, nützt nur Härte, denn damm merkt der umgangsverweigernde Elternteil schnell, dass der andere nicht mit sich spielen lässt.
Zunächst sollte eine gerichtliche Umgangsregelung angestrebt werden, diese dürfte regelmäßig mit einer Zangsgeldandrohung verbunden sein, die beiden, also auch dem umgangswilligen Elternteil für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld androht.
Klappt auch diese richterliche Anordnung nicht, sollte man Beweise sichern, etwa Zeugen mitnehmen beim Abholen des Kindes, Einzelverbindungsnachweise über Telefonate aufbewahren, Zeugen zu Elterngesprächen mitnehmen. Hier haben sich neutrale Dritte bewährt und es sollten nach Möglichkeit auch verschiedene Zeugen sein.
Dann geht man zum Gericht und beantragt die Festsetzung des Zwangsgeldes nach § 33 FGG mit Beweismittelbennenung.
Der umgangsverweigernde Elternteil ist doch schuld, wenn die Kinder daurnd den Streit erleben, keine Ruhe finden u.s.w.
Braucht sich der umgangsverweigernde Elternteil doch nur an Vereinbarungen oder gerichtliche Anordnungen halten, schon gibts kein Problem für die Kinder.
Also, wenn ihr das Kind sehen wollt, lasst Euch kein schlechts Gewissen machen.
Ich verstehe sehr gut, dass man hin- und hergerissen ist, legt Euch eine klare Strategie zurecht und lasst Euch nicht abbringen.
Mit dem Zangsgeld ist man noch lange nicht fertig, verletzt der umgangsverweigernde Elternteil wiederholt und andauernd das Umgangsrecht des umgangswilligen Elternteils manifestieren sich darin auch Erziehungsdefizite, die auch Sorgerechtsmaßnahmen gegen den umgangsverweigernden Elternteil in Betracht kommen lassen und es liegt auch § 1666 BGB vor, also Sorgerechtsmißbrauch, weil das seelische Wohl des Kindes gefährdet wird. Dann wird das Gericht diverse Maßnahmen ergreifen, Erziehungsbeistand, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, Bestellung eines Umgangspflegers u.s.w. und als ultima ratio den Entzug des Sorgerechtes und Übertragung auf den anderen Elternteil.
Auch Zwangshaft ist möglich und es liegt eine Straftat vor, nämlich Kindesentziehung nach § 235 StGB.
Also kämpfen, kämpfen, kämpfen, trotz Verzweiflung, schlafloser Nächte, Frust u.s.w.
Man sollte dem umgangsverweigernden Elternteil den Triumph, nämlich zu erreichen, dass der Kontakt mit dem Kind abbricht nicht gönnen, wenn man augibt, hat der umgangsverweigernde Elternteil das Ziel das er haben wollte doch erreicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2006 18:12
(@Aniram)

Hallo Schaufel !

Das klingt ja alles unheimlich gut und schön, was Du da
referierst.

Nur bleibt es im Regelfall graue Theorie und nichts davon
geschieht tatsächlich.

Was nützen da dann sämtliche Bestimmungen, Richtlinien
und Paragraphen, wenn sie nur auf dem Papier bestehen
und nicht exekutiert werden ?

Damit will ich jetzt nicht ausdrücken, dass man(n) resigniert
hinnehmen soll, was so manche Frau mit ihm und den Kindern
veranstaltet.

Aber ich versuche mir gerade vorzustellen, ich komme hier
als verzweifelter Neuling her und lese das. Von der Logik her
würde ich dann meinen, das klingt alles sehr vernünftig und
wenn ich so vorgehe, erreiche ich mein Ziel.

Nicht, das Deine Ratschläge schlecht sind, aber sie erwecken
den Eindruck, wenn jemand den von Dir vorgezeichneten Weg
geht, funktioniert das auch genauso.

Weil das es nicht so ist, können viele hier leidvoll erzählen.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2006 20:33
Seite 2 / 2