Mein Sohn (12) will...
 
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Mein Sohn (12) will mich öfter sehen - wird aber von Ex nicht erlaubt

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Der einzelne Fall ist natürlich erstmal dem Täter anzulasten aber die Fülle der Fälle dem Staat.

Sehe ich anders. Den "Staat" vorzuschieben, wo doch alle wir hier als Volk diesen Staat per Gesellschaft darstellen, ist mir viel zu billig, ja einfach nur feige.

Gruss oldie

Edit und PS: Sorry für OT.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2015 23:18
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

Den "Staat" vorzuschieben, wo doch alle wir hier als Volk diesen Staat per Gesellschaft darstellen, ist mir viel zu billig, ja einfach nur feige.

Ob der Staat wirklich das Volk darstellt oder doch eher eine politische Ordnung, innerhalb der sich die Gesellschaft bewegt, ist eine Definitionsfrage.
Und wenn bestimmte Urteile oder Beschlüsse angeblich "im Namen des Volkes" ergehen, so kann ich nur sagen: "Nö, nicht in meinem Namen!"

Feige finde ich daran nichts. Ich habe die Gesetze nicht gemacht und diese Regierung nicht gewählt.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 00:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natürlich ist dieser Staat geprägt von demokratisch gewählten Regierungen.

Das ändert aber nichts daran, dass das Tun dieses Staates auch negative Folgen haben kann.

Das lässt sich nicht immer vermeiden, in diesem Fall geht es aber weit über die Unvermeidbarkeit hinaus.

Und deswegen werde ich vermutlich auch nie wieder eine der verantwortlichen Parteien wählen.

Und offensichtlich bin ich nicht der einzige.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 01:41
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
nur so ein Gedanke.

Wir hatten ursprünglich ein vierwöchiges Umgansrecht vereinbart, das wie folgt aussieht:

1.Wo: Kleine
2.Wo: Große
3.Wo: Kleine und Große
4.Wo: frei

Die Kleine also alle 2 Wo und die Große (jetzt bals 22) dann zweimal in Folge und dann zweimal in Folge nicht.
Denkbar wäre auch:

beide - Kleine - beide - frei - beide - Große - beide - frei
beide - Kleine - beide - frei - beide - frei - beide - Große - beide - frei - beide - frei

Nachteil: Je länge der Rhythmus, um so schwerer ist er einzuhalten, da Feier- und Ferientage den Rhythmus unterbrechen.

Vielleicht ist es ja möglich, dass Dein Großer dann schon einmal alleine zu Dir kommen kann bzw. beide alleine zu Dir kommen können, die Zeiten mit dem Großen aber länger / etwas häufiger sind?

Vielleicht eine Anregeung?

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 10:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau sowas in der Art hatte ich auch mal beantragt.
Allerdings mit 3 Kindern.

Meine Ex wollte das so wenig wie die Kirche Priesterkinder.

Vor Gericht konnte ich es aber durchsetzen.
Die Richterin war aber ungewöhnlich gut.
Ob das bei anderen auch geht, ist nicht sicher.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2015 11:47
 Geo
(@geo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
nur so ein Gedanke.

Wir hatten ursprünglich ein vierwöchiges Umgansrecht vereinbart, das wie folgt aussieht:

1.Wo: Kleine
2.Wo: Große
3.Wo: Kleine und Große
4.Wo: frei

Die Kleine also alle 2 Wo und die Große (jetzt bals 22) dann zweimal in Folge und dann zweimal in Folge nicht.
Denkbar wäre auch:

beide - Kleine - beide - frei - beide - Große - beide - frei
beide - Kleine - beide - frei - beide - frei - beide - Große - beide - frei - beide - frei

Nachteil: Je länge der Rhythmus, um so schwerer ist er einzuhalten, da Feier- und Ferientage den Rhythmus unterbrechen.

Vielleicht ist es ja möglich, dass Dein Großer dann schon einmal alleine zu Dir kommen kann bzw. beide alleine zu Dir kommen können, die Zeiten mit dem Großen aber länger / etwas häufiger sind?

Vielleicht eine Anregeung?

Hi Bruno,

genau diese Regelung hatte ich ja versucht zu treffen - nix zu machen. Auch nach zwei Terminen mit der Erziehungsberatung nix. Nach dem letzten Termin hat sich die KM dazu überreden lassen, dass der Rythmus nur länger wird (aber leider nicht häufiger):

1. Wo: Kleine
2. Wo: frei
3. Wo: Großer
4. Wo: frei
5. Wo: beide zusammen
6. Wo: frei
...und wieder von vorne.

Wenn nun Feiertage und/oder Krankheit dazwischen kommt, werden die Abstände noch größer... Diese Regelung haben wir jetzt erst mal bis zum nächsten Erziehungsberatungstermin festgemacht. Der nächste ist jetzt Mitte September.

Mal sehen wie es wird.

cheers
Geo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2015 21:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nach dem letzten Termin hat sich die KM dazu überreden lassen,

:question:

Wäre die Formulierungen nicht richtiger, dass Du den Umgangsrhythmus verringert hast, um auch mal nur ein Kind zu haben und damit - vermutlich - dem Wunsch des Großen zu entsprechen. mal alleine mit Dir Zeit zu verbringen?

Ehrlich gesagt, hier hat KM Dich ordentlich über den Tisch gezogen! Mir fallen keine guten Gründe ein , warum ich mich hätte darauf eingelassen....

Gruß, Toto.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2015 10:32
(@pristine)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Geo,

wenn ich es richtig verstanden habe: die Kinder verbringen momentan weniger Zeit mit Dir als gemeinsam vereinbart. Sie sind alle 2 Wochen nur einen Tag (Samstag oder Sonntag) bei Dir.

ganz ehrlich - ich verstehe nicht, daß Ihr bei der räumlichen Nähe keinen flexibleren Umgang hinbekommt.
Mal unter der Woche nach der Schule, einzeln oder beide zusammen.

Mach es der EX schmackhaft, dass Du mehr Zeit mit dem Großen verbringst. Sie kann durchaus davon profitieren, kann die Zeit entweder mit der Kleinen verbringen oder eben Zeit für sich selbst geniessen.

Eine Alleinerziehende mit Halbtagsjob und 2 Kindern, 6 und 12 Jahre alt, langweilt sich in der Regel nicht so schnell und muss nicht notwendigerweise zur Anwältin gehen, Kaffee trinken und sich Gemeinheiten für Dich ausdenken.

Du musst nicht ducken, wenn sie mit Deinen Vorschlägen zum Umgang mit den Kindern nicht einverstanden ist.

Versuche bitte weiterhin, das Gespräch mit ihr zu suchen und im Sinne der Kinder entspannte Regelungen zu finden.

Schönen Abend noch, lieber Gruß von
Pristine

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2015 00:44
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